Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der Fritz-Reuter-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung bezieht sich auf die Notwendigkeit zusätzlicher Fahrradbügel auf der Fritz-Reuter-Straße sowie auf die Unterbindung des Abstellens von Fahrrädern auf der schmaleren rechten Seite. Diese Maßnahmen sollen die Verkehrssituation verbessern und die Barrierefreiheit für Fußgänger gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Fritz-Reuter-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Baustellenmanagement beim Leitungsbau Am Dornbusch und Marbachweg verbessern24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der Fritz-Reuter-Straße03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraße13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Fritz-Reuter-Straße per E-MailAnregung
Die Fritz-Reuter-Straße wird insbesondere morgens von zahlreichen Schulkindern mit dem Fahrrad genutzt. Viele schließen ihre Fahrräder an den Begrenzungsgittern entlang beider Gehwegseiten an, um anschließend mit der U-Bahn an der Station "Fritz-Tarnow-Straße" ihren Schulweg fortzusetzen.
Die rechte Fußgängerseite der Fritz-Reuter-Straße ist deutlich schmaler als die linke. Durch das Abstellen von Fahrrädern an den Gittern wird der Durchgang für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Gehhilfen den Gehweg nicht mehr uneingeschränkt nutzen können. Durch die Installation zusätzlicher Fahrradbügel auf der linken, breiteren Seite kann die Verkehrssituation deutlich verbessert werden. Gleichzeitig sollte das Abstellen von Fahrrädern auf der rechten, schmaleren Seite untersagt werden, um die notwendige Durchgangsbreite zu gewährleisten.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
- auf der linken, breiteren Fußgängerseite der Fritz-Reuter-Straße in Richtung Eschersheimer Landstraße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren;
- auf der rechten, schmaleren Fußgängerseite das Abstellen von Fahrrädern zu untersagen, um die Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sicherzustellen.
Begründung
Die Fritz-Reuter-Straße wird insbesondere morgens von zahlreichen Schulkindern mit dem Fahrrad genutzt. Viele schließen ihre Fahrräder an den Begrenzungsgittern entlang beider Gehwegseiten an, um anschließend mit der U-Bahn an der Station "Fritz-Tarnow-Straße" ihren Schulweg fortzusetzen. Die rechte Fußgängerseite der Fritz-Reuter-Straße ist deutlich schmaler als die linke. Durch das Abstellen von Fahrrädern an den Gittern wird der Durchgang für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Gehhilfen den Gehweg nicht mehr uneingeschränkt nutzen können. Durch die Installation zusätzlicher Fahrradbügel auf der linken, breiteren Seite kann die Verkehrssituation deutlich verbessert werden. Gleichzeitig sollte das Abstellen von Fahrrädern auf der rechten, schmaleren Seite untersagt werden, um die notwendige Durchgangsbreite zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2025OFOF 1100/9Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7681Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraßeDirektanregung
- 13. Februar 2026STST 308Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraßeStellungnahme
- 3. August 2026Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1137Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der Fritz-Reuter-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats