Aufhebung einer Sperrfläche
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern darüber, dass er in der vorgegebenen Zeit keine endgültige Stellungnahme zur Aufhebung der Sperrfläche abgeben kann. Dies könnte Auswirkungen auf die geplante Nutzung des betroffenen Gebiets haben.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2024OFOF 845/9Aufhebung einer SperrflächeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. November 2024OMOM 6142Aufhebung einer SperrflächeDirektanregung
- 17. Februar 2025Sie sind hierSTST 245Aufhebung einer SperrflächeStellungnahme
- 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1557Aufhebung einer SperrflächeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab