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Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik

Vorlagentyp: B
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, geeignete Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik zu finden, um dessen Verbleib in Frankfurt am Main zu sichern. Dies geschieht in aktiver Unterstützung der Max-Planck-Gesellschaft.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Der Magistrat ist mehrfach auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zugegangen und hat in Gesprächen für einen sozialverträglichen Verkauf an die öffentliche Hand und weitere gemeinwohlorientierte Akteure geworben. Dabei wurden sowohl öffentliche Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften als potentielle Käufer:innen und die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) als Vermittlerin benannt. Der Magistrat wird weiterhin den Kontakt zur VBL suchen, um sich über den aktuellen Verkaufsstatus zu informieren.

Die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH hat gegenüber der VBL ein Kaufinteresse geäußert. Der Magistrat hat keine weitere Steuerungsmöglichkeit, da die VBL als Eigentümerin selbst über Verkäufe entscheidet.

Der Magistrat ist darüber hinaus auf die zuständigen ministerialen Landes- und Bundesstellen zugegangen und hat Ihnen dargelegt, dass ein sozialverträglicher Verkauf dringend empfohlen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2025NRNR 1257Hunderten Mieter*innen die Sorgen nehmen - Wohnungen im Oeder Weg in städtische Hand überführenSTVV-Antrag · Linke
  2. 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    BB 354Hunderten Mieter*innen die Sorgen nehmen - Wohnungen im Oeder Weg in städtische Hand überführen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 4
Sitzung 42 · 28.10.2025
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 354 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFraktionslos
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 42 · 30.10.2025
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 354 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 354 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Zurückweisung)Stadtv. Yilmaz (Zurückweisung)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

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