Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat Frankfurt am Main schlägt die Einberufung eines Fachgremiums vor, um Empfehlungen zur Zukunft des Juridicums zu erarbeiten. Dies geschieht im Kontext einer Machbarkeitsstudie, die verschiedene Varianten des Umbaus oder Abrisses des Gebäudes prüft. Ziel ist es, ein fundiertes Ergebnis zu erzielen und die Öffentlichkeit zeitnah darüber zu informieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den in B 231/2025 beschrieben Entscheidungsprozess zur Zukunft des Juridicums um folgende Punkte zu erweitern:
- Im Anschluss an die öffentliche Vorstellung und Diskussion der Machbarkeitsstudie ist ein Fachgremium einzuberufen, das eine Empfehlung zur Frage des Umbaus oder Abrisses des Juridicums erarbeitet.
- Das Fachgremium prüft hierfür die vier dargestellten Varianten unter Berücksichtigung der im Magistratsbericht benannten Kriterien (Integration in den Campus, Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bezahlbarkeit, Klimabilanz, Lebenszyklus des Gebäudes, Gemeinwohlorientierung, Modellcharakter und Innovationspotenzial).
- Das Fachgremium berät mit seiner Empfehlung die ABG Holding GmbH als zukünftiger Grundstückseigentümerin sowie die Stadt Frankfurt als Eigentümerin der ABG.
- Die Arbeit des Fachgremiums wird zeitlich begrenzt und durch finanzielle Mittel aus dem Etatantrag E41/2023 finanziert. Im ersten Quartal 2026 sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden.
- Die Besetzung des Gremiums obliegt dem Magistrat und soll unterschiedliche Fachmeinungen gleichwertig repräsentieren. Der Ortsvorsteher soll dem Gremium als beratendes Mitglied angehören.
Begründung
Auszug aus B 231/2025 "Der Magistrat strebt an, die an die aktuellen Baugrundstücke angepassten Ergebnisse öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Dazu soll im zweiten Halbjahr 2025 eine Veranstaltung in Bockenheim angeboten werden. Neben der Präsentation der Ergebnisse sollen Expert:innen aus verschiedenen Bereichen eingeladen werden, um die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie zu diskutieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll auch erörtert werden, welche weiteren Untersuchungs- bzw. Klärungsbedarfe bestehen. Diese Formate werden aus dem Etatantrag E41 finanziert." Der Ortsbeirat spricht sich diesem grundsätzlichen Vorschlag folgend für die Einrichtung eines Fachgremiums aus, das eine Empfehlung zu den in der Machbarkeitsstudie präsentierten Varianten erarbeitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2025Sie sind hierOFOF 1100/9Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Oktober 2025OMOM 7681Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraßeDirektanregung
- 13. Februar 2026STST 308Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraßeStellungnahme
- 3. August 2026Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1137Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der Fritz-Reuter-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 CDU