Von Nutzern von E-Autos gibt es Kritik, dass beim Laden an Ladestationen im öffentlichen Raum häufig schon ab der ersten
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, das Zwischennutzungsverhältnis der Weinstube im Römer vorübergehend zu verlängern, um eine Schließung während der Sanierungsarbeiten zu vermeiden. Die notwendigen Sanierungsarbeiten sollen bei der Neuvergabe der Pacht berücksichtigt werden.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Seit Ende 2024 ist die Weinstube im Römer endlich wieder verpachtet. Wie der Magistrat in seiner Antwort auf die Frage Nr. 3328 vom 28.05.2025 ausführt, wurde das Pachtverhältnis nicht ausgeschrieben, da es sich dabei lediglich um eine Zwischennutzung handeln sollte. Nun war der Presse zu entnehmen, dass die Weinstube im Römer nicht - wie ursprünglich angedacht - an den neuen Pächter des Weinguts der Stadt Frankfurt mitverpachtet wird und diese zurückgestellt ist, da in den nächsten drei Jahren umfangreiche Investitionen in die Sicherheit der Weinstube nötig sind. Ich frage den Magistrat: Wird der Interimspächter nun die Weinstube für weitere drei Jahre betreiben oder muss diese zur Durchführung der notwendigen Arbeiten geschlossen werden?
Antwort des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main betreibt selbst keine E-Ladeinfrastruktur auf öffentlicher Fläche.
Im Rahmen des Open Market Modells werden nach straßenrechtlicher Prüfung gewerblichen Betreibern Ladestandorte per Gestattungsvertrag genehmigt.
Aktuell hat der Magistrat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Ladeinfrastrukturbetreiber. Die jeweiligen Preise der verschiedenen Anbieter können auf den diversen Lade-Apps und im Internet eingesehen und verglichen werden.
Prinzipiell setzten Standzeitabhängige Entgelte beziehungsweise Blockiergebühren einen Anreiz, das Fahrzeug nach dem Ladevorgang zeitnah zu entfernen und die Ladesäule für andere freizugeben. Sie sind ein Instrument zur fairen und nachhaltigen Nutzung der Ladeinfrastruktur. Sie tragen dazu bei, dass möglichst viele Menschen Zugang zu einer funktionierenden Ladeinfrastruktur erhalten.
Die Mainova AG legt Beginn und Höhe der Blockiergebühr mit Augenmaß fest, um eine faire und bedarfsgerechte Nutzung der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten.
Bei Mainova beginnt die Blockiergebühr bei AC-Ladesäulen ab der 241. Minute. Für DC-Ladesäulen beginnt sie ab der 46. Minute. Innerhalb dieser Zeit ist es den Nutzerinnen und Nutzern möglich, das Fahrzeug mit ausreichend Energie zu laden und nach Abschluss des Ladevorgangs umzuparken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.