Im Stadtteil Oberrad waren die Wahllokale 380-03, 380-04 und 380-05 bisher in der Gruneliusschule untergebracht. Die Sch
Zusammenfassung
Der Magistrat wird Maßnahmen zur Verbesserung der Aufzeichnung und Nachverfolgbarkeit von landwirtschaftlich genutzten Flächen ergreifen, da dies zur Klarheit über die Pachtverhältnisse und zur Vermeidung von Verstößen gegen Pachtverträge dient. Vergangene Unzulänglichkeiten sollen durch digitale Überprüfungen behoben werden.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Immer wieder kommt es auf den landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt vor, dass Flächentausche vorgenommen werden oder Landwirte gepachtete Flächen anderer Landwirte bewirtschaften. Da die meisten landwirtschaftlichen Flächen Pachtland der städtischen Stiftungen oder gar der Stadt selbst sind und in der Vergangenheit viele solcher Tausche vorkamen, gibt es erheblichen Nachholbedarf bei der Kenntnis, wer welche Fläche gepachtet hat. Mithin fehlen detaillierte Aufzeichnungen. Ich frage den Magistrat: Wie stellt er in Zukunft sicher, dass stets klar ist, welcher Landwirt welche Flächen gepachtet hat, und wie arbeitet er das Aufzeichnungsdefizit auf?
Antwort des Magistrats
Die städtischen Pachtverträge sehen eine Regelung vor, nach der die Pächter:innen den Pachtgegenstand nur persönlich bewirtschaften dürfen. Eine Weiterverpachtung der Fläche sowie die Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Diese Regelung soll vermeiden, dass die Stadt Frankfurt irgendwann nicht mehr nachvollziehen kann, wer Pächter:in und wer Nutzer:in der Fläche ist. Dennoch werden Flächen weiterverpachtet. Der Magistrat lässt durch das Amt für Bau und Immobilien als zuständiges Fachamt derzeit im Rahmen der Digitalisierung Zug um Zug ganze Feldblöcke überprüfen, sodass die aktuellen Nutzer:innen ermittelt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.