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Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024

Vorlagentyp: OFGRÜNE
5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beschließt, die Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024 mit einem einmaligen Zuschuss von maximal 880,00 Euro zu unterstützen. Dies geschieht auf Grundlage der vorgetragenen Kosten durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV). Der Beschluss soll sicherstellen, dass die anfallenden Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung gedeckt werden.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget

durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 880,00 Euro brutto;.

Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen.

Begründung

In der Ortsbeiratssitzung vom 01.09.2025 wurde seitens des Vorsitzenden der IGSV, Hr. Pospiech vorgetragen, dass Kosten in Höhe von 880,00 € für Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten im Jahr 2024 für die Weihnachtsbeleuchtung in Seckbach angefallen sind. Dem OBR war dies bei der Antragsstellung nicht bekannt, und wurde bei dem OIB 347 / 24 demnach auch nicht berücksichtigt. Die angefallen Kosten von 880,00 € sollten demnach an die IGSV angewiesen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2024OFOF 665/11Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
  2. 28. Oktober 2024OIBOIB 347Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024Budget-Initiative
  3. 6. Dezember 2024STST 2081Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024Stellungnahme
  4. 23. September 2025Sie sind hier
    OFOF 767/11Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 20. Oktober 2025OIBOIB 426Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024Budget-Initiative

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 42 · 20.10.2025
TO I, TOP 6
Angenommen
Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 426 2025 Die Vorlage OF 767/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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