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- Während Bewohnerparkausweise in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung und auch Parkscheine sichtbar im Auto zu platziereF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3620 Während Bewohnerparkausweise in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung und auch Parkscheine sichtbar im Auto zu platzieren sind, erfolgt Letzteres bei Nutzung des App-Parkens nicht. Problematisch ist dies dort, wo Nicht-Bewohner auch zu Zeiten des Bewohnerparkens gebührenpflichtig parken können. Ein Bewohner, der verzweifelt einen Parkplatz sucht, kann in solchen Fällen nicht erkennen, ob die Parkgebühr ordnungsgemäß entrichtet wurde oder ein Verstoß vorliegt, den er über das Online-Portal der Stadt zur Anzeige bringen kann. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diesen Missstand und welche Lösungsansätze sieht er, zumal aufgrund von Personalengpässen bei der städtischen Verkehrspolizei keine regelmäßigen Kontrollen erfolgen? Antwort des Magistrats: Die Überwachung des ruhenden Verkehrs und somit die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich von Parkscheinautomaten obliegt den Mitarbeitenden des Straßenverkehrsamtes. Anhand einer Probemünze prüft das Straßenverkehrsamt, ob der Automat ordnungsgemäß funktioniert und alle Angaben - Höchstparkdauer, E-Fahrzeuge-Regelung - lesbar waren. Zum anderen wird durch eine Schnittstelle beim Erfassen der Ordnungswidrigkeit ermittelt, ob das Parken via App genutzt wurde. Dies sind notwendige Voraussetzungen, um einen Verkehrsverstoß zu belegen. Aus den zuvor genannten Gründen sind in der Bußgeldstelle keine Verfahren vorgesehen, in denen Privatpersonen zum Parken an Parkscheinautomaten Anzeige erstatten können. Aus den gleichen Gründen bietet das Online-Anzeige-Portal auch diese Tatbestände nicht an. Im Rahmen der Digitalisierung werden an allen neuen Parkscheinautomaten die Parkberechtigung ebenfalls nur durch die Eingabe des Kfz-Kennzeichens erteilt. Die Notwendigkeit der Auslage des Parkscheins entfällt. Auch andere Parkberechtigungen werden nach und nach auf die Eingabe des Kfz-Kennzeichens umgestellt, zum Beispiel Bewohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise. Durch den digitalen Abgleich über das KFZ-Kennzeichen kann die Ordnungsbehörde Parkverstöße bereits jetzt schneller ahnden. Damit bereitet sich der Magistrat perspektivisch auf den Einsatz von automatisierter Parkraumkontrolle, "Scan Cars", vor. Die rechtlichen Grundlagen für vollständig automatisierte Parkraumkontrolle liegt in Deutschland noch nicht vor und muss vom Bund geschaffen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird es aber nicht möglich sein, dass Dritte digitale Parkberechtigungen erkennen. Von Anzeigen auf Verdacht sollte dringend abgesehen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Bisher war es keine Schwierigkeit für unsere Fraktion, städtische Betriebe oder Einrichtungen nach Terminabsprache zu beF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3621 Bisher war es keine Schwierigkeit für unsere Fraktion, städtische Betriebe oder Einrichtungen nach Terminabsprache zu besichtigen, darunter auch das Müllheizkraftwerk. Bei unserer kürzlichen Anfrage für eine Besichtigung des MHKW wurde uns jedoch vonseiten der FES mitgeteilt, dass man uns "nach Rücksprache (...) keine Führung im MHKW anbieten" könne. Auf Rückfrage wurde uns mitgeteilt, dass Besuchsanfragen aus dem politischen Raum der Aufsichtsratsvorsitzenden Zapf-Rodriguez vorgelegt würden. Ich frage den Magistrat: Warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird Fraktionen eine Besichtigung des MHKW neuerdings verwehrt? Antwort des Magistrats: Da es sich beim Müllheizkraftwerk um einen Teil der kritischen Infrastruktur handelt, gelten besondere Sicherheits- und Zugangsregelungen. Besichtigungen können daher grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Abwägung ermöglicht werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, § 1514, hat sich die Stadt Frankfurt am Main auf den Weg zuF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3622 Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, § 1514, hat sich die Stadt Frankfurt am Main auf den Weg zur Zero Waste City gemacht. Nun wurden Ende Oktober 2025 der "Waste-Bewerb" als spielerisches Informationstool und konkrete Stadtteilaktionen vorgestellt, um die Öffentlichkeit für das Thema Müllvermeidung, -trennung und -recycling zu sensibilisieren. Ich frage den Magistrat: Welche weiteren Bausteine zahlen seit 2021/2022 auf den Zero-Waste-Beschluss ein, und was ist für die Zukunft noch geplant? Antwort des Magistrats: Das Ziel der Stadt Frankfurt am Main, die Abfallmengen in der Stadt signifikant zu reduzieren, um so das Ziel "Null Verschwendung - Zero Waste" zu erreichen, lässt sich nur durch Zusammenwirken unterschiedlicher Maßnahmen erreichen. Neben der eigentlichen Kampagne sind hier die Anpassung der Leistungsangebote der Frankfurter Abfallwirtschaft und die Einbindung sowie die Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen zentrale Elemente. Im Bereich der Abfallwirtschaft hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bereits diverse Aktionen ergriffen, die zum Ziel haben, den Frankfurter:innen eine korrekt getrennte Entsorgung ihrer Abfälle zu erleichtern. Denn nur eine möglichst sortenreine Trennung von Abfällen ermöglicht ein hochwertiges Recycling. Konkret wurde vor allem Folgendes umgesetzt: - Im Auftrag der Stadt führt die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, FES, im Frühjahr und im Herbst eine Abfuhr von Grün- und Heckenschnitt durch. Die Abfuhr erfolgt direkt an den Liegenschaften. Im nächsten Schritt soll getestet werden, ob auf eine telefonische Anmeldung des Grünschnitts verzichtet werden kann und stattdessen eine Abfuhr an jeweils einem festen Tag je Stadtteil erfolgen kann (analog zur Weihnachtsbaumabfuhr). https://www.fes-frankfurt.de/services/gruenschnittents orgung-frei-haus - Um das Recycling defekter Elektrokleingeräte zu erleichtern wurde eine mobile Elektrogerätesammlung eingeführt, die insbesondere auch Bereiche bedienen soll, die weiter von den Wertstoffhöfen entfernt liegen. Das Elektrosammelmobil sammelt Elektrogeräte an festgelegten Terminen direkt vor Ort ein. Die Standorte des Sammelmobils sind identisch mit denen des Schadstoffmobils und werden zusammen mit den Terminen regelmäßig veröffentlicht. https://www.fes-frankfurt.de/services/mobile-elektrokleingeraete-sammlung - Zur vereinfachten Abgabe von Altkleidern wurde, ergänzend zu dem bereits existierenden Netz an Altkleidercontainern, eine mobile Sammlung über den "Klamoddekurier" eingeführt. Hierbei werden die Altkleider nach Anmeldung direkt in der Wohnung abgeholt. https://klamoddekurier.fes-frankfurt.de/ - Bereits seit längerem existiert in Frankfurt die mobile Abholung von Elektrogroßgeräten, zum Beispiel Kühlschränken oder Waschmaschinen, aus der Wohnung. Um hier Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Angeboten zu realisieren und Touren effizienter planen zu können, nehmen die Fahrzeuge seit Kurzem auch Altkleider und aussortierte Haushaltsgegenstände mit. Sofern dies möglich ist, werden die zurückgegebenen Produkte aufbereitet und erhalten über das Secondhand-Warenhaus Neufundland ein zweites Leben. https://easi-frankfurt.de/ - Ebenfalls dem Ziel, die korrekte Entsorgung von Abfällen zu erleichtern, dient die Einführung des Self-Service-Angebots am Wertstoffhof Nord und am Kleinmüllplatz Landgraben. Hierdurch konnten die Öffnungszeiten sehr bürger:innenfreundlich signifikant ausgeweitet werden. https://www.fes-frankfurt.de/services/self-service Bereits vor dem Start der Zero-Waste-Werbekampagne (https://zerowaste-ffm.de/) und dem Waste-Bewerb (https://zero.waste-bewerb.de/frankfurt) hat die Stadt regelmäßig auch weitere Werbemaßnahmen zu einzelnen Themen der Abfallvermeidung und Mülltrennung durchgeführt: - Seit mehreren Jahren beteiligt sich das Umweltamt an den Kampagnen der "Aktion Biotonne Deutschland". https://aktion-biotonne-deutschland.de/ - Im Jahr 2024 wurde die Werbekampagne der Dualen Systeme zu Mülltrennung und Recyclingkreisläufen unterstützt. https://www.muelltrennung-wirkt.de/de/ - Ebenfalls seit mehreren Jahren wirbt die FES auf verschiedenen Wegen für eine stärkere Nutzung der Biotonne. https://www.fes-bio.de/ - Informationen rund um die Nachhaltigkeit, Wiederverwendung, Abfallvermeidung und Recycling werden regelmäßig auch über das Recyclist-Magazin verbreitet: https://www.recyclist-magazin.de/ Diese verschiedenen Formen der Öffentlichkeitsarbeit sollen auch weiter beibehalten, und wo möglich, eine Verknüpfung zur Zero Waste Kampagne geschaffen werden. Das Thema Abfallvermeidung wird in Frankfurt jedoch außer durch das Umweltamt, die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die FES zusätzlich von einer Vielzahl von Initiativen unterstützt: - Die wichtigsten Initiativen sind auf der Plattform "Frankfurt kann abfallfrei" zu finden. https://frankfurt-kann-abfallfrei.de/ - Auch auf der städtischen Zero-Waste-Seite sind die Zero Waste Initiativen und Projekte in und um Frankfurt zu finden. https://zerowaste-ffm.de/initiativen_projekte/ - Wichtigstes Ereignis zum Thema Abfallvermeidung ist seit vielen Jahren schon die jährlich stattfindende "Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV)", bei der die meisten der oben genannten Initiativen aktiv sind. Im Jahr 2025 dauert diese "Woche" in Frankfurt einen ganzen Monat und führt viele Veranstaltungen und Workshops rund um das Thema Abfallvermeidung und Recycling durch. Die EWAV wird durch die FES koordiniert und das Umweltamt unterstützt einzelne Veranstaltungen mit kleinen Zuschüssen. https://frankfurt-kann-abfallfrei.de/ewav/. Darüber hinaus sollen auch die folgenden Angebote dazu beitragen, dass Frankfurter Bürger:innen leichter aktiv Abfallvermeidung betreiben und sich zu dem Thema engagieren können: - Konkrete Anlaufstelle zur Abfallvermeidung ist der Reparaturfinder, der dabei helfen soll, Produkten ein längeres Leben zu geben und die darin verwendeten Rohstoffe somit länger im Kreislauf zu halten. https://www.reparatur-finder.de/ - Ein weiterer Weg, um Ressourcen zu schonen, ist der Verzicht auf unnötigen Konsum. In der "Bibliothek der Dinge" der Stadtbücherei kann eine Vielzahl von Dingen ausgeliehen werden, die nur vorübergehend oder nur einmalig benötigt werden. Diese Sachen werden damit intensiver genutzt, müssen daher seltener gekauft und auch entsorgt werden. https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/sta dtbuecherei/zeusch-fur-eusch - Als Plattform zur Bürger:innen-Beteiligung dient das Zero-Waste-Lab. Hier können Projekt-Ideen rund um die Themen Zero Waste und ReUse vorgeschlagen werden. Ein Netzwerk aus Expert:innen beurteilt nicht nur die Umsetzbarkeit, sondern hilft auch dabei, geeignete Ideen zu realisieren. https://zerowaste-lab.de/ - Ein Projekt, das aus dem Zero-Waste-Lab entstanden ist und Abfallvermeidung praktisch erfahrbar macht, ist die Teilerei. Hier können nicht mehr benötigte Gegenstände abgegeben und gebrauchte Schätze mitgenommen werden. Dieses Projekt wird durch die Stadt unterstützt, indem das Umweltamt die Mietkosten trägt. https://teilerei-ffm.de/ Die folgenden Maßnahmen zur Stärkung der Abfallvermeidung sind in der nächsten Zeit geplant: - Die Plattform ReYours (https://www.reyours.de/) dient dem Wiederverkauf von gebrauchten, zur Wiederverwendung geeigneten Elektro-Altgeräten. Diese Plattform soll erweitert und für eine Vielzahl von Produktkategorien geöffnet werden. Die Menge an Gegenständen, die damit vor der Entsorgung bewahrt und weiter im Kreislauf gehalten werden, soll damit erhöht werden. Zusätzlich soll eine zusätzliche Anlaufstelle zur Weitergabe von noch funktionsfähigen Gegenständen am Wertstoffhof West geschaffen werden. - Zusammen mit dem oekom-Verlag bereitet das Umweltamt derzeit einen "Zero Waste Guide" vor. Dieses kleine Buch soll nicht nur umfangreiche Informationen rund um das Thema Abfallvermeidung liefern, sondern auch über die enthaltenen Gutscheine Kontakt zu Angeboten rund um das Thema Abfallvermeidung herstellen. Um das Thema Wiederverwendung auch in der Breite stärker zu unterstützen bereitet der Magistrat derzeit den Beitritt der Stadt zum ReUse-Netzwerk Hessen vor. Die Gründung des Netzwerks wurde bereits aktiv durch das Umweltamt begleitet. Das Re-Use Netzwerk Hessen bringt kommunale Akteur:innen und gemeinnützige Betriebe zusammen, die sich für eine Stärkung der Wiederverwendung und den Aufbau einer sozialen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft engagieren. Es bietet eine Plattform für Austausch und Zusammenarbeit, unterstützt und verknüpft bestehende Initiativen und bringt Wiederverwendung in die Mitte der Gesellschaft. https://www.re-use-hessen.de/ Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Schlimme Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Frankfurt hat die Bußgelder für Verstöße gegen die Abfallsatzung deutlich erhöht. Doch höhere Strafen allein reichen nicF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3623 Frankfurt hat die Bußgelder für Verstöße gegen die Abfallsatzung deutlich erhöht. Doch höhere Strafen allein reichen nicht aus - entscheidend ist, dass sie auch kontrolliert und geahndet werden. Wenn die Erhöhung nicht nur Symbolpolitik bleiben soll, braucht es ausreichend Personal und klare Kontrollstrukturen. Ich frage den Magistrat: Welche personellen Ressourcen werden kurzfristig bereitgestellt, um die Kontrollen ordnungswidriger Abfall- und Vermüllungsverstöße wirksam zu verstärken, und ab wann sowie nach welchem Plan werden die Kontrollaktivitäten - zum Beispiel Streifenstunden, Schwerpunktgebiete - öffentlich berichtet und evaluiert? Antwort des Magistrats: Im Zusammenhang mit der jüngst erfolgten Erhöhung der Bußgelder für Verstoße gegen die Abfallsatzung möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Stadtpolizei keine zusätzlichen Planstellen eingerichtet wurden. Die Ahndung entsprechender Verstöße erfolgt weiterhin im Rahmen der regulären Streifentätigkeit der Einsatzkräfte. Ergänzend finden seit Einführung der höheren Bußgelder nun ein- bis zweimal pro Woche gezielte Kontrollen in zivil statt, bei denen insbesondere illegale Müllablagerungen sowie die unsachgemäße Entsorgung vor Kleinabfällen im Fokus stehen. Darüber hinaus werden nun zusätzlich einmal monatlich themenbezogene Schwerpunktkontrollen sowohl in zivil als auch in Uniform durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, durch sichtbare Präsenz und konsequentes Vorgehen, einen nachhaltigen Beitrag zur Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften zu leisten. Die Ergebnisse dieser Kontrollen, insbesondere die Zahl der festgestellten Verstöße, sowie der eingesetzten Streifenstunden, werden im Rahmen der jährlich erscheinenden Stadtpolizeilichen Statistik veröffentlicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach kontrollierten Bereichen oder einzelnen Schwerpunktgebieten erfolgt hierbei nicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Erneut steht das Frankfurter 1. Polizeirevier in den Schlagzeilen, diesmal aufgrund gewalttätiger Übergriffe durch BeamtF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3624 Erneut steht das Frankfurter 1. Polizeirevier in den Schlagzeilen, diesmal aufgrund gewalttätiger Übergriffe durch Beamte und die Duldung dieser durch manche der Vorgesetzen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, Razzien haben im Revier an der Zeil sowie bei den Verdächtigten zu Hause stattgefunden. Erneut bekommt das Vertrauen in die Polizeiarbeit des 1. Reviers Risse. Selbst eine strukturelle Überforderung der Beamten auf der Dienststelle kann hier nicht als Entschuldigung dienen. Ich frage den Magistrat: Inwiefern steht der Magistrat im Austausch mit dem Polizeipräsidenten und dem hessischen Innenministerium zur Aufklärung der Vorfälle und wie beurteilt er die bekannt gewordenen Vorwürfe? Antwort des Magistrats: Der Magistrat steht grundsätzlich regelmäßig im Austausch mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, kann im konkreten Fall jedoch keinen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung leisten, da es sich um Vorgänge handelt, die ausschließlich innerhalb der Hessischen Polizei verortet sind. Der Magistrat hat von den Vorwürfen gegen Beamte des 1. Polizeireviers mit großem Bedauern Kenntnis genommen und sieht - ebenso wie der Frankfurter Polizeipräsident und der Hessische Innenminister - eine vollständige und objektive Aufklärung als unabdingbar an. Dies ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Magistrat vertraut darauf, dass sie diese sachlich und konsequent wahrnehmen wird. Vor Abschluss der entsprechenden Ermittlungen verbietet sich jedoch jede Form von Vorverurteilung der Beschuldigten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Esther Gebhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der seit 2022 auf Landesebene gültige Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in wF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3625 Der seit 2022 auf Landesebene gültige Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in weniger als zwei Monaten, Ende 2025, wegfallen. Von 2021 bis 2024 ist die Anzahl der umgewandelten Wohneinheiten um 90 Prozent zurückgegangen - von 842 auf nur 80 Wohnungen. Wenn die Verordnung nicht verlängert wird, droht eine Welle von Umwandlungen. Die Stadt Frankfurt kündigte an, sich für eine Verlängerung der Verordnung einzusetzen. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Schritte hat die Stadt Frankfurt zugunsten einer Verlängerung ergriffen und welche kommunale Unterstützung wird sie anbieten, um von Umwandlung betroffene Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen? Antwort des Magistrats: Der Erhalt von bezahlbarem und sicherem Wohnraum ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat hat sich deshalb frühzeitig nach Veröffentlichung des Hessischen Koalitionsvertrags bei der Landesregierung dafür eingesetzt, dass das Instrument des kommunalen Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erhalten und die entsprechende Rechtsverordnung verlängert wird. Die Hessische Landesregierung wurde in mehreren Stellungnahmen beispielsweise über den Hessischen Städtetag vom Magistrat darauf hingewiesen, dass das Auslaufen des Genehmigungsvorbehalts nach § 250 BauGB aus fachlicher Sicht sehr kritisch gesehen wird. Darin wurden auch die positiven Effekte von §§ 2 und 3 der Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung bspw. auf die Preisentwicklung und Bewirtschaftung von Mehrfamilienhäusern anhand von Zahlen der Bauaufsicht und des Gutachterausschusses dargelegt. Die Stadt Frankfurt am Main bietet unterschiedliche bestehende Unterstützungsangebote an, die auch nach Auslaufen des Genehmigungsvorbehalts zur Verfügung stehen: • Mietrechtliche Beratung: Individuelle Orientierungsberatung für ratsuchende Mieter:innen rund um das Wohnraummietrecht. • Stabsstelle Mieterschutz: Beratung über Rechtslage, Rechtsschutz und Vermittlung weiterer Hilfsangebote. • Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt eG, GIMA: Beratung von Eigentümer:innen und Mieter:innen zur Förderung des sozialverträglichen Verkaufs von Wohnimmobilien an gemeinwohlorientierte Bestandshalter. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In dem Magistratsbericht B 262/24 heißt es, dass das Prinzip „Digital first, Paper second“ in den städtischen Ämtern undF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3626 In dem Magistratsbericht B 262/24 heißt es, dass das Prinzip "Digital first, Paper second" in den städtischen Ämtern und Betrieben bereits umgesetzt wird. So heißt es, dass die Zahl gedruckter Publikationen "in den letzten Jahren einer kritischen Betrachtung unterzogen und deutlich reduziert wurde". Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: In welchem Umfang hat sich die Menge an gedruckten Broschüren und sonstigen Drucksachen im vergangenen Jahr reduziert, und welche konkreten Maßnahmen ergreift der Magistrat, um der vorgesehenen jährlichen Reduktion um mindestens zehn Prozent nachzukommen? Antwort des Magistrats: Wie in dem zitierten Bericht des Magistrats B 262 ausgeführt, teilt der Magistrat das Ziel, die Menge an gedruckten Broschüren und sonstigen Drucksachen so weit wie möglich zu reduzieren und verfolgt dieses Ziel nachdrücklich. Die Stadt Frankfurt am Main nutzt bereits jetzt ein breites Portfolio an Informationstechnik zur Unterstützung ihrer Leistungserbringung, zur Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, zu Unternehmen und zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Dies führt nicht nur zur Minderung des Papierverbrauchs sondern entspricht auch dem zunehmenden Wunsch nach digitalen Informationsquellen. Der Magistrat hat sich von den Ämtern und stadteigenen Betrieben über Stand und Umsetzung der Ressourceneinsparung berichten lassen. Demnach hat sich die Menge an gedruckten Broschüren und sonstigen Drucksachen erheblich reduziert, viele Ämter und stadteigene Gesellschaften haben die Druckerzeugnisse komplett oder weitgehend durch digitale Medien ersetzt und verfolgen eine digital first Kommunikations- und Informationsstrategie. Insoweit wurde die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5105 geforderte jährliche Reduktion um mindestens 10 Prozent bereits heute schon weit übertroffen. Da nicht alle Menschen digital erreicht werden können, wird ein vollständiger Verzicht auf analoge Information jedoch nicht möglich sein. Für bestimmte Zielgruppen und Anlässe haben gedruckte Informationen nach wie vor ihre Berechtigung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In verschiedenen Kommunen in Deutschland werden anonyme Bestattungen nicht in der eigenen Gemarkung durchgeführt. DarübeF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3627 In verschiedenen Kommunen in Deutschland werden anonyme Bestattungen nicht in der eigenen Gemarkung durchgeführt. Darüber hinaus erhalten die Angehörigen keine Auskunft darüber, in welcher Stadt ihre Verstorbenen bestattet wurden. Ich frage den Magistrat: Wie sind anonyme Bestattungen in Frankfurt geregelt und werden auch hier die Angehörigen nicht über den Verbleib ihrer Verstorbenen informiert? Antwort des Magistrats: In Frankfurt gibt es keine anonymen Bestattungen, so dass die Angehörigen, die eine Bestattung veranlassen, die Lage der Grabstätte kennen. Die nutzungsberechtigten Angehörigen können im Einklang mit dem Willen der verstorbenen Person entscheiden, ob die Grabstätte mit einem Namen gekennzeichnet wird oder anonym ausgestaltet wird, siehe § 14 (3) FO. Es kann zudem festgelegt werden, dass eine Auskunft über die Bestattungszeit und den Bestattungsort nicht erteilt werden darf. Die Abteilung Friedhofsangelegenheiten ist dann an diese Vorgaben gebunden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der jahrelange Leerstand des Paradieshofs in Sachsenhausen hat es in das aktuelle Schwarzbuch des Bundes der SteuerzahleF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3628 Der jahrelange Leerstand des Paradieshofs in Sachsenhausen hat es in das aktuelle Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler geschafft. Die FNP berichtete hierüber am 15.10.2025. Die Stadt Frankfurt habe Steuergeld versenkt, ohne je ein realistisches Nutzungskonzept vorgelegt zu haben. Diese Immobilie sei ein Musterbeispiel dafür, wie öffentliche Immobilienpolitik nicht laufen solle. Ich frage den Magistrat: Welche Konsequenzen hat die Stadt Frankfurt bisher aus den jahrelang gescheiterten Versuchen einer neuen Nutzung für den Paradieshof gezogen beziehungsweise welche wird sie hieraus noch ziehen? Antwort des Magistrats: Die Vergabe im Wege der Konzeptvergabe konnte in der Vergangenheit unter anderem wegen des großen Instandhaltungsrückstandes an der Liegenschaft nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Daher ist vorgesehen die Konzeptvergabe unter geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu wiederholen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Auf der Seite des VerbraucherFenster Hessen ist immer wieder zu lesen, dass Gastronomiebetriebe nach lebensmittelrechtliF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3629 Auf der Seite des VerbraucherFenster Hessen ist immer wieder zu lesen, dass Gastronomiebetriebe nach lebensmittelrechtlichen Kontrollen vorübergehend geschlossen wurden - gefühlt scheinen die Verstöße durch die Restaurantbetreiber*innen qualitativ und quantitativ zuzunehmen und es kommt daher öfters zu Schließungen. Ich frage den Magistrat: Wie hat sich die Anzahl der temporären Betriebsschließungen nach Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden in den letzten Jahren entwickelt und wie schätzt der Magistrat die Entwicklung der Hygiene in Frankfurter Gastronomiebetrieben insgesamt ein? Antwort des Magistrats: Die temporären Betriebsschließungen durch die hiesige Behörde sind von Jahr 2021 auf das Jahr 2022 enorm angestiegen und halten sich seither stabil auf hohem Niveau. Es ist zu beobachten, dass die notwendige Sachkunde der Betreiber*innen wie auch der Angestellten im Bereich der Gastronomie in den letzten Jahren stark nachgelassen hat. Das Hygieneverständnis fehlt oft, was zur Folge hat, dass immer mehr hygienische Verstöße in den Betrieben festzustellen sind. Sind die hygienischen Mängel in einem gravierendem Ausmaß vorhanden und besteht die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln, wird eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet und der Betrieb wird behördlich geschlossen. Zudem klagen viele Betreiber*innen über finanzielle Probleme, die dazu führen, dass bauliche Mängel nur unzureichend beziehungsweise zögerlich abgestellt werden können. Unverständnis, Aggressivität und fehlender Respekt seitens der Betreiber*innen gegenüber dem Kontrollpersonal haben in den letzten Jahren ebenfalls zugenommen. Diese fehlende Kooperation macht mehr Kontrollen erforderlich, da die Mängel meist nicht direkt zur ersten Nachkontrolle abgestellt sind. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Emma-Kann-Grundschule im Europaviertel wurde am Samstag, dem 13.09.2025, unter großer Beteiligung der SchulgemeindeF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3630 Die Emma-Kann-Grundschule im Europaviertel wurde am Samstag, dem 13.09.2025, unter großer Beteiligung der Schulgemeinde ihrer Bestimmung übergeben. Schüler, Eltern, Lehrerkollegium und die Nichte der Namensgeberin, Ruth Frenk, durften den Ausführungen des Oberbürgermeisters, der Schuldezernentin und des Vertreters vom Staatlichen Schulamt lauschen - ebenso wie einem Rahmenprogramm, das die Schüler liebevoll mit einbezog. Aus der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung war nicht ein Vertreter bei diesem großen Ereignis anwesend. Ich frage den Magistrat: Waren die Stadtverordneten, wie einer solchen Veranstaltung angemessen, eingeladen und wie ist die allgemeine Einladungspraxis im Bildungsdezernat für Veranstaltungen dieser Art? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat ist nicht bekannt, ob Stadtverordnete eingeladen wurden, da es sich im vorliegenden Fall um eine Veranstaltung und demzufolge um eine Einladung der Schulleitung handelte. Diese hat den Oberbürgermeister und die zuständige Fachdezernentin eingeladen. Es handelt sich hier insofern nicht, anders als von der Fragestellerin vermutet, um eine "Einladungspraxis" des Bildungsdezernats. Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Auf Bundesebene hatte das Kabinett 2023 das Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“, KTF, beschlossen. InsgesamF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3631 Auf Bundesebene hatte das Kabinett 2023 das Sondervermögen "Klima- und Transformationsfonds", KTF, beschlossen. Insgesamt werden zwischen 2024 und 2027 für die Aufgaben des KTF rund 211,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Ich frage den Magistrat: Welchen Anteil aus dem KTF wird die Stadt Frankfurt voraussichtlich wann erhalten? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dalhoff, meine Damen und Herren! Aufgrund der Logik des Klima- und Transformationsfonds, KTF, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Zur Umsetzung des langfristigen Energiekonzeptes der Bundesregierung wurde im Dezember 2010 ein Sondervermögen, der Energie- und Klimafonds, errichtet. Im Juli 2022 wurde dieser Fonds zum KTF weiterentwickelt. Der Fonds unterstützt Maßnahmen, die geeignet sind, die Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität voranzutreiben. Die Mittel dieses Fonds können zur Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich, bei der Transformation der Industrie, der Entlastung der Verbraucher bei den Energiekosten, der Förderung der kohlendioxidneutralen Mobilität und bei Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz eingesetzt werden. Die Federführung für die Umsetzung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (ehemals Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), auf das für die Grundlagen verwiesen wird (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Klimaschutz/kl ima-und-transformationsfonds.html). Die Verwendung der Einnahmen des KTF erfolgt gemäß den Bestimmungen des Klima- und Transformationsfondsgesetzes. Die Verantwortung für die Maßnahmen, Projekte und Pro-gramme liegt bei sieben verschiedenen Bundesministerien: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, BMUKN, das Bundesministerium für Verkehr, BMV, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, BMFTR, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, BMLEH, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB, und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ. Der Bund kann dem KTF zur Finanzierung der Programmausgaben eine Bundeszuweisung gewähren. Im Haushaltsjahr 2025 ist keine Bundeszuweisung vorgesehen, der Fonds soll aber im laufenden Jahr zehn Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erhalten. Insgesamt soll der KTF in den kommenden Jahren 100 Milliarden Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erhalten. Der KTF wird nicht einzelnen Gebietskörperschaften zugeschlüsselt, sondern er dient unter anderem der Projektförderung. Inwieweit Projekte auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom KTF profitieren oder profitiert haben, lässt sich durch den Magistrat nicht beantworten. In jedem Fall kann die Kommune - zumindest aktuell - nicht mit Anteilen in Form von Zuweisungen aus dem KTF rechnen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Teich im Ben-Gurion-Ring haben sich zahlreiche Wasservögel, vor allem Nilgänse, angesiedelt, was teilweise zu einer ÜF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3632 Im Teich im Ben-Gurion-Ring haben sich zahlreiche Wasservögel, vor allem Nilgänse, angesiedelt, was teilweise zu einer Überpopulation und Belastungen des Biotops führt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Maßnahmen sind geplant oder bereits in Umsetzung, um das Gleichgewicht der Tierwelt im Teich zu erhalten, und welche Auswirkungen haben die hohen Bestände an Nilgänsen auf die Wasserqualität und die umliegende Vegetation? Antwort des Magistrats: Ein Überbesatz an Wassergeflügel kann an anthropogen überformten Stadtgewässern zu Nährstoffeinträgen führen, die durch illegale Fütterungen und durch kurz gehaltene Rasenflächen im Umfeld begünstigt werden. Bei Nilgänsen sowie bei anderen Wasservögeln handelt es sich um hochmobile Wildtiere, die sich insbesondere während der Mauserzeit an geeigneten Gewässern ansammeln können und deren Nutzungsverhalten sich kaum steuern lässt. In den letzten Wochen wurden seitens des Grünflächenamtes keine nennenswerten Ansammlungen von Nilgänsen am Teich im Ben-Gurion-Ring festgestellt, was -neben der belebten Lage- vermutlich auch an der Jahresphänologie liegen kann, da die Tiere nun vorwiegend in anderen Bereichen zu finden sind. Maßnahmen zur Steuerung der Raumnutzung durch Gänse sind wenig erfolgversprechend und daher auch nicht vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat im Sommer die Beteiligung der Stadt Frankfurt an der Mainova Webhouse wegen VerstoßF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3633 Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat im Sommer die Beteiligung der Stadt Frankfurt an der Mainova Webhouse wegen Verstoßes gegen das kommunale Subsidiaritätsprinzip für rechtswidrig erklärt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Hat die Stadt gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 28.05.2025, Az. 7 K 3996/23.F, am 08.07.2025 Berufung eingelegt, soweit der Klage im Urteil stattgegeben wurde. Die Berufung wird beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 8 A 1363/25 geführt. Gegen das Urteil haben auch die Klägerin und die Beigeladene, die Mainova AG, Berufung eingelegt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Seit der Schließung der Bowling World in Eschersheim Ende Mai 2025 ist eine große private Liegenschaft am BerkersheimerF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3634 Seit der Schließung der Bowling World in Eschersheim Ende Mai 2025 ist eine große private Liegenschaft am Berkersheimer Weg ohne aktive Nutzung. Daher frage ich den Magistrat: Welche Informationen liegen dem Magistrat zur Nachnutzung des Areals der ehemaligen Bowling World in Eschersheim vor und wie begleitet die Stadt mögliche Entwicklungen, um eine zügige und sinnvolle Nutzung des Geländes sicherzustellen? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat liegt aktuell eine Bauvoranfrage zur Umnutzung eines versiegelten Parkplatzes in eine Padel-Tennis-Anlage vor. Der Antrag, der die Frage der Zulässigkeit nach Bauplanungsrecht beinhaltet, wird derzeit geprüft. Da sich das Grundstück im planungsrechtlichen Außenbereich bzw. im Landschaftsschutzgebiet befindet, sind die Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Im Übrigen hat der Magistrat keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die weitere Nutzung Einfluss zu nehmen, da die Liegenschaft im Privatbesitz steht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Von Nutzern von E-Autos gibt es Kritik, dass beim Laden an Ladestationen im öffentlichen Raum häufig schon ab der erstenF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3635 Von Nutzern von E-Autos gibt es Kritik, dass beim Laden an Ladestationen im öffentlichen Raum häufig schon ab der ersten Minute zusätzlich zum Strompreis eine zeitliche Gebühr erhoben wird. Dadurch kann das Laden teurer als die Nutzung von Benzin werden. Das ist kein Anreiz, mit einem E-Auto möglichst schadstoffarm und klimafreundlich unterwegs zu sein. Ich frage den Magistrat: Welche Erkenntnisse gibt es zu standzeitabhängigen Entgelten an Ladesäulen an öffentlichen AC- und DC-Ladepunkten im Frankfurter Stadtgebiet und welche konkreten kommunalen Einflussmöglichkeiten bestehen darauf im Rahmen von Sondernutzungserlaubnissen/Konzessionen sowie der Parkraumbewirtschaftung? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main betreibt selbst keine E-Ladeinfrastruktur auf öffentlicher Fläche. Im Rahmen des Open Market Modells werden nach straßenrechtlicher Prüfung gewerblichen Betreibern Ladestandorte per Gestattungsvertrag genehmigt. Aktuell hat der Magistrat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Ladeinfrastrukturbetreiber. Die jeweiligen Preise der verschiedenen Anbieter können auf den diversen Lade-Apps und im Internet eingesehen und verglichen werden. Prinzipiell setzten Standzeitabhängige Entgelte beziehungsweise Blockiergebühren einen Anreiz, das Fahrzeug nach dem Ladevorgang zeitnah zu entfernen und die Ladesäule für andere freizugeben. Sie sind ein Instrument zur fairen und nachhaltigen Nutzung der Ladeinfrastruktur. Sie tragen dazu bei, dass möglichst viele Menschen Zugang zu einer funktionierenden Ladeinfrastruktur erhalten. Die Mainova AG legt Beginn und Höhe der Blockiergebühr mit Augenmaß fest, um eine faire und bedarfsgerechte Nutzung der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten. Bei Mainova beginnt die Blockiergebühr bei AC-Ladesäulen ab der 241. Minute. Für DC-Ladesäulen beginnt sie ab der 46. Minute. Innerhalb dieser Zeit ist es den Nutzerinnen und Nutzern möglich, das Fahrzeug mit ausreichend Energie zu laden und nach Abschluss des Ladevorgangs umzuparken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Vom 22.09. bis 02.10.2025 konnte der „DigitalTruck“ als wichtiger Beitrag des Landes zur digitalen Bildung an hessischenF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3636 Vom 22.09. bis 02.10.2025 konnte der "DigitalTruck" als wichtiger Beitrag des Landes zur digitalen Bildung an hessischen Schulen endlich sein Angebot auch Frankfurter Schülerinnen und Schülern unterbreiten. Ich frage den Magistrat: Wie viele Teilnehmer/-innen konnten von dem Angebot profitieren und wie bewertet der Magistrat die Durchführung und den Erfolg des Angebots? Antwort des Magistrats: Der Magistrat, vertreten durch das Amt für Bau und Immobilien, stellt lediglich die Standorte für den "DigitalTruck" zur Verfügung und ist für die baulichen Voraussetzungen und Versorgungsanschlüsse zuständig - zuletzt an der Schule am Hang. Bei Fragen hinsichtlich der Anzahl der Teilnehmenden, der Resonanz auf die Projektdurchführung sowie der erzielten Projekterfolge wird auf das Staatliche Schulamt Frankfurt am Main verwiesen. Es handelt sich nicht um ein Projekt des Schulträgers. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Stadtteil Oberrad waren die Wahllokale 380-03, 380-04 und 380-05 bisher in der Gruneliusschule untergebracht. Die SchF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3637 Im Stadtteil Oberrad waren die Wahllokale 380-03, 380-04 und 380-05 bisher in der Gruneliusschule untergebracht. Die Schulgemeinde hat das Gebäude in der Wiener Straße 13 mittlerweile verlassen, da dieses saniert beziehungsweise abgerissen und neugebaut werden soll. Daher frage ich den Magistrat: In welchen Liegenschaften werden die Wahllokale 380-03, 380-04 und 380-05 bei der Kommunalwahl am 15.03.2026 untergebracht werden? Antwort des Magistrats: Die Wahllokale 380-03, 380-04 und 380-05 werden zur Kommunalwahl am 15. März 2026 in den Räumen der evangelisch-lutherischen Erlösergemeinde Oberrad, Wiener Straße 23, untergebracht. Das Gebäude liegt nur wenige Meter vom bisherigen Standort entfernt und gewährleistet durch seine barrierefreie Erschließung weiterhin einen niederschwelligen Zugang für alle Wahlberechtigten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Infolge der Coronapandemie wurden für zahlreiche Schulen mobile Luftfilter angeschafft, um die Ansteckungsgefahr zu verrF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3638 Infolge der Coronapandemie wurden für zahlreiche Schulen mobile Luftfilter angeschafft, um die Ansteckungsgefahr zu verringern. Die Filter können immer noch - auch angesichts normaler Krankheitswellen in der Herbst- und Winterzeit - einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz leisten. Leider bleiben die Geräte jedoch derzeit in vielen Schulen ungenutzt, da Ersatzteile fehlen und unklar zu sein scheint, wer für Wartung und Instandhaltung zuständig ist. Daher frage ich den Magistrat: Hat die Stadt Wartungsverträge für die Luftfiltergeräte vergeben und wenn nicht, wie wird sichergestellt, dass die Filter regelmäßig ausgewechselt werden und die Geräte funktionstüchtig bleiben? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat alle Schulen abgefragt, ob sie die Luftfiltergeräte behalten möchten oder nicht. In der Folge kam heraus, dass die meisten Luftfilter aufgrund der Einschränkungen der flexiblen Raumnutzung nicht mehr gewünscht sind. Der Versuch, die nicht mehr gewünschten Geräte zu veräußern, wurde seitens des Revisionsamts unterbunden, da hierzu erst noch grundlegende Fragen geklärt werden müssen. Wir befinden und daher aktuell im Austausch mit dem Revisionsamt, um die Möglichkeiten im Umgang mit den Luftfiltern zu klären. Hieraus ergibt sich dann auch der weitere Umgang mit der Wartung der Geräte. Eine abschließende Lösung kann noch nicht mitgeteilt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Anzahl an Stadttauben ist in Preungesheim deutlich angestiegen. Ich frage den Magistrat: Was wird wann und von wemF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3639 Die Anzahl an Stadttauben ist in Preungesheim deutlich angestiegen. Ich frage den Magistrat: Was wird wann und von wem unternommen, damit die Zahl der Stadttauben in Preungesheim nicht weiter ansteigt oder - noch besser - reduziert wird? Antwort des Magistrats: Das Stadttaubenmanagement hat sich bereits im August mit Vertreter:innen von Ortsbeirat und Quartiersmanagement Preungesheim über die Situation der Tauben am Gravensteiner Platz ausgetauscht. Vor Ort wurde ein großer Taubenschwarm festgestellt, der jedoch nicht am Platz nistet. Die Nistplätze befinden sich unter Brückenabschnitten der A 661. Trotz des Taubenaufkommens liegen dem Ortsbeirat keine Beschwerden von Anwohner:innen vor, und auch beim Stadttaubenmanagement sind seit Mitte Juni 2025 keine Meldungen aus Preungesheim eingegangen. Tauben sind Teil der städtischen Biodiversität. Das Stadttaubenmanagement wird vor allem aktiv, wenn das Zusammenleben von Mensch und Tier zu Konflikten führt. Das Stadttaubenmanagement befindet sich im Aufbau und betreut derzeit vorrangig Orte mit konfliktbehafteten Taubenpopulationen. Dazu zählen etwa Unterführungen in der Frankenallee, Gallus, und Stresemannallee, Sachsenhausen, sowie der Westbahnhof, Bockenheim. Seit Beginn des Jahres 2025 wurden in Frankfurt über 1,7 Tonnen illegal ausgebrachtes Taubenfutter entfernt, wobei von einer deutlich höheren Dunkelziffer ausgegangen wird. Bürger:innen können dem Stadttaubenmanagement Futterstellen melden, damit diese regelmäßig entfernt werden. Die steigende Anzahl der Tauben in Preungesheim wird unter anderem auf diese Fütterungen zurückgeführt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Laut Bericht B 264/25 zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes sind für das Presse- undF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3640 Laut Bericht B 264/25 zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes sind für das Presse- und Informationsamt 18 Planstellen vorgesehen, besetzt sind aber 15. Weitere Angaben zum Mitarbeiterstand für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit finden sich weder im Haushalt noch in der Stellenvorlage 2024. Tatsächlich scheinen damit aber weitere 44 Mitarbeiter beschäftigt zu sein - Angaben dazu im städtischem Telefonbuch: 11 in den Dezernatsbüros,18 in Ämtern und Referaten und 15 in städtischen Gesellschaften. Hält der Magistrat die Beschäftigung von 59 städtischen Mitarbeiter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für ausreichend oder vielleicht zu viel und ihre dezentrale Verteilung auf Dezernate, Ämter und so weiter für sinnvoll? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Dürbeck, meine Damen und Herren! Mit der Einrichtung eines - zentralen - Presse- und Informationsamtes, Amt 13, im Mai 2023 wurde eine einheitliche und gemeinsame Service- und Kommunikationsstelle für den Magistrat und die gesamte Stadtverwaltung geschaffen. Allerdings muss gerade im Zeitalter Neuer Medien eine Großstadtverwaltung zu all ihren Aufgabenfeldern häufig sehr zeitnah auf diversen Plattformen und vor allem mit den unterschiedlichsten Zielgruppen bedarfsgerecht kommunizieren. Erfahrungsgemäß funktioniert solch eine Kommunikation gezielt und schnell im näheren Umfeld beziehungsweise direkt in den jeweiligen Dezernaten, Ämtern und Betrieben, sodass es in der Frankfurter Stadtverwaltung neben dem zentralen Presse- und Informationsamt noch eine Vielzahl an dezentralen Stellen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gibt. Die Einrichtung solcher Funktionen beziehungsweise Stellen erfolgt sach- und bedarfsgerecht sowie entsprechend der jeweils gültigen - rechtlichen - Rahmenbedingen. Ein Rückschluss der aus dem städtischen Telefonbuch, eWuF, verifizierten 59 Mitarbeitenden auf die tatsächlich vor Ort für diese Aufgaben vorgehaltenen Kapazitäten, Planstellen, ist nicht möglich. Zumal die hier veröffentlichten Ansprechpersonen in der Regel nur anteilig mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeiten betraut sind und somit noch andere Fachaufgaben - teilweise sogar überwiegend - wahrnehmen. Zudem ist anzumerken, dass die genannten Mitarbeitenden bei städtischen Gesellschaften keine städtischen Mitarbeitenden sind, sondern Anstellungsverträge bei den städtischen Gesellschaften haben und auch keine Kommunikationsaufgaben für die Stadt wahrnehmen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mit Blick auf die Frankfurter Kommunalwahl 2026 sollte es zu keiner missbräuchlichen Verwendung von Steuergeldern kommenF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3641 Mit Blick auf die Frankfurter Kommunalwahl 2026 sollte es zu keiner missbräuchlichen Verwendung von Steuergeldern kommen, indem Dezernate diese für eigene Parteiwerbung verwenden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Veranstaltungen, Sponsoringvereinbarungen und Kampagnen mit einem Budget ab 5.000 Euro sind in welcher finanziellen Höhe vonseiten des "Dezernates IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing", dessen Dezernentin die Spitzenkandidatin der FDP ist, und der "Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH" ab jetzt, insbesondere in den zwölf Wochen vor der Kommunalwahl 2026 angedacht beziehungsweise schon in Planung und welche Veranstaltungen davon sind zum ersten Mal im Programm? Antwort des Magistrats: Das Wirtschaftsdezernat sowie die Wirtschaftsdezernentin üben in der Vorwahlzeit aus Gründen der gesetzlichen Neutralitätspflicht besondere Zurückhaltung. In den zwölf Wochen vor der Kommunalwahl 2026 werden daher keine amtlichen Handlungen oder öffentlichen Darstellungen vorgenommen, die den Eindruck parteipolitischer Einflussnahme erwecken könnten. Ziel ist es, jede unzulässige Beeinflussung der freien Willensbildung der Wählerinnen und Wähler auszuschließen. Das Stadtmarketing ist als Stabsstelle dem Wirtschaftsdezernat zugeordnet und richtet sein Handeln entsprechend ebenfalls strikt an diesen Grundsätzen aus. Ebenso stellt die Wirtschaftsförderung Frankfurt sicher, dass öffentliche Mittel ausschließlich zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben und im Einklang mit den geltenden rechtlichen Vorgaben eingesetzt werden. Dies betrifft sowohl die Planung als auch die Durchführung von Veranstaltungen, Kampagnen und Sponsoringvereinbarungen. Derzeit können folgende Veranstaltungen und Partnerschaften/Kampagnen aus dem Wirtschaftsdezernat inkl. Wirtschaftsförderung Frankfurt aufgeführt werden: - Forum Deutscher Wirtschaftsförderungen (Deutscher Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften e. V.) - 10. bis 11.11.2025 - Stadtmarketing- und Tourismustag 13.11.2025 - Euro Finance Week (dfv Euro Finance Group) - 17. bis 21.11.2025 - European Banker of the Year - 18.11.2025 Startup of the Year - 19.11.2025, - European Banking Congress (dfv Euro Finance Group) - 21.11.2025 - Verleihung des Frankfurter Gründerpreises - 21.11.2025 - Sportpresseball - erstmalig (metropress presseagentur GmbH) - 08.11.2025 - Frankfurter Industrieabend (IHK und Wifö) - 13.11.2025 - Impact Festival - erstmalig (TechQuartier) - 26. bis 27.11.2025 - Der Frankfurter - erstmalig (Medienpartnerschaft) - Wirtschaftswoche - erstmalig (Medienpartnerschaft) - Advent Advent (RheinMainMedia, Medienpartnerschaft) - Goldenes Brandeisen - 30.01.2026 - Aviation Summit - Luftverkehrsgipfel Deutschland - erstmalig Veranstalter: DA!GmbH, - 03.02.2026 - Deutscher Marketing Tag - 19.02.2026, siehe M 96/25 sowie Beschlussausfertigung § 639. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In früheren Jahren stand im Kaisersaal eine Vitrine mit einer Kopie der Goldenen Bulle, Stichen von Kaiserkrönungen undF30.10.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 30.10.2025, F 3642 In früheren Jahren stand im Kaisersaal eine Vitrine mit einer Kopie der Goldenen Bulle, Stichen von Kaiserkrönungen und weiteren Ausstellungsstücken zur Geschichte der Stadt. Aktuell fristet die Vitrine ein trauriges und staubiges Schicksal in einer Abstellkammer des Römers. Daher frage ich den Magistrat: Wann wird die Vitrine wieder während den Besucherzeiten im Kaisersaal aufgestellt oder werden die Inhalte zumindest per QR-Code zugänglich gemacht? Antwort des Magistrats: Die angesprochene Vitrine steht im Eigentum des Hauptamtes; für die Inhalte ist das Institut für Stadtgeschichte verantwortlich. Die Vitrine enthält ein Faksimile des Frankfurter Exemplars der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. und weitere Exponate. Die Präsentation der Inhalte wurde als nicht mehr zeitgemäß erachtet und die Vitrine daher aus dem öffentlichen Besucherbereich des Kaisersaals entfernt. Darüber hinaus kollidierte der Aufstellungsort mit den Vorschriften für Entfluchtung aus den öffentlichen Räumen während des Besucherverkehrs und kann daher dort auch nicht mehr aufgestellt werden. Die zeitgemäße und aktuelle Präsentation der Goldenen Bulle - seit 2013 Weltdokumentenerbe - befindet sich nun im Foyer des Karmeliterklosters/Institut für Stadtgeschichte in Form einer Medienstation. Besucherinnen und Besucher können hier digital in der Goldenen Bulle blättern und sich neben der Transkription der lateinischen Texte auch die deutsche oder englische Übersetzung ansehen. Außerdem sind dort Informationen zur Entstehung, zum Inhalt, zum Siegel und zur Überlieferung des Dokumentes abrufbar. Informationen zur Goldene Bulle sind zusätzlich online abrufbar unter Goldene Bulle | Stadt Frankfurt am Main. Die Anregung eines QR-Codes greift der Magistrat gerne auf. Das Original der Goldenen Bulle liegt im Tresor des Instituts für Stadtgeschichte in der Privilegienkammer. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Keine Versiegelung der Grünen Lunge Kalt- und Frischluftschneise für Frankfurt erhaltenNR30.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2025, NR 1415 Betreff: Keine Versiegelung der Grünen Lunge Kalt- und Frischluftschneise für Frankfurt erhalten Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: (1) Die Grüne Lunge nicht zu bebauen. (2) Die versiegelten Flächen der Grünen Lunge zu entsiegeln: - bis zur Friedberger Landstraße, einschließlich der Flächen, 'Wiesen' der Autohändler*innen stadtauswärts vom Schlinkenweg bis zum Wasserpark (Diese ca. 500 m lange Öffnung an der Friedberger Landstraße verbindet die Grüne Lunge mit der Kaltluftentstehungsfläche des grünen Hauptfriedhofs), - mindestens vom bebauten Keil den Betriebshofs mit vielen Bäumen am Ende Hungener Str. 7, vor dem Abenteuerspielplatz, - im Dreieck vom Schlingenweg bis zum stadteinwärts liegenden Kleingartenriegel mindestens alle stadteigenen Grundstücke zu entsiegeln, - und der alten, teils versiegelten Gärtnerei, die vom Kleingartenweg tief in die Grüne Lunge geht. (3) Den Bebauungsplan 880 entsprechend zu überarbeiten und dabei auch die Kleingärten zu sichern. (4) Die Grüne Lunge in allen übergeordneten Plänen, wie dem Flächennutzungsplan zu sichern. (5) Die Grüne Lunge als wertvolle Grünfläche mit ihrer biologischen Vielfalt unter den Schutz der Naturschutzgesetze zu stellen. (6) Alle Grundstücke in der Grünen Lunge für die Stadt Frankfurt zu kaufen. (7) Alle Maßnahmen den Bürger*innen, ebenso wie dem Ortsbeirat zur Diskussion vorzustellen. Begründung: Die Lebensqualität und die Gesundheit der Einwohner*innen auch in Klimakrise zu erhalten. Die Kalt- und Frischluftschneise wirkt der Erhitzung und der Schadstoffbelastung (z. B. Feinstäube durch Autoreifenabrieb) der Stadtteile Bornheim, Nordend und der Frankfurter City entgegen. Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Manfred Zieran Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.11.2025, NR 1444 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1415 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1444 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 1415 und NR 1444 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1415 und NR 1444 = Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1415 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1444 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1415 und NR 1444 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1415 = Annahme, NR 1444 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1415 und NR 1444 = Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1415 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1444 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zieran, Schwichtenberg, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme, Huber und Müller dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1415 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1444 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE, SPD, und Linke (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 79-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - 15. Mai als Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung in Frankfurt begehenNR30.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2025, NR 1416 Betreff: 15. Mai als Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung in Frankfurt begehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Ab dem Jahr 2026 wird jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung begangen. 2. Dabei sucht der Magistrat die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Friedensinitiativen und Kirchen und unterstützt diese bei ihren Aktivitäten. 3. Am 15. Mai wird als sichtbares Zeichen das Rathaus beflaggt, etwa mit der Mayors for Peace-Fahne. 4. Es wird öffentlich über das Thema Kriegsdienstverweigerung informiert - durch Pressemitteilungen, die Website der Stadt, begleitende Informationsangebote und Social Media. Es soll darauf hingewiesen werden, dass deutsche Staatsangehörige unter 18 Jahren der Weitergabe ihrer Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen können. 5. Darüber hinaus fördern die zuständigen kommunalen Stellen den Zugang zu Beratung und Information über Kriegsdienstverweigerung - insbesondere für junge Menschen, die sich über ihre Rechte informieren wollen. Begründung: Mit Blick auf eine wachsende Zahl von Kriegen und gewalttätigen Konflikten auf der Welt sollte das internationale Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt werden und öffentlichkeitswirksam und offiziell gewürdigt werden. Ebenso notwendig ist es, darüber ausreichend zu informieren. In einer Zeit, in der wieder offen über Zwangsdienste, Aufrüstung und Militarisierung gesprochen wird, braucht es ein klares Zeichen: Frankfurt soll eine Stadt sein, die Gewissensfreiheit schützt und jene ehrt, die sich dem Krieg verweigern. Der 15. Mai erinnert an Menschen, die aus moralischen, ethischen, religiösen oder politischen Gründen den Dienst an der Waffe verweigern - Menschen, die den Mut haben, sich dem Druck militärischer Logik zu entziehen. Die Stadtverordnetenversammlung soll in diesem Zusammenhang an Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes erinnert werden: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden". Dieses Grundrecht gilt vorbehaltlos - und muss es auch bleiben. Aufklärung hierzu ist nötig, denn sie schützt vor Militarisierung. Und wer Frieden will, muss die Freiheit verteidigen, sich dem Krieg zu verweigern. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1416 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilamz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 1416 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6962, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 11-2
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Rückbau der Diagonalsperren am Grüneburgweg, evidenzbasierte Evaluation und Beteiligung der BetroffenNR30.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2025, NR 1418 Betreff: Rückbau der Diagonalsperren am Grüneburgweg, evidenzbasierte Evaluation und Beteiligung der Betroffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Diagonalsperren am Grüneburgweg umgehend zurückzubauen und die Durchlässigkeit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kfz und Wirtschaftsverkehr, wiederherzustellen. 2. im Zuge des Rückbaus eine gezielte Informations- und Dialogkampagne durchzuführen, bestehend aus einem Flugblatt, einer aktiven Verteilaktion sowie einer öffentlichen Veranstaltung für Anwohner und Gewerbetreibende 3. spätestens nach Abschluss der Baustelle auf der Bockenheimer Landstraße eine erneute und unabhängige Evaluation des Verkehrs- und Wirtschaftsaufkommens am Grüneburgweg einschließlich der durch Umwegverkehre verursachten CO2-Emissionen durchzuführen und die Ergebnisse transparent zu veröffentlichen. Diese Evaluierung ist nach vier Jahren zu wiederholen, um eine objektive Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgwegs und die damit verbundenen Diagonalsperren, konkret an der Kreuzung Mitscherlichplatz/Myliusstraße sowie an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Im Trutz Frankfurt, haben in den letzten Monaten erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation zahlreicher Unternehmen und die Lebensqualität im Quartier gezeigt. Viele Einzelhändler und Gastronomen berichten von deutlichen Umsatzeinbußen, während geplante neue Kundenströme durch den Radverkehr weitgehend ausbleiben. Gleichzeitig führt die eingeschränkte Erreichbarkeit mit dem Auto dazu, dass Stammkunden die Straße meiden und Lieferverkehre erschwert werden. Nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch viele Anwohner sind von langen Umwegen und zusätzlichen Staus in den Nebenstraßen betroffen, da die Diagonalsperren und die Einrichtung der Einbahnstraßenregelung im Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Im Trutz Frankfurt zu deutlich erhöhtem Ausweichverkehr geführt haben. Anwohnerstraßen sollen Anwohnerstraßen bleiben und durch Sperrungen in Durchgangsstraßen nicht ebendiesen werden. Die aktuelle Situation zeigt, dass pauschale verkehrliche Restriktionen oftmals unbeabsichtigte Nebenwirkungen nach sich ziehen - von sinkender Attraktivität des Quartiers bis zur Existenzgefährdung von Betrieben. Gerade bei umfassenden baulichen Veränderungen muss eine objektive und transparente Prüfung aller Folgen durch unabhängige Evaluationen erfolgen. Ein zeitnaher Rückbau der Diagonalsperren kann dazu beitragen, die Erreichbarkeit und Lebendigkeit des Quartiers wiederherzustellen und den Unternehmen sowie Anwohnern eine spürbare Entlastung zu bieten. Die Entwicklung eines langfristigen, ausgewogenen Verkehrskonzepts, das die Interessen aller Gruppen integriert und das Mobilitätsverhalten realistisch abbildet, ist essentiell. Es ist wichtig, alle Betroffenen frühzeitig einzubinden und Verbesserungen im Dialog gemeinsam zu gestalten - beispielsweise mit gezielter Information, Verteilaktionen und öffentlichen Veranstaltungen. Auch weil die aktuellen Verkehrsdaten durch die Baustelle an der Bockenheimer Landstraße stark verzerrt sind, ist nach deren Abschluss eine erneute Evaluation des Verkehrs- und Wirtschaftsaufkommens unbedingt geboten. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidungsgrundlage und schafft die Voraussetzung, Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen und die Weiterentwicklung des Grüneburgwegs zukunftsfähig zu gestalten. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, NR 1405 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405, NR 1418 und NR 1410 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405 und NR 1418 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1405 = Ablehnung, NR 1418 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz und Ritter dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1405) Beschlussausfertigung(en): § 6782, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Öffentliche Toiletten für PlätzeOAOB 330.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.10.2025, OA 578 entstanden aus Vorlage: OF 912/3 vom 28.08.2025 Betreff: Öffentliche Toiletten für Plätze Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das verabschiedete Toilettenkonzept endlich zügig umzusetzen und für die öffentlichen Plätze im Nordend und den Oeder Weg zusätzliche Toiletten vorzusehen. Folgende Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden: - Die geplante Toilette im Nordend soll am Friedberger Platz errichtet werden. - Am Merianplatz soll mit dem Pächter des Restaurants "Kupferstecher" ebenfalls eine längere Öffnungszeit und ein vereinfachter Zugang zu den Toiletten vereinbart werden. Gerade in den Sommermonaten muss darüber hinaus ein zusätzliches saisonales Angebot geschaffen werden, ggf. in Form von mobilen Toiletten, insbesondere im Günthersburgpark und auf dem Glauburgplatz. Begründung: Das Freizeitverhalten hat sich spürbar geändert. Zusätzlich kommen viele Gäste in die Stadt. Der öffentliche Raum wird durch Attraktivitätssteigerungen, wie z. B. zusätzliche Sitzmöglichkeiten, wesentlich stärker frequentiert. Dem muss die Stadt mit einem erweiterten Angebot an öffentlichen Toiletten gerecht werden. Konzepte wie die Kampagne "Nette Toilette" sind wichtig, können aber eine flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Toiletten nicht ersetzen. Gerade in den Sommermonaten muss darüber hinaus das Angebot kurzfristig durch zusätzliche Angebote erweitert werden, ggf. durch mobile Toiletten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 725 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 578 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 578 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6915, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 Aktenzeichen: 91-22
OAOB 3Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880OAOB 330.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.10.2025, OA 579 entstanden aus Vorlage: OF 908/3 vom 25.08.2025 Betreff: Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880 Vorgang: OM 2284/22 OBR 3; ST 2330/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Bebauungsplan Nr. 880, wie seit Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart, einen neuen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten. Dieser soll, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Bebauung ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorsehen. Auf diesen bereits versiegelten Flächen soll ein möglichst hoher Anteil an bezahlbarem Wohnraum sowie Wohnraum für gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Wohnprojekte entstehen. Die heute unversiegelten Flächen sollen durch den Magistrat langfristig vollständig in städtischen Besitz gebracht und als öffentliche Grünfläche genutzt werden. Als Grundlage für die Definition versiegelter und unversiegelter Flächen hat der Magistrat bereits mit seiner Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2330, eine Karte veröffentlicht, die als Grundlage für die weitere Planung dienen soll. Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte intensive Beteiligung der Öffentlichkeit kann dazu genutzt werden, einen Konsens über weitere Details herzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat hat vernommen, dass trotz eindeutiger Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Magistrat einen politischen Auftrag für die Umsetzung benötigt und möchte in diese - für den Ortsbezirk sehr wichtige - Angelegenheit Bewegung bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2284 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2330 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 579 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 579 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 579 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Ablehnung), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 579 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Linke, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7012, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-00
OAOB 3Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Homepage der Stadt Frankfurt - Suchfunktion optimierenOFOB 630.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2025, OF 1373/6 Betreff: Homepage der Stadt Frankfurt - Suchfunktion optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Suchoption bürgernah und serviceorientiert so zu optimieren, 1. damit eine genaue an dem eingegebenen Suchbegriff orientierte Auswahl zu erhalten ist, die nicht alle eventuellen Dokumente aufführt, die den Suchbegriff enthalten (Beispiel: siehe Anlage). Das Suchergebnis sollte die im Zusammenhang des Suchbegriffs zuständigen Ämter und einschlägigen Formulare und Informationen enthalten und 2. dass bei fehlerhafter Eingabe eines Suchbegriffs eine automatische Korrektur erfolgt, um ein Ergebnis zu erzielen, das schlüssig zu dem Thema des Suchbegriffes passt (Beispiel: Das Suchwort "Oberbürgermiester" führt zu keinem Treffer). Begründung: Die homepage ist ein Aushängeschild und eine Informationsplattform der Stadt Frankfurt. Über sie können die Bürger und Bürgerinnen erfahren, was in der Stadtverwaltung geschieht, Präsentationen einsehen, Anträge und Formulare abrufen, mit den Ämtern kommunizieren. Wenn man die exakte Bezeichnung kennt, kann man auf der homepage auch fündig werden. Mitunter führen Suchen mit alltäglichen Suchanfragen zu keinem befriedigenden Ergebnis (siehe Anlage). Problematisch wird es jedoch, wenn man mit einem oder mehreren Suchbegriffen arbeitet, die nicht hinreichend exakt einem behördlichen Vorgang entsprechen. Beispiel hierfür ist die Eingabe der Suchbegriffe "Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte", die zu 5190 Treffern führt (siehe Anlage). Das zeigt, dass die homepage alles andere als bürger- und bürgerinnenfreundlich ist. Sie schreckt ab. Ferner bedarf es einer "Autokorrektur" fehlerhaft eingegebener Suchbegriffe. So führt die Eingabe "Oberbürgermiester" zu keinem Treffen, obwohl doch klar ist, welcher Begriff damit gemeint ist. Der auf der homepage bereitgestellte Chatbot weißt ähnliche Probleme wie die Suchfunktion auf. Deshalb fordert der Ortsbeirat eine dringende Korrektur der Funktionalität der Suchmaschine, um bürgernah und serviceorientiert zu sein. Bürgernah heißt eine überschaubare Anzahl einer Auswahl zu dem Suchbegriff auch wenn er nicht korrekt eingegeben ist, aus der man zu seinem Anliegen geführt wird und sodann die zu dem Thema des Begriffs gehörenden Berichte, Präsentationen, Ämter oder Anträge und Formulare. Dies kann man von einer Stadt wie Frankfurt am Main erwarten. Anlage 1 (ca. 346 KB) Anlage 2 (ca. 82 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 582 2025 Die Vorlage OF 1373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der GutzkowstraßeOFOB 530.10.2025 · SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2025, OF 1612/5 Betreff: Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der angepassten Verwaltungsvorschrift geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße, zu prüfen und umzusetzen. Dabei geht es um folgende Maßnahmen: - Einrichtung eines Zebrastreifens im Nahbereich der Schule, - Anbringung von Fahrbahnmarkierungen oder Piktogrammen ("Schule", "Achtung Kinder") zur Erhöhung der Aufmerksamkeit, - ergänzende Maßnahmen zur besseren Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Zone (z. B. zusätzliche Beschilderung, Radarfallen oder Tempo Displays). Begründung: Die Textorschule liegt an der Gutzkowstraße nahe des Schweizer Platzes. Diese Straße ist als Schulweg klassifiziert, täglich queren hier zahlreiche Schulkinder die Fahrbahn. Die Gutzkowstraße ist in diesem Abschnitt sehr gerade. Trotz der bestehenden Tempo-30-Zone sind hier viele Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, was für die Grundschulkinder ein hohes Sicherheitsrisiko bedeutet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung und den angepassten Richtlinien sind nun auch in Tempo-30-Zonen die Anlage von Fußgängerüberwegen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an Schulwegen ausdrücklich erleichtert möglich. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, diese neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und zeitnah geeignete Schritte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich der Textorschule einzuleiten. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7819 2025 Die Vorlage OF 1612/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ergänzung des Park-and-Ride-Konzepts Frankfurt am Main um Standorte im Frankfurter SüdenOFOB 530.10.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2025, OF 1620/5 Betreff: Ergänzung des Park-and-Ride-Konzepts Frankfurt am Main um Standorte im Frankfurter Süden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, 1. wie das im Juli 2024 vorgelegte "P+R-Konzept Frankfurt am Main" um mögliche Standorte im Frankfurter Süden ergänzt werden kann, insbesondere im Bereich Gateway Gardens / Anschlussstelle A3. 2. wie im Rahmen der Fortschreibung des städtischen P+R-Konzepts sichergestellt werden kann, dass der Frankfurter Süden als eigenständiger Such- und Priorisierungsraum in die Gesamtstrategie aufgenommen wird, insbesondere mit Blick auf die verkehrliche Entlastung bei Großveranstaltungen im Stadtwald- und Stadionbereich sowie auf den Pendlerverkehr aus dem Umland. Begründung: Das im Jahr 2024 vorgelegte "P+R-Konzept Frankfurt am Main - Gesamtbericht" verfolgt einen verkehrsstrategischen Ansatz, bei dem neue P+R-Anlagen vor allem an den Einpendelkorridoren mit hohem Nachfragepotenzial und in Nähe zu schienengebundenen ÖPNV-Angeboten entstehen sollen. Die Auswahl und Priorisierung der Standorte orientiert sich dabei an den Kriterien Erreichbarkeit über das überörtliche Straßennetz (z. B. Autobahnanschlüsse), ÖPNV-Anbindung, Umfeldverträglichkeit und Flächenverfügbarkeit. Obwohl die Autobahnen A3 und A5 zentrale Zufahrtsachsen in die Stadt darstellen und der Frankfurter Süden ein wesentliches Einfallstor für den Pendel- und Veranstaltungsverkehr ist, wurde dieser Raum im Konzept nicht als vorrangiger Such- oder Ausbauraum berücksichtigt. Gerade im Frankfurter Süden ist jedoch ein Abfangen des motorisierten Individualverkehrs vor Erreichen der Innenstadt besonders sinnvoll. Die Stadtteile Sachsenhausen, Niederrad und Oberrad sind durch dichte Bebauung und hohe Verkehrsbelastung geprägt, während die Innenstadt zunehmend verkehrsberuhigt wird. Hinzu kommen Großveranstaltungen im Stadion- und Messebereich, die regelmäßig zu Überlastungen im lokalen Straßennetz führen. Im Sinne der im Konzept genannten Ziele - insbesondere der Reduzierung des innerstädtischen Pkw-Verkehrs, Förderung intermodaler Mobilität und Stärkung der verkehrlichen Resilienz - erscheint eine strategische Ergänzung um Standorte im Frankfurter Süden erforderlich. Geeignete Flächen bieten sich entlang der Darmstädter Landstraße (z. B. ehemalige Binding-Brauerei, Areale südlich Louisa / Stadtgrenze Neu-Isenburg) sowie insbesondere im Bereich Gateway Gardens mit unmittelbarer Anbindung an die A3, A5 und S-Bahnlinie S8/S9 an. Diese Standorte entsprechen der im P+R-Konzept beschriebenen Zielsetzung für P+R-Anlagen, sind stadtrandnah und mit direkter Schienenanbindung zu realisieren. Die Einbindung des Frankfurter Südens in das P+R-Gesamtkonzept würde somit nicht nur eine bessere regionale Vernetzung, sondern auch eine spürbare Entlastung der innerstädtischen Verkehrsachsen und Wohngebiete bewirken. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7825 2025 Die Vorlage OF 1620/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sanierung der Gellertsiedlung durch die ABG HoldingOFOB 330.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2025, OF 954/3 Betreff: Sanierung der Gellertsiedlung durch die ABG Holding Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Sanierung der Gellertsiedlung sicherzustellen, dass die folgenden Punkte als Anweisung an die ABG Holding durch diese beachtet und entsprechend umgesetzt werden: - Die temporäre Entmietung wird auf das absolute Mindestmaß begrenzt - Allen Mieter:innen wird eine Rückkehr in die bisherige Wohnung auf Basis des alten Mietvertrags ermöglicht - Das Modernisierungsförderprogramm der Stadt Frankfurt wird in Anspruch genommen oder die dortigen Regeln zum Schutz der Mieter:innen werden freiwillig eingehalten - Die energetische Sanierung wird an das Alter der Gebäude angepasst, auf einen teuren High-End-Standard wird verzichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.10.2025, NR 1381 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1381 wird auf Wunsch von GRÜNE und Volt bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1412 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 954/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 589 2025 1. Der Vorlage NR 1381 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1412 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 954/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen Volt (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-StraßeOMOB 1030.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7677 entstanden aus Vorlage: OF 1078/9 vom 20.08.2025 Betreff: Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Sportplätze neben dem neuen Areal von TuS Makkabi Frankfurt e. V. an der Wilhelm-Epstein-Straße schnellstmöglich wieder vollständig instand zu setzen und den Ortsbeirat über den dafür vorgesehenen Zeitplan zu informieren. Ziel sollte sein, die Instandsetzung mit den Bauarbeiten bei Makkabi Frankfurt zu koordinieren, um zu vermeiden, dass eine später erfolgende Maßnahme auf den städtischen Sportplätzen den Spielbetrieb dort beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 219 Aktenzeichen: 52-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der EleonoreSterlingStraße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)OMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7678 entstanden aus Vorlage: OF 1085/9 vom 21.08.2025 Betreff: Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer) Der Magistrat wird gebeten, in der Eleonore-Sterling-Straße auf Höhe der Hausnummer 24 in unmittelbarer Nähe zu den dort aufgestellten Glas- und Altkleidercontainern ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis "Das Ablagern von Müll und Sperrmüll ist verboten - Zuwiderhandlungen werden geahndet" anzubringen. Begründung: An besagter Stelle kommt es regelmäßig zu illegalen Müll- und Sperrmüllablagerungen. Diese Zustände beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild des Wohnviertels erheblich, sondern stellen auch eine hygienische und sicherheitstechnische Belastung dar. Bürgersteige werden zeitweise unpassierbar, Müll wird durchwühlt und bis in den Straßenraum verteilt, was zu Glasscherben und weiteren Gefahren führt. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine negative Veränderung des Wohngebiets durch die Verwahrlosung des öffentlichen Raums. Ein Hinweisschild mit einem klaren Verbot und einem Hinweis auf mögliche Strafen kann präventiv wirken und einen Beitrag dazu leisten, das Müllaufkommen an dieser Stelle zu reduzieren. Es handelt sich um öffentliches Gelände, daher liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen beim Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 426 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts)OMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7679 entstanden aus Vorlage: OF 1098/9 vom 14.10.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts) Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Verkehrsführung im Bereich der Abbiegespur von der Eschersheimer Landstraße (stadtauswärts) in die Hügelstraße so umgestaltet werden kann, dass die Sicherheit für Radfahrende nachhaltig verbessert wird. Dabei soll insbesondere die vom Amt für Straßenbau und Erschließung bereits im Rahmen der Vorstellung des Radwegs präsentierte Perspektive erneut aufgegriffen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 602 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und FritzTarnowStraßeOMOB 1030.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7680 entstanden aus Vorlage: OF 1099/9 vom 19.10.2025 Betreff: Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße regelmäßige Kontrollen der abgestellten Fahrzeuge durchzuführen. Ziel ist es, die missbräuchliche Nutzung der Liefer- und Kurzhalteplätze zu unterbinden und damit die Situation für den Lieferverkehr sowie den Einzelhandel vor Ort zu entschärfen. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern der dort ansässigen Geschäfte wurde festgestellt, dass es derzeit keine praktikable Möglichkeit für ein kurzzeitiges Halten zum Be- oder Entladen von Waren gibt. Die Lieferparkplätze werden regelmäßig von Fahrzeugen blockiert, die dort unzulässigerweise dauerhaft geparkt wurden. Dadurch sind auch Kunden gezwungen, ihre Fahrzeuge auf dem Fahrradweg oder in zweiter Reihe abzustellen, was zu gefährlichen Situationen und Behinderungen führt. Zudem wurde beobachtet, dass auf den Bezahlparkplätzen Fahrzeuge standen, deren Parktickets bereits abgelaufen waren. Durch regelmäßige Kontrollen kann sichergestellt werden, dass die Lieferzonen und Kurzhalteflächen ihrer eigentlichen Funktion entsprechend genutzt werden und der Liefer- sowie Kundenverkehr vor Ort wieder reibungsloser ablaufen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 154 Aktenzeichen: 66-3
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraßeOMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7681 entstanden aus Vorlage: OF 1100/9 vom 19.10.2025 Betreff: Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der Fritz-Reuter-Straße Die Fritz-Reuter-Straße wird insbesondere morgens von zahlreichen Schulkindern mit dem Fahrrad genutzt. Viele schließen ihre Fahrräder an den Begrenzungsgittern entlang beider Gehwegseiten an, um anschließend mit der U-Bahn an der Station "Fritz-Tarnow-Straße" ihren Schulweg fortzusetzen. Die rechte Fußgängerseite der Fritz-Reuter-Straße ist deutlich schmaler als die linke. Durch das Abstellen von Fahrrädern an den Gittern wird der Durchgang für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Gehhilfen den Gehweg nicht mehr uneingeschränkt nutzen können. Durch die Installation zusätzlicher Fahrradbügel auf der linken, breiteren Seite kann die Verkehrssituation deutlich verbessert werden. Gleichzeitig sollte das Abstellen von Fahrrädern auf der rechten, schmaleren Seite untersagt werden, um die notwendige Durchgangsbreite zu gewährleisten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf der linken, breiteren Fußgängerseite der Fritz-Reuter-Straße in Richtung Eschersheimer Landstraße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren; 2. auf der rechten, schmaleren Fußgängerseite das Abstellen von Fahrrädern zu untersagen, um die Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 308 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1137
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/MierendorffstraßeOMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7682 entstanden aus Vorlage: OF 1101/9 vom 19.10.2025 Betreff: Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße Durch eine temporäre Baustelle im Kreuzungsbereich Marbachweg/Mierendorffstraße ist ein Abbiegen in die Mierendorffstraße derzeit nicht möglich. Viele Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, halten deshalb direkt auf dem Marbachweg in Höhe der Baustelle, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Dieses Halten im ohnehin schon engen Kreuzungsbereich führt zu erheblichen Behinderungen, insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer. Diese sind gezwungen, riskante Ausweichmanöver vorzunehmen, wodurch es zu gefährlichen Situationen kommt. Das rücksichtslose Halten auf der Fahrbahn stellt somit einen gravierenden Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, umgehend, insbesondere zu den Zeiten des Schulbeginns und Schulendes, in diesem Bereich verstärkte Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2064 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entfernung von auf dem Gehweg gelagerten Absperrgittern in der RaimundstraßeOMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7683 entstanden aus Vorlage: OF 1102/9 vom 19.10.2025 Betreff: Entfernung von auf dem Gehweg gelagerten Absperrgittern in der Raimundstraße Die zurzeit nicht benötigten Absperrgitter rund um das iranische Konsulat werden derzeit an mehreren Stellen auf dem Gehweg in der Raimundstraße gelagert. Besonders im Bereich zwischen dem Aldi-Markt und der Hausnummer 105 sind die Gitter so dicht aneinandergereiht, dass der verbleibende Platz auf dem Gehweg für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht ausreicht. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder ähnlichen Hilfsmitteln ist ein Durchkommen nur eingeschränkt möglich. Häufig wird daher auf den Fahrradstreifen ausgewichen, was zu zusätzlichen Gefährdungen führt. Darüber sammeln sich zwischen den ineinandergeschobenen Gittern bereits Laub und Abfälle, sodass ein ungepflegter und vermüllter Eindruck entsteht. Zusätzlich sind dort seit Monaten Schrottfahrräder angeschlossen, die das Gesamtbild weiter beeinträchtigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die in der Raimundstraße auf dem Gehweg gelagerten Absperrgitter, insbesondere im Bereich zwischen dem Aldi-Markt und der Hausnummer 105, zu entfernen und, falls weiterhin erforderlich, an einer geeigneten Stelle ordnungsgemäß zu lagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 220 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Da die Absperrgitter nicht mehr auf dem Gehweg der Raimundstraße gelagert werden, wird auf eine Stellungnahme verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nun endlich: Platz Lachweg/Dreihäusergasse aufwerten - kommt Unterführung?OMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7684 entstanden aus Vorlage: OF 1108/9 vom 30.09.2025 Betreff: Nun endlich: Platz Lachweg/Dreihäusergasse aufwerten - kommt Unterführung? Vorgang: OM 5584/24 OBR 9; ST 945/25 Der Magistrat wird gebeten, den Platz und den gesamten Bereich Lachweg/Dreihäusergasse aufzuwerten. Auch sollte der Ortsbeirat zeitnah darüber informiert werden, ob nun die in der Stellungnahme vom 13.06.2025, ST 945, angesprochene Fuß- und Radunterführung umgesetzt wird. Wenn nicht, wird der Magistrat gebeten, den gesamten Platz als Grünanlage zu entwickeln - mit Bänken für mehr Aufenthaltsqualität. Der gesamte genannte Straßenbereich könnte zudem als Spielstraße mit reduziertem Parkplatzangebot gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5584 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 945 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 222 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1294 Beratung im Ortsbeirat: 9
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?OMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7685 entstanden aus Vorlage: OF 1109/9 vom 16.10.2025 Betreff: Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant? Vorgang: OM 6394/25 OBR 9; ST 1530/25 In der Stellungnahme vom 12.02.2025, ST 1530, erwähnt der Magistrat, dass die Mainova AG als Eigentümerin des Wasserturms in Eschersheim plant, dass der Wasserturm "im Rahmen der Errichtung von zweigeschossigen Ergänzungsbauten im direkten Umfeld für eine Seniorentagesresidenz denkmalgerecht saniert werden" soll. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf die Mainova AG einzuwirken, die geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen zeitnah dem Ortsbeirat vorzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Welcher Bereich im Umfeld des Wasserturms soll bebaut werden? 2. Welcher Bereich im Umfeld des Wasserturms ist als Grünfläche bzw. Erholungsfläche ausgewiesen? 3. Welche Nutzung ist für das Gebäude des Wasserturms im Rahmen des neuen Nutzungskonzepts vorgesehen? 4. In welcher Form kann eine Öffnung zum Stadtteil und als Treffpunkt erfolgen? 5. Wie können die engagierten Initiativen, die sich bisher für eine öffentliche Nutzung des Wasserturms eingesetzt haben, eingebunden werden? Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich seit Langem für eine Instandsetzung und Öffnung des Wasserturms für den Stadtteil ein. Die aktuellen Entwicklungen sind überraschend und sollten dem Ortsbeirat transparent kommuniziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6394 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1530 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 7 Aktenzeichen: 91-50
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beseitigung einer Gefahrenstelle am oberen Treppenzugang zur Fußgängerbrücke zwischen Eschersheimer Landstraße und Maybachstraße (Seite Thielenstraße)OMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7686 entstanden aus Vorlage: OF 1111/9 vom 19.10.2025 Betreff: Beseitigung einer Gefahrenstelle am oberen Treppenzugang zur Fußgängerbrücke zwischen Eschersheimer Landstraße und Maybachstraße (Seite Thielenstraße) Am oberen Treppenzugang zur Fußgängerbrücke zwischen Eschersheimer Landstraße und Maybachstraße, auf der Seite der Thielenstraße, führen die Kabel der Strommasten in unmittelbarer Nähe am Brückengeländer vorbei. Von dieser Stelle aus können die Kabel von großen Personen sogar mit der Hand erreicht werden. Ebenso besteht die Gefahr einer Beschädigung, die den Fahrbetrieb empfindlich beeinträchtigen würde. Auf der gegenüberliegenden Seite der Brücke wurden an gleicher Stelle bereits Schutzscheiben installiert, um die Kabel vor Zerstörung zu sichern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass an der Gefahrenstelle am oberen Treppenzugang auf der Seite der Thielenstraße ebenfalls Schutzscheiben installiert werden, um eine vergleichbare Sicherheit herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 458 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rattenplage in der unteren ZehnmorgenstraßeOMOB 130.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7687 entstanden aus Vorlage: OF 1114/9 vom 19.10.2025 Betreff: Rattenplage in der unteren Zehnmorgenstraße Anwohnerinnen und Anwohner der unteren Zehnmorgenstraße zwischen Nußzeil und Eschersheimer Landstraße berichten von täglichen Rattensichtungen im öffentlichen Raum sowie in einzelnen Liegenschaften. Bereits in der Vergangenheit war das Problem bekannt; seinerzeit erfolgte eine Rattenbekämpfung mit Schwerpunkt auf die Liegenschaft Zehnmorgenstraße 2, die auch aktuell wieder von den Nachbarn als Ausgangspunkt der Plage angesehen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um das vermehrte Aufkommen von Ratten in der unteren Zehnmorgenstraße wirksam zu bekämpfen. Begründung: Ein unkontrolliertes Rattenvorkommen stellt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar, da Ratten bekannte Krankheitsüberträger sind. Darüber hinaus beeinträchtigen sie die Hygiene und Sauberkeit des Wohnumfeldes und verursachen Schäden im öffentlichen Raum sowie in privaten Liegenschaften. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie zur Wahrung der öffentlichen Ordnung ist ein schnelles Eingreifen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 169 Aktenzeichen: 32-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14OMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7688 entstanden aus Vorlage: OF 1115/9 vom 19.10.2025 Betreff: Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14 Vorgang: OM 2722/22 OBR 9; ST 2002/24 Seit Juli 2024 gilt im Abschnitt der Zehnmorgenstraße 1 bis 14 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Busse und Lkw, um die Erschütterungsimissionen zu reduzieren. Von Anwohnerinnen und Anwohnern wird berichtet, dass bei Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit die Belastung durch Erschütterungen deutlich zurückgeht. Leider wird das Tempolimit jedoch häufig missachtet, insbesondere von Linienbussen und Lkw. Dies führt erneut zu spürbar stärkeren Erschütterungen und damit zu einer erhöhten Belastung für die Anwohnerschaft. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung für Busse und Lkw in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14 künftig stärker zu kontrollieren. Zur Verbesserung der Einhaltung des Tempolimits wird zudem vorgeschlagen, eine elektronische Geschwindigkeitsanzeige ("Smiley-Anzeige") zu installieren, um auf die erlaubte Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2722 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2002 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 321 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufräumarbeiten am Grünstreifen entlang der Schallschutzmauer im Bereich ThielenstraßeOMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7689 entstanden aus Vorlage: OF 1116/9 vom 19.10.2025 Betreff: Aufräumarbeiten am Grünstreifen entlang der Schallschutzmauer im Bereich Thielenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn aufzufordern, 1. die verbliebenen Bauzäune entlang der Bahnlinie im Bereich Thielenstraße umgehend zu entfernen, 2. den dortigen Grünstreifen an der Schallschutzmauer in einen gepflegten Zustand zu versetzen, der einer weiteren Verwahrlosung entgegenwirkt. Begründung: Die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn im Bereich Thielenstraße sind seit geraumer Zeit abgeschlossen. Dennoch befinden sich dort noch zahlreiche Bauzäune sowie ein ungepflegter Grünstreifen. Diese Situation beeinträchtigt das Ortsbild und vermittelt einen verwahrlosten Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 460 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24OMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690 entstanden aus Vorlage: OF 1117/9 vom 19.10.2025 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Im öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der Abgang der Fußgängerbrücke über die Gleise der S6. Der Abgang führt in einen schmalen, nicht einsehbaren Weg, der auf der einen Seite durch die hohe Schallschutzmauer und auf der anderen Seite durch die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unsicher empfunden. Ursachen hierfür sind weniger eine fehlende Beleuchtung, sondern vielmehr die bauliche Situation: - der verwinkelte Bereich unter der Brücke; - der schmale, kaum einsehbare Raum; - der frei zugängliche Bereich hinter der Brücke, der durch die Schallschutzmauer und die Gebäudefassade begrenzt wird. Diese Gegebenheiten schaffen einen sogenannten Angstraum, der die Nutzung des Fußwegs beeinträchtigt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mindert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Zugang unter der Brücke sowie den dahinter anschließenden Raum durch die Errichtung eines Zauns dauerhaft zu schließen, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 956
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherung von Radfahrenden an der S-BahnUnterführung Woogstraße/GinnheimOMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7691 entstanden aus Vorlage: OF 1119/9 vom 14.10.2025 Betreff: Sicherung von Radfahrenden an der S-Bahn-Unterführung Woogstraße/Ginnheim Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats und des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) einen Ortstermin an der Unterführung der S6 in Ginnheim durchzuführen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit insbesondere im Bereich der Fahrradrampe zu überprüfen und Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher Situationen zu erarbeiten. Begründung: An der Unterführung unter der S-Bahn-Strecke S6 in Ginnheim kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden, insbesondere im Bereich der Fahrradrampe. Die derzeitige Gestaltung der Rampe führt zu unübersichtlichen Begegnungssituationen, vor allem bei Gegenverkehr. Ein gemeinsamer Ortstermin soll klären, welche baulichen oder verkehrsregelnden Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit zu erhöhen (z. B. bessere Markierungen, Beschilderung, Spiegel). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 320 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Elektroladesäulen in der Stefan-Zweig-StraßeOMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7692 entstanden aus Vorlage: OF 1120/9 vom 19.10.2025 Betreff: Elektroladesäulen in der Stefan-Zweig-Straße In der Stefan-Zweig-Straße finden derzeit Straßenbauarbeiten statt. Im Zuge dieser Baumaßnahmen bietet sich die Gelegenheit, die Infrastruktur zukunftsorientiert zu gestalten und die Elektromobilität zu fördern. Durch die frühzeitige Berücksichtigung von Standorten für Ladesäulen können spätere, kostenintensivere Nachrüstungen vermieden werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Rahmen der derzeit laufenden Straßenbauarbeiten in der Stefan-Zweig-Straße zwei geeignete Standorte für Elektro-Ladesäulen vorzusehen und die notwendigen Vorbereitungen (z. B. Leerrohre, Stromanschlüsse) zu treffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 467 Aktenzeichen: 60-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erinnerung zur Beantwortung der Fragen zum Magistratsvortrag M 108/24OMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7693 entstanden aus Vorlage: OF 1121/9 vom 19.10.2025 Betreff: Erinnerung zur Beantwortung der Fragen zum Magistratsvortrag M 108/24 Vorgang: M 108/24 OBR 9; V 1087/24 OBR 9; ST 405/25 In der Anfrage vom 05.12.2024, V 1087, hatte der Ortsbeirat Fragen hinsichtlich des Magistratsvortrages vom 30.08.2024, M 108, gestellt, die bis heute nicht beantwortet wurden. Diese Fragen bezogen sich unmittelbar auf die in der Magistratsvorlage genannten Gründe für die Kostensteigerungen beim Ausbau der Main-Weser-Strecke. In der Stellungnahme vom 17.03.2025, ST 405, wurde bedauert, nicht fristgerecht antworten zu können, da noch Rücksprache mit der Deutschen Bahn erforderlich sei. Bislang liegt jedoch weiterhin keine Beantwortung der Fragen vor. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich die ausstehende Beantwortung der Fragen noch in dieser Wahlperiode zu tätigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 108 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 405 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 306
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vereinheitlichung der Zuständigkeiten an der Stadtbahnstrecke auf der ALinieOMOB 930.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7694 entstanden aus Vorlage: OF 1123/9 vom 19.10.2025 Betreff: Vereinheitlichung der Zuständigkeiten an der Stadtbahnstrecke auf der A-Linie In den letzten Jahren ist immer wieder zu beobachten, dass Unfallschäden wie herausgebrochene Bordsteinkanten oder schadhafte Zaunelemente erst nach Monaten oder gar nicht beseitigt bzw. repariert werden. Auch der Zustand der noch verbliebenen Unterführungen lässt zu wünschen übrig. Es sind teilweise mehr als drei Ämter zuständig. Aus ähnlichen Gründen wurde die Zuständigkeit z. B. in der Station "Hauptwache" zur Vereinheitlichung in die Hände der VGF gegeben. Ein ähnliches vereinfachtes Modell könnte das Zuständigkeitswirrwarr an der oberirdischen Stadtbahnstrecke in der Eschersheimer Landstraße beseitigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob eine solche Vereinfachung der Zuständigkeiten auch für die Eschersheimer Landstraße geplant ist und wann mit der Einführung eines solchen übersichtlichen Verfahrens gerechnet werden kann. Falls nicht geplant, wird der Magistrat gebeten, ein solches Modell zu entwickeln und für eine Umsetzung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 462 Aktenzeichen: 92-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.