Landwehrgraben
Zusammenfassung
Der Magistrat präferiert derzeit keine Umsetzung der Maßnahme zur Offenlegung und Renaturierung des Landwehrgrabens in Eschersheim, da die Kosten im Verhältnis zum Nutzen nicht optimal erscheinen. Dies wird als nachteilig für die aktuellen Prioritäten in der Stadtentwicklung betrachtet.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Bedarf an Toilettenanlagen auf Spielplätzen und hoch frequentierten Park- und Grünanlagen ist weiterhin sehr hoch. Bei der Entscheidung zur Herrichtung einer Toilettenanlage sind neben den notwendigen Mitteln im Haushalt auch die personellen Kapazitäten zu prüfen und damit einhergehend eine Priorisierung der Bedarfe unumgänglich. Nach eingehender Prüfung durch mehrere Begehungen vor Ort kann mitgeteilt werden, dass der Spielplatz Sommerhoffpark aktuell nicht als vorrangig frequentiert einzuschätzen ist. Bei keiner der durchgeführten Begehungen konnte eine erhöhte oder dauerhafte Nutzung des Umfelds festgestellt werden, insbesondere auch im Vergleich zu anderen bereits vorgeschlagenen oder priorisierten Standorten. Darüber hinaus ist der Standort nicht im aktuellen Vortrag des Magistrats M 174 zum Toilettenkonzept enthalten. In einem ersten Schritt werden daher vorrangig die darin gelisteten und als besonders dringlich bewerteten Standorte bedient.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2023OFOF 1045/1Toilette am Spielplatz im SommerhoffparkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2024OMOM 4954Toilette am Spielplatz im SommerhoffparkDirektanregung
- 27. Mai 2024STST 1009Toilette am Spielplatz im SommerhoffparkStellungnahme
- 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 1609Toilette am Spielplatz im SommerhoffparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab