Frankfurt setzt verstärkt auf Klimaschutz und Energieeffizienz. Moderne Smart-Meter-Technologien können hierbei wesentli
Zusammenfassung
Die Hilfs- und Rettungsorganisationen stellen wichtige Sanitätsdienste bei öffentlichen Veranstaltungen bereit, sehen sich jedoch in letzter Zeit benachteiligt durch die Beauftragung privater Firmen. Der Magistrat wurde gefragt, welche Kriterien außer finanziellen Aspekten bei der Vergabe der Aufträge berücksichtigt werden und ob die Bedeutung der Organisationen für den Katastrophenschutz relevant ist. Er erwartet, dass die Kriterien den Bedürfnis an fachlich geeigneten Dienstleistern gerecht werden, jedoch nicht die grundlegende Bedeutung der Organisationen anmerken.
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Hilfs- und Rettungsorganisationen stellen stadtweit bei vielen privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Straßenfesten, dem Weihnachtsmarkt oder Konzerten den Sanitätsdienst. In der jüngeren Vergangenheit wurden jedoch vermehrt private Firmen mit dem Sanitätsdienst beauftragt und die Hilfs- und Rettungsorganisationen gingen leer aus. Ich frage den Magistrat: Nach welchen Kriterien - außer finanziellen - werden die Zuschläge für den Einsatz bei privaten und städtischen Veranstaltungen vergeben und spielen dabei auch Faktoren wie die grundlegende Bedeutung der Hilfs- und Rettungsorganisationen für die Aufrechterhaltung des Katastrophenschutzes eine Rolle?
Antwort des Magistrats
Der Einsatz intelligenter Messsysteme, "Smart Meter", ist ein zentraler Bestandteil der bundesweiten Strategie zur Digitalisierung der Energiewende. Grundlage hierfür ist das Messstellenbetriebsgesetz, MsbG, in Verbindung mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, GNDEW, aus dem Jahr
2023.
Dieses Gesetz legt verbindlich fest, in welchen Fällen intelligente Messsysteme oder moderne Messeinrichtungen verpflichtend einzubauen sind.
Der Einbau dieser Systeme erfolgt schrittweise durch die jeweiligen Messstellenbetreiber und muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis spätestens 2032 abgeschlossen sein.
Für kommunale oder städtische Gebäude - einschließlich energieintensiver Liegenschaften wie Schwimmbäder - gelten grundsätzlich die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Letztverbraucher.
Intelligente Messsysteme, iMSys, sogenannte Smart Meter, ermöglichen eine präzise Erfassung und Steuerung von Stromverbrauch und -einspeisung - sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Energieversorgungsunternehmen wie zum Beispiel die Mainova AG und Netzbetreiber wie zum Beispiel die Netzdienste Rhein-Main GmbH. Sie schaffen die Grundlage für innovative, variable Stromtarife und leisten einen wichtigen Beitrag zur effizienten Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz.
Der Magistrat führt derzeit eine neue Energiemanagementsoftware ein, InterWatt von der Firma IngSoft. Geplant ist, dass die Software Anfang des nächsten Jahres in Betrieb geht.
Im nächsten Schritt ist geplant, weitere energieintensive Gebäude mit registrierender Lastgangmessung, RLM-Zählern, auszustatten. Die Lastprofile sollen dann auch im Internet unter https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.