Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat kann zum Thema Verkehrssicherheit an der Einmündung Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße keine abschließende Stellungnahme abgeben. Eine endgültige Stellungnahme wird im 4. Quartal 2025 erwartet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 4. Quartal 2025 abgegeben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2025OFOF 1598/1Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2025OMOM 6930Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer StraßeDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierSTST 1531Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer StraßeStellungnahme
- 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 551Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab