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  • Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet die planerische Grundlage für eine Steuerung des Einzelhandels insbesondere
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3570 Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet die planerische Grundlage für eine Steuerung des Einzelhandels insbesondere in den Stadtteilen, wo Einzelhandelsbetriebe für die Nahversorgung elementar sind und oft den Kern für weitere Nutzungen bilden. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat 2020 mit dem Beschluss zur M 203 beauftragt, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 "in einem angemessenen Zeitraum" fortzuschreiben. Nach sieben Jahren des weiteren wirtschaftlichen Wandels in Frankfurt ist es höchste Zeit, die Plangrundlagen zu aktualisieren. Ich frage den Magistrat: Wann wird den Stadtverordneten ein neues Einzelhandels- und Zentrenkonzept zur Beratung vorgelegt? Antwort des Magistrats: Als Grundlage für eine Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main 2024 das Büro Stadt + Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss § 7287 vom 04.03.2021, siehe auch M 203 vom 18.12.2020, hier: Beschlusspunkt IX, mit dem "Monitoring zur Frankfurter Einzelhandelsentwicklung" beauftragt. Durch eine aktualisierte Erfassung des Frankfurter Einzelhandelsbestandes wird eine aktuelle Datenbasis erstellt. Dabei gilt es auch die Zielaussagen des aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auf Grundlage der aktuellen Datenbasis zu überprüfen. Falls notwendig, sollen gutachterliche Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Fehlentwicklungen, zur Stärkung von Zentren und zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgungssituation im gesamten Frankfurter Stadtgebiet definiert werden. Erste Ergebnisse zum Monitoring werden in der ersten Hälfte 2026 erwartet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein

  • Der Frankfurter Stadtwald liegt im Süden der Stadt und ist einer der drei großen Landschaftsräume des Frankfurter GrünGü
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3571 Der Frankfurter Stadtwald liegt im Süden der Stadt und ist einer der drei großen Landschaftsräume des Frankfurter GrünGürtels. Wer Erholung sucht oder sportlich aktiv sein möchte, ist hier genau richtig. Seit über 650 Jahren gehört der Wald der Stadt, heute ist er ein moderner, PEFC- und FSC-zertifizierter Forst und wird nachhaltig bewirtschaftet. Die Holzentnahme ist ein zentrales waldwirtschaftliches Element. Ich frage den Magistrat: Wie hat sich der jährliche Holzeinschlag, getrennt nach Tot- und Frischholz, im Frankfurter Stadtwald seit 2020 entwickelt und welche Mengen sind in den nächsten Jahren geplant? Antwort des Magistrats: Die Auswirkungen der Klimakrise sind auch in unseren Wäldern deutlich spürbar: Nach dem ersten extrem trockenen Jahr 2018 haben sich viele Bestände verändert, was die nachfolgenden Maßnahmen in der Holzernte und Waldpflege maßgeblich beeinflusst hat. Nach diesem Trockenjahr lag der Schwerpunkt der Holzernte seit 2019 vor allem auf der Aufarbeitung des Schadholzes und der Durchführung der Verkehrssicherung, während Pflegeeingriffe in frisches Holz zeitweise zurückgestellt wurden. Der Schadholzanfall war in den Jahren 2020, 2021 und 2023 deutlich höher als die durchschnittliche jährliche Holzerntemenge bis 2018. Die höchsten Schadholzmengen stammten aus dem Taunus und waren überwiegend auf Sekundärschäden infolge von Borkenkäferbefall zurückzuführen. In den Jahren 2022, 2024 und im laufenden Jahr hat sich der Schadholzanfall auf durchschnittlich 12.000 Kubikmeter pro Jahr deutlich reduziert, wodurch die Schadholzbelastungen der Vorjahre teilweise kompensiert wurden. Die Naturalplanung für 2025/2026 befindet sich derzeit in Erstellung und ist noch nicht final abgestimmt. Da die Waldpflege in vitalen und stabilen Beständen seit 2019 zurückgestellt wurde, sind hier waldbauliche Pflegerückstände entstanden. Ob und wie ein nachhaltiger Frischholzeinschlag konkret durchgeführt wird, kann daher derzeit noch nicht in Mengen beziffert werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein

  • Für die noch nicht barrierefreien S-Bahn-Stationen in Frankfurt, besonders zu nennen sind hier die Galluswarte sowie die
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3572 Für die noch nicht barrierefreien S-Bahn-Stationen in Frankfurt, besonders zu nennen sind hier die Galluswarte sowie die Ostendstraße, sollen Machbarkeitsstudien ausgeschrieben und beauftragt werden. Dafür braucht es Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Land Hessen, dem Rhein-Main-Verkehrsbund, RMV, und der DB-InfraGO. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand der Finanzierungsvereinbarungen und Machbarkeitsstudien der noch nicht barrierefreien S-Bahn-Stationen auf dem Frankfurter Stadtgebiet? Antwort des Magistrats: Gemäß aktuellen Informationen der DB InfraGO liegen die Verträge zu der Machbarkeitsstudien für die Stationen Galluswarte und Ostendstraße bei der Landesbehörde Hessen Mobil zur Abstimmung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

  • An der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach kommt es bei starken Regenfällen regelmäßig zu Problemen mit dem Abfluss des W
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3573 An der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach kommt es bei starken Regenfällen regelmäßig zu Problemen mit dem Abfluss des Wassers, was wiederum zu Überschwemmungen in der Umgebung führt. Die Brückenbauwerke an der Anlage sind teilweise zu niedrig, sodass das Wasser nicht ungehindert abfließen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Gibt es Möglichkeiten, die Brücken an der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach höher zu bauen oder baulich anzupassen, um den Wasserabfluss zu verbessern und so Überschwemmungen zu verhindern? Antwort des Magistrats: Die Möglichkeiten des Hochwasserschutzes an der Brücke am Eschbach wurden im Rahmen einer Ortsbeiratsanregung, Stellungnahme ST 2100/23, bereits eingehend geprüft: Die Brücke liegt im gesetzlich festgestellten Hochwasserabflussgebiet. Damit die Brücke hochwassersicher wird, müsste sie um rund 80 Zentimeter - HQ 100 = 121,24 müNN; Brückenunterkante = 120,40 müNN - zuzüglich 50 Zentimeter Freibord angehoben werden. Dies ist technisch nicht umsetzbar, da in der Folge auch die Heinrich-Becker-Straße und die Straße Auf dem Ried entsprechend angehoben werden müssten. Ebenso sind weder eine Verbesserung des Durchflussquerschnitts an der Brücke, noch ein Umbau des Bachbetts möglich. Lediglich ein vollständiger ersatzloser Rückbau der Brücke könnte eine Entlastung der Situation bringen. Dies müsste jedoch vorab durch ein entsprechendes hydraulisches Gutachten überprüft werden. Um den Hochwasserschutz effektiv zu verbessern, wäre jedoch eine großflächige Umgestaltung der weiteren Umgebung erforderlich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein

  • Die Liste der leer stehenden städtischen Immobilien ist lang. Weitgehend unbekannt ist, dass sich auch ein Schloss in st
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3574 Die Liste der leer stehenden städtischen Immobilien ist lang. Weitgehend unbekannt ist, dass sich auch ein Schloss in städtischem Besitz befindet - romantisch im Spessart gelegen. Leider steht auch diese Immobilie, das Schloss Wolfsmünster an der Fränkischen Saale, seit nunmehr 20 Jahren leer und ist dem Verfall anheimgegeben. Ich frage den Magistrat: Soll dieses architektonische Kleinod von der Stadt saniert und endlich einer neuen, wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zugeführt werden oder ist geplant, es in absehbarer Zeit zu veräußern? Antwort des Magistrats: Eine Entscheidung zur Verwendung des Schlosses steht noch aus. Sollte es zu einer Vergabe im Erbbaurecht kommen, gilt für das Schloss, dass künftig sämtliche Objekte im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens auszuschreiben sind. Die finale innerstädtische Abstimmung zum Ablauf dieses Verfahrens findet derzeit noch statt. Sobald die Regularien und Verfahrensweise zur Konzeptvergabe durch einen Stadtverordnetenbeschluss entschieden sind, werden die städtischen Immobilien sukzessive öffentlich ausgeschrieben. Derzeit können weder inhaltliche noch zeitliche Angaben über eine mögliche Ausschreibung des Schloss Wolfsmünster gemacht werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

  • Die hölzerne, schwarze Eingangstür des denkmalgeschützten Literaturhauses ist seit der Errichtung 2005 den Elementen aus
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3575 Die hölzerne, schwarze Eingangstür des denkmalgeschützten Literaturhauses ist seit der Errichtung 2005 den Elementen ausgesetzt, vor allem Hitze, Kälte und feuchter Main-Luft. Sie klemmt, zeigt Beschädigungen und ist durch Größe und Schwere des Öffnens ein Hindernis. Die Schönheit ist sicher nicht zu bezweifeln, aber sie entspricht nicht mehr den Anforderungen der Öffnung zur Stadtgesellschaft durch bauliche Durchlässigkeit. Ich frage den Magistrat: Welche Ideen hat der Magistrat für dieses Problem und wann könnte es zu einer Umsetzung kommen? Antwort des Magistrats: Die historische Eingangstür des Literaturhauses ist ein wesentliches architektonisches Element des denkmalgeschützten Gebäudes und trägt maßgeblich zu dessen authentischem Erscheinungsbild bei. Nach technischer Prüfung wurde festgestellt, dass sich die Tür in einem grundsätzlich intakten Zustand befindet und keine strukturellen Schäden aufweist. Eine kurzfristige Verbesserung der Gangbarkeit ist durch geeignete Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung beauftragt. Da es sich um eine historische Holzkonstruktion handelt, sind witterungsbedingte Materialveränderungen - insbesondere durch Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen - unvermeidbar. Das Amt für Bau und Immobilien ist im kontinuierlichen Austausch mit den Nutzenden. Diesen ist die Situation bekannt; sie agieren umsichtig und situationsbedingt türschonend, um eine unnötige Belastung des historischen Bauteils zu vermeiden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Momsen Vertraulichkeit: Nein

  • Die Tagesschau meldete am 18.09.2025, dass die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im Juli deutschlandweit sprunghaf
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3576 Die Tagesschau meldete am 18.09.2025, dass die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im Juli deutschlandweit sprunghaft angestiegen sei. So seien im Juli 2025 30 Prozent mehr Wohnungen als im Juli 2024 genehmigt worden. Ich frage den Magistrat: Kann diese Steigerung bezüglich Juli 2025 auch für Frankfurt vermeldet werden und was sind die Gründe, falls diese Steigerung in Frankfurt nicht erreicht worden sein sollte? Antwort des Magistrats: Dieser Trend trifft auch auf Frankfurt zu. Bezogen auf den Monat Juli gab es in Frankfurt am Main im Vergleich der Jahre 2024 und 2025 eine Steigerung um 356 Prozent - 63 Wohnungen im Juli 2024 zu 287 Wohnungen im Juli 2025. Der Magistrat hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Wohnungsbau in Frankfurt anzukurbeln. Hervorzuheben sind die Ausweisung von Flächen und die Aktualisierung von Förderprogrammen. Es ist erfreulich, dass in Frankfurt seit Anfang 2025 deutlich mehr Wohnungen als 2024 genehmigt wurden. Zwischen Januar und August 2025 wurden bereits 2.197 Wohnungen genehmigt. Damit liegt die Zahl der genehmigten Wohnungen im Jahr 2025 um 27 Prozent über dem gesamten Vorjahreswert. Bis Ende August 2025 sind bereits 97 Prozent des Vorjahresgesamtwertes erzielt worden. Die Zahlen ab September 2025 liegen noch nicht vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein

  • Die Blockchain-Technologie ist die sicherste Form der digitalen Datenverwaltung. Im Bericht B 402/17 heißt es, dass der
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3577 Die Blockchain-Technologie ist die sicherste Form der digitalen Datenverwaltung. Im Bericht B 402/17 heißt es, dass der Magistrat eine Pilotierung neuer Technologien wie Blockchain und Big Data anhand konkreter Nutzungsfelder zur Bewertung und Erfahrungssammlung plant. Ich frage den Magistrat: In welchen Feldern ist die Blockchain Technologie seitdem pilotiert worden und was sind die bisherigen Erkenntnisse? Antwort des Magistrats: Eine Pilotierung der Blockchain-Technologie ist sowohl aufgrund eines fehlenden konkreten Nutzungsfeldes bei der Stadt Frankfurt als auch aufgrund der derzeit weiterhin bestehenden Einschränkungen und Herausforderungen bisher nicht weiterverfolgt worden. In der Rahmenstrategie Digitalisierung wurden zudem strategische Leitlinien und Ziele der digitalen Transformation fest verankert, an denen stadtweit verbindlich gearbeitet wird. So besagt das aktuell entstehende, stadtweite Programm zum Datenmanagement innerhalb der erwähnten Rahmenstrategie Digitalisierung, dass Daten eine der wichtigsten Ressourcen für kommunale Leistungen und Entscheidungen darstellen. Zudem gehört es zu den kommunalen Aufgaben, Daten für gesellschaftliche Nutzungen bereitzustellen. In diesem Rahmen werden Daten beispielsweise innerhalb der Urbanen Datenplattform, UDP, und des Statistikdashboards nützlich und für Bürger:innen verständlich zur Verfügung gestellt. Dies verbessert die Ergebnisqualität kommunaler Leistungen - insbesondere durch verbesserte Entscheidungen auf Basis datengestützter Bearbeitungslogiken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Omar Shehata Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt wird das Grüne Soße Festival über den Tourismusbeitrag und die Stabsstelle Stadtmarketing mit jährli
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3578 Die Stadt Frankfurt wird das Grüne Soße Festival über den Tourismusbeitrag und die Stabsstelle Stadtmarketing mit jährlich 200.000 Euro fördern. Trotz dieser massiven Förderung kostet die billigste Karte für die Abendveranstaltung immer noch stolze 58 Euro, während andere Festivals wie die Sommerwerft oder das Stoffel - die deutlich mehr Besucher*innen zu verzeichnen haben und wesentlich weniger Förderung erhalten - lediglich einen freiwilligen Eintritt erheben. Ich frage daher: Wie steht der Magistrat dazu, dass ein städtisch gefördertes Festival für große Teile der Frankfurter*innen unerschwinglich ist, und dürfen sich Sommerwerft und Stoffel künftig auf ähnlich hohe Fördersummen freuen wie das Grüne Soße Festival? Antwort des Magistrats: Der Tourismusbeitrag der Stadt Frankfurt wird für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der touristischen Infrastruktur sowie für die Durchführung von Veranstaltungen eingesetzt, um die Attraktivität der Stadt für Besucher und Einheimische zu steigern. Dazu zählen unter anderem Werbekampagnen, neue touristische Angebote sowie die Förderung von Veranstaltungen wie beispielsweise dem Museumsuferfest, dem Foodtura Festival, der World Design Capital und auch dem Grüne Soße Festival. Der Zuschuss für das Grüne Soße Festival stammt aus diesem Tourismusbeitrag und nicht aus allgemeinen Steuermitteln. Er ist daher nicht mit einer klassischen Kulturförderung vergleichbar, sondern wird gezielt aus dem Tourismusetat finanziert, da das Festival ein wichtiges Element in der Außendarstellung der Stadt Frankfurt ist. Das Festival bietet neben den Abendveranstaltungen mit Eintritt ein vielfältiges, frei zugängliches kulinarisches und kulturelles Angebot auf dem Festivalmarkt. Dort gibt es täglich ein wechselndes Bühnenprogramm mit Live-Musik, kulinarische Angebote wie etwa ein Handkäse-Tasting sowie weitere Mitmachaktionen für Besucherinnen und Besucher. In der Planung sind weitere Veranstaltungsformate im Rahmen des Festivals um ein größeres Spektrum der Teilnahme und neue Zielgruppen zu erreichen - beispielsweise Tanz in den Mai für junge Menschen, ein Newcomer Abend für Expats und internationale Gäste. Ein besonderes Highlight ist der Nachwuchswettbewerb, an dem jährlich rund 1.000 Grundschulkinder und Kinder aus integrativen Klassen teilnehmen. Unter Anleitung von Profi-Köchen lernen sie spielerisch die Zubereitung der Grünen Soße und erhalten zugleich Zugang zu kultureller Bildung durch begleitende Theaterstücke. Bereits im Vorfeld werden die Klassen mit Unterrichtsmaterial ausgestattet, das Themen wie Nachhaltigkeit, regionale Identität und soziale Kompetenzen vermittelt. So verbindet der Wettbewerb kulinarisches Erleben mit Bildung, Teamarbeit und kultureller Teilhabe. Dieses pädagogisch wertvolle Format ist ohne das Grüne Soße Festival in dieser Form nicht realisierbar. Die Eintrittspreise der Abendveranstaltungen beinhalten nicht nur den Zugang zu einem umfangreichen Showprogramm mit mindestens acht Künstlerinnen und Künstlern pro Abend, sondern auch sämtliche Speisen - sieben verschiedene Grüne Soßen, Kartoffeln, Ei und zusätzliche Snacks - sowie alle Getränke. Die Kombination aus Gastronomie, Unterhaltung und Kultur ist damit einzigartig. Der logistische und personelle Aufwand, insbesondere bei der Zubereitung, Portionierung und Ausgabe der Soßen, ist entsprechend hoch. Da die Kosten für Infrastruktur und Personal in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind, können die Ausgaben nicht weiter über Eintrittsgelder gedeckt werden. Um die Eintrittspreise dennoch stabil zu halten, die Attraktivität der Veranstaltung zu sichern und die traditionsreiche Veranstaltung langfristig fortzuführen, wird das Grüne Soße Festival gezielt aus dem Tourismusetat unterstützt. Das Thema "Grüne Soße" zahlt zudem insbesondere auf das Handlungsfeld 4 des Masterplans Tourismus 2030 ein - "Wir machen unsere einzigartigen Wurzeln sichtbar und setzen unsere Regionalität und Identität touristisch in Wert" - ein, indem es ein identitätsstiftendes, lokales Produkt in den Fokus rückt und die Verbindung von Gastronomie, Kultur und Stadtmarketing stärkt. Vor diesem Hintergrund wurde vom Tourismusbeirat auf der Sitzung am 18.06.2025 empfohlen, das Grüne Soße Festival auf dem Roßmarkt weiterhin als mehrtägige Veranstaltung fortzuführen und das Konzept seitens der Veranstalterin weiter zu optimieren. Das Grüne Soße Festival soll Planungssicherheit für drei Jahre erhalten. Es sollen Mittel aus dem Tourismusbeitrag in Höhe von 200.000 Euro mit einer Aufteilung von 150.000 Euro des Stadtmarketings und 50.000 Euro vonseiten der TCF für das Jahr 2026 eingeplant werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein

  • Die psychische Gesundheit junger Menschen und gerade queerer Jugendlicher ist seit der Pandemie zunehmend belastet. In F
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3579 Die psychische Gesundheit junger Menschen und gerade queerer Jugendlicher ist seit der Pandemie zunehmend belastet. In Frankfurt leisten Einrichtungen wie das KUSS41 wichtige Präventionsarbeit, stoßen aber oft an Kapazitätsgrenzen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die aktuelle Situation der psychischen Gesundheit queerer Jugendlicher in Frankfurt und welche Maßnahmen sind geplant, um Prävention und niedrigschwellige Hilfen in diesem Bereich zu stärken? Antwort des Magistrats: Queere Jugendliche haben deutlich höhere Raten von Depressionen, Angststörungen, Suizidgedanken und Suizidversuchen als heterosexuelle junge Menschen gleichen Alters. Das wurde in unterschiedlichen bundesweiten Studien festgestellt. Für Frankfurt am Main liegen keine konkreten Daten zur psychischen Gesundheit queerer Jugendlicher vor. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass Belastungen queerer junger Menschen aufgrund von Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen sowie fehlender Anerkennung in Familien, Peergruppen und Institutionen weiterhin höher sind als bei cisgeschlechtlichen und/oder hetero-sexuellen Gleichaltrigen. In Frankfurt am Main gibt es aktuell folgende Jugendeinrichtungen, deren Zielgruppe explizit queere Jugendliche sind: - "KUSS41" in Trägerschaft der AHF - AIDS-Hilfe Frankfurt e. V.; - "QuT" in Trägerschaft von LIBS e.V. - Lesben Informations- und Beratungsstelle; - "kosi - Stadt für Mädchen & FLINTA*" in Trägerschaft von Junularo Frankfurt e. V.; - Mädchen*kulturzentrum Mafalda in Trägerschaft von Junularo Frankfurt e. V.; - Fema - Treffpunkt für Mädchen* und Frauen* in Trägerschaft der IB Südwest gGmbH Die Zuschüsse für Einrichtungen der Jugendarbeit konnten in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 signifikant erhöht werden. Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen das Angebot "kosi" über die ihm zur Verfügungen stehenden Mittel zu finanzieren und damit abzusichern. Die Fortsetzung der Dynamisierung ist auch für die kommenden Haushaltsjahre durch einen Beschluss der Stadtverordneten gesichert. Dies gilt grundlegend vorbehaltlich entsprechender Haushaltsbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Der Bereich queere Beratung ist in Frankfurt wie folgt abgedeckt: - Das "Bündnis Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt" ist ein Zusammenschluss von Organisationen, Vereinen und Einzelpersonen aus Frankfurt am Main und Umgebung, die sich für die Anliegen und Bedürfnisse lesbischer, schwuler, bisexueller, trans*, inter* und queerer Menschen einsetzt. Auf der Webseite des Bündnisses findet man queere Anlaufstellen im Rhein-Main-Gebiet. - Im Maincheck - Zentrum für Sexualität, Identität und Gesundheit, AIDS-Hilfe Frankfurt e. V., wird Beratung und Unterstützung rund um die Themen Queerness angeboten. Es gibt zudem explizit Beratung, die sich an Trans*Personen richtet. - Das queere Zentrum KUSS41 ist ein Treffpunkt für Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis unter 27 Jahren. - SCHLAU Frankfurt in Trägerschaft der AIDS-Hilfe Frankfurt e. V. wird durch das Stadtschulamt der Stadt Frankfurt am Main gefördert und bietet Workshops mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Themenfeld der sexuellen, romantischen und geschlechtlichen Vielfalt. Es gibt folgende spezialisierte Angebote in Frankfurt: - Die AIDS-Hilfe Frankfurt e. V. und das Internationale Familienzentrum e. V. verantworten das Projekt "Queeres Jugendwohnen (QuJu)". Junge, queere Menschen werden auf dem Weg der Integration, der Bewältigung der alltäglichen Anforderungen des Lebens, den schulischen Anforderungen mit dem Ziel eines Abschlusses und der Hinführung in ein Ausbildungsverhältnis sowie der Vorbereitung zu einer selbstständigen Lebensführung begleitet. - Am Clementine Kinderhospital hat sich in der Psychosomatik ein neuer Behandlungsschwerpunkt etabliert: die Frankfurter Sprechstunde für Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung bei Kindern und Jugendlichen. - Das Frankfurter Netzwerk für Suizidprävention, FRANS, richtet sich an die Zielgruppe über verschiedene Formate. So gibt es um Beispiel Arbeitsgruppen und Fortbildungen zu der Thematik. Darüber hinaus werden queere Jugendliche im Rahmen des Schul-Suizidpräventionstags, SSPT, adressiert. Allgemeine niedrigschwellige Beratung im Bereich psychische Gesundheit: - Das Angebot Psychische Gesundheit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Gesundheitsamt Frankfurt am Main richtet sich an die gesamte Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main, die Fragen zur psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben. - Ab Anfang 2026 wird dieses Angebot durch einen Beratungsbus ergänzt, der regelmäßig in Frankfurt am Main unterwegs sein wird - auf Schulhöfen, in Parks, vor Jugendzentren oder an anderen öffentlichen Orten. Das Angebot umfasst vertrauliche Einzelberatungen ohne Anmeldung, komplettiert durch Info- und Mitmachaktionen, Aufklärungsmaterialien sowie die Vermittlung in weiterführende Unterstützungs- und Hilfsangebote. - Die "Clearingstelle" Ancora richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene aus Frankfurt am Main, die schnelle und unkomplizierte Hilfe bei psychischen Beschwerden suchen. Zu Themen sexueller Identität und geschlechtlicher Vielfalt stehen Fachkräften in Frankfurt am Main lokal und bundesweit zahlreiche Fachveranstaltungen und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Um die Queerkompetenz in den Einrichtungen der Jugendarbeit zu stärken, bietet das Jugend- und Sozialamt zudem regelmäßig entsprechende Veranstaltungen an und hat eine Vollzeitstelle zur Koordination genderbezogener Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Verena David Vertraulichkeit: Nein

  • Gewerbetreibende auf dem Bockenheimer Wochenmarkt berichten von mehreren kriminellen Vorfällen, bei denen es zu Taschend
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3580 Gewerbetreibende auf dem Bockenheimer Wochenmarkt berichten von mehreren kriminellen Vorfällen, bei denen es zu Taschendiebstählen auf dem Markt, aber auch zum Raub von Tageseinkünften der Standbetreibenden gekommen ist. Ich frage den Magistrat: Sind der Stadt- und Landespolizei diese Vorfälle bekannt und welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Sicherheit von Standbetreibenden und Einkaufenden zu gewährleisten? Antwort des Magistrats: Die alleinige Zuständigkeit bei den genannten Straftatbeständen liegt bei der Landespolizei. Aus diesem Grund wurde die Landespolizei über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Im Rahmen unserer Recherchen zu Straftaten auf dem Bockenheimer Wochenmarkt und der unmittelbaren Umgebung konnten wir im laufenden Jahr 2025 fünf Taschendiebstähle feststellen. Im Vergleich wurden für das Jahr 2024 zehn Fälle im Taschen- und Trickdeliktsbereich rund um den Bockenheimer Wochenmarkt aufgenommen. Von den fünf Diebstählen des Jahres 2025 hat lediglich ein Sachverhalt direkten Bezug zum Wochenmarkt. Raubstraftaten konnten im letzten halben Jahr keine verzeichnet werden. Das Ergebnis deutet aus polizeilicher Sicht derzeit nicht auf einen Brennpunkt hin. Rückfragen bei der Schutzfrau-vor-Ort, SVO'in, des 13. Polizeireviers bestätigten dieses Ergebnis. Hier liegen keine Erkenntnisse zu einer Häufung an Raub- oder Taschen- und-Trickdiebstahls-Straftaten vor. Gleiches bestätigt auch der stellvertretende Dienststellenleiter. Durch die SVO'in werden regelmäßig Fußstreifen über den Bockenheimer Wochenmarkt durchgeführt und sie hat weder von persönlichen Wahrnehmungen noch von Kontaktaufnahme zur Thematik durch Standbetreiber oder Besucherinnen und Besucher des Marktes berichtet. Die Polizei kann nur tätig werden und Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung planen, wenn ihr delinquentes Verhalten bekannt wird. Die Polizei Frankfurt wird die Marktbetreiber über ihre SVO'in proaktiv auf die geschilderten Vorgänge ansprechen und die Wichtigkeit einer Anzeigenerstattung thematisieren." Antragstellende Person(en): Stadtv. Esther Gebhardt Vertraulichkeit: Nein

  • Am 25. Oktober 2025 fand der zweite Sauberkeitstag in Höchst statt. Diese Aktivität geht auf den Etatantrag E 140 aus 20
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3581 Am 25. Oktober 2025 fand der zweite Sauberkeitstag in Höchst statt. Diese Aktivität geht auf den Etatantrag E 140 aus 2023 zurück. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet er solche Clean-up-Aktionen und inwiefern wird auch nach Verbrauch des entsprechenden Etatantrags der Sauberkeitstag in Höchst fortgeführt? Antwort des Magistrats: Der Brüningpark in Höchst verbindet den Stadtteil direkt mit dem Mainufer und ist mit seinen 9.300 Quadratmetern für viele Höchster:innen ein wichtiger Erholungsort. Zunehmend aber leidet die Attraktivität des beliebten Parks, in dem auch alljährlich das Höchster Schlossfest gefeiert wird, unter achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen, To-Go-Verpackungen, Lachgaskartuschen, Hundekot und anderen Verunreinigungen. Umso erfreulicher war die Resonanz auf diesen zweiten Höchster Sauberkeitstag. Trotz der wechselhaften Wetterlage war das zweite Stadtteil-Cleanup in Höchst am 25.Oktober 2025 mit etwa 50 Engagierten aus der Zivilgesellschaft ein Erfolg. Gemeinsam wurden bei der zweistündigen Aktion 72,2 Kilogramm Müll sowie 22 Lachgaskartuschen gesammelt. Aktionen wie diese zeigen eindrücklich, dass lokale Cleanups ein wirksames Instrument sind, um Bewusstsein für Sauberkeit, Umweltverantwortung und Gemeinschaft zu stärken. Besonders erfreulich war die positive Stimmung vor Ort, denn die Teilnehmenden kamen nicht nur zum Sammeln, sondern auch zum Mitreden, Informieren und Austauschen. Für 2026 ist vorgesehen, das Format der Stadtteil-Cleanups fortzuführen sowie auf weitere Stadtteile zu übertragen. Das Stadtteil-Cleanup in Höchst wird in 2026 mit in die Planung aufgenommen. Außerdem in Planung ist das große stadtweite Frankfurt Cleanup im Frühjahr 2026. Ziel bleibt es, durch regelmäßige Aktionen, wie diese ein dauerhaftes Verantwortungsgefühl für den öffentlichen Raum zu fördern. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mehmet Agatay Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt unterhält in verschiedenen Dezernaten unterschiedliche Stabsstellen. Ich frage den Magistrat: Welc
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3582 Die Stadt Frankfurt unterhält in verschiedenen Dezernaten unterschiedliche Stabsstellen. Ich frage den Magistrat: Welche Stabsstellen gibt es in den jeweiligen Dezernaten und wie viele Mitarbeiter haben diese? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schäfer, meine Damen und Herren! Die Organisationsform der Stabsstelle ist in den verschiedensten Bereichen der Frankfurter Stadtverwaltung vorzufinden. Es handelt sich hierbei um spezialisierte Organisationseinheiten, die direkt einer Leitungs- oder Führungsebene zugeordnet sind, diese im Innenverhältnis fachlich beraten sowie unterstützen und in der Regel keine Entscheidungs- und Weisungsbefugnis gegenüber anderen Einheiten haben. Diese Stabsstellen kommen in Einzelfällen in den Dezernaten, Ämtern und Betrieben vor. Daneben existieren Stabsstellen auch als eigenständige Organisationseinheiten, auch wenn die Bezeichnung "Stabsstelle" im engeren Sinne nicht auf eigenständige Organisationseinheiten anwendbar ist. Auch wenn sich die Frage strenggenommen lediglich auf Stabsstellen in Dezernaten bezieht, werden die eigenständigen Organisationseinheiten der Vollständigkeit halber hier aufgeführt, da sie - wie alle eigenständigen Organisationseinheiten - auch Dezernaten zugeordnet sind. Folgende sechs Stabsstellen sind im Dezernatsverteilungsplan der Stadt Frankfurt am Main als eigenständige Organisationeinheit ausgewiesen, mit ihren jeweiligen Aufgaben im Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main aufgeführt und ihre Aufgabenstellungen entfalten Außenwirkung: Organisationseinheit Bezeichnung Aktuelle Anzahl der aktiven Beschäftigten 16A Stabsstelle Digitalisierung 25 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz 4 19 Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie 4 38 Stabsstelle Gesamtkoordinierung Zivile Verteidigung/Geheim- und Sabotageschutz 3 58 Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete 22 79B Stabsstelle Sauberes Frankfurt 9 81 Stabsstelle Stadtmarketing 7 Die aktuelle Zahl der aktiven Beschäftigten wurde über das städtische Stellenverwaltungssystem ausgewertet. Nicht berücksichtigt sind Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden, allerdings deren Vertretungskräfte - sofern vorhanden. Die Beschäftigtenzahl ist nicht in jedem Fall mit der Zahl der organisatorisch zugeordneten Stellen identisch, die, zum Beispiel aufgrund von Teilzeitbeschäftigung oder Elternzeiten, sowohl höher als auch niedriger ausfallen kann. Neben den oben genannten eigenständigen Stabsstellen auf Verwaltungsebene sind in einigen Dezernaten Stabsstellen, die direkt d. jeweiligen Fachdezernent:in unterstellt sind, ausgewiesen. Die hier wahrzunehmenden Aufgaben sind durch die Anbindung an die jeweilige Dezernatsleitung nicht im Aufgabengliederungsplan dokumentiert. Diese stellen sich wie folgt dar: Organisationseinheit Bezeichnung Aktuelle Anzahl der Beschäftigten Dezernat I Stabsstelle Bürgerinnen- und Bürgerbüro, Ehrenamt und Deutscher Städtetag 11 Stabsstelle Sportberatung und -repräsentation 1 Dezernat II Stabsstelle für Antidiskriminierung 3 Stabsstelle Inklusion 3 Dezernat V Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung 3 Stabsstelle Gigabit Performance-Center 1 Dezernat VI Stabsstelle Tax Compliance 0 (2 Stellen im Besetzungsverfahren) Dezernat VII Stabsstelle Zukunft der städtischen Bühnen 10 Dezernat XI Stabsstelle Paulskirche 3 Stabsstelle Schulbau 5 Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein

  • Der Presse war zu entnehmen, dem Jugendtreff der Paul-Gerhardt-Gemeinde in Niederrad drohe das Aus, wenn die Stadt Frank
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3583 Der Presse war zu entnehmen, dem Jugendtreff der Paul-Gerhardt-Gemeinde in Niederrad drohe das Aus, wenn die Stadt Frankfurt "nicht eiligst gegensteuert". Man könne ab Januar nur noch zwei Gehälter zahlen und die Miete, für alles andere sei kein Geld mehr da. Auch die Kinder- und Jugendeinrichtung "Break 14" an der Bruchfeldstraße "leide unter Einschränkungen". Der Ortsbeirat verlangt eine "auskömmliche Finanzierung" von der Stadt. Ich frage daher: Wie sind die finanziellen Engpässe entstanden und wird der Magistrat eine "auskömmliche Finanzierung" sicherstellen? Antwort des Magistrats: Die Kinder- und Jugendarbeit ist unverzichtbar für die Stadt Frankfurt und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des demokratischen und friedlichen Zusammenlebens. Gibt es erhöhte Bedarfe in Einrichtungen, so ist es notwendig diese bei der Antragsstellung aufzuführen und darzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Mittel im Rahmen des Zuwendungsbereichs erfolgte von Seiten des Magistrats 2016 und zuletzt 2023/2024 eine Kompensation finanzieller Mehrbedarfe aus Personalkostensteigerungen sowie 2021 eine Zahlung zum Ausgleich von Sachaufwandssteigerungen. Die in dem Zeitraum seit 2016 bei den freien Trägern der Jugendhilfe entstandenen Mehrkosten infolge von Tarifabschlüssen und allgemeinen Kostensteigerungen konnten hierdurch nicht vollständig kompensiert werden. Daher hat der Jugendhilfeausschuss sich mit der Fragestellung einer auskömmlichen Finanzierung aller zuschussgeförderten Jugendhilfeangebote befasst. In seiner Sitzung vom 13.05.2024 wurde eine Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2024 hinsichtlich einer auskömmlichen Finanzierung für das Jahr 2024 und einer Dynamisierung der Zuschüsse ab 2025 für den Förderbereich verabschiedet. Die Stadtverordneten haben dieser zugestimmt. Somit erfolgte ab dem Haushalt 2024 ff. eine dauerhafte Anhebung des Jugendhilfebudgets um 5.298.488 Euro auf 48.103.102 Euro und auf dieser Basis eine weitere Dynamisierung des Jugendhilfebudgets um drei Prozent ab 2025. Nach Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch die Stadtverordnetenversammlung, Beschluss Haushalt, wird der Jugendhilfeausschuss im Rahmen seiner Budgetverantwortung die Dynamisierung in 2026 und die weitere Verteilung an die freien Träger der Jugendhilfe vornehmen um damit die auskömmliche Finanzierung des Förderbereiches auch weiter sicherstellen. Der Jugendtreff der Paul-Gerhardt-Gemeinde erhält in 2025 eine institutionelle Förderung im Rahmen der Zuschussfinanzierung in Höhe von 209.205 Euro. Auf Grundlage der dem Magistrat, hier dem Jugend- und Sozialamt, vorliegenden Unterlagen, der aufgeführten Erhöhungen der Mittel in dem Förderbereich insgesamt sowie der konkreten Zuschusserhöhung an den Träger des Jugendtreffs, geht der Magistrat davon aus, dass das Angebot in seinem derzeitigen Umfang auskömmlich finanziert ist. Um eine Klärung herbeizuführen, wird der Magistrat auch im Rahmen der Antragstellung für 2026, mit dem Träger das Gespräch suchen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Abdenassar Gannoukh Vertraulichkeit: Nein

  • Die Populationskontrolle von Stadttauben nach dem Augsburger Modell basiert auf Futterstellen und Taubenhäusern. Kommune
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3584 Die Populationskontrolle von Stadttauben nach dem Augsburger Modell basiert auf Futterstellen und Taubenhäusern. Kommunen, wie zum Beispiel München, Stuttgart, Ingolstadt und Aachen, setzen mit einer Vielzahl an Taubenhäusern das Modell mustergültig um und haben Erfolge, über die Frankfurt leider nicht verfügt. Seit dem Februar 2024 hat keine Taube in dem einzigen Container auf dem alten Bockenheimer Friedhof genistet. Dies erzeugt den Eindruck, als ob der Container gar nicht funktionieren soll. Ich frage den Magistrat, warum er nicht das Augsburger Modell gemeinsam mit ehrenamtlichen Organisationen umgesetzt hat und wie er künftig wieder erfolgreich die Stadttaubenpopulation in Frankfurt verringern möchte. Antwort des Magistrats: Das Frankfurter Stadttaubenkonzept basiert auf dem Augsburger Konzept und integriert Erfahrungen anderer Städte mit langjährigem Taubenmanagement. Grundprinzip ist die Kombination aus betreuten Taubenhäusern und Geburtenkontrolle, Ei-Tausch. Anders als im Augsburger Modell werden Futterstellen nicht frei verteilt, da Erfahrungen - etwa aus Wiesbaden - zeigen, dass dies lokal zu massiven Populationsanstiegen führt und die Tiere stark von der Fütterung abhängig werden. Außerdem führen freie Futterstellen zu vermehrten Beschwerden von Anwohner:innen. In Frankfurt wird, wie sein Vorgänger auch, das Taubenhaus Am Alten Friedhof Bockenheim durch die "Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling mbH", GWR, betreut, um Hygiene und Planungssicherheit zu gewährleisten. So wird es auch mit weiteren Taubenhäusern gehandhabt werden. Stadttauben finden in Frankfurt nicht genug artgerechte Nahrung. Um die Population nicht ausschließlich durch eine Futterobergrenze klein zu halten, ist es deshalb wichtig, schnellstmöglich an sogenannten Hotspots Taubenhäuser zu errichten, um die Geburtenkontrolle mit Fütterungen zu koppeln. Allgemein müssen Fütterungen kontrolliert durch das Stadttaubenmanagement stattfinden, um die Stadttaubenpopulation effektiv zu managen. Das Frankfurter Stadttaubenkonzept soll mit Hilfe der Frankfurter Taubenvereine umgesetzt werden. Das Ordnungsamt unterstützt das Stadttaubenprojekt bereits mit jährlich 33.000 Euro zur Bergung und Versorgung kranker und verletzter Tiere aus dem öffentlichen Raum. Eine Zuwendung des Maintauben Tierschutzprojekt e. V. durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt wird angestrebt. Das Taubenhaus im Alten Friedhof Bockenheim: Der Container wird bislang nicht als Brutstätte angenommen, weil in unmittelbarer Nähe ausreichend Nistplätze am Westbahnhof existieren und illegales Futter rund um das Haus angeboten wird. Nur durch die Sperrung der bestehenden Nistplätze und die konsequente Einhaltung des Fütterungsverbots kann das Taubenhaus erfolgreich besiedelt werden. Es ist daher unabdingbar, dass diese Fütterungen unterbunden werden. Das Stadttaubenmanagement steht außerdem in engem Austausch mit der DB InfraGO AG, um mögliche Maßnahmen am Westbahnhof umzusetzen und bestehende Nistplätze zu vergrämen. Bei einem gemeinsamen Ortstermin Mitte Oktober konnte festgestellt werden, dass die vorhandene Vergrämung am Westbahnhof großflächig zerstört ist und von Unbekannten bis zu 15 cm tief Futter auf dem Dach des Bahnhofhauses gestreut wurde. Das Futter wurde unter Hausfriedensbruch und illegal ausgebracht und hat hohen Schadnager- und Wurmbefall zur Folge, der bekämpfungspflichtig ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Im Stadtwald werden entsprechend der Waldstrategie ausgewählte Waldflächen als sogenannte Prozessschutzflächen oder Natu
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3585 Im Stadtwald werden entsprechend der Waldstrategie ausgewählte Waldflächen als sogenannte Prozessschutzflächen oder Naturwaldentwicklungsflächen stillgelegt. Aufgrund der damit auch verbundenen Gefahren wurde festgelegt, dass die Flächenausdehnung der Stilllegungsflächen in einem dynamischen Entscheidungsprozess stetig neu bewertet wird. Nun wurden Pläne bekannt, die Stilllegungsflächen in Fechenheim erheblich auszuweiten, und es gibt die Sorge, dass dies der Erhaltung der heimischen Baumarten und Waldgesellschaften schadet. Ich frage den Magistrat: Hält der Magistrat die Ausweitung der Stilllegungsflächen in Fechenheim im Rahmen der Waldstrategie für angemessen und können negative Auswirkungen ausgeschlossen werden? Antwort des Magistrats: Der Frankfurter Stadtwald zeichnet sich durch seine Vielfalt, Struktur und langjährig angepasste, schonende Bewirtschaftung aus. Bei den angesprochenen Waldflächen handelt es sich um öffentliche Flächen im Fechenheimer Wald, einem naturnahen Eichen-Hainbuchen-Mischwald und Teil des Frankfurter Stadtwaldes. Die Fläche ist Lebensraum für streng geschützte Arten wie den Großen Heldbock und verschiedene Fledermausarten. Eine Stilllegung der Fläche kann im Rahmen der "Frankfurter Waldstrategie in Zeiten des Klimawandels" mit der gebotenen kritischen Evaluation der Maßnahme erfolgen. Diese bietet zudem die Möglichkeit zu prüfen, wie sich Eiche und Hainbuche im Zusammenspiel entwickeln. Der Erhalt der Eiche ist entscheidend für den Fortbestand lichtbedürftiger und besonders schützenswerter Arten. Ebenfalls beobachtet werden mögliche Auswirkungen auf Biodiversität, Baumartenwachstum und Einfluss invasiver Arten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein

  • In Frankfurt sind Baustellen, die den Verkehrsraum für Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer einschränken, vor Ort of
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3586 In Frankfurt sind Baustellen, die den Verkehrsraum für Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer einschränken, vor Ort oft unzureichend gekennzeichnet. Anlass, Zeitraum und Bauherr fehlen häufig. Das Dezernat verweist auf das Informationsportal mainziel.de. Dort werden nach eigener Auskunft derzeit aber nur Baustellen auf Grundnetzstraßen angezeigt. Das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger betrifft jedoch alle Straßen und erfordert verlässliche, barrierefreie Informationen digital und vor Ort. Ich frage den Magistrat: Wie wird sichergestellt, dass auf mainziel.de Baustelleninformationen für alle Straßen und nicht nur für Grundnetzstraßen rechtzeitig - auch kurzfristig - und vor allem umfassend veröffentlicht werden? Antwort des Magistrats: Der Magistrat weist auf die Antwort zur Frage Nr. 3439 aus der 41. Fragestunde am 18. September hin. Wie dort schon geantwortet, prüft der Magistrat derzeit die Optimierung der digitalen Kommunikationskanäle. Innerhalb von sieben Wochen hat sich noch kein neuer berichtenswerter Sachstand ergeben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein

  • Im Juli fragte ich den Magistrat, wann das vom Fachdezernat zur Einführung eines dringend notwendigen Mindestpreises für
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3587 Im Juli fragte ich den Magistrat, wann das vom Fachdezernat zur Einführung eines dringend notwendigen Mindestpreises für Mietwagenvermittlungen für notwendig erachtete Gutachten in Auftrag gegeben werde. Damals wurde erklärt, man sei noch mit den Vorarbeiten zur Vergabe beschäftigt. Auch das Taxigewerbe erwartet angesichts einer aktuell sehr unfairen Wettbewerbssituation mit Mietwagen dieses Gutachten mit Spannung. Ich frage daher den Magistrat: Sind die Vorarbeiten jetzt - ein Vierteljahr später - erledigt, und wenn nicht, welche unüberbrückbaren Hürden können diesen Zeitverzug entschuldigen? Antwort des Magistrats: Ob ein sogenanntes Mindestbeförderungsentgelt "dringend notwendig" ist, wie der Fragesteller unterstellt, ist zunächst noch fundiert festzustellen. Dies ist unter anderem Aufgabe des beabsichtigten Gutachtens. Die Anforderungen für die Beauftragung eines Gutachtens zu Mindestbeförderungsentgelten gemäß § 51a Personenbeförderungsgesetze, PBefG, in der Stadt Frankfurt am Main wurden zusammengestellt und an die Vergabestelle im Ordnungsamt weitergeleitet. Von hieraus wird die Vergabe erfolgen. Der Zeitverzug für die Definition der Anforderungen ist darin begründet, dass zunächst der Prozess des Datenabgleiches bei Neubeantragungen von Mietwagen implementiert wurde und im Anschluss der Gesamtdatenabgleich erfolgte, was die personell verfügbaren Kapazitäten voll ausgeschöpft hat. Wir weisen bereits heute darauf hin, dass auch der Ausschreibungs- und Vergabeprozess eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, zumal derzeit mehrere Vergabeprozesse im Ordnungsamt anstehen und bearbeitet werden müssen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jan Klingelhöfer Vertraulichkeit: Nein

  • Im Nachgang zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3588 Im Nachgang zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main wurden drei unterschiedliche Broschüren erstellt. Die Richtlinie richtet sich an Politik, Verwaltung, organisierte Zivilgesellschaft und auch die Öffentlichkeit. Zudem wurde am 28.08.2025 von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung zu einer Veranstaltung zur Entstehung der Richtlinie eingeladen. Daher frage ich den Magistrat: Was haben die Broschüren und die "Zeitreise-Veranstaltung" zur Richtlinie gekostet und wie viele Gäste - ohne Stadtverordnete und Mitglieder der städtischen Verwaltung - waren am 28. August anwesend? Antwort des Magistrats: Im Anschluss an den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main wurde diese Richtlinie in drei Fassungen erstellt: - eine Volltextfassung, - eine Kurzfassung sowie - eine Version in einfacher Sprache. Ziel dieser Veröffentlichungen ist es, die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger:innen transparenter und zugänglicher zu gestalten und den Dialog zwischen Bürger:innenschaft und Verwaltung zu stärken, E 158. Für die Erstellung aller drei Informationsbroschüren entstanden Kosten in Höhe von 6.572,37 Euro. Für Projekte insgesamt - insbesondere für öffentliche Beteiligungsprozesse - ist ein sorgfältiger Abschluss essenziell. Die Abschlussveranstaltung des Beteiligungsprozesses zur Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung "Rückblick, Dank und Perspektiven" verursachte Kosten in Höhe von 792,86 Euro. Neben Vertreter:innen aus Politik und Verwaltung nahmen acht weitere Gäste an der Veranstaltung teil. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein

  • Die Vogelgrippe nimmt in Hessen rasant an Fahrt auf. Die Veterinärämter rufen zur Vorsicht auf und stärken jede Hygienem
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3589 Die Vogelgrippe nimmt in Hessen rasant an Fahrt auf. Die Veterinärämter rufen zur Vorsicht auf und stärken jede Hygienemaßnahme, um zu verhindern, dass das Virus weitergetragen wird, so zum Bespiel auch über die Ausscheidungen der Vögel. Nun gibt es riesige Populationen an Nilgänsen in Frankfurt, die das Mainufer und inzwischen auch das Niddaufer mit ihren Exkrementen verdrecken. Ich frage daher den Magistrat: Welche Vorkehrungen trifft der Magistrat, um zu verhindern, dass Nilgänse die Vogelgrippe bekommen und entsprechend das Virus weitertragen? Antwort des Magistrats: Die Vogelschutzwarte des Landes Hessen wurde durch die Abteilung Veterinärwesen/Fachgebiet Tierseuchen des Frankfurter Ordnungsamtes gebeten, verstärkt in den Wildvogel Hot-Spots der Stadt Frankfurt Monitoring Proben zu ziehen. Verhindern lässt sich eine Ausbreitung unter Wildvögeln nicht. Bereits verendete Wild/Wasservögel sollten entsprechend gemeldet werden. Bei Nilgänsen handelt es sich um Wildvögel, weswegen sich eine Übertragung unter Freilandbedingungen nicht verhindern lässt. Vorkehrungen, die über die bereits angewandten Handlungsanweisungen der Veterinärämter hinausgehen, sind nicht vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Kristina Luxen Vertraulichkeit: Nein

  • Mit der Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6433, hat der Ortsbeirat 5 den Magistrat gebeten, zeitnah einen Run
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3590 Mit der Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6433, hat der Ortsbeirat 5 den Magistrat gebeten, zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft der Kulturstätte Alte Seilerei mit allen relevanten städtischen Akteuren - Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitglieder, Mitgliedern des Ortsbeirats 5 und Stadtverordnetenversammlung - und Vertreterinnen und Vertretern der Alten Seilerei zeitnah einzurichten. Bis heute hat der Ortsbeirat 5 keine Stellungnahme erhalten. Daher frage ich den Magistrat: Wann wird der Ortsbeirat 5 eine Stellungnahme des Magistrats zur OM 6433/25 erhalten? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Becker! Mit seiner Lage und Größe ist die ehemalige Seilerei ein Veranstaltungsort für die gesamte Stadtgesellschaft und bietet Raum für verschiedenste Nutzungsmöglichkeiten. Der Verein erhält von unterschiedlichen Seiten der Stadt bereits Unterstützung. Aktuell sucht der Magistrat nach Lösungen zum Erhalt des Veranstaltungsortes, wobei auch ein Ankauf durch das zuständige Dezernat geprüft wird. Der Magistrat ist hierzu im engen und konstruktiven Austausch mit den Eigentümern. Die laufenden Verhandlungen wie auch die Komplexität der damit verbundenen Fragestellungen und die Vielzahl an Anfragen bringen es mit sich, dass eine gebündelte Beantwortung bisher nicht möglich war. Sobald die Klärung der Fragestellungen abgeschlossen ist, wird der Magistrat dem Ortsbeirat berichten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Auf den Friedhöfen ist vieles nicht in Ordnung. Kaputte Wege, fehlende Gießkannen, ungeschnittene Bäume und Sträucher sc
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3591 Auf den Friedhöfen ist vieles nicht in Ordnung. Kaputte Wege, fehlende Gießkannen, ungeschnittene Bäume und Sträucher schaffen einen zumindest unbefriedigenden, teils gefährlichen Zustand. Um solche Defizite und Fehlentwicklungen aufzugreifen und zu beheben, gibt es auch die Friedhofskommission. Die Kommission wurde vom Umweltdezernat in dieser Wahlperiode kein einziges Mal einberufen. Offenbar ist dort das Interesse an einem würdigen Abschied und Gedenken an Verstorbene und allgemein an dem Kulturgut Friedhof nicht ausgeprägt. Ich frage den Magistrat: Warum wurde die Friedhofskommission seit 2021 nicht einberufen und wann tagt sie das nächste Mal? Antwort des Magistrats: Die Friedhofskommission wurde seit dem Jahr 2021 in regelmäßigen Abständen einberufen. Die letzte Sitzung fand am 30.08.2024 statt. In dieser wurden beispielsweise die vorgesehenen Änderung der Friedhofsordnung, FO, und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung, FBGO, der Stadt Frankfurt am Main mit den Interessensvertreter:innen des Friedhofswesens beraten, siehe auch M 164/24. Es ist auch weiterhin beabsichtigt, die Friedhofskommission als Beteiligungsinstrumentarium zu nutzen. Ein Termin für die kommende Sitzung wurde aktuell noch nicht bestimmt. Ergänzend zu den Sitzungen der Friedhofskommission finden regelmäßig Gespräche zwischen der Friedhofsabteilung und den Gewerken beziehungsweise Interessensvertreter:innen zum fachlichen Austausch statt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein

  • Der diesjährige städtische Empfang für die Wirtschaft wies einige Neuerungen auf. Dazu gehörten lange Werbevorträge von
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3592 Der diesjährige städtische Empfang für die Wirtschaft wies einige Neuerungen auf. Dazu gehörten lange Werbevorträge von Sponsoren zwischen den Hauptreden. Eine weitere Neuerung war die Weitergabe der persönlichen Daten an Sponsoren, die Teilnehmende mit Werbebotschaften anmailten. Daher fragen ich den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat diese Innovationen unter Compliance-Gesichtspunkten? Antwort des Magistrats: Die Platzierung von Sponsoren sowie die Weitergabe von Adressdaten von Gästen stehen im Einklang mit den Compliance Vorgaben für städtische Beteiligungen, siehe Punkt 10., "Sponsoring, Spenden und mäzenatische Schenkungen". Die Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgte ausschließlich nur bei Vorliegen einer Einverständniserklärung der Teilnehmer unter Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO; die Teilnahme am Sommerempfang war jederzeit auch ohne die Einverständniserklärung der Datenweitergabe möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein

  • Horte und Schülerläden erfreuen sich bei Frankfurter Familien nach wie vor großer Beliebtheit und sind ein zentraler Bau
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3593 Horte und Schülerläden erfreuen sich bei Frankfurter Familien nach wie vor großer Beliebtheit und sind ein zentraler Baustein für die Nachmittagsbetreuung von Grundschülern - insbesondere angesichts des kommenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027. Trotzdem beklagen Eltern immer wieder die Schließung von Horten im gesamten Stadtgebiet. Ich frage den Magistrat: Wie viele Horte und Schülerläden haben seit 2021 ihre Tätigkeit eingestellt beziehungsweise haben keine Betriebserlaubnis erhalten oder diese nicht mehr verlängert bekommen? Antwort des Magistrats: Seit 2021 gab es folgende Änderungen im Hortbereich: Bei drei Einrichtungen genügte der Gebäudezustand den Betriebsanforderungen an Kindertagesstätten nicht mehr. Bei drei Einrichtungen führte der Ausbau des schulischen Ganztags zu einem Rückgang der Nachfrage, sodass die Träger ihre Hortplätze nicht ausreichend belegen konnten, um einen Weiterbetrieb zu finanzieren. Ein Hort wurde aus trägerinternen Gründen geschlossen. In weiteren vier Fällen gab es verschiedene Umstrukturierungen des Betreuungsangebotes im jeweiligen Schulbezirk, jedoch ohne Einschränkungen des Platzangebotes. Hier wurden Einrichtungen verlagert oder in andere Segmente umgewandelt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • Im Oktober erhielten viele Frankfurter Haushalte anlässlich des Glasfaserausbaus eine Werbesendung der Firma TNG zum Abs
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3594 Im Oktober erhielten viele Frankfurter Haushalte anlässlich des Glasfaserausbaus eine Werbesendung der Firma TNG zum Abschluss von Glasfasertarifen. In dieser warb auch Stadträtin Eileen O´Sullivan mit Zitat und Bild für diesen Anbieter. Ich frage den Magistrat: Wie ist ein Auftritt einer Dezernentin der Stadt Frankfurt als Werbefigur für ein Privatunternehmen aus Compliance-Gesichtspunkten zu bewerten? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main hat im Juli dieses Jahres eine Ausbauvereinbarung, Letter of Intent, mit TNG für den Glasfaserausbau in den Stadtteilen Eckenheim, Eschersheim, Frankfurter Berg, Ginnheim, Heddernheim, Preungesheim und Seckbach abgeschlossen. Im Pressenewsletter der Stadt vom 9. Juli 2025 wurde hierzu ein Beitrag veröffentlicht, der ein Zitat der zuständigen Stadträtin enthielt und auf zwei Fotos verwies. Das Zitat der Stadträtin hebt lediglich hervor, dass mit TNG ein weiterer Anbieter für den Frankfurter Glasfasermarkt gewonnen werden konnte. Am Folgetag, dem 10. Juli 2025, griffen verschiedene Pressemedien das Thema auf. Das Informationsschreiben von TNG greift Inhalte auf, die bereits im Juli in städtischen und medialen Veröffentlichungen enthalten waren. Diese Inhalte sind rein informativ gestaltet und enthalten keine werblichen Aussagen zugunsten des Unternehmens. Eine werbliche Hervorhebung einzelner Unternehmen erfolgt nicht. Die verwendeten Fotos wurden mit privaten Geräten aufgenommen und sind daher nicht dem offiziellen Pressebestand der Stadt zuzurechnen. Aus Compliance-Sicht wäre eine Problematik nur dann gegeben, wenn Veröffentlichungen ausschließlich im Zusammenhang mit einem bestimmten Unternehmen erfolgen oder ausdrücklich werbende Aussagen gemacht wurden. In unserem Fall liegt weder eine Veröffentlichung ausschließlich im Zusammenhang mit einem bestimmten Unternehmen noch eine ausdrücklich werbende Aussage vor. Folglich liegt kein Verstoß gegen die Compliance vor. Bereits in der Vergangenheit sind vergleichbare rechtlich zulässige Veröffentlichungen auch in Kooperationen mit anderen Telekommunikationsunternehmen erfolgt. Die hier thematisierte Aussage entspricht folglich der bisherigen Praxis und stellt keinen unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb dar. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Vertraulichkeit: Nein

  • Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf den Ganztag an Grundschulen werden massive personelle und finanzielle Ressourcen z
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3595 Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf den Ganztag an Grundschulen werden massive personelle und finanzielle Ressourcen zusätzlich benötigt. Kommunen können das nicht allein stemmen. Das Land Hessen ist genauso gefordert, denn das Konnexitätsprinzip könnte hier greifen. Hessische Kommunen prüfen eine Klage gegen das Land. Ich frage den Magistrat: Welche Schritte gegenüber dem Land Hessen unternimmt die Stadt Frankfurt, damit sich dieses an dieser wichtigen Bildungsaufgabe adäquat beteiligt? Antwort des Magistrats: Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter beginnt zum Schuljahr 2026/2027 für die Kinder der ersten Klassenstufen. Er wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschüler*innen. Im Rahmen des Entwicklungsprozesses für das kommunale Gesamtkonzept Ganztag hat das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung im Rahmen eines Forschungsberichtes am Beispiel der Stadt Frankfurt die Kosten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ermittelt, der unter anderem auch dem Bildungsausschuss des Deutschen Städtetags im Rahmen seiner Sitzung in Frankfurt vorgestellt wurde. Die Ergebnisse der konkreten monetären Bedarfe der Stadt Frankfurt wurden und werden sowohl dem Hessischen Städtetag als auch dem Land Hessen in unterschiedlichen Zusammenhängen mitgeteilt, zum Beispiel in Form von Stellungnahmen zu Anfragen des Hessischen Städtetages, was gängige Praxis ist. Der Bund hat zur Vorbereitung des Rechtsanspruchs zwei Investitionsprogramme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter aufgesetzt. Die Stadt Frankfurt hat sich für das zweite Investitionsprogramm erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Fristen für die Antragsstellung und für den Abschluss von Baumaßnahmen verlängert wurden. Die Verlängerung der Fristen war unabdingbar, damit unter Berücksichtigung der notwendigen Verwaltungsabläufe umfassender Mittel seitens der Stadt Frankfurt abgerufen werden können. Der Magistrat teilt die Auffassung, dass sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung in der Pflicht sind, die Schulträger bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung auskömmlich zu unterstützen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Daniel Brenner Vertraulichkeit: Nein

  • Der Pavillon der Demokratie machte 2025 an vier weiteren Stationen halt - Bergen-Enkheim, Sachsenhausen, Fechenheim und
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3596 Der Pavillon der Demokratie machte 2025 an vier weiteren Stationen halt - Bergen-Enkheim, Sachsenhausen, Fechenheim und Gallus. Für die ursprüngliche Gestaltung und die Ausstattung des Pavillons wurden laut Antwort auf die Frage Nr. 3217 vor Beginn des Projektes einmalig rund 50.000 Euro ausgegeben. Der Auf- und Abbau des Pavillons hat im Jahr 2024 pro Veranstaltung etwa 8.500 Euro gekostet. Ich frage den Magistrat: Wie hoch waren die Vergabesummen insgesamt für die Jahre 2024/2025 - inklusive der Zusatzhonorare für die Moderation et cetera - und wie hoch sind die projektbezogenen Personalkosten der Mitarbeiter des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten in Bezug auf den Pavillon? Antwort des Magistrats: Der Pavillon war in beiden Jahren ein großer Erfolg. Die Stadt Frankfurt kam mit über 10.000 Menschen in den Austausch, Hunderte Ideenzettel wurden eingesammelt, mehrere Hundert Schüler:innen nahmen an den Programmen in den Stadtteilen teil. Die meisten dieser Programmteile sind dem großen, ehrenamtlichen Engagement in den Stadtteilen zu verdanken, dem unbedingten Willen der Zivilgesellschaft, sich für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt einzusetzen. Besonders glücklich ist der Magistrat auch über die Kooperation der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteher:innen in den Bezirken. Darüber hinaus kooperierte die Stadt für den Pavillon unter anderem mit Makkabi Deutschland, Broken Rainbow, dem Dialogmuseum, DiKoM, Grow Together, infrau, der Lebenshilfe, verschiedenen Sportvereinen, den Stabsstellen Inklusion und Entwicklung Paulskirche/Haus der Demokratie, dem Bürgerverein Demokratieort Paulskirche, der Stiftung Polytechnische Gesellschaft, Freiwilligen Feuerwehren, der FBAG, der Aidshilfe, der Jüdischen Gemeinde und vielen weiteren mehr. Die Moderationen in den Stadtteilen wurden zum Großteil ehrenamtlich von den Initiativen und Vereinen übernommen oder von stadteigenen Kräften. Die Tätigkeiten wurden und werden in einer Broschüre, sowie einer Website abgebildet, die sich noch im Aufbau befindet. Dort sollen auch die vielfältigen Storytelling-Formate abgebildet werden, die während des Pavillons aufgenommen wurden. Der Pavillon war im Jahr 2024 in fünf Stadtteilen präsent - Premiere in der Innenstadt an der Paulskirche, dann außerdem Nordend, Rödelheim, Bockenheim und Höchst - sowie auf einem Abschlussevent in der Paulskirche im November. Dafür und weiteren damit verknüpften Aktivitäten im Bereich der Demokratiebildung wurden netto rund 175.000 Euro ausgegeben. Im Jahr 2025 gab es neben den in der Frage genannten vier Stadtteilen einige neue Punkte, etwa Auftritte während des Pridemonths, und bei interessierten Stadtteilen die Demokratie-Dinner im Anschluss an das Pavillon-Programm. Vor allem aber gab es eine Kooperation zwischen der Kommunalen Ausländer:innenvertretung und des Pavillons auf dem Museumsuferfest. Die Tourismus+Congress Gesellschaft kam der Stadt dabei entgegen und stellte die Flächen unentgeltlich zur Verfügung. Für den Auf- und Abbau, die Künstler:innen- und Standbetreuung und das Kulturprogramm am Abend liefen hier aber noch einmal zusätzliche Kosten im fünfstelligen Bereich auf, so dass die Vergabekosten etwas höher lagen bei netto rund 230.000 Euro. Der Personaleinsatz im zuständigen Dezernat wurde bis auf die Standbesetzung beim Museumsuferfestwochenende durch bestehendes Personal abgedeckt und hat keine zusätzlichen Kosten verursacht. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass das Personal nicht für einzelne Projekte, sondern nach Sachgebieten eingesetzt wird und neben dem Pavillon noch weitere vielfältige Aufgaben wahrnimmt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt plant seit letztem Jahr ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zusammen mit der Sa
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3597 Die Stadt Frankfurt plant seit letztem Jahr ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zusammen mit der Sanity Group und unter Mitwirkung der Frankfurt University of Applied Sciences, die eine zugehörige wissenschaftliche Studie durchführen wird. Der erforderliche Forschungsauftrag zum kontrollierten Verkauf von Konsumcannabis an gesunde Erwachsene wurde im letzten Monat überraschend von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abgelehnt. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Chancen der Stadt Frankfurt am Main, dieses wichtige und sinnvolle Modellprojekt in absehbarer Zeit doch noch auf den Weg zu bringen? Antwort des Magistrats: Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, die Chancen für eine Umsetzung des geplanten Cannabis-Modellprojekts in Frankfurt zu bewerten. Es gibt noch so gut wie keine Erfahrungswerte mit Anträgen auf Forschungsvorhaben nach dem Konsumcannabisgesetz. Frankfurt leistet hier Pionierarbeit. Das laufende Widerspruchsverfahren ist abzuwarten. Im Falle einer erneuten Ablehnung werden unsere Kooperationspartner:innen weitere rechtliche Schritte prüfen. Die wissenschaftliche Studie halten wir für eine faktenbasierte Gesundheitspolitik für wesentlich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein

  • Der Hessische Städtetag fordert die Landesregierung auf, die vom Bund an die Länder zu verteilenden Anteile des „Sonderv
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3598 Der Hessische Städtetag fordert die Landesregierung auf, die vom Bund an die Länder zu verteilenden Anteile des "Sondervermögens Infrastruktur" eins zu eins an die hessischen Kommunen weiterzuleiten, damit Investitionen in die Infrastruktur getätigt werden können. Ich frage den Magistrat: Welche Summe wird die Stadt Frankfurt von der Hessischen Landesregierung wann voraussichtlich erhalten? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller, meine Damen und Herren! Der Bund hat das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschaffen. 100 Milliarden Euro davon sind für die Länder und Kommunen vorgesehen. Hessen erhält daraus in den kommenden zwölf Jahren 7,437 Milliarden Euro. Hiervon gehen 4,707 Milliarden Euro an die hessischen Kommunen, 1,78 Milliarden Euro an das Land Hessen und 950 Millionen Euro werden für die Transformation der hessischen Krankenhäuser bereitgestellt. Innerhalb der Kommunen erfolgt die Verteilung der 4,707 Milliarden Euro nach aktuellem Kenntnisstand anhand folgender Quoten - 25 Prozent (Kreisfreie Städte); - 50 Prozent (Kreisangehörige Städte und Gemeinden); - 25 Prozent (Landkreise). Die Verteilung auf die einzelnen Kommunen innerhalb der jeweiligen Gruppe erfolgt nach einem Schlüssel, der auf die Einwohner abstellt und auch die Finanzstärke der einzelnen Kommunen berücksichtigt. Demnach ist folgende Verteilung innerhalb der jeweiligen Gruppe vorgesehen - 75 Prozent einwohnerbasiert; - 25 Prozent auf Basis des Durchschnitts der Schlüsselzuweisungen in den vergangenen drei Jahren. Die daraus resultierenden konkreten Summen für jede einzelne Kommune stehen noch nicht fest, sollen jedoch in Kürze veröffentlicht werden. Die Kommunen sollen laut Landesregierung das Geld möglichst unbürokratisch erhalten und für die Stärkung der Infrastruktur nutzen können. Dafür können die Kommunen das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden: - Gesundheit und Pflege - Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau - Digitales - Bildungsinfrastruktur (Schulbau) - Betreuungsinfrastruktur - Technische Infrastruktur (zum Beispiel Kanalisation) - Bevölkerungsschutz (Sicherheit/Katastrophenschutz/Feuerwehr) - Sportinfrastruktur. Die hessische Landesregierung erläutert per Presseinformation dazu weiter: Die Kommunen können ab sofort planen und mit ihren Projekten beginnen. Da der Bund allerdings nicht in Vorleistung trete und die Mittel nicht pauschal ausgezahlt werden dürften, sei es erforderlich, dass das Land für die Kommunen ein Mittelabrufverfahren einrichtet. Das Geld werde in der Regel erst nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und danach von den Kommunen abgerufen, zum Beispiel nach der Fertigstellung eines Projekts. Es werde daher sicherlich noch einige Zeit dauern, bis Geld aus dem Sondervermögen überwiesen wird. Die Investitionen können aber unabhängig davon ab sofort angegangen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

  • Die Laternen der Stadt sind regelmäßig defekt und bisher kann dies erst durch Meldungen aufmerksamer Bürgerinnen und Bür
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3599 Die Laternen der Stadt sind regelmäßig defekt und bisher kann dies erst durch Meldungen aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger an die zuständigen Stellen behoben werden. Durch modern ausgestattete Laternen können technische Defekte automatisiert und in Echtzeit an die zuständigen Stellen gemeldet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Sind moderne Laternen dieser Art in der Stadt Frankfurt bereits im Einsatz und gibt es Pläne, dass künftig alle Laternen so ausgestattet werden? Antwort des Magistrats: Der Magistrat prüft mit Blick auf Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit, welche Technologien und Facetten neuer Technologien eingesetzt werden. Dabei spielt das Adaptationsvermögen auf bestehende Systeme eine große Rolle. Derzeit kommen die angesprochenen Leuchten in Frankfurt nicht zum Einsatz. Die Stadt Frankfurt am Main lotet die bestehenden Möglichkeiten gemeinsam mit dem für die Betriebsführung beauftragten Unternehmen, der StraßenBeleuchtung Rhein Main GmbH, SRM, permanent aus. Im Ergebnis hat sich im Laufe der Betriebsführung bereits gezeigt, dass durch den Einsatz qualitativ hochwertiger LED-Leuchten in Verbindung mit optimierten Wartungsintervallen eine Senkung der Ausfälle zu verzeichnen ist. Der Magistrat und die SRM werden jedoch weiterhin alle Systeme im Blick behalten, um die Störungsquote weiter zu reduzieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

  • Der Heddernheimer Wochenmarkt ist, trotz seiner überschaubaren Größe, ein beliebter Einkaufsort und Treffpunkt im Stadtt
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3600 Der Heddernheimer Wochenmarkt ist, trotz seiner überschaubaren Größe, ein beliebter Einkaufsort und Treffpunkt im Stadtteil. Seit einiger Zeit zeichnet sich allerdings eine Entwicklung ab, die von den Anwohnern mit Besorgnis beobachtet wird. Am Ende des Markttages entwickelt sich der Ort zu einem Partytreffpunkt, der dem Friedberger Markt ähnelt. Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat diese Entwicklung bekannt und welche Maßnahmen gedenkt er zu ergreifen, damit Zustände wie am Friedberger Platz dort gar nicht erst einreißen? Antwort des Magistrats: Der Wochenmarkt auf dem Karl-Perott-Platz in Frankfurt-Heddernheim wurde im August 2011 eröffnet und hat sich seither zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt, der wesentlich zur Belebung des Viertels beiträgt und eine angenehme Gelegenheit zum Einkaufen, Verweilen und für nachbarschaftliche Begegnungen bietet. Die Verkaufszeiten des Marktes sind von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Auf- und Abbau der insgesamt sechs Marktstände erfolgt jeweils rund zwei Stunden vor bbeziehungsweise nach der Verkaufszeit. Hierbei werden die gesetzlichen Ruhezeiten berücksichtigt. Zum vielfältigen Angebot gehört auch ein beliebter Stand mit Crêpes, kleinen Speisen und Weinausschank. Auf Anregung des Ortsbeirats 8, OM 5599 vom 06.06.2024, bleibt dieser Stand regelmäßig bis zum Ende der Betriebszeit vor Ort. Dennoch ist auch dieser Stand bis circa 20:00 Uhr abgebaut, sodass der Marktplatz anschließend wieder geräumt verlassen wird. Gerade in den Sommermonaten und bei schönem Wetter zieht der Markt zahlreiche Besuchende an. In solchen Fällen kommt es gelegentlich vor, dass die angrenzende Mark-Aurel-Straße - eine Sackgasse - sowie der Gehweg an der Heddernheimer Landstraße als Aufenthaltsbereiche durch die Menschen genutzt werden. Dabei entstehen vereinzelt Konflikte mit Anwohnenden, insbesondere dann, wenn spielende Kinder oder ihre Eltern kurzfristig die Zufahrt zur Tiefgarage blockieren. In der Regel sind diese Ansammlungen jedoch bereits aufgelöst, bevor die Marktaufsicht zur Abbaukontrolle zwischen 19:30 und 20:30 Uhr eintrifft. Auch von Seiten der Stadtpolizei sind keine Beschwerden von Bürgerinnen oder Bürgern zur Örtlichkeit bekannt, die sich auf einen Marktfreitag beziehen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass bei den Überprüfungen, welche aufgrund der Beschwerden gezielt durchgeführt wurden, nie Missstände festgestellt werden konnten. Des Weiteren lässt das begrenzte Platzangebot der Örtlichkeit gar nicht zu, dass der Karl-Perott-Platz zu einem Treffpunkt wird, der mit dem Friedberger Platz zu vergleichen wäre. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

  • Mit der Artikel-Überschrift „Feuerwehren statten sich mit Rauchmeldern aus“ berichtete die FR am 18.10.2025, dass sich n
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3601 Mit der Artikel-Überschrift "Feuerwehren statten sich mit Rauchmeldern aus" berichtete die FR am 18.10.2025, dass sich nach dem Brand der Feuerwehr-Gerätehalle in Stadtallendorf zahlreiche Wehren in Sachen Brandschutz aufgerüstet hätten. Bei zahlreichen Feuerwehren seien laut hessischem Innenministerium vernetzte Rauchmeldeanlagen installiert worden, die im Brandfall einen SMS-Alarm an die Wehrführung oder die Leitstelle übermittelten. Ich frage den Magistrat: Sind auch alle Feuerwehrgebäude in der Stadt Frankfurt mittlerweile mit vernetzten Rauchmeldeanlagen ausgestattet oder bis wann wird dies erfolgen? Antwort des Magistrats: Die für die Liegenschaften der Feuerwehr in Frankfurt am Main zuständige Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücks-gesellschaft mbH & Co. KG stattet derzeit alle Feuerwehrgerätehäuser mit entsprechenden Rauchmeldern aus. Die Montage umfasst insgesamt rund 400 Melder. Nach Abschluss der Maßnahme, die voraussichtlich bis Ende 2025 andauern wird, werden alle Feuerwehrgebäude der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Berufsfeuerwehr über Rauchmeldeanlagen verfügen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

  • In einem Bericht aus 2019 zeigt die VGF das Potenzial auf, auf etlichen Kilometern von U- und Straßenbahn Schottergleise
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3602 In einem Bericht aus 2019 zeigt die VGF das Potenzial auf, auf etlichen Kilometern von U- und Straßenbahn Schottergleise bei Neubau/Sanierung in Grüngleisen anzulegen beziehungsweise sie dahin umzuwandeln. In 2023 kündigt die VGF an, "auch die Umwandlung von Schottergleisen in Rasenabschnitte geht weiter, in 2023 zum Beispiel entlang der U 6 zwischen Hausen und Industriehof." Die Pläne für 2024 und 2025 enthalten keine derartigen Absichten mehr. Auf einer Baustelle im Stadtteil Nied wurde saniert, aber der Schotter beibehalten, auf der Friedberger Landstraße wurden kürzlich aus Grün- sogar Schottergleise. Ich frage den Magistrat: Wie steht es um die Gleis-Begrünungspläne der VGF und wieso wurde an den oben genannten Abschnitten in der beschriebenen Weise verfahren? Antwort des Magistrats: Die VGF verfolgt weiterhin das Ziel, Streckenabschnitte zu begrünen - überall dort, wo die bautechnischen Gegebenheiten dies zulassen und eine Gleisbegrünung auch aus ökologischer Sicht sinnvoll ist. Zudem müssen die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sein, zum Beispiel durch Fördermaßnahmen. Die bautechnischen Voraussetzungen können bei Neubaustrecken sowie bei grundhaften Gleiserneuerungen erreicht werden. So wird beispielsweise der oberirdische Streckenabschnitt im Europaviertel begrünt. Bei dem erwähnten Streckenabschnitt zwischen Industriehof und Hausen wurde durch die VGF ebenfalls ein begrüntes Gleis realisiert. Hier wurde die Bestandsstrecke inklusive des Unterbaues erneuert, was einer grundhaften Gleiserneuerung entspricht. Entlang der Mainzer Landstraße in Nied wurden lediglich Schienen gewechselt und einzelne Schwellen ausgetauscht, das Gleisbett blieb erhalten. Somit konnte hier keine Begrünung der Gleisanlage erfolgen. Am Hessendenkmal wurden die defekten Holzschwellen ausgetauscht, da diese nicht mehr länger die erforderliche Tragfähigkeit für einen sicheren Bahnbetrieb gewährleistet hätten. Diese Maßnahme erforderte den Ausbau des dortigen Rasengleises. Bei der derzeit vorhandenen Oberbauform - Schotteroberbau ohne Begrünung -, die nach der Gleisbaumaßnahme im Bereich des Hessendenkmals im letzten Jahr eingebaut wurde, handelt es sich um ein Provisorium. Der Streckenabschnitt wird nach derzeitiger Planung inklusive der dortigen Haltestellen in den nächsten Jahren umgestaltet und in diesem Zuge auch die Linienführung und damit die Lage der Gleise verändert. Insbesondere aus wirtschaftlichen, aber auch ökologischen Gründen wurde deshalb am Hessendenkmal auf eine Begrünung für den Interimszustand verzichtet. Ökologische Gründe deshalb, weil für eine nur kurze Liegezeit der Bepflanzung, der Energieaufwand für Einbau und der zusätzlich benötigten Einbauteile durch die Begrünung nicht kompensiert werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein

  • Frankfurt setzt verstärkt auf Klimaschutz und Energieeffizienz. Moderne Smart-Meter-Technologien können hierbei wesentli
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3603 Frankfurt setzt verstärkt auf Klimaschutz und Energieeffizienz. Moderne Smart-Meter-Technologien können hierbei wesentlich zur Einsparung von Energie und zur besseren Steuerung des Verbrauchs beitragen. Ich frage daher den Magistrat: Plant der Magistrat, den Einsatz intelligenter Stromzähler insbesondere in städtischen, energieintensiven Gebäuden wie Schwimmbädern auszuweiten, um den Energieverbrauch gezielt zu erfassen, den Strom effizienter zu nutzen und die städtischen Klimaziele schneller zu erreichen? Antwort des Magistrats: Der Einsatz intelligenter Messsysteme, "Smart Meter", ist ein zentraler Bestandteil der bundesweiten Strategie zur Digitalisierung der Energiewende. Grundlage hierfür ist das Messstellenbetriebsgesetz, MsbG, in Verbindung mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, GNDEW, aus dem Jahr 2023. Dieses Gesetz legt verbindlich fest, in welchen Fällen intelligente Messsysteme oder moderne Messeinrichtungen verpflichtend einzubauen sind. Der Einbau dieser Systeme erfolgt schrittweise durch die jeweiligen Messstellenbetreiber und muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis spätestens 2032 abgeschlossen sein. Für kommunale oder städtische Gebäude - einschließlich energieintensiver Liegenschaften wie Schwimmbäder - gelten grundsätzlich die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Letztverbraucher. Intelligente Messsysteme, iMSys, sogenannte Smart Meter, ermöglichen eine präzise Erfassung und Steuerung von Stromverbrauch und -einspeisung - sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Energieversorgungsunternehmen wie zum Beispiel die Mainova AG und Netzbetreiber wie zum Beispiel die Netzdienste Rhein-Main GmbH. Sie schaffen die Grundlage für innovative, variable Stromtarife und leisten einen wichtigen Beitrag zur effizienten Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz. Der Magistrat führt derzeit eine neue Energiemanagementsoftware ein, InterWatt von der Firma IngSoft. Geplant ist, dass die Software Anfang des nächsten Jahres in Betrieb geht. Im nächsten Schritt ist geplant, weitere energieintensive Gebäude mit registrierender Lastgangmessung, RLM-Zählern, auszustatten. Die Lastprofile sollen dann auch im Internet unter https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein

  • Der Naturschutzverein Bonames hat über das bedrohte Gartengelände im Bebauungsplan Nr. 923 - Bonames Ost - Nordwestli
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3604 Der Naturschutzverein Bonames hat über das bedrohte Gartengelände im Bebauungsplan Nr. 923 - Bonames Ost - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - ein zoologischen Gutachten erstellen lassen, www.anlage4.de/gutachten.pdf und Stellung dazu bezogen www.anlage4.de/stellung.pdf (auch BUND und NABU). In der Fragestunde am 22.06.2023 wurde vom Magistrat mitgeteilt, dass den Stadtverordneten das 2022 erstellte Baumgutachten im Rahmen der noch ausstehenden Beschlussvorlagen (Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) irgenwann übermittelt werden. Ich frage den Magistrat: Wo ist das Baumgutachten und kann das jetzt allen Frankfurterinnen zur Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden? Antwort des Magistrats: Der Baumbestand im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde vollumfänglich erhoben und bei der Konzeption der städtebaulichen Planung berücksichtigt. Dabei wurde eigens für das Freizeitgartenareal ein gesondertes Baumgutachten des Sachverständigenbüro Leitsch GmbH vom 13.05.2022 unter Bewertung der Vitalität, Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Bäume erstellt und als Grundlage für die Abgrenzung der Baufenster und der Flächen für den Gemeinbedarf herangezogen. Der Magistrat hat dieses Baumgutachten wie angekündigt im Zuge der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs vom 21.02.2024 bis 21.03.2024 veröffentlicht und allen Frankfurter:innen zugänglich gemacht. Das Gutachten stand sowohl zur Einsicht als auch online zum Download auf der Homepage des Stadtplanungsamtes zur Verfügung. Ebenso war das Baumgutachten in der Bekanntmachung zur Veröffentlichung angeführt. Die Begründung zum Bebauungsplan in der Vorlage zum Satzungsbeschluss enthält eine Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen im Bestand einschließlich der Baumstandorte. Obstbäume, sonstige Laubbäume sowie Nadelbäume sind differenziert und nach Baumart dargestellt. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung ist nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im System Plan AS online abrufbar. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

  • Seit Jahren fördert die Stadt Frankfurt Mietervereine und Mietinitiativen, um die Mieterberatung zu stärken. Angesichts
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3605 Seit Jahren fördert die Stadt Frankfurt Mietervereine und Mietinitiativen, um die Mieterberatung zu stärken. Angesichts steigender Mieten und wachsender sozialer Probleme ist Transparenz über die Mittelvergabe nötig. Ziel ist es sicherzustellen, dass die geförderten Vereine den zunehmenden Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt gerecht werden können. Ich frage den Magistrat: Welche Mietervereine und Mietinitiativen wurden seit 2020 aus städtischen Mitteln gefördert und in welcher Höhe erfolgte die Förderung jeweils pro Jahr und Verein? Antwort des Magistrats: Mit dem Etatantrag vom 06.06.2024, E 67, und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, hat die Stadt Frankfurt am Main 70.000 Euro zur Verfügung gestellt, um Rechtsberatung für Mieter:innenschutzvereine aufzustocken. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6389, wurden die Förderrichtlinien zur Umsetzung beschlossen, Vortrag des Magistrats vom 26.05.2025, M 87. Die gestellten Anträge befinden sich aktuell noch in der Prüfung. Es wurden noch keine Zuwendungen erteilt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt hat sich das Ziel gesetzt, eine der ersten „Zero Waste Cities“ in Deutschland zu werden. Im Rahmen d
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3606 Die Stadt Frankfurt hat sich das Ziel gesetzt, eine der ersten "Zero Waste Cities" in Deutschland zu werden. Im Rahmen dieser Zielsetzung setzt die Lust auf besser Leben gGmbH im Auftrag des Umweltamtes die Kampagne "Zero Waste Frankfurt" um, zu der unter anderem der sogenannte "Waste-Wettbewerb" - ein digitales Wissens- und Gewinnspiel zu Mülltrennung - gehört. Ich frage den Magistrat: Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Finanzierung? Bitte mit Angabe der Haushaltsjahre und Förderbeträge. Antwort des Magistrats: Die Zero-Waste-Kampagne ist Teil der städtischen Maßnahmen zur Abfallberatung nach § 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Danach sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger:innen "im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben in Selbstverwaltung zur Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen verpflichtet." Die Stadtverwaltung hat sich im Jahr 2021 über einen Magistratsbeschluss dazu verpflichtet die eigenen, städtischen Restmüllmengen zu reduzieren. Mit der M 30 aus dem Jahr 2022 wurde zusätzlich ein Beschluss der Stadtverordneten-versammlung gefasst, der unter anderem einen Maßnahmenplan und grundsätzlich die Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen sowie zur besseren Trennung verwertbarer Abfälle enthielt. Auf diesen Beschlüssen aufbauend, wurden unterschiedliche Maßnahmen entwickelt, und unter anderem die Zero-Waste-Kampagne gestartet. Die Kosten verteilen sich auf unterschiedliche Aspekte der ausgeschriebenen Kampagne. Neben den Ausgaben für die direkte Ansprache von Bürger:innen in Stadtteilen entfällt ein signifikanter Teil auf Mediakosten sowie auf die Entwicklung des Designs von Plakaten, Homepage und des Tools "Waste-Bewerb". Für die Kampagne sind jährlich bis zu 200.000 Euro einkalkuliert. Die Laufzeit wurde zunächst auf drei Jahre begrenzt. Ob der gesamte Betrag in den einzelnen Jahren der Laufzeit jeweils benötigt wird, ist derzeit noch unklar. Ziel der Kampagne ist es bekanntermaßen, die Mülltrennung zu verbessern und Möglichkeiten zur Vermeidung von Abfällen in der Bevölkerung bewusster zu machen. Die Kosten für die Kampagne wurden basierend auf der oben genannten Rechtsgrundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt. Der gesamte Gebührenbedarf liegt im Jahr 2025 bei rund 130 Millionen Euro. Rechnerisch bedeutet das: Wenn es gelingt, auf diesem Weg die Restabfallmenge aus privaten Haushalten in Frankfurt von derzeit etwa 150.000 Tonnen jährlich um rund 1.200 Tonnen - entspricht 0,8 Prozent - zu senken, wären die Kosten der Werbekampagne durch die geringeren Entsorgungskosten bereits vollständig refinanziert. Denn die Entsorgung von Restmüll ist mit Abstand die teuerste Art der Abfallentsorgung. Für korrekt entsorgte Bioabfälle entstehen beispielsweise nur ein Siebtel der Kosten je Tonne. Das heißt ganz konkret: Bei Zero-Waste geht es nicht nur um den Schutz von Ressourcen und den respektvollen Umgang mit Rohstoffen und Gütern, sondern auch um finanzielle Ersparnisse für die einzelne Bürgerin. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein

  • Am 3. Juli 2025 fand der Fachtag zum Universal Design unter Teilnahme der FBAG und vieler Mitarbeiter*innen der Stadt, i
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3607 Am 3. Juli 2025 fand der Fachtag zum Universal Design unter Teilnahme der FBAG und vieler Mitarbeiter*innen der Stadt, insbesondere des Stadtplanungsamts, statt. Problemstellungen und die Notwendigkeit insbesondere für mehr rollstuhlgerechte Wohnungen wurden dabei von Expert*innen und Betroffenen eindrücklich vermittelt. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen plant der Magistrat, um den Anteil rollstuhlgerechter Wohnungen in Frankfurt zu erhöhen, und wäre die Aufnahme entsprechender Vorgaben bei der Entwicklung des Stadtteils der Quartiere hierfür ein wirksames Instrument? Antwort des Magistrats: Am 3. Juli 2025 wurde die Thematik Universal Design im Wohnungsbau für die vier wesentlichen Bereiche, in denen eine Einschränkung vorliegen kann, betrachtet und diskutiert. Es handelt sich dabei um die vier Einschränkungen: 1. Mobilität, 2. Auditiv, 3. Visuell, 4. Kognitiv. Dabei wurde auch deutlich, dass Maßnahmen, die sich auf eine Zielgruppe positiv auswirken, bei einer anderen genau das Gegenteil bewirken können. Dies betrifft zum Beispiel offene Wohn/Koch- und Essräume. Sie sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkung sehr gut nutzbar, für Menschen mit visuellen oder auch kognitiven Einschränkungen weniger gut, bis gar nicht. Im Bereich des geförderten Mietwohnungsbaus wird mit den im April diesen Jahres verabschiedeten Richtlinien ein besonderes Augenmerk auf die Thematik des "Wohnen für Alle mit und ohne Einschränkung" gerichtet und in Beratungsgesprächen entsprechend informiert. Es gibt zudem Anreize in Form von zusätzlichen Fördermitteln, Zuschüsse, für die Planung von barrierefreien Wohnungen und deren Umfeld. Auf die Nutzbarkeit dieser Räume durch Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung wird besonders geachtet. Es ist wichtig, dass Barrierefreiheit sowohl in den Wohnungen, als auch im Stadtraum berücksichtigt wird. Im Stadtteil der Quartiere soll die Schaffung von mehr rollstuhlgerechten Wohnungen und barrierefrei nutzbaren öffentlichen Räumen einschließlich Parks und Grünanlagen im Rahmen von Bürgerbeteiligungen, Wettbewerben für den Stadtraum und den Wohnungsbau sowie begleitende Beiratsarbeit aufgegriffen und verankert werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein

  • Am 7. Oktober 2025 jährte sich zum zweiten Mal der barbarische Terrorüberfall der Hamas auf Israel. In Gedenken an die 1
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3608 Am 7. Oktober 2025 jährte sich zum zweiten Mal der barbarische Terrorüberfall der Hamas auf Israel. In Gedenken an die 1.200 Toten und die 251 Geiseln, von denen noch immer 48 in den Fängen der Hamas sind, wehte an verschiedenen Orten und vor unterschiedlichen öffentlichen Gebäuden die Flagge Israels. Am Frankfurter Römer jedoch wehte weder die Flagge Israels noch die Flagge unserer Partnerstadt Tel Aviv-Jafo. Ich frage den Magistrat: Weshalb hingen die besagten Flaggen als Zeichen des Gedenkens am 7. Oktober nicht am Römer? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main ist für den 7. Oktober der Anordnung des Bundes und des Landes Hessen für deren Dienstgebäude gefolgt und hat sich der Trauerbeflaggung anlässlich des Jahrestages und zum Zeichen der Anteilname mit den Opfern des terroristischen Angriffs der Hamas auf den Staat Israel angeschlossen. Die Trauerbeflaggung besteht aus der Beflaggung am Römerbalkon und weiteren Dienstgebäuden der Stadt Frankfurt am Main in der Reihenfolge Europa, Deutschland, Hessen, Frankfurt mit Trauerflor. Wenn die Beflaggung am Römerbalkon protokollarisch aus gegebenem Anlass verändert wird, werden die Flaggen der Partnerstädte Tel Aviv und Lviv für diesen Tag anstatt am Römerbalkon an der Römerpforte sichtbar aufgestellt. Damit ist sichergestellt, dass die Solidarität mit den beiden Partnerstädten und damit auch den Nationen sichtbar bleibt und wahrgenommen werden kann. Die Stadt Frankfurt am Main hat somit durch die Beflaggung mit Trauerflor die höchstbedeutende Kondolenz- und Solidaritätsbezeugung vorgenommen, die in diesem Rahmen möglich ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Aus Griesheim und umliegenden Stadtteilen erreicht uns immer wieder die Bitte, die Stadt Frankfurt möge dort aufsuchende
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3609 Aus Griesheim und umliegenden Stadtteilen erreicht uns immer wieder die Bitte, die Stadt Frankfurt möge dort aufsuchende Sozialarbeit einsetzen, um spezielle Problemlagen zu verbessern und den Bewohner:innen der Stadtteile mehr Sicherheitsgefühl zu vermitteln. Besonders Streetwork für Jugendliche und für Wanderarbeiter sowie Maßnahmen gegen Drogenhandel werden gewünscht. Eine sinnvolle Mischung aus Polizei- beziehungsweise Ordnungsmaßnahmen und sozialer Betreuung könnte auch präventive Erfolge erzielen und Konfliktpotenziale nachhaltig verringern - so die Überzeugung vor Ort. Ich frage daher: Welche Möglichkeit sieht der Magistrat, den Wünschen aus Griesheim und umliegenden Stadtteilen nachzukommen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat teilt das Anliegen, Sicherheit und soziale Stabilität im Stadtteil Griesheim und umliegenden Stadtteilen durch ein abgestimmtes Zusammenwirken von ordnungsbehördlichen und sozialpädagogischen Maßnahmen zu fördern. Die Polizei und die Jugendhilfe kooperieren, doch es ist wichtig an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es sich jeweils um völlig unterschiedliche Arbeitsaufträge handelt. Die Polizei hat in Drogendelikten und bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermittlungsauftrag und verfolgt und ahndet Delikte. Der Auftrag der Jugendhilfe besteht darin, präventiv vor Sucht und Konsum von Drogen zu schützen und aufzuklären. Durch Beziehungsarbeit sind vertrauensvolle Kontakte zu den Jugendlichen herzustellen und diese in ihren individuellen Problemlagen zu unterstützen. Streetwork ist parteilich gegenüber der Jugendlichen und hilft nicht bei der Ermittlungsarbeit der Polizei bzw. sie darf keinen Auftrag im ordnungspolitischen Bereich wahrnehmen. Soziale Arbeit leistet den wichtigen Beitrag, einen Zugang zu den Jugendlichen im Stadtteil herzustellen, sie in ihrer Freizeitgestaltung anzuregen und bei der Lösung von Problemen zu helfen. Sie bietet vielfältige Unterstützung, um Lebenslagen von Jugendlichen zu verbessern. Sofern die Stadtpolizei im Rahmen ihrer Streifentätigkeit in Griesheim ordnungswidriges Verhalten feststellt, schreitet sie konsequent und mit Nachdruck ein. Für die Bekämpfung des Drogenhandels ist die Landespolizei zuständig. Die Stadt Frankfurt am Main engagiert sich mit vielfältigen Angeboten der aufsuchenden Jugendsozialarbeit, um insbesondere junge Menschen in schwierigen Lebenslagen niedrigschwellig zu erreichen, zu beraten und in ihrer sozialen Integration zu unterstützen. Die Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit, AJS, dienen insbesondere der: • Intervention bei sozialer Benachteiligung und individueller Beeinträchtigung, • Förderung sozialer Integration • Stärkung der gesundheitsbezogenen Entscheidungs- und Handlungskompetenzen • Initiieren und Begleitung von Veränderungsprozessen • Aufklärung und Prävention, Information und Begleitung • Erschließung und Aktivierung von vorhandenen Ressourcen der Adressat*innen • Krisenintervention • zielgerichtete Vermittlung in andere Fachdienste bis hin zu längerfristigen Begleitungs- oder Beratungsphasen. • Unterstützung der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie Eingliederung in die Arbeitswelt Der Träger IB Südwest gGmbH ist mit seinem Angebot der Aufsuchenden Jugendarbeit Griesheim neben den stationären Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auch aufsuchend im Stadtteil tätig. Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren, die sich im öffentlichen Raum aufhalten oder diesen als bedeutsamen Bestandteil ihrer Lebenswelt definieren. Aufsuchende Arbeit geht auf die jungen Menschen nicht nur individuell, sondern auch auf deren selbstgewählte Gruppenstrukturen und Cliquen zu. Im Rahmen dieses Verständnisses suchen die Mitarbeitenden der oben genannten Einrichtung die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sozialraum auf. Die Einrichtung ist gut im Stadtteil und seinen angrenzenden Stadtteilgebieten vernetzt. Es gibt einen regelmäßigen Austausch mit Fachkräften anderer Jugendhäuser. Wie die Mitarbeitenden auf Jugendlichen zugehen können, sei unter anderem Thema der Gespräche mit den Mitarbeitenden der anderen Jugendhäuser. Im Sozialraum Griesheim befinden sich folgende Einrichtungen: Träger Einrichtung Adresse Einrichtungsart Caritasverband Frankfurt e.V. Jugendhilfewerkstatt Griesheim Froschhäuser Straße 10 Kinderarbeit Evangelische Kirchengemeinde Griesheim Kinder-und Jugendbüro Griesheim Jägerallee 28 KuJ-Arbeit Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit in Ffm e. V. Jugendclub Griesheim Froschhäuser Straße 10 Jugendarbeit IB Südwest gGmbH Abenteuerspielplatz Kiefernstrasse Kiefernstraße 18a Abenteuerspielplatz IB Südwest gGmbH Aufsuchende Jugendarbeit Griesheim Autogenstraße 18 Aufsuchende Jugendarbeit IB Südwest gGmbH fema - Treffpunkt für Mädchen* und Frauen* Alte Falterstraße 24 Mädchenarbeit IB Südwest gGmbH Jugendclub Griesheim Autogenstraße 18 Jugendarbeit Kinder&Elternverein Griesheim Nord e. V. familienpädagogische Stadtteilarbeit Kattowitzer Straße 57 familienpädagogische Stadtteilarbeit Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Kinderhaus Griesheim Linkstraße 23a Kinderarbeit Verein Kinder- und Jugendhilfe Frankfurt am Main e. V. Soziale Trainingskurse Mainzer Landstraße 625 Soziale Trainingskurse Abschließend betont der Magistrat, dass die aufsuchende Jugendsozialarbeit in Griesheim ein bewährter Bestandteil der kommunalen Jugendhilfestruktur ist und kontinuierlich fortentwickelt wird. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Trägern, Polizei, Ordnungsamt und Sozialarbeit bei Anerkennung der jeweils eigenen Arbeitsaufträge bleibt dabei zentral, um Sicherheit, Teilhabe und Prävention im Stadtteil nachhaltig zu fördern. Antragstellende Person(en): Stadtv. Abdenassar Gannoukh Vertraulichkeit: Nein

  • Zu den Aufgaben der Stabsstelle Mieterschutz zählt laut Webseite die „Vermittlung bei Konflikten zwischen Mieter*innen u
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3610 Zu den Aufgaben der Stabsstelle Mieterschutz zählt laut Webseite die "Vermittlung bei Konflikten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen". Dies ist eine wichtige Aufgabe, um gemeinsam mit den betroffenen Mieter*innen sozialverträgliche Lösungen zu finden und Verdrängung zu verhindern, anstatt über ihre Köpfe hinweg zu entscheiden. Ich frage den Magistrat: Wie viele konkrete Vermittlungen mit welchem Ergebnis wurden seit Bestehen der Stabsstelle begleitet, und ist eine Vermittlung im Fall der Entmietung in der Gellertsiedlung im Nordend mit der ABG geplant? Antwort des Magistrats: Vermittlungen durch die Stabsstelle finden statt, wenn akute Konflikte eine Mediation erfordern und beide Vertragsparteien freiwillig zustimmen. Die Teilnahme beider Seiten auf freiwilliger Basis ist Voraussetzung. Zusätzlich zu zahlreichen Beratungsgesprächen hat die Stabsstelle Mieterschutz seit ihrer Gründung zehn formelle Vermittlungsgespräche geführt. Die Resultate waren unterschiedlich: So konnte beispielsweise ein Bauvorhaben verhindert werden, in anderen Fällen wurden Mietminderungen vereinbart oder ausstehende Mängelbehebungen erfolgreich abgeschlossen. Allerdings lassen sich nicht alle Konflikte durch Vermittlungsgespräche beilegen. Gleichzeitig können manche Probleme auch ohne formelle Mediation gelöst werden. Bezüglich der Gellertsiedlung: Eine Vermittlung wäre grundsätzlich möglich, ist aktuell jedoch nicht vorgesehen. Die Stabsstelle Mieterschutz begleitet das Dezernat für Planen und Wohnen bei den Gesprächen mit der ABG zu diesem Projekt in unterstützender Funktion, übernimmt die Verhandlungsführung aber nicht selbst. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

  • Der Walther-von-Cronberg-Platz ist ein beliebter Ort für Sport- und Kulturveranstaltungen. Es ist wichtig, die Belange d
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3611 Der Walther-von-Cronberg-Platz ist ein beliebter Ort für Sport- und Kulturveranstaltungen. Es ist wichtig, die Belange der Anwohner mit dem städtischen Leben in Einklang zu bringen, insbesondere bei Veranstaltungen mit potenzieller Lärmentwicklung. Kultur, Gastronomie und Veranstalter benötigen Planungssicherheit und Raum für öffentliche Aktivitäten, während die Interessen der Anwohner gewahrt bleiben müssen. Daher frage ich den Magistrat: Ist es zutreffend, dass sich der Magistrat mit den Anwohnervereinen des Walther-von-Cronberg-Platzes auf eine Obergrenze von 18 Veranstaltungen nach 22:00 Uhr pro Jahr verständigt hat, und falls ja, auf welcher stadtplanerischen Grundlage basiert diese Einigung? Antwort des Magistrats: An belebten Örtlichkeiten wie dem Mainufer auf Höhe des Walther-von Cronberg-Platzes bis zum Kunstverein Lola Montez kollidieren unterschiedliche Interessen. Die Vereinbarkeit von traditionellen Kulturveranstaltungen, die bereits vor der entstandenen Wohnbebauung am Mainufer existierten, ansässiger Gastronomie und Kultureinrichtungen, die übliche Nutzung der Grünflächen durch Bürgerinnen und Bürger und dem gleichzeitigen Bedürfnis der Anwohnenden nach Ruhe ist kompliziert. Dem Magistrat ist die erforderliche Sensibilität der Örtlichkeit und die Notwendigkeit zur Vereinbarung der unterschiedlichen Interessen im Rahmen der Gesetze bewusst. Eine beschriebene bilaterale Regelung zwischen dem Magistrat und dem Anwohnerverein des Walther-von-Cronberg-Platzes existiert nicht. Vielmehr stellen die genannten 18 Tage die jährliche Anzahl an Tagen dar, die in der für Beschallungen im Rahmen von Veranstaltungen maßgeblichen Freizeitlärmrichtlinie für besondere Veranstaltungen vorgesehen sind. An diesen Tagen, die besonderen (Traditions-) Veranstaltungen mit sozialer Adäquanz und Akzeptanz oder Standortgebundenheit vorbehalten sind und eine leichte Überschreitung der gesetzlichen Werte ermöglichen, kann u.a. auch die Nachtzeit um zwei Stunden verschoben werden, sofern der darauffolgende Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. Die Sonderfallbeurteilung lässt neben der Nachtzeitverschiebung auch eine Erhöhung der zulässigen dB-Werte zu. Jährlich werden die vollen 18 Tage für den Einwirkbereich Deutschherrnufer/Walther-von-Cronbergplatz genutzt - 17 Tage Sommerwerft, ein Tag HR-Open-Air. Jedoch sind nicht alle 18 Tage mit einer Nachtzeitverschiebung verbunden. So wurde in 2025 an sechs Tagen eine Nachtzeitverschiebung bis 23:15 Uhr verfügt, und an einem Tag bis 23:00 Uhr. An den anderen elf Tagen (nicht vor Samstagen und Sonntagen) wurde zwar ein Beschallungsende 23:15 Uhr ermöglicht, jedoch unter verringerten dB-Werten, 55 dB an der nächstgelegenen Bebauung. In der Vergangenheit sind bereits zwei Klagen beim Verwaltungsgericht gegen Veranstaltungen am nördlichen Mainufer in Höhe des Deutschherrenufers/Walther-von-Cronberg-Platzes sowie mehrere Widersprüche gegen die Genehmigungen von Veranstaltungen eingegangen. Diese waren erfolglos; das Verwaltungshandeln entsprach stets einer adäquaten Anwendung des geltenden Rechts. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein

  • Die in städtischem Besitz befindliche Immobilie Hanauer Landstraße 208-216 steht seit mehreren Jahren leer. Vor diesem
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3612 Die in städtischem Besitz befindliche Immobilie Hanauer Landstraße 208-216 steht seit mehreren Jahren leer. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Nutzung der Immobilie hat die Stadt vorgesehen und warum wird diese nicht vermietet? Antwort des Magistrats: Die Liegenschaft "Hanauer Landstraße 208-216" ist teilweise vermietet. Für die nicht vermietete Fläche prüft das Amt für Bau und Immobilien derzeit Handlungsoptionen resp. Nutzungsmöglichkeiten für die weitere Verwendung. Durch die besondere Lage der Liegenschaft im Seveso Gebiet sind die Verwendungsmöglichkeiten eingeschränkt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

  • Laut Bericht der FAZ vom 16.10.2025 sieht der Bund Deutscher Architekten eine geplante Reform des Denkmalschutzes durch
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3613 Laut Bericht der FAZ vom 16.10.2025 sieht der Bund Deutscher Architekten eine geplante Reform des Denkmalschutzes durch das Land Hessen sehr kritisch. Es drohe ein "Abbruchprogramm". Kritisch sehe der Architektenbund unter anderem den Plan, den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum zu geben und das Landesamt für Denkmalpflege nur noch in Fällen mit besonderer Bedeutung einzubeziehen. Damit entfalle ein wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung und der Rückhalt durch die Fachbehörde. Ich frage den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat diese Kritik und welche Aspekte sind dem Magistrat hinsichtlich einer Reform des Hessischen Denkmalschutzgesetzes wichtig? Antwort des Magistrats: Bezüglich der durch den Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, BDA, geäußerten Bedenken zu Abbrüchen birgt der geplante Entfall der Einvernehmensherstellung zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, LfDH, zugunsten einer Benehmensregelung die Gefahr, dass die Untere Denkmalschutzbehörde als Teil eines Landkreises oder Magistrats weisungsgebunden einem Abbruch zustimmen muss, ohne dass das LfDH als externe Denkmalfachbehörde eine direkt wirksame Interventionsmöglichkeit im Sinne des bisherigen Vetorechts hat. Gemäß der möglichen Neuregelung kann die Fachbehörde lediglich die Vorlage an die Oberste Denkmalschutzbehörde, das HMWK, verlangen. Die nun geplante Möglichkeit, dass die Oberste Denkmalschutzbehörde, das HMWK, "risikoarme Maßnahmen" per Verordnung von der Genehmigungspflicht ausnehmen kann, wird kritisch gesehen und sollte vom Land aus Sicht des Magistrats überdacht werden. Ausdrücklich begrüßt wird die geplante Möglichkeit einer digitalen Antragseinreichung im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die im Eckpunktepapier enthaltene Formulierung, dass die "elektronischen Verfahren" durch die Denkmalschutzbehörden bereitzustellen sind, führt jedoch zwangsläufig zu hessenweit unterschiedlichen Einreichungssystemen und ist für die Untere Denkmalschutzbehörde personell wie finanziell eine Herausforderung. Der unter Punkt 11 des Eckpunktepapiers erwähnte "ausreichende" Vorlauf von einem Jahr zum Aufbau von IT-Lösungen erscheint sehr kurz bemessen und ist aus Sicht des Magistrats auch nicht notwendig. Es wird vielmehr empfohlen, auf das für die digitale Einreichung von Bauanträgen bereitgestellte und erprobte "Bauportal Hessen" zurückzugreifen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Die aktuellen Nachtruhezeiten verpflichten Gastronom*innen, ihre Außenbereiche auch am Wochenende ab 22:00 Uhr zu schlie
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3614 Die aktuellen Nachtruhezeiten verpflichten Gastronom*innen, ihre Außenbereiche auch am Wochenende ab 22:00 Uhr zu schließen. Gerade im Sommer ist jedoch die Nachfrage nach Sitz- und Stehmöglichkeiten in kühlen Außenbereichen auch nach 22:00 Uhr noch sehr hoch. Sowohl die Gastronom*innen als auch deren Kund*innen würden profitieren, wenn die Nachtruhezeiten um eine Stunde nach hinten verschoben würden. Ich frage den Magistrat: Besteht eine Möglichkeit seitens der Stadt, die Nachtruhezeiten innerhalb der ASE-Zone 1 zumindest an Wochenenden von 22:00 bis 06:00 Uhr auf 23:00 bis 07:00 Uhr zu verschieben und gibt es dazu konkrete Vorhaben? Antwort des Magistrats: Grundsätzlich besteht für Gastronomen gaststättenrechtlich keine Verpflichtung, ihre Außengastronomie in Form von Wirtschafts- bzw. Sommergärten ab 22:00 Uhr zu schließen. Sie haben allerdings die Immissionsrichtwerte der Sechsten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, zu beachten. Diese sind, im Regelfall unabhängig von der planungsrechtlichen Ausweisung nachts, in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr, 15 dB(A) niedriger als die Tagwerte, für die Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr. So gelten beispielsweise als Immissionsrichtwerte in einem als Mischgebiet (MI) ausgewiesenen Gebiet für die Zeit von 06:00 - 22:00 Uhr von 60 dB(A) und für die Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr von 45 dB(A), für ein als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesenes Gebiet für die Zeit von 06:00 - 22:00 Uhr von 55 dB(A) und für die Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr von 40 dB(A). Eine Verschiebung der Nachtzeit ist nach der TA Lärm zudem nur in Ausnahmefällen möglich, wenn dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Lärm in der Nachtzeit ist als Gesundheitsbeinträchtigung zu bewerten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

  • Momentan wird die kommunale Wärmeplanung erarbeitet, die bis Mitte nächsten Jahres als unverbindliche Planung für eine z
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3615 Momentan wird die kommunale Wärmeplanung erarbeitet, die bis Mitte nächsten Jahres als unverbindliche Planung für eine zukünftig klimaneutrale Wärmeversorgung fertiggestellt werden soll. Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung und inwiefern gestaltet sich der weitere Prozess, insbesondere bezüglich der Einbindung von Interessengruppen und Öffentlichkeit? Antwort des Magistrats: Die Arbeiten an der kommunalen Wärmeplanung kommen gut voran. Im Rahmen des ersten Projektabschnitts wurden zunächst die Eignungsprüfung und anschließend die Bestandsanalyse und Potenzialanalyse durchgeführt und abgeschlossen. Diese Analysen dokumentieren den aktuellen Zustand der Wärmeversorgung und identifizieren vielfältige Möglichkeiten zur Nutzung klimafreundlicher Wärmequellen, darunter Abwasser, Umgebungsluft, industrielle Abwärme, Geothermie und Solarthermie. Basierend auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse erfolgt derzeit die Entwicklung und technisch-wirtschaftliche Bewertung konkreter Zielszenarien und die Aufstellung von Maßnahmenvorschlägen, die für die Umsetzungsstrategie von Relevanz sind. Der nächste Schritt umfasst die Einteilung des beplanten Gebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete. Im Rahmen der Projektbearbeitung haben im Mai und Oktober zwei Stakeholderworkshops stattgefunden, in denen Fachleute, Vertreter:innen relevanter Wirtschaftszweige, Kammern, Wohnungswirtschaft, Mieterschutzvereinigungen und weitere Interessengruppen aktiv eingebunden waren. Darüber hinaus haben Veranstaltungen für die Ortsbeiräte und die Öffentlichkeit zur kommunalen Wärmeplanung stattgefunden. Im Kontext der Wärmeplanung informiert der Magistrat am 10. November, ab 18:00 Uhr im Saalbau Bornheim im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung "Wärmewende meistern". Die Veranstaltung bietet Bürger:innen die Möglichkeit, sich in Vorträgen und an Infoständen über alternative, nicht-fossile Heizmöglichkeiten zu informieren - mit Wärmepumpen als einem Schwerpunkt. Informationen zur kommunalen Wärmeplanung stellt der Magistrat unter Kommunale Wärmeplanung - TEAM FRANKFURT KLIMASCHUTZ zur Verfügung. Bürger:innen können ihre Fragen zur kommunalen Wärmeplanung unter kwp@stadt-frankfurt.de an das Klimareferat schicken. Antragstellende Person(en): Stadtv. David Edelmann Vertraulichkeit: Nein

  • In den letzten Monaten häufen sich Berichte von Überflügen von bis zu mehrere Meter großen Drohnen über kritischer Infra
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3616 In den letzten Monaten häufen sich Berichte von Überflügen von bis zu mehrere Meter großen Drohnen über kritischer Infrastruktur, militärischen Einrichtungen und anderen sensiblen Orten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: In welchen Zonen in Frankfurt ist der Überflug mit unbemannten Drohnen verboten beziehungsweise eingeschränkt und wie und mit welchem Ergebnis bezüglich der Anzahl der Drohnenüberflüge im vergangenen Jahr werden diese Zonen überwacht? Antwort des Magistrats: Alle privaten und beruflichen Drohnenpilot:innen können und sollten vor ihren Flügen die "Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt", DIPUL, des Bundesministeriums für Verkehr, "Powered by DFS Deutsche Flugsicherung", konsultieren - https://maptool-dipul.dfs.de/. Hier sind alle sogenannten geographischen Luftgebiete, das heißt Gebiete mit Betriebseinschränkungen für Drohnen, dargestellt. Derzeit sind das über 30 verschiedene Gebietskategorien für die jeweils eigene Rahmenbedingungen hinsichtlich eines etwaigen Überflugs vorliegen. Diese reichen von Einholung einer Genehmigung bis zu absolutem Überflugverbots - unter anderem auch abhängig von der Drohnengröße. Eine technische Überwachung mittels Radars - konkret: Primary Surveillance Radar, PSR - ist in der Fläche unmöglich; insbesondere angesichts des sehr kleinen Radarquerschnittes von Drohnen, ihrer meist geringen Flughöhe und der ausgeprägten Radarschatten im urbanen Bereich. Lediglich im Bereich des Flugsicherungsradar zur Luftraumüberwachung rund um Flugplätze - Airport Surveillance Radar, ASR - können Radarechos von Drohnen erfasst werden und sind, neben der optischen-elektronischen Sichtung, eine mögliche Art der Feststellung verbotenen Drohnenflugbetriebs. Zuständige Luftfahrtbehörde ist grundsätzlich das Regierungspräsidium Darmstadt,(https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/verkehr/l uftverkehr/unbemannte-luftfahrt. Es dient zur Kenntnis, dass im laufenden Jahr bislang rund 300 gewerbliche Drohnenaufstiege dem Sachgebiet "Transporte und Luftfahrtangelegenheiten" des Straßenverkehrsamtes gegenüber angemeldet wurden, unter https://frankfurt.de/themen/verkehr/verkehrssicherheit/drohneneinsatz. Das Service-Center Veranstaltungen im Ordnungsamt erteilt im Rahmen von Dreharbeiten die Sondernutzungsgenehmigungen für das Starten und Landen im öffentlichen Straßenraum. Dies sind circa zehn Drohnenflüge beziehungsweise Genehmigungen pro Jahr. Die weit überwiegende Mehrzahl dieser Aufstiege bedarf keiner weiteren Genehmigung. Gleichwohl haben die Meldungen den Vorteil, dass Kenntnis über einen Teil der Drohnenflüge besteht und mit anderen Behörden und Dienststellen geteilt werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein

  • Das Stadtplanungsamt hat die Vorstellung des Nahmobilitätskonzepts für Sossenheim in der Ortsbeiratssitzung am 21. Oktob
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3617 Das Stadtplanungsamt hat die Vorstellung des Nahmobilitätskonzepts für Sossenheim in der Ortsbeiratssitzung am 21. Oktober überraschend abgesagt. Ziel des Konzepts ist es, die Nahmobilität im Stadtteil attraktiver und sicherer zu machen. Die Bernhard-Gruppe arbeitet seit drei Jahren im Auftrag der Stadt an diesem Konzept, es ist Teil des Förderprojekts "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim". Als Grund für die abgesagte Vorstellung wurden "Fragen bezüglich des Umsetzungshorizontes" genannt, die vorher noch zu klären seien. Ich frage den Magistrat: Wie sieht die neue Zeitplanung für Vorstellung, Diskussion und Umsetzung des im Stadtteil dringend erwarteten Konzepts aus? Antwort des Magistrats: Das Nahmobilitätskonzept wurde von der BERNARD Gruppe ZT GmbH im August 2025 fertig gestellt. Derzeit befindet sich der Magistrat in Abstimmung zum Umsetzungshorizont von Einzelmaßnahmen. Eine Präsentation des Konzeptes im Ortsbeirat 6 und der Öffentlichkeit soll im ersten Halbjahr 2026 erfolgen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein

  • Gemäß der Ergebnisse des Passivsammlers an der Mainzer Landstraße ist diese Straße eine der am meisten mit Stickstoffdio
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3618 Gemäß der Ergebnisse des Passivsammlers an der Mainzer Landstraße ist diese Straße eine der am meisten mit Stickstoffdioxid belasteten Straßen in ganz Hessen. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um hier gegenzusteuern und die Belastung durch insbesondere Stickstoffdioxid an der Mainzer Landstraße zu reduzieren? Antwort des Magistrats: Die Luftqualität im Frankfurter Stadtgebiet hat sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert. Auch an besonders belasteten Straßen, wie der Mainzer Landstraße, hat sich die Belastung der Luft mit Stickoxiden deutlich verringert. Seit 2020 werden die derzeit geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid flächendeckend eingehalten. Neben der Modernisierung der Fahrzeugflotte wurden insbesondere durch den Ausbau des Radewegenetzes und des öffentlichen Nahverkehrs Verbesserungen erreicht. Der Magistrat setzt sich weiterhin gezielt durch viele verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des von Nah-, Rad- und Fußverkehr für einen umweltfreundlicheren Verkehr ein. Ab 2030 werden aufgrund der Novelle der EU-Luftqualitätsrichtlinie jedoch neue, strengere Grenzwerte in Kraft treten - für Stickstoffdioxid liegt der Grenzwert ab 2030 bei nur noch 20 µg/m³ im Jahresmittel. Die Konzentrationen an der Mainzer Landstraße und weiteren Stellen im Stadtgebiet liegen aktuell noch deutlich darüber. Das für die Luftreinhaltung zuständige Land Hessen wird daher in den nächsten Jahren Luftreinhaltefahrpläne aufstellen und in Abstimmung mit dem Magistrat weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität entwickeln. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

  • Im neuen Schönhofviertel sind die ersten Bewohner eingezogen. Obwohl das Quartier von zwei Seiten direkt an die Bahnglei
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    30.10.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3619 Im neuen Schönhofviertel sind die ersten Bewohner eingezogen. Obwohl das Quartier von zwei Seiten direkt an die Bahngleise angrenzt und der Westbahnhof in Sichtweite liegt, fehlt eine kurze direkte Verbindung dorthin. Nur für Mitarbeiter der Bahn existiert bereits eine beleuchtete Überquerungsmöglichkeit der Bahngleise vom Stellwerk zum Hochbahnsteig des Westbahnhofs. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche konkreten Schritte werden seitens des Magistrats unternommen, um den Zugang für die Anwohner des neuen Viertels über die alternative Gleisüberführung zwischen Brigitte-Frauendorf-Straße und dem Kreuzungspunkt der Verlängerung von Solms- und Galvanistraße auf Höhe der Adresse Solmsstraße 8 in Kürze zu ermöglichen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat ist bereits im April 2024 mit der DB InfraGO und DB Fahrweg in Kontakt getreten, um einen bestehenden Dienstweg für Bahnbedienstete als mögliche Querung der Gleise für den nicht barrierefreien allgemeinen Verkehr freizugeben. Die DB lehnt aus sicherheitstechnischen Gründen eine ebenerdige Querung der Gleise für Fuß- und Radverkehr zwischen Brigitte-Frauendorf-Straße und Kreuznacher Straße/Galvanistraße über das Gelände des DB Stellwerks ab. Auch die vorhandene Diensttreppe wird vonseiten der DB nicht für den öffentlichen Fußverkehr freigegeben. Es sind keine weitere Bestrebungen an dieser Stelle bekannt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

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