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Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet die planerische Grundlage für eine Steuerung des Einzelhandels insbesondere

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt könnte den Heimfall nach Erbbaurecht anwenden, um eine seit 17 Jahren bestehende Dauerbaustelle zu beenden. Aktuell gibt es jedoch kein Heimfallrecht, weshalb die Stadt nur im Rahmen von Verkaufsverhandlungen handeln kann. Die Stadt hat kein Kaufinteresse, was die Situation weiter verzögert.

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Frage an den Magistrat

Frage vom 04.12.2025, F 3659 Seit 17 Jahren gibt es in Niederrad eine Dauerbaustelle: Das geplante chinesische Luxushotel ist aufgrund finanzieller Probleme immer noch nicht fertiggestellt und die Zukunft ist ungewiss. Die Stadt Frankfurt hat der Huarong Deutschland GmbH das Erbbaurecht für 99 Jahre erteilt. Laut Presseartikeln besteht zu dem Investor jedoch kein Kontakt mehr. Die Stadt Frankfurt könnte gemäß Paragraf 2 Nummer 4 ErbbauRG den Heimfall anwenden, beispielsweise aufgrund von unterlassener Bebauung, und so den Erbpachtvertrag vorzeitig beenden, um den Stillstand endlich zu stoppen. Ich frage den Magistrat: Was wird die Stadt Frankfurt unternehmen, um die Dauerbaustelle zu beenden, und wird sie vom Heimfall nach Erbbaurecht Gebrauch machen?

Antwort des Magistrats

Als Grundlage für eine Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main 2024 das Büro Stadt + Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss § 7287 vom 04.03.2021, siehe auch M 203 vom 18.12.2020, hier: Beschlusspunkt IX, mit dem "Monitoring zur Frankfurter Einzelhandelsentwicklung" beauftragt. Durch eine aktualisierte Erfassung des Frankfurter Einzelhandelsbestandes wird eine aktuelle Datenbasis erstellt.

Dabei gilt es auch die Zielaussagen des aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auf Grundlage der aktuellen Datenbasis zu überprüfen. Falls notwendig, sollen gutachterliche Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Fehlentwicklungen, zur Stärkung von Zentren und zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgungssituation im gesamten Frankfurter Stadtgebiet definiert werden.

Erste Ergebnisse zum Monitoring werden in der ersten Hälfte 2026 erwartet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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