Während Bewohnerparkausweise in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung und auch Parkscheine sichtbar im Auto zu platziere
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant, die Mittelvergabe an Mietervereine und Mietinitiativen zur unabhängigen Mieterberatung zu erhöhen. Dies geschieht, um den steigenden Mieten und sozialen Problemen besser zu begegnen. Ziel ist eine transparente Darstellung der Fördermittelvergabe, um die Effizienz und Relevanz der Unterstützung zu gewährleisten.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Während Bewohnerparkausweise in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung und auch Parkscheine sichtbar im Auto zu platzieren sind, erfolgt Letzteres bei Nutzung des App-Parkens nicht. Problematisch ist dies dort, wo Nicht-Bewohner auch zu Zeiten des Bewohnerparkens gebührenpflichtig parken können. Ein Bewohner, der verzweifelt einen Parkplatz sucht, kann in solchen Fällen nicht erkennen, ob die Parkgebühr ordnungsgemäß entrichtet wurde oder ein Verstoß vorliegt, den er über das Online-Portal der Stadt zur Anzeige bringen kann.
Ich frage den Magistrat:
Wie bewertet der Magistrat diesen Missstand und welche Lösungsansätze sieht er, zumal aufgrund von Personalengpässen bei der städtischen Verkehrspolizei keine regelmäßigen Kontrollen erfolgen?
Antwort des Magistrats
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs und somit die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich von Parkscheinautomaten obliegt den Mitarbeitenden des Straßenverkehrsamtes. Anhand einer Probemünze prüft das Straßenverkehrsamt, ob der Automat ordnungsgemäß funktioniert und alle Angaben - Höchstparkdauer, E-Fahrzeuge-Regelung - lesbar waren. Zum anderen wird durch eine Schnittstelle beim Erfassen der Ordnungswidrigkeit ermittelt, ob das Parken via App genutzt wurde. Dies sind notwendige Voraussetzungen, um einen Verkehrsverstoß zu belegen.
Aus den zuvor genannten Gründen sind in der Bußgeldstelle keine Verfahren vorgesehen, in denen Privatpersonen zum Parken an Parkscheinautomaten Anzeige erstatten können. Aus den gleichen Gründen bietet das Online-Anzeige-Portal auch diese Tatbestände nicht an.
Im Rahmen der Digitalisierung werden an allen neuen Parkscheinautomaten die Parkberechtigung ebenfalls nur durch die Eingabe des Kfz-Kennzeichens erteilt. Die Notwendigkeit der Auslage des Parkscheins entfällt. Auch andere Parkberechtigungen werden nach und nach auf die Eingabe des Kfz-Kennzeichens umgestellt, zum Beispiel Bewohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise. Durch den digitalen Abgleich über das KFZ-Kennzeichen kann die Ordnungsbehörde Parkverstöße bereits jetzt schneller ahnden. Damit bereitet sich der Magistrat perspektivisch auf den Einsatz von automatisierter Parkraumkontrolle, "Scan Cars", vor. Die rechtlichen Grundlagen für vollständig automatisierte Parkraumkontrolle liegt in Deutschland noch nicht vor und muss vom Bund geschaffen werden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird es aber nicht möglich sein, dass Dritte digitale Parkberechtigungen erkennen. Von Anzeigen auf Verdacht sollte dringend abgesehen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.