Auf Bundesebene hatte das Kabinett 2023 das Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“, KTF, beschlossen. Insgesam
Zusammenfassung
Die Anfrage befasst sich mit den Vergaberegelungen für Vollzeit-Betreuungsplätze in Frankfurt, insbesondere im Kontext des Mangel an Betreuungsangeboten. Der Magistrat erläutert die aktuellen Kriterien und Verfahren für die Platzvergabe, sowie die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
In seinem Bericht B 414/25, "Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung", verweist der Magistrat auf den Mangel an Betreuungsangeboten für Kinder in Frankfurt, etwa verursacht durch Personalmangel in Kitas, der die Erwerbstätigkeit von Müttern und Familien erschwert. Vor dem Hintergrund dieser Mangelsituation frage ich den Magistrat: Welche Vergaberegelungen gelten aktuell für die in Frankfurt vorhandenen Vollzeit-Betreuungsplätze - Kitas, Hort, Kindertagespflege, Ganztagsangebote an Schulen, gegebenenfalls weitere Angebote - und wie werden diese gehandhabt, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Gleichbehandlung?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dalhoff,
meine Damen und Herren!
Aufgrund der Logik des Klima- und Transformationsfonds, KTF, kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Zur Umsetzung des langfristigen Energiekonzeptes der Bundesregierung wurde im Dezember 2010 ein Sondervermögen, der Energie- und Klimafonds, errichtet. Im Juli 2022 wurde dieser Fonds zum KTF weiterentwickelt. Der Fonds unterstützt Maßnahmen, die geeignet sind, die Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität voranzutreiben.
Die Mittel dieses Fonds können zur Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich, bei der Transformation der Industrie, der Entlastung der Verbraucher bei den Energiekosten, der Förderung der kohlendioxidneutralen Mobilität und bei Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz eingesetzt werden.
Die Federführung für die Umsetzung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (ehemals Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), auf das für die Grundlagen verwiesen wird (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Klimaschutz/kl ima-und-transformationsfonds.html).
Die Verwendung der Einnahmen des KTF erfolgt gemäß den Bestimmungen des Klima- und Transformationsfondsgesetzes. Die Verantwortung für die Maßnahmen, Projekte und Pro-gramme liegt bei sieben verschiedenen Bundesministerien: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, BMUKN, das Bundesministerium für Verkehr, BMV, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, BMFTR, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, BMLEH, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB, und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ.
Der Bund kann dem KTF zur Finanzierung der Programmausgaben eine Bundeszuweisung gewähren. Im Haushaltsjahr 2025 ist keine Bundeszuweisung vorgesehen, der Fonds soll aber im laufenden Jahr zehn Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erhalten. Insgesamt soll der KTF in den kommenden Jahren 100 Milliarden Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erhalten.
Der KTF wird nicht einzelnen Gebietskörperschaften zugeschlüsselt, sondern er dient unter anderem der Projektförderung. Inwieweit Projekte auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom KTF profitieren oder profitiert haben, lässt sich durch den Magistrat nicht beantworten.
In jedem Fall kann die Kommune - zumindest aktuell - nicht mit Anteilen in Form von Zuweisungen aus dem KTF rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.