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In den letzten Monaten häufen sich Berichte von Überflügen von bis zu mehrere Meter großen Drohnen über kritischer Infra

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat steht in Verhandlungen bezüglich einer möglichen finanziellen Unterstützung für das Künstlerhaus Mousonturm, das mit einer Finanzlücke von 600.000 Euro konfrontiert ist. Ziel ist es, eine adäquate Zuschusserhöhung zu erreichen, um das Angebot des Hauses stabil zu halten und eine qualitative Abnahme des Programms zu verhindern.

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Thema Kultur verfolgen

Frage an den Magistrat

Die FAZ berichtete am 23.11.2025, dass das Künstlerhaus Mousonturm aufgrund ausbleibender Bundesförderung eine Finanzlücke im Jahr 2026 in Höhe von 600.000 Euro habe. Kulturdezernentin Hartwig wird mit folgenden Aussagen zitiert: "Wir werden das Haus nach Kräften weiterhin unterstützen. Da sich die Streichung der Bundesförderung seit längerer Zeit andeutete, steht das Kulturdezernat außerdem bereits mit dem Kämmerer im Austausch, um eine auskömmliche Finanzierung des Mousonturms sicherstellen zu können." Ich frage den Magistrat: Um welche Größenordnungen hinsichtlich eines möglichen Zuschusses geht es in diesen Verhandlungen mit der Kämmerei?

Antwort des Magistrats

Alle privaten und beruflichen Drohnenpilot:innen können und sollten vor ihren Flügen die "Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt", DIPUL, des Bundesministeriums für Verkehr, "Powered by DFS Deutsche Flugsicherung", konsultieren - https://maptool-dipul.dfs.de/. Hier sind alle sogenannten geographischen Luftgebiete, das heißt Gebiete mit Betriebseinschränkungen für Drohnen, dargestellt. Derzeit sind das über 30 verschiedene Gebietskategorien für die jeweils eigene Rahmenbedingungen hinsichtlich eines etwaigen Überflugs vorliegen. Diese reichen von Einholung einer Genehmigung bis zu absolutem Überflugverbots - unter anderem auch abhängig von der Drohnengröße.

Eine technische Überwachung mittels Radars - konkret: Primary Surveillance Radar, PSR - ist in der Fläche unmöglich; insbesondere angesichts des sehr kleinen Radarquerschnittes von Drohnen, ihrer meist geringen Flughöhe und der ausgeprägten Radarschatten im urbanen Bereich. Lediglich im Bereich des Flugsicherungsradar zur Luftraumüberwachung rund um Flugplätze - Airport Surveillance Radar, ASR - können Radarechos von Drohnen erfasst werden und sind, neben der optischen-elektronischen Sichtung, eine mögliche Art der Feststellung verbotenen Drohnenflugbetriebs.

Zuständige Luftfahrtbehörde ist grundsätzlich das Regierungspräsidium Darmstadt,(https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/verkehr/l uftverkehr/unbemannte-luftfahrt.

Es dient zur Kenntnis, dass im laufenden Jahr bislang rund 300 gewerbliche Drohnenaufstiege dem Sachgebiet "Transporte und Luftfahrtangelegenheiten" des Straßenverkehrsamtes gegenüber angemeldet wurden, unter https://frankfurt.de/themen/verkehr/verkehrssicherheit/drohneneinsatz.

Das Service-Center Veranstaltungen im Ordnungsamt erteilt im Rahmen von Dreharbeiten die Sondernutzungsgenehmigungen für das Starten und Landen im öffentlichen Straßenraum. Dies sind circa zehn Drohnenflüge beziehungsweise Genehmigungen pro Jahr.

Die weit überwiegende Mehrzahl dieser Aufstiege bedarf keiner weiteren Genehmigung. Gleichwohl haben die Meldungen den Vorteil, dass Kenntnis über einen Teil der Drohnenflüge besteht und mit anderen Behörden und Dienststellen geteilt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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