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Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) VI

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.11.2014

Anregung Ortsbeirat

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)

Details im PARLIS OM_3657_2014
06.02.2015

Stellungnahme des Magistrats

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)

Details im PARLIS ST_209_2015
03.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) III

Details im PARLIS OM_2330_2017
19.02.2018

Stellungnahme des Magistrats

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) III

Details im PARLIS ST_377_2018
07.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) IV

Details im PARLIS OM_4709_2019
16.09.2019

Stellungnahme des Magistrats

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV

Details im PARLIS ST_1835_2019
03.06.2022

Anregung Ortsbeirat

Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen

Details im PARLIS OM_2318_2022
26.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen

Details im PARLIS ST_2251_2022
15.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) V

Details im PARLIS OM_4434_2023
08.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) V

Details im PARLIS ST_7_2024
19.09.2025

Antrag Ortsbeirat

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) VI

Details im PARLIS OF_1531-5_2025
Parteien: CDU SPD FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.09.2025, OF 1531/5

Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) VI Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22; OM 4434/23 OBR 5; ST 7/24 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, noch nicht verfugte Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere der Paradiesgasse und dem Paradiesplatz, dauerhaft ausfugen zu lassen. Ferner sind schadhafte Stellen in den bereits verfugten Bereichen auszubessern.

Begründung:

In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2018, ST 1835 vom 26.09.2022, ST 2251 und vom 08.01.2024 (ST 7), mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Altsachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden; die Paradiesgasse und der Paradiesplatz sind noch gänzlich unverfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Zudem ist der bereits verfugte Epoxidharzmörtel an einigen Stellen spröde und durch Kehrtätigkeiten aus den Fugen geputzt worden. Die Schadhaftenstellen sollten zeitnahe erneut verfugt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7
Beratung im Ortsbeirat: 5