Aufhebung einer Sperrfläche
Stellungnahme des Magistrats
Gegenüber der Liegenschaft Kurhessenstraße 61 ist eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung) als Zick-Zack-Linie markiert. Diese Grenzmarkierung dient als Ausweichbucht, um den oft engen Begegnungsverkehr in der Kurhessenstraße, insbesondere durch die Buslinie 69, entgegenzuwirken. Die Ausweichbucht trägt zur Verbesserung des Verkehrsflusses bei und soll die Gefahr von Ausweichfahrten über den Gehweg reduzieren. Die Beibehaltung der Grenzmarkierung ist aus Gründen der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs erforderlich. Sie sorgt dafür, dass der Verkehr auch in engen Abschnitten sicher und ohne Gefahr für den Fußverkehr fließen kann. Daher entspricht der Magistrat der Anregung nicht. Zudem lag bis zum 31.12.2023 hier eine Sondernutzungserlaubnis für eine Baustelleneinrichtungsfläche im Rahmen der Neubebauung der Liegenschaft Kurhessenstraße 46a vor.