Der seit 2022 auf Landesebene gültige Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in w
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt wird gefragt, ob die Pflicht zur denkmalgerechten Erhaltung des Fachwerkhauses "Krawallschachtel" im Erbbaurechtsvertrag verankert ist und welche Maßnahmen zur Erhaltung ergriffen wurden. Es wird erwartet, dass der Magistrat Transparenz über die Erhaltungsverpflichtungen und den Zustand des Denkmals schafft.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Eines der ältesten Frankfurter Fachwerkhäuser, die "Krawallschachtel", befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt und ist verpachtet. Bezüglich des Bauzustandes dieses Kulturdenkmals berichtet die Presse, laut Frankfurter Denkmalamt sei dieser "nicht übermäßig gut". Dem Fragesteller liegt die Information vor, dass der Bauunterhalt über die vergangenen Jahrzehnte hinweg vernachlässigt wurde. Ich frage den Magistrat: Ist in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem Hauptpächter der Liegenschaft die Pflicht zur denkmalgerechten Erhaltung des Objektes verankert und, falls dies nicht der Fall ist, warum hat die Stadt nicht die dafür erforderlichen Maßnahmen angeordnet beziehungsweise auf deren Durchführung bestanden?
Antwort des Magistrats
Der Erhalt von bezahlbarem und sicherem Wohnraum ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat hat sich deshalb frühzeitig nach Veröffentlichung des Hessischen Koalitionsvertrags bei der Landesregierung dafür eingesetzt, dass das Instrument des kommunalen Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erhalten und die entsprechende Rechtsverordnung verlängert wird.
Die Hessische Landesregierung wurde in mehreren Stellungnahmen beispielsweise über den Hessischen Städtetag vom Magistrat darauf hingewiesen, dass das Auslaufen des Genehmigungsvorbehalts nach § 250 BauGB aus fachlicher Sicht sehr kritisch gesehen wird. Darin wurden auch die positiven Effekte von §§ 2 und 3 der Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung bspw. auf die Preisentwicklung und Bewirtschaftung von Mehrfamilienhäusern anhand von Zahlen der Bauaufsicht und des Gutachterausschusses dargelegt.
Die Stadt Frankfurt am Main bietet unterschiedliche bestehende Unterstützungsangebote an, die auch nach Auslaufen des Genehmigungsvorbehalts zur Verfügung stehen:
- Mietrechtliche Beratung: Individuelle Orientierungsberatung für ratsuchende Mieter:innen rund um das Wohnraummietrecht.
- Stabsstelle Mieterschutz: Beratung über Rechtslage, Rechtsschutz und Vermittlung weiterer Hilfsangebote.
- Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt eG, GIMA: Beratung von Eigentümer:innen und Mieter:innen zur Förderung des sozialverträglichen Verkaufs von Wohnimmobilien an gemeinwohlorientierte Bestandshalter.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.