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Der Hessische Städtetag fordert die Landesregierung auf, die vom Bund an die Länder zu verteilenden Anteile des „Sonderv

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird angefragt, welche Zeitplanung für die Inbetriebnahme der neuen T-Wagen sowie die Umsetzung des Straßenbahnkonzepts "Tramnetz 2025+" vorliegt. Zudem soll ein alternativer Plan B diskutiert werden, falls die T-Wagen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Ziel ist es, den Fahrgästen eine verbesserte Verkehrsanbindung zu bieten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Der Magistrat hat jüngst die Rückkehr des U-Bahn-Angebots auf Vorkrisenniveau gefeiert. Gleichzeitig warten die Fahrgäste seit Jahren auf die angekündigte Angebotsausweitung im Straßenbahnnetz, "Tramnetz 2025+", die maßgeblich von der Inbetriebnahme der neuen T-Wagen abhängt. Ich frage den Magistrat: Welche konkrete Zeitplanung mit klaren Meilensteinen liegt ihm für Abnahme, Zulassung und Inbetriebnahme der T-Wagen sowie für die vollständige Umsetzung des Straßenbahnkonzepts "Tramnetz 2025+" vor und welches alternative Betriebskonzept, "Plan B", mit welchen Maßnahmen und Terminen verfolgt er, falls die Inbetriebnahme der T-Wagen nicht möglich sein sollte?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller,

meine Damen und Herren!

Der Bund hat das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschaffen. 100 Milliarden Euro davon sind für die Länder und Kommunen vorgesehen. Hessen erhält daraus in den kommenden zwölf Jahren 7,437 Milliarden Euro. Hiervon gehen 4,707 Milliarden Euro an die hessischen Kommunen, 1,78 Milliarden Euro an das Land Hessen und 950 Millionen Euro werden für die Transformation der hessischen Krankenhäuser bereitgestellt.

Innerhalb der Kommunen erfolgt die Verteilung der 4,707 Milliarden Euro nach aktuellem Kenntnisstand anhand folgender Quoten

- 25 Prozent (Kreisfreie Städte);

- 50 Prozent (Kreisangehörige Städte und Gemeinden);

- 25 Prozent (Landkreise).

Die Verteilung auf die einzelnen Kommunen innerhalb der jeweiligen Gruppe erfolgt nach einem Schlüssel, der auf die Einwohner abstellt und auch die Finanzstärke der einzelnen Kommunen berücksichtigt. Demnach ist folgende Verteilung innerhalb der jeweiligen Gruppe vorgesehen

- 75 Prozent einwohnerbasiert;

- 25 Prozent auf Basis des Durchschnitts der Schlüsselzuweisungen in den vergangenen drei Jahren.

Die daraus resultierenden konkreten Summen für jede einzelne Kommune stehen noch nicht fest, sollen jedoch in Kürze veröffentlicht werden.

Die Kommunen sollen laut Landesregierung das Geld möglichst unbürokratisch erhalten und für die Stärkung der Infrastruktur nutzen können. Dafür können die Kommunen das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden:

- Gesundheit und Pflege

- Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau

- Digitales

- Bildungsinfrastruktur (Schulbau)

- Betreuungsinfrastruktur

- Technische Infrastruktur (zum Beispiel Kanalisation)

- Bevölkerungsschutz (Sicherheit/Katastrophenschutz/Feuerwehr)

- Sportinfrastruktur.

Die hessische Landesregierung erläutert per Presseinformation dazu weiter: Die Kommunen können ab sofort planen und mit ihren Projekten beginnen. Da der Bund allerdings nicht in Vorleistung trete und die Mittel nicht pauschal ausgezahlt werden dürften, sei es erforderlich, dass das Land für die Kommunen ein Mittelabrufverfahren einrichtet. Das Geld werde in der Regel erst nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und danach von den Kommunen abgerufen, zum Beispiel nach der Fertigstellung eines Projekts. Es werde daher sicherlich noch einige Zeit dauern, bis Geld aus dem Sondervermögen überwiesen wird. Die Investitionen können aber unabhängig davon ab sofort angegangen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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