Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, den Fußgängerweg in der Eschweger Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg umzuwandeln, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für Radfahrer zu verbessern. Die Maßnahme umfasst das Absenken des Bordsteins und die Entfernung eines Verkehrszeichens. Die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2025 vorgesehen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung und wird den Weg für den Radverkehr freigeben und entsprechend beschildern. Der Bordstein wird abgesenkt. Das noch vorhandene Verkehrszeichen (VZ 299 StVO "Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote") wird entfernt. Um den Bereich gegen Zuparken zu sichern, wird ein liegendes Kreuz vor der Absenkung als Fahrbahnmarkierung aufgebracht. Die Maßnahme wird in der zweiten Jahreshälfte 2025 ausgeführt.
Den Einbau eines Drängelgitters lehnt der Magistrat ab. Wenn - wie angeregt - Lastenräder das Drängelgitter passieren sollen, lässt sich eine zügige Durchfahrt von Standardfahrrädern und E-Scootern damit kaum verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2025OFOF 712/11Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg ändernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 28. April 2025OMOM 6891Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändernDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1550Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab