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Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung und wird den Weg für den Radverkehr freigeben und entsprechend beschildern. Der Bordstein wird abgesenkt. Das noch vorhandene Verkehrszeichen (VZ 299 StVO "Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote") wird entfernt. Um den Bereich gegen Zuparken zu sichern, wird ein liegendes Kreuz vor der Absenkung als Fahrbahnmarkierung aufgebracht. Die Maßnahme wird in der zweiten Jahreshälfte 2025 ausgeführt. Den Einbau eines Drängelgitters lehnt der Magistrat ab. Wenn - wie angeregt - Lastenräder das Drängelgitter passieren sollen, lässt sich eine zügige Durchfahrt von Standardfahrrädern und E-Scootern damit kaum verhindern.