Nachgefragt: Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der zukünftigen Nutzung des Pförtnerhauses im Grüneburgpark. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung an Genehmigungen des Denkmalamtes und der Naturschutzbehörde gebunden ist. Ein Nutzungskonzept wird derzeit erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt.
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Grüneburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
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- Öffentlichen Bücherschrank im Grüneburgpark aufstellen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die weitere Nutzung des Gebäudes ist an Genehmigungen und Auflagen des Denkmalamtes sowie der Unteren Naturschutzbehörde gebunden. Bislang wurden Teile des Gebäudes zum Unterstellen von Material und Gerätschaften des Unterhaltungsbezirkes genutzt. Hier wird aktuell geprüft, welche Ersatzstandorte dafür geeignet sind und welche baulichen Maßnahmen dafür erforderlich werden.
Zu 2.: Die für ein Nutzungskonzept erforderlichen Vorgaben werden zurzeit zusammengestellt. Das betrifft auch die Vorgaben der Landschaftsschutzverordnung in Bezug auf eine Nutzung des Gebäudes ebenso wie die Vorgaben des Denkmalschutzes. Sobald ein konkretes Nutzungskonzept vorliegt, wird es dem Ortsbeirat vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. November 2021 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1777 — Anfrage vom 21. September 2020.