Zickzack-Bodenmarkierung (Verkehrszeichen 299) erneuern
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Zickzack-Bodenmarkierungen in der Engelthaler Straße zu erneuern, da diese durch Bauarbeiten stark abgenutzt wurden. Dies ist notwendig, um die Parkverbotszone wieder deutlich sichtbar zu machen und die Zufahrt für Lkw zu erleichtern.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAnregung
299) erneuern
Der Magistrat wird gebeten, die Zickzack-Bodenmarkierungen, Verkehrszeichen 299, in der Engelthaler Straße in Höhe der Hausnummer 27 zu erneuern.
Begründung
Durch die Bauarbeiten zur Errichtung der Eigentumswohnungen in der Engelthaler Straße gegenüber der Hausnummer 27 wurden die Zickzack-Bodenmarkierungen, Verkehrszeichen 299, sehr stark abgenutzt und werden nicht mehr als Parkverbotszone wahrgenommen. Das Haus Nummer 27 wird zurzeit entkernt und nach energetischen Gesichtspunkten renoviert. Hier fahren deshalb häufig Lkw vom Grundstück in die Engelthaler Straße und werden durch dort auf den Zickzack-Bodenmarkierungen parkende Fahrzeuge an der Ausfahrt stark behindert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2025OFOF 1108/10Zickzack-Bodenmarkierung Verkehrszeichen 299 erneuernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7541Zickzack-Bodenmarkierung (Verkehrszeichen 299) erneuernDirektanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 19Zickzack-Bodenmarkierung (Verkehrszeichen 299) erneuernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats