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Umgestaltung der Frankenallee im Abschnitt zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße (3. Bauabschnitt)

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht die Umgestaltung der Frankenallee im Abschnitt zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße vor. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität und die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen sowie eine klimagerechte Gestaltung des Bereichs zu realisieren.

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Fischbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Planung zu dem 3. Bauabschnitt der Umgestaltung der Frankenallee zwischen Fischbacher und Schloßborner Straße und der Einmündungen der angrenzenden Straßen wird entsprechend der Plananlage zugestimmt.
  2. Die für die weiterführende Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 865 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass a) Planungsmittel in Höhe von 440 T€ in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005208 "Frankenallee 3.BA" zur Verfügung stehen, b) bereits Planungsmittel in Höhe von ca. 78 T€ für den 3. Bauabschnitt verausgabt wurden; c) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel i. H. v. 347 T€ über die Projektdefinition 5.006295 Schöneres Frankfurt, Produktgruppe 13.01 erfolgt, d) die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme sich auf ca. 9,50 Mio. € belaufen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen. b) eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
  5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) die Planung vorsieht, die 220 m² große, im Privateigentum der Kirchengemeinde St. Maria-Hilf stehende Fläche im Gehwegbereich mit einzubeziehen. Nähere Abstimmungen mit dem Eigentümer erfolgen in den weiteren Planungsschritten. b) die Sanierung der beidseitigen Gehwege inklusive Beleuchtung (4. Bauabschnitt) im Rahmen des 3. Bauabschnitts umgesetzt wird, wie bereits bei den vorangegangenen Bauabschnitten geschehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Umgestaltung der Frankenallee wurde 2011 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011, § 9523 (M 19)) in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen. Ziel war und ist es, das hohe Potenzial der Grün- und Erholungsflächen im dicht bebauten Gallus besser nutzbar zu machen.

Der zentrale Alleenbereich der Frankenallee zwischen Fischbacher und Schwalbacher Straße wurde bereits von 2007 bis 2009 im Rahmen des Programms "Soziale Stadt Gallusviertel" aufgewertet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007, § 1669 (M 8)). Diese Maßnahme diente als Pilotprojekt für das Gesamtraumkonzept zur Umgestaltung der Frankenallee und fand positive Resonanz in der Stadtteilöffentlichkeit. Die Fortsetzung der Umgestaltung bis zur Eisenbahnüberführung Galluswarte (2. Bauabschnitt) wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012, § 2389 (M 205) eingeleitet und von 2016 bis 2017 umgesetzt. Grundlage hierfür war die Bau- und Finanzierungsvorlage der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 26.03.215, § 5789 (M 37). In diesem Zuge wurden auch die Gehwege der ersten beiden Abschnitte inklusive Beleuchtung erneuert.

Die vorliegende Magistratsvorlage stellt die Vorplanung für den 3. Bauabschnitt der Frankenallee zwischen Fischbacher und Schloßborner Straße vor. Hauptziel ist die konsequente Fortführung der gestalterischen und funktionalen Ansätze der vorherigen Abschnitte, um die Aufenthaltsqualität und Fußgängersicherheit zu verbessern sowie eine klimagerechte Gestaltung und Belebung der Grünflächen zu realisieren. So soll eine einheitliche stadträumliche Gestaltung der Frankenallee zwischen Eisenbahnüberführung Galluswarte und Homburger Damm erreicht werden. Die Planung berücksichtigt Erfahrungen aus früheren Umsetzungen sowie Erkenntnisse aus der umfassenden Anwohnerbeteiligung und Abstimmungen mit dem Ortsbeirat 1, der die Vorplanung 2023 einstimmig befürwortet hat.

Die Umgestaltung des Frei- und Straßenraums der Frankenallee im 3. Bauabschnitt ist ein Kooperationsprojekt des Stadtplanungsamtes mit dem Grünflächenamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt".

B. Alternativen

Die vorliegende Magistratsvorlage setzt die genannten früheren Beschlüsse zur Umgestaltung der Frankenallee grundsätzlich fort und verfolgt deren Kernziele: die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die Aufwertung der Grünflächen und die Förderung des Fußverkehrs. Der Entfall der Fortsetzung würde somit einen erheblichen Bruch im Gesamtbild der Frankenallee bedeuten.

C. Lösung

  1. Ausgangssituation und Bestand

Die Frankenallee erschließt und verbindet den nördlichen Teil des Stadtteils Gallus in Ost-West-Richtung. Der geplante 3. Bauabschnitt der Umgestaltung schließt direkt an die neugestalteten Grünflächen am Platz vor der Friedenskirche sowie an die erneuerten Gehwege am Knotenpunkt Frankenallee / Sodener Straße an. Der Planungsbereich erstreckt sich von dort westwärts entlang der Frankenallee bis zur Schloßborner Straße und umfasst die Gehwege auf beiden Seiten, Knotenpunkte sowie Einmündungen von Seitenstraßen. Am Ende des Planungsbereichs, am Knotenpunkt Frankenallee / Schloßborner Straße, befindet sich ein geplanter Vorplatz vor der Fuß- und Radwegunterführung Homburger Damm. Die Gestaltung des Vorplatzes als begrünter Aufenthaltsbereich ist Teil des Projekts "Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung EÜ Frankenallee" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 391 (M 83)) und soll im Zuge dieses Projektes umgesetzt werden.

Die Frankenallee birgt durch ihre großen, alten Bäume im Mittelstreifen ein wertvolles Freiraumpotenzial. Im 3. Bauabschnitt ist der grüne Mittelstreifen jedoch derzeit in mehrere Teile zerschnitten und weist deutliche Defizite auf: Rasenflächen sind abgenutzt, Pflanzflächen sind überaltert und die Randeinfassungen sind beschädigt. Um diese Freiflächen wieder aufzuwerten, sind der nachhaltige Schutz der alten Bäume und eine klimawandelangepasste Neugestaltung der Pflanzflächen dringend notwendig. Der Alleenbereich bietet derzeit wenig Aufenthaltsqualität, eingeschränkte Sicht und schlechten Zugang zu den wenigen Sitzelementen. Zudem ist die Bewegung für Fußgänger zwischen den einzelnen Grüninseln erschwert und die gesamte Wegeführung unübersichtlich.

Im Planungsgebiet des 3. Bauabschnitts wandelt sich die Nutzungsstruktur und der städtebauliche Charakter der Frankenallee. Im Unterschied zu den zentralen, bereits umgestalteten Bereichen dominiert hier die Wohnnutzung. Die vorhandenen öffentlichen Einrichtungen - darunter Gemeindeund Kindertageseinrichtungen der Kirchen, das Seniorenbegegnungs- und Servicezentrum Gallus sowie das Quartiersmanagement Gallus - sind auf die Bedürfnisse der direkten Anwohnerschaft ausgerichtet. Darüber hinaus prägen mehrere Bau- und Flächendenkmäler den Planungsbereich, wie die denkmalgeschützten Gebäude der Friedens- und Maria-Hilf-Kirche sowie die alte und neue Hellerhofsiedlung.

Die Gehwege nördlich und südlich der Frankenallee sind erneuerungsbedürftig. Ihre Beläge sind überaltert, und weder die Fußgängerüberwege noch die Gehwege entsprechen den aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Zudem ist die Radverkehrsführung unklar und die Straßenbeleuchtung veraltet.

2. Gestaltung Alleenbereich:

2.1 Leitidee der Planung - zusammenhängende Stadtpromenade

Die vorliegende Planung führt die fragmentierten Grünstrukturen zu einer zusammenhängenden Stadtpromenade zusammen. Dabei werden die einzelnen Grünflächen und angrenzenden Nutzungen durch differenzierte Wegbeziehungen miteinander verbunden. Hierdurch sollen die Erhaltung und Sicherung der Freiräume, die Förderung der Aufenthaltsqualität und Fußgängerfreundlichkeit sowie eine klimaangepasste Gestaltung als wichtige Ziele gleichzeitig realisiert werden.

Die Planung gliedert sich zur Erreichung dieser Ziele in drei Hauptbereiche mit folgenden Ansätzen:

  • Die Grünflächen des Mittelstreifens: die breite, innenliegende Promenade wird fortgeführt. Schutzmaßnahmen für die Pflanzflächen sowie trockenheitsresistente Bepflanzungen unter den Bäumen sind vorgesehen. Ergänzend sind Aufenthaltsflächen mit Sitzgelegenheiten und eine neue Beleuchtung entlang der Promenade geplant.
  • Plätze mit Aufenthaltsbereichen: Kreuzungsbereiche und Querungen werden zu gestalteten Begegnungs- und Aufenthaltsbereichen aufgewertet. Inselköpfe werden vergrößert, um mehr Raum für Aufenthalt und Begrünung zu schaffen und das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern. Analog zu den bisherigen Bauabschnitten erhalten die Aufenthaltsbereiche besondere Qualitäten durch farbliche Gestaltungselemente, die sich an den angrenzenden Nutzungen und Raummerkmalen orientieren.
  • Gehwege: Ein wesentlicher Schwerpunkt der Planung ist die Förderung des Fußgängerverkehrs durch sichere Wegebeziehungen innerhalb und zwischen den Grünflächen sowie auf den Gehwegen der Frankenallee. Hierbei werden aktuelle Anforderungen an die Barrierefreiheit integriert und eine neue Beleuchtung vorgesehen.

2.2 Gestaltung und Ausbau der grünen Freiräume des Mittelstreifens

Im Mittelpunkt der Mittelstreifen-Gestaltung steht der langfristige Schutz und Erhalt der ausgewachsenen Alleebäume und Pflanzflächen. Die bestehende Baumallee und Grünflächen werden bewahrt, bei Bedarf ergänzt und die Grünstreifen unter den Bäumen an mehreren Stellen zur Klimaanpassung zusammengefasst.

Die Planung führt die innenliegende Promenade in den Grünflächen des Mittelstreifens fort. Diese Promenade besteht, analog zu den vorherigen Bauabschnitten, aus zwei Meter breiten Allwetterstreifen aus Natursteinpflaster und wassergebundenen Wegen. Die Breite der wassergebundenen Wege wird im 3. Bauabschnitt auf 2,5 Meter halbiert. Diese Reduzierung dient zum einen der Optimierung des Wurzelraums des alten Baumbestandes und zum anderen der Sicherung der vorhandenen, intakten breiten Rasenflächen. Entlang der Promenadenwege ist eine abwechslungsreiche Randbepflanzung vorgesehen.

Für Aufwertung der Aufenthaltsqualität sind, analog zu den ersten beiden Bauabschnitten, zahlreichen Sitzbänken in der Promenade geplant. Eine Beleuchtung entlang des Promenadenweges ist

ebenfalls vorgesehen, um das Sicherheitsempfinden der Passanten zu unterstützen.

Der Spielplatz

In der Freirauminsel 2, gelegen zwischen den Kreuzungsbereichen Frankenallee / Rebstöcker

Straße und Frankenallee / Schloßborner Straße ist die Anlage eines Spielplatzes geplant. Der geplante Spielbereich ersetzt den Spielplatz vor dem Durchstich, welcher im Zuge des Projektes "Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung EÜ Frankenallee" des ASE entfallen ist. Der Spielplatz ist als durchgehende Seilspielanlage konzipiert, die sich entlang der Wegverbindung über die gesamte Länge der Freirauminsel erstreckt.

2.3 Gestaltung der Aufenthaltsbereiche im Mittelstreifen

In Fortführung des Raumkonzepts der vorherigen Bauabschnitte sollen auch im 3. Bauabschnitt die Inselköpfe zu Platzbereichen umgestaltet werden. Die Inselköpfe werden vergrößert, um zusätzliche Aufenthalts- und Grünflächen zu schaffen und Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern.

Um den unverwechselbaren Charakter der Frankenallee zu betonen und eine erkennbare Einheit im Stadtraum zu bilden, wird die Gestaltung der sich jeweils gegenüberliegenden Inselköpfe - wie bereits in den vorangegangenen Bauabschnitten - einem gemeinsamen Thema mit Bezug zur unmittelbaren Umgebung gewidmet. Eine Differenzierung zwischen den einzelnen Inselkopfpaaren erfolgt durch den Einsatz von farbigen, themenbezogenen Gestaltungselementen. Zusätzlich werden taktile Bodenindikatoren als Querungshilfen in die Beläge der Kopfenden und Plätze innerhalb des Mittelstreifens integriert.

Platz gegenüber Langenhainer Straße

Auf Höhe der Langenhainer Straße werden die beiden Inselköpfe in die durchgehende Promenade integriert. Die Schließung der Wendemöglichkeit für den Kfz-Verkehr an dieser Stelle basiert auf einer Verkehrszählung und wurde durch das Straßenverkehrsamt geprüft sowie von der KGV (Sitzung 04/2019) beschlossen. Für den Radverkehr wird eine direkte Querung der Platzfläche mit geplanten Absenkungen ermöglicht.

Die Platzgestaltung nimmt Bezug auf die unmittelbare Umgebung und thematisiert das angrenzende Flächendenkmal Hellerhofsiedlung. Darüber hinaus werden, auf Wunsch der Seniorinnen und Senioren der benachbarten Begegnungsstätte, geschützte Sitzmöglichkeiten sowie Seniorenfitnessgeräte mit Trimmpedalen vor den Sitzbänken auf dem Platz vorgesehen.

Vorplatz vor der Kirche St. Maria-Hilf am Knotenpunkt Frankenallee/ Rebstöcker Straße

Es ist beabsichtigt den Vorplatz vor der Kirche St. Maria-Hilf im Rahmen der Umgestaltung des 3. Bauabschnittes neu zu gestalten, wobei auch die im Privateigentum der Kirchengemeinde St. Maria- Hilf stehende Fläche von 220 m² in das Plangebiet einbezogen werden soll. Der derzeit steinerne Platz soll großflächig begrünt und aufgewertet werden. Die Begrünung des Platzes ist ein Beitrag zur aktuellen Notwendigkeit der stadtklimatischen Anpassung und entspricht dem mehrfach geäußerten Wunsch des Ortsbeirates 1, den öffentlichen Raum vor der Kirche aufzuwerten. Die weiteren Schritte und Planungsmaßnahmen werden im nächsten Planungsschritt geklärt.

3. Gestaltung der Verkehrsflächen

3.1 Verkehrsflächenaufteilung

Die bestehende Verkehrsführung und das Tempolimit von 30 km/h bleiben erhalten. Zur Verkehrsberuhigung werden die Fahrbahnen auf 3,50 m bis 4,00 m verengt. Wo bauliche Zwangspunkte es zulassen, sind in der Planung zudem Fahrbahnanhebungen in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen vorgesehen.

Der Radverkehr wird künftig auf der Fahrbahn geführt, wodurch der vorhandene Radweg im Gehwegbereich entfällt, um Konflikte mit Fußgängern zu vermeiden. Zusätzlich werden markierte und

beleuchtete Fußgängerüberwege die Schulwege entlang der Frankenallee sichern.

Als Weiteres ist ein umfassender Umbau des Knotens Frankenallee/Rebstöcker Straße geplant, um die Verkehrsberuhigung zu unterstützen. Hierzu wird die Fahrbahn im Knotenbereich verschmälert, angehoben und neu befestigt.

3.2 Gehwege

Die Planung sieht eine Erneuerung der Gehwegoberflächen im Planungsbereich vor. Gehwege in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie an untergeordneten Querungen des Grünen Mittelstreifens werden verbreitert. Dies ermöglicht größere Sichtfelder, eine klare Gehwegführung und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger. Aktuelle Anforderungen an die Barrierefreiheit werden umfassend integriert, einschließlich taktiler Leitsysteme und abgesenkter Borde an allen Querungen.

3.3 Ruhender Verkehr

Die Planung sieht Längsparkplätze in Parkbuchten vor, die durch Gehwegvorziehungen eingefasst sind, wobei dabei einige Stellplätze entfallen. Schrägparkstände am Mittelstreifen werden zugunsten des Baumschutzes zurückgebaut und, wo möglich, durch Längsparkstände ersetzt. In der Nähe des Seniorenzentrums und der Kirche St. Maria-Hilf sind Behindertenparkplätze geplant. Zusätzlich ist vor der Kirche eine Ladezone vorgesehen. Insgesamt werden durch die Neuplanung 141 reguläre Stellplätze bereitgestellt, verglichen mit derzeit 218.

4. Beleuchtung

Das in den ersten beiden Bauabschnitten umgesetzte Beleuchtungskonzept für die Promenade und die Gehwege wird im 3. Bauabschnitt fortgeführt. Die Beleuchtungsanlagen werden dem Stand der Technik angepasst. Die Verkehrssicherheit an Kreuzungen, Kopfpunkten und markierten Fußgängerüberwegen wird durch den Einsatz eines weiteren Leuchtentyps zusätzlich erhöht.

5. Technischen Einbauten

Punktuelle Verlagerungen und Freistellungen von technischen Einbauten sind in die Planung zur Sicherung der Sicht- und Fußwegachsen vorgesehen.

Unterflurcontainer

Altglascontainer werden analog zu den ersten beiden Bauabschnitten, außerhalb des grünen Mittelstreifens versetzt. Sie werden an zwei Standorten - an den Einmündungen der Rebstöcker Straße und der Sodener Straße - unterirdisch hergestellt. Die aufgrund der dichten Versorgungsleitungen unvermeidlichen Anpassungen an diesen Standorten, einschließlich eventuell notwendiger Trassenverlegungen, werden im Rahmen der weiteren Planung mit den Versorgungsträgern abgestimmt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf: Der Gesamtinvestitionsbedarf beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 9.506.905 €. Dieser setzt sich zusammen aus 8.642.188 € Baukosten und 864.717 € Baunebenkosten (Planung, Gutachten, baubegleitende Baunebenkosten). Honorar LPH 1- 8, Honorarzone IV, Mindestsatz 551.081,20 € Kosten Vermessung, erforderliche Gutachten, Kampfmittelsondierung 54.522,99 € Aufrundung und Unvorhergesehenes ca. 20 % 121.126,84 € Mehrwertsteuer 19% 138.084,59 € Planungsmittel gesamt 864.845,62 € Planungsmittel gerundet 865.000,00 € Die Mittel in Höhe von 440 T€ stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: 13.01 Projektdefinition: 5.005208 Frankenallee
  2. BA Weitere Mittel in Höhe von 347 T€ stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: 13.01 Projektdefinition: 5.6295 Schöneres Frankfurt
  3. Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: Bis zum 31.05.2025 bereits verausgabt 78.400 € 2025: 70.000 € 2026: 150.000 € 2027: 200.000 € 2028 366.600 € Gesamt 865.000 € Anlage 1_Uebersichtsplan_Stadtgrundkarte_1_5000 (ca. 1,9 MB) Anlage 2_Frankenallee_Vorentwurf (ca. 1,6 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Oktober 2025Sie sind hier
    MM 156Umgestaltung der Frankenallee im Abschnitt zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße (3. Bauabschnitt) hier: Vorlage zur Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung
    Magistratsvortrag
  2. 5. November 2025NRNR 1438Umgestaltung Frankenallee: Parkplätze erhaltenSTVV-Antrag · CDU
  3. 23. November 2025OFOF 1815/1Anwohnerparkplätze in der Frankenallee erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 44
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 156 wird zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 156 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1815/1 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Kenntnis)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 40 · 27.11.2025
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUFDP
Sonstige:
BFF-BIG (M 156 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438, NR 1438 = Annahme)AfD (M 156 und NR 1438 = Annahme)FRAKTION (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung)Gartenpartei (M 156 und NR 1438 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 156 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438, NR 1438 = Annahme) AfD (M 156 und NR 1438 = Annahme) FRAKTION (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung) Gartenpartei (M 156 und NR 1438 = Ablehnung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGFDP
Sonstige:
AfD (M 156 und NR 1438 = Annahme)ÖkoLinX-ELF (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 156 und NR 1438 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGFDP
Sonstige:
Gartenpartei (M 156 und NR 1438 = Ablehnung)Stadtv. Yilmaz (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung)Stadtv. Bäppler-Wolf (M 156 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438, NR 1438 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 156 und NR 1438 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 156 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438, NR 1438 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO II, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGFDP
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUBFF-BIGStadtv. Bäppler-WolfFDPGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDStadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

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