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Erneut steht das Frankfurter 1. Polizeirevier in den Schlagzeilen, diesmal aufgrund gewalttätiger Übergriffe durch Beamt

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, die Gründe für betriebsbedingte Schließungen von Hallenbädern während der Schulferien zu klären. Die BäderBetriebe Frankfurt führen notwendige Sanierungsmaßnahmen in den Sommermonaten durch, um die Auswirkungen auf die Nutzer möglichst gering zu halten. Dies wird als alternativlos angesehen, um gleichzeitig die Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

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Frage an den Magistrat

Erneut steht das Frankfurter

  1. Polizeirevier in den Schlagzeilen, diesmal aufgrund gewalttätiger Übergriffe durch Beamte und die Duldung dieser durch manche der Vorgesetzen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, Razzien haben im Revier an der Zeil sowie bei den Verdächtigten zu Hause stattgefunden. Erneut bekommt das Vertrauen in die Polizeiarbeit des
  2. Reviers Risse. Selbst eine strukturelle Überforderung der Beamten auf der Dienststelle kann hier nicht als Entschuldigung dienen. Ich frage den Magistrat: Inwiefern steht der Magistrat im Austausch mit dem Polizeipräsidenten und dem hessischen Innenministerium zur Aufklärung der Vorfälle und wie beurteilt er die bekannt gewordenen Vorwürfe?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat steht grundsätzlich regelmäßig im Austausch mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, kann im konkreten Fall jedoch keinen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung leisten, da es sich um Vorgänge handelt, die ausschließlich innerhalb der Hessischen Polizei verortet sind.

Der Magistrat hat von den Vorwürfen gegen Beamte des

  1. Polizeireviers mit großem Bedauern Kenntnis genommen und sieht - ebenso wie der Frankfurter Polizeipräsident und der Hessische Innenminister - eine vollständige und objektive Aufklärung als unabdingbar an. Dies ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Magistrat vertraut darauf, dass sie diese sachlich und konsequent wahrnehmen wird. Vor Abschluss der entsprechenden Ermittlungen verbietet sich jedoch jede Form von Vorverurteilung der Beschuldigten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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