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Zusammenfassung
Der Magistrat wird dazu befragt, ob die Planung für 2026 realistisch ist und welche fünf Bebauungspläne abgeschlossen werden sollen. Der Magistrat beantwortet, dass die Zahlen auf Erfahrungswerten beruhen und die Annahmen im Budgetplan realistisch sind, da bereits sieben Bebauungspläne in den Jahren 2024 und 2025 rechtskräftig geworden sind.
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Praunheimer Landstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 727.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verlängerung der U7 und/oder der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stadttiere und ihre Folgen05.12.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Praunheimer Landstraße per E-MailFrage an den Magistrat
Laut städtischem Auskunftssystem PlanAS sind etwa 36 Bebauungsplanverfahren nicht abgeschlossen, deren Aufstellung zwischen 2010 und 2024 beschlossen wurde. Davon stammen 22 aus der Zeit bis 2020. In einer Präsentation des Planungsdezernenten vom 25. März 2025 sollten von einem sogenannten "Projektportfolio Bebauungspläne" neun von 26 Bebauungsplänen mit oberster Priorität bearbeitet werden. Gemäß Planung im Doppelhaushalt 2024/2025 sollten insgesamt elf Bebauungspläne beschlossen werden, tatsächlich waren es aber bis heute nur vier. Im Haushaltsentwurf für 2026 sind fünf Bebauungspläne geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat, ob er seine Planung für 2026 für realistisch hält und welche fünf B-Pläne in 2026 abgeschlossen werden sollen.
Antwort des Magistrats
Die Angaben des Magistrats zu den jeweiligen Haushaltsentwürfen in Bezug auf das Produkt Bebauungsplan beruhen auf Erfahrungswerten und pauschalen Annahmen. Angesichts der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und zeitlichen Abläufe der Projekte beziehungsweise Bebauungsplanverfahren können sich für die einzelnen Jahre beziehungsweise Haushaltszeiträume tatsächlich Abweichungen gegenüber der angenommenen Zahl der Bebauungspläne ergeben. In den Jahren 2024 und 2025 sind nicht vier, sondern insgesamt sieben Bebauungspläne rechtskräftig geworden oder als Satzung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Im Einzelnen sind das die Verfahren zu:
- B150 Ä2 "Östlich Praunheimer Landstraße", NW 43c Nr. 2Ä, NW 43d Nr. 3Ä
- B257 Ä2
- Vereinfachte Änderung
- B862 Ä "Westlich Im Fuchsloch,
- Änderung"
- B897 "Fischerfeldstraße / Lange Straße"
- B908 "Südlich Am Riedsteg"
- B912 "Adam-Riese-Straße" und
- B923 "Nordwestlich Auf der Steinernen Straße" Im gesamten zu bearbeitenden Projektportfolio der Bebauungspläne findet durch das Stadtplanungsamt eine Priorisierung unter Berücksichtigung der städtebaulichen und politischen Bedeutung, der Risiken, des Ressourcenbedarfs und weiterer Kriterien statt. Die Priorisierung wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Von den neun aktuell in der obersten Prioritätsgruppe geführten Projekten werden sechs Bebauungsplanverfahren bis zur ersten Jahreshälfte 2027 rechtskräftig oder in die Veröffentlichung des Rechtsplanentwurfes gehen. Für das Jahr 2026 ist aktuell die Rechtskraft von folgenden drei Bebauungsplanverfahren vorgesehen:
- B899 "Nördlich Lorscher Straße"
- B928 "Südlich Frankenallee / Hellerhofstraße
- B946 "Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1" Innerhalb der ersten Jahreshälfte 2027 sollen nach derzeitigem Stand von der Stadtverordnetenversammlung folgende Bebauungsplanverfahren beschlossen werden:
- B702 Ä3 "Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße,
- Änderung"
- B895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände"
- B931 "Südlich Mainzer Landstraße/Elektronstraße" Darüber hinaus sollen bis zur erste Jahreshälfte 2027 folgende sieben Bebauungsplanverfahren mit Abschluss des Rechtsplanentwurfes in die Veröffentlichung gehen:
- B902 "Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung"
- B922 "Nördlich Lurgiallee"
- B935 "Industriepark Höchst Süd"
- B936 "Am Römerhof"
- B939 "Östlich Intzestraße"
- B941 "Östlich A 661/Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße"
- B949 "Östlich A 5/Eschborner Landstraße/Campus berufliche Bildung - ehemals Flint-Areal" Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat die angenommene Zahl für das Produkt Bebauungspläne im Haushaltsentwurf weiterhin für realistisch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.