Integrierte Wasseragenda 2050
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, eine integrierte Wasseragenda 2050 für Frankfurt am Main zu erarbeiten, um die Wasserversorgung nachhaltig zu sichern und den Bedürfnissen umliegender Gemeinden anzupassen. Dies ist notwendig, da das bestehende Wasserkonzept nur bis 2030 reicht und ein fortlaufendes Wachstum sowie Umweltschutz berücksichtigt werden müssen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine integrierte Wasseragenda 2050 für die Stadt Frankfurt am Main erarbeiten zu lassen und vorzustellen. Mit der Wasseragenda 2050 soll über das vorliegende Wasserkonzept 2030 hinaus die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) der Stadt Frankfurt am Main langfristig und nachhaltig gesichert werden. Die Wasseragenda 2050 soll darüber hinaus gemäß den Bedürfnissen umliegender Gemeinden so aufgebaut werden, dass Versorgungsangebote an diese gemacht werden können. Die Wasseragenda 2050 soll auf folgenden Elementen aufbauen: 1. der Magistrat wird gebeten, eine Wasserbedarfsanalyse zu erstellen, in der aufgelistet wird, welche Wassermengen für welche Bedürfnisse (häusliche Trinkwasserversorgung, gewerbliche/industrielle Wasserversorgung, temporäre Nutzung in der Landwirtschaft, Bewässerung von Grünflächen und Bäumen, Grundwasserinfiltration, usw.) in Zukunft in der Stadt benötigt werden. Auf diesen Feststellungen basierend soll geprüft werden, wie die Wasserversorgung der Stadt Frankfurt am Main unter der Prämisse einer steigenden Einwohnerzahl und einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen weiterhin sicher gewährleistet werden kann. 2. der Magistrat wird gebeten zu prüfen: a. welche baulichen und strukturellen Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Grundwasseranreicherung im Stadtwald zu steigern. Hierfür soll gemeinsam mit der Hessenwasser GmbH als Gesellschafterin geprüft werden, welche Maßnahmen und Investitionssummen anfallen, damit eine möglichst effektive Anbindung der Wasserressourcen des Stadtwaldes und aktivierungswürdiger Brunnen auf Stadtgebiet an bestehende Versorgungsnetze gelingt; b. in welchen realistischen Zeiträumen die als notwendig erachteten Maßnahmen umgesetzt werden können; c. und welche weiteren technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen oder bis 2050 denkbar sind, um die Frankfurter Wasseragenda 2050 im Sinne der Versorgung und des Umweltschutzes zu optimieren.
Begründung
Das Wasserkonzept der Stadt Frankfurt von 2018 betrachtet gegenwärtig den Zeitraum bis 2030. Dies bedeutet, dass die Stadt ein neues und nachhaltigeres Anschlusskonzept benötigt, um die Wasserversorgung der Stadt Frankfurt wirklich langfristig sicherstellen zu können. Dabei darf es nicht die einzige Lösung sein, steigende Bedarfsmengen von Wasser von außen nach Frankfurt zuzuführen. Frankfurt verfügt bereits über solide Versorgungsinfrastrukturen, die z.B. im Stadtwald weiter ausgebaut oder ertüchtigt werden können. Eine zusätzliche Steigerung der Ressource im Sinne der Wiederverwertung von Abwasser zeigt sich derzeit indes nachweislich weder qualitätstechnisch, noch wirtschaftlich sinnvoll für Frankfurt. Ziel solcher Maßnahmen muss es jedoch künftig sein, das Netz der kommunalen Wasserversorgung der Stadt Frankfurt stetig zu optimieren. So kann Frankfurt zu einem konstruktiven Miteinander in der Region zu einer möglichst effizienten Nutzung der Wasserreserven beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2025 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405, NR 1418 und NR 1410 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405 und NR 1418 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1405 = Ablehnung, NR 1418 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1405)