Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Ansiedlung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach, sieht jedoch die städtische Liegenschaft Talstraße 107 nur für eine Übergangszeit von maximal zwei Jahren als vermietbar an. Es besteht kein Interesse an den angebotenen Konditionen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat unterstütz die Ansiedlung. Die städtische Liegenschaft Talstraße 107 kann derzeit nur für eine Übergangszeit, bis zu maximal zwei Jahren, vermietet werden. Mitarbeitern von Radar wurde die Liegenschaft bereits vorgestellt. Ein Interesse war jedoch zu den möglichen Konditionen nicht gegeben. Weitere städtische Objekte, welche dem genannten Kreis zur Anmietung angeboten werden könnten, gibt es nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2025OFOF 603/12Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2025OMOM 6887Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in KalbachDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierSTST 1540Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in KalbachStellungnahme
- 24. November 2025OFOF 657/12Planungen Talstraße 107 vorstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2025VV 1337Planungen Talstraße 107 vorstellenAnfrage
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 643Planungen Talstraße 107 vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab