Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen)
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die erneute Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels, insbesondere in der Paradiesgasse und dem Paradiesplatz. Dies soll zur Verbesserung der Sicherheit und der Ästhetik des Bereichs beitragen.
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Paradiesgasse — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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Neues zu Paradiesgasse per E-MailAntrag
Der Magistrat wird erneut aufgefordert, noch nicht verfugte Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere der Paradiesgasse und dem Paradiesplatz, dauerhaft ausfugen zu lassen. Ferner sind schadhafte Stellen in den bereits verfugten Bereichen auszubessern.
Begründung
In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2018, ST 1835 vom 26.09.2022, ST 2251 und vom 08.01.2024 (ST 7), mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Altsachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden; die Paradiesgasse und der Paradiesplatz sind noch gänzlich unverfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Zudem ist der bereits verfugte Epoxidharzmörtel an einigen Stellen spröde und durch Kehrtätigkeiten aus den Fugen geputzt worden. Die Schadhaftenstellen sollten zeitnahe erneut verfugt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. September 2025 brachten CDU, SPD, FDP im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.10.2025 im OBR 5 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 3657 (Direktanregung) weitergeleitet.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OMFolgeOM 2330 — Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) III · Direktanregung
- OMFolgeOM 4709 — Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) IV · Direktanregung
- OMFolgeOM 2318 — Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen · Direktanregung
- OMFolgeOM 4434 — Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) V · Direktanregung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme