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Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.04.2025, OF 1598/1 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten.

Begründung:

Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privatBeratung im Ortsbeirat: 1