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Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf den Ganztag an Grundschulen werden massive personelle und finanzielle Ressourcen z

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage zielt darauf ab, die Gründe für die fehlende systematische Erfassung von Schulschwimmausfällen zu klären und die Optionen für die künftige Implementierung einer solchen Erfassung zu prüfen. Eine präzise Datenerfassung soll eine effektivere Steuerung und Bewertung der Maßnahmen zur Senkung der Nichtschwimmerquote ermöglichen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

In der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2882/24 zum Schulschwimmen wurde mitgeteilt, dass keine zentralen Zahlen zu den Ausfällen von Schulschwimmstunden erfasst werden. Ohne diese Daten ist es schwer, die Wirksamkeit der Maßnahmen gegen die Nichtschwimmerquote zu bewerten oder zu optimieren. Eine systematische Datenerfassung ist daher notwendig, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen erfolgt keine systematische Erfassung der Ausfallquote beim Schulschwimmen und welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, eine solche Erfassung künftig einzuführen, um die Maßnahmen zur Senkung der Nichtschwimmerquote gezielter steuern sowie bewerten zu können?

Antwort des Magistrats

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter beginnt zum Schuljahr 2026/2027 für die Kinder der ersten Klassenstufen. Er wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschüler*innen.

Im Rahmen des Entwicklungsprozesses für das kommunale Gesamtkonzept Ganztag hat das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung im Rahmen eines Forschungsberichtes am Beispiel der Stadt Frankfurt die Kosten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ermittelt, der unter anderem auch dem Bildungsausschuss des Deutschen Städtetags im Rahmen seiner Sitzung in Frankfurt vorgestellt wurde.

Die Ergebnisse der konkreten monetären Bedarfe der Stadt Frankfurt wurden und werden sowohl dem Hessischen Städtetag als auch dem Land Hessen in unterschiedlichen Zusammenhängen mitgeteilt, zum Beispiel in Form von Stellungnahmen zu Anfragen des Hessischen Städtetages, was gängige Praxis ist.

Der Bund hat zur Vorbereitung des Rechtsanspruchs zwei Investitionsprogramme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter aufgesetzt.

Die Stadt Frankfurt hat sich für das zweite Investitionsprogramm erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Fristen für die Antragsstellung und für den Abschluss von Baumaßnahmen verlängert wurden.

Die Verlängerung der Fristen war unabdingbar, damit unter Berücksichtigung der notwendigen Verwaltungsabläufe umfassender Mittel seitens der Stadt Frankfurt abgerufen werden können.

Der Magistrat teilt die Auffassung, dass sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung in der Pflicht sind, die Schulträger bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung auskömmlich zu unterstützen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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