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Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine

Vorlagentyp: B
37 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Frankfurter Schützenvereine benötigen dringend Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Sportstätten und finanziellen Mitteln. Es wird vorgeschlagen, bestehende Kapazitäten der Sportstätten flexibler zu nutzen, um den Schützenvereinen bessere Trainingsmöglichkeiten zu bieten. Dies könnte zu einer Verbesserung der Sportinfrastruktur für den Schießsport in Frankfurt führen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Im Wörth — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Bericht

Grundsätzlich kann die oberste Landesbehörde im Einzelfall die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zulassen, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens. Bezogen auf den vorliegenden Fall gibt es keine Begründung für ein Zielabweichungsverfahren, da die Errichtung eines Marktes gegenüber dem bestehenden Netto-Standort den städtischen Zielen widerspricht. Vielmehr kann eine solche Entwicklung die umliegenden zentralen Versorgungsbereiche gefährden, als dass sie zu einer Verbesserung der nahversorgungsrelevanten Situation im Süden beiträgt. In diesem Sinne ist eine Zielabweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten nicht mehr vertretbar.

Während der Norden Harheims durch den bestehenden Netto-Standort ausreichend versorgt ist, besteht weiterhin ein Versorgungsdefizit im Süden. Die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe im Bereich der Maßbornstraße würde nicht zu einer Deckung der wohnungsnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes im Süden beitragen. Vielmehr führt eine solche Entwicklung zu einer Überversorgung im Norden. Wohingegen der südliche Bereich unterversorgt bliebe, weil die Nahversorgungsangebote weiterhin fußläufig nicht erreichbar sind, sodass das Ziel Nr. 3 des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes "Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet verbessern" nicht erfüllt wäre.

Durch eine überdimensionierte Einzelhandelsansiedlung im Norden würde es zu einer Einzelhandelsagglomeration mit ausgehender Raumbedeutsamkeit an entsprechender Stelle kommen, sodass dadurch zukünftig die Möglichkeit einer zusätzlichen wohnortnahen Einzelhandelsansiedlung im Ortskern oder im Süden Harheims ausgeschöpft wäre. Bei einem solchen Standort im Norden Harheims würde es sich lediglich um einen reinen Autostandort handeln, der seine Kaufkraft aus den weiteren umliegenden Bereichen schöpft und somit die dort bestehende Nahversorgung gefährdet. Ebenfalls widerspricht ein städtebaulich nicht integrierter und rein auf den PKW-orientierter Marktstandort den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Entsprechend fehlt auch eine notwendige Begründung für ein Zielabweichungsverfahren.

Ebenso kann es durch eine zusätzliche Ansiedlung von Einzelhandel am nördlichen Ortsrand zur Verdrängung von den noch wenigen übrig gebliebenen Einzelhandelsstandorten / Geschäften im Ortskern Harheims oder einer Schwächung der umliegenden Zentralen Versorgungsbereiche sowie des bestehenden Netto-Standortes kommen. Diese Entwicklung würde dem Ziel Nr. 2 "Zentren in den Stadtteilen stärken" entgegenstehen. Daher sollten vielmehr die bestehenden innerörtlichen Einzelhandelsstandorte gestärkt und ein Konkurrenzstandort im Außenbereich vermieden werden. In diesem Sinne und vor dem Hintergrund der Anfragen aus dem Ortsbeirat 14 hat das Amt 61 die bestehenden Potentiale im Ortskern untersucht und die bestehende Situation analysiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es kurz- bis mittelfristig verfügbare, innerörtliche Potentialflächen gibt. Hierzu zählen leere Grundstücke sowie mittelfristig verfügbare größere Flächen, im Falle eines Wegfalls von betrieblichen Nutzungen und kleine Baulücken oder Leerstände im Gebäude, wie beispielsweise am Kirchplatz. Diese eignen sich insbesondere für Ladeneinheiten und innovative Marktkonzepte (wie Tante Enso Laden, SB-Supermarkt, CAP-Markt oder einen Hofladen mit regionalen Erzeugnissen) unterhalb der Großflächigkeit. Gleichzeitig stellen solche Konzepte langfristig die nachhaltigere Lösung für Harheim dar, weil diese zur Belebung des Ortskerns beitragen.

Auf die Möglichkeit einer Neustrukturierung des Netto-Standortes mit geringfügiger Einzelhandelsergänzung und Modernisierung wird zudem verwiesen. Hier ermöglicht der vorhandene Bebauungsplan B 681 ein Mischgebiet, welches sowohl die Wohnnutzung als auch die gewerbliche Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört, unterbringt. Eine Neustrukturierung dieses Standortes würde zudem eine Verbesserung der städtebaulichen Situation als Abschluss des Wohngebietes Harheim Nord darstellen. Priorität sollte jedoch weiterhin die Aktivierung des Ortskerns von Harheim haben. Auch wenn dies zunächst nur mit kleineren Märkten möglich zu sein scheint, leisten diese einen wichtigen Mehrwert zur Identitätsschaffung des historisch gewachsenen Stadtteils.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2025NRNR 1269Stillstand beenden - Nahversorgung in Harheim jetzt sichernSTVV-Antrag · IBF
  2. 22. September 2025Sie sind hier
    BB 353Stillstand beenden - Nahversorgung in Harheim jetzt sichern
    Magistratsbericht
  3. 27. Oktober 2025OMOM 7703Mögliche Einzelhandelsstandorte im „Zentrum“ von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen VerbrauchermarktDirektanregung
  4. 27. Oktober 2025OFOF 258/14Mögliche Einzelhandelsstandorte im „Zentrum“ von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen VerbrauchermarktOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 284Mögliche Einzelhandelsstandorte im „Zentrum“ von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen VerbrauchermarktStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 14
Sitzung 42 · 27.10.2025
TO I, TOP 34
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 7703 2025 1. Die Vorlage B 353 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 258/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt beginnt: "Der Magistrat wird aufgefordert, Vertreter des Stadtplanungsamtes zu entsenden, um die im Magistratsbeschluss. .". In der Begründung werden die Worte "an frischer Luft und" gestrichen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDBFF
Ablehnung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 32
Beraten
Die Vorlage B 353 wird an den Magistrat zurückverwiesen, da die Vorlage nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Grüne (Kenntnis als Zwischenbericht)SPD (Kenntnis als Zwischenbericht)Volt (Kenntnis als Zwischenbericht)CDU (Zurückweisung)Linke (Kenntnis)FDP (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) CDU (= Zurückweisung) Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 353 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Zurückweisung)

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