Gewerbetreibende auf dem Bockenheimer Wochenmarkt berichten von mehreren kriminellen Vorfällen, bei denen es zu Taschend
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Zusammenfassung
Die Umgestaltung der Frankenallee sieht eine Reduzierung der Parkplätze von 218 auf 141 vor, um die Grünflächen und Alleebäume zu schützen und eine bessere Nutzbarkeit des Raumes zu gewährleisten. Die Maßnahme wurde bereits in vorherigen Bauabschnitten mit Unterstützung der politischen Gremien durchgeführt und zielt auf den nachhaltigen Schutz und die Aufwertung des Alleenbereichs.
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Fischbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Grün erhalten statt nachpflanzen – Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umgestaltung Frankenallee: Parkplätze erhalten05.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Umgestaltung der Frankenallee im Abschnitt zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße (3. Bauabschnitt) hier: Vorlage zur Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung24.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Fischbacher Straße per E-MailFrage an den Magistrat
Mit der M 156/25 soll der Beschluss kommen, die Umgestaltung der Frankenallee weiter voranzutreiben. In der Vorlage des Mobilitätsdezernats steht, dass die Parkplätze vor Ort von 218 auf 141 reduziert werden sollen. Die Parksituation vor Ort ist bereits jetzt sehr angespannt, da dort überwiegend Mehrfamilienhäuser stehen. Oftmals müssen die Anwohnerinnen und Anwohner aktuell schon lange Zeit suchen, um überhaupt noch einen freien Parkplatz finden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie begründet der Magistrat die Reduzierung der Parkplätze um circa 35 Prozent und wie kann auch nach der Umgestaltung noch eine ausreichende Parkplatzsituation vor Ort gewährleistet werden?
Antwort des Magistrats
Die Magistratsvorlage M 156 stellt die Vorplanung zur Weiterführung der gestalterischen und funktionalen Ansätze der Umgestaltung der Frankenallee, wie sie in den vorherigen Abschnitten im Rahmen der Programme "Soziale Stadt Gallusviertel" - Beschluss § 1669 M 8 von 2007 - und "Schöneres Frankfurt" - Beschluss § 2389 M 205 von 2012 sowie § 5789 M 37 von 2015 - umgesetzt wurden. Wie bereits in den vorherigen Bauabschnitten - erster und zweiter Bauabschnitt - umgesetzt, sieht die Umgestaltung im dritten Bauabschnitt - zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße - für die Ertüchtigung des mittigen Alleenbereiches unter anderem den Rückbau der vorhandenen Schrägstellplätze. Ziel dieser Maßnahme ist der nachhaltige Schutz der Grünflächen und insbesondere der Wurzelräume der vorhandenen, ausgewachsenen Alleebäume sowie eine bessere Nutzbarkeit und Aufwertung dieses wertvollen Freiraums im dicht bebauten Umfeld. Die Grundprinzipien der Planung, zu denen unter anderem auch der notwendige Wegfall von Stellplätzen zugunsten einer Aufwertung des grünen Alleenbereiches gehört, wurden bereits beim ersten Bauabschnitt sowohl vom Ortsbeirat als auch vom damaligen Stadtteilbeirat Soziale Stadt mitgetragen und für die beiden weiteren Bauabschnitte - zweiter und dritter Bauabschnitt - als Grundprinzip festgelegt. Insgesamt fallen 40 Stellplätze weg, um die Freiflächen im mittigen Alleenbereich zu schützen. Dort, wo es der Baumbestand zulässt, werden die vorhandenen Schrägstellplätze durch Längsstellplätze ersetzt. Auch die Herstellung der Barrierefreiheit an den Knotenpunkten und Inselköpfen ist ein Grund für künftig entfallende Stellplätze. Um die Barrierefreiheit zu ermöglichen, muss das Parken in ausreichender Entfernung zu den Querungsstellen baulich eingefasst werden, um diese freizuhalten und ausreichende Sichtverhältnisse herzustellen. Das verbleibende Stellplatzangebot entspricht den gegebenen Möglichkeiten - unter angemessener Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche an den Straßenraum, der Verkehrssicherheit und der Schaffung ausreichend bemessenen Raums für die Bestandsbäume. Die Vorplanung wurde den Vertretern aller politischen Fraktionen im Ortsbeirat 1, OBR 1, am 29.03.2023 durch die planenden Ämter - Stadtplanungsamt, Grünflächenamt, Amt für Straßenbau und Erschließung - vorgestellt und fand eine einstimmige Zustimmung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.