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Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1A - Teil 4

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der für die Ausschreibung erforderliche Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Das um 1886 errichtete ehemalige Pförtnerhäuschen in der Sebastian-Rinz-Straße 1a ist als Einzelkulturdenkmal im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen erfasst. Das Gebäude befindet sich im Nordosten des Grüneburgparks, bei dem es sich ebenfalls um ein Einzelkulturdenkmal (Gartendenkmal) handelt. Alle geplanten Umnutzungen, Instandsetzungen- und Sanierungsarbeiten sowie alle Maßnahmen im Umfeld des Gebäudes sind daher denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht ist keine Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Maßnahmen und Planungen werden im Genehmigungsverfahren mit den Denkmalbehörden abgestimmt. Sobald die Ergebnisse der weiteren erforderlichen Prüfungen vorliegen, wird die Vergabe der Liegenschaft erfolgen.