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Grün erhalten statt nachpflanzen - Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Die Anregung an den Magistrat betrifft die Notwendigkeit eines Beetschutzes in der Frankenallee, um die Rasen- und Pflanzflächen zu schützen und Schäden durch Fahrräder und Trampelpfade zu verhindern. Es wird gefordert, sowohl bestehende Grünflächen zu schützen als auch den Beetschutz in die zukünftige Planung des Bauabschnitts aufzunehmen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 15 Tage.Warum?

Fischbacher Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.11.2025.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. die Grünanlage der Frankenallee zwischen Schwalbacher Straße und Homburger Damm abschnittsweise daraufhin zu untersuchen, wo Rasen- und Pflanzflächen durch das Befahren mit Fahrrädern, Abkürzungen und Trampelpfade geschädigt sind;
  2. in diesen Abschnitten einen Beetschutz zu ergänzen - etwa niedrige Holzeinfassungen, Bügel oder gleichwertige Elemente - und sich dabei an der Ausführung derjenigen Abschnitte zu orientieren, in denen ein solcher Schutz bereits vorhanden ist und sich bewährt hat;
  3. dort, wo Trampelpfade auf einen tatsächlichen Wegebedarf hindeuten, vorrangig zu prüfen, ob statt einer Abgrenzung die Ergänzung oder Verbreiterung eines befestigten Weges die geeignetere Lösung ist;
  4. den Beetschutz in die laufende Planung des dritten Bauabschnitts zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße aufzunehmen, damit er nicht später gesondert nachgerüstet werden muss;
  5. dem Ortsbeirat zu berichten, welche Kosten für Herstellung und Unterhaltung eines solchen Beetschutzes zu erwarten sind und wie sich diese zu den derzeitigen Aufwendungen für Nachpflanzungen und Rasenerneuerung in den betroffenen Abschnitten verhalten.

Begründung

Der parkartig angelegte Mittelstreifen der Frankenallee mit seinen Kieswegen, Bäumen, Sträuchern und Rasenflächen ist die zentrale Grünachse des Gallus und ein wichtiger Erholungsraum in einem dicht bebauten Stadtteil.

In mehreren Abschnitten fehlt jedoch ein Beetschutz. Die Folge ist eine fortschreitende Schädigung: Rasen- und Pflanzflächen werden mit Fahrrädern befahren und als Abkürzung genutzt, kleinere Gehölze und Stauden gehen ein, aus Rasen werden staubige, verdichtete Sandflächen. Die Bodenverdichtung beeinträchtigt zudem den Wurzelraum der Bäume und damit deren Vitalität.

Das Ergebnis ist dreifach nachteilig: Das Erscheinungsbild der Anlage leidet, die begrünte Fläche und ihre Kühlwirkung nehmen ab, und der Stadt entstehen wiederkehrende Kosten für Nachpflanzungen, die bei wirksamem Schutz vermeidbar wären.

In denjenigen Abschnitten der Frankenallee, in denen bereits ein Beetschutz vorhanden ist, zeigt sich der Unterschied deutlich. Eine einheitliche Ausstattung der gesamten Anlage ist daher naheliegend. Da für den 3. Bauabschnitt ohnehin geplant wird, sollte der Beetschutz dort von vornherein mitgedacht werden.

Anlage: Fotos (Jürgen Sauter, Juli 2026) - Vergleich Beetschutz auf der Frankenallee an der Kreuzung Schwalbacher Straße. Links: stadteinwärts mit Beetschutz. Rechts: stadtauswärts ohne Beetschutz.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2026OFOF 86/1Grün erhalten statt nachpflanzen – Beetschutz in der Frankenallee vervollständigenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. August 2026Sie sind hier
    OMOM 439Grün erhalten statt nachpflanzen – Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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