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Die Stadt Frankfurt hat sich das Ziel gesetzt, eine der ersten „Zero Waste Cities“ in Deutschland zu werden. Im Rahmen d

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Verwaltung wird unter bestimmten Voraussetzungen unerlaubt aufgehängte Plakate entfernen, wenn die Verantwortlichen ihren Beseitigungspflichten nicht nachkommen. Es ist zu erwarten, dass diese Maßnahmen die Einhaltung der Regelungen zur Plakatwerbung verbessern und wiederholte Verstöße ahnden, indem Gebühren erhoben und möglicherweise neue Anträge versagt werden.

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Frage an den Magistrat

Für Plakatwerbung auf Straßen und Plätzen ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Es sind aber immer wieder Plakate zu sehen, für die, etwa weil das Datum der beworbenen Veranstaltung länger zurückliegt oder der Ort der Anbringung, etwa Fußgängerzonen, nicht ohne Weiteres genehmigungsfähig ist, keine Erlaubnis vorliegen kann. Die Verwaltung hat dann auch die Möglichkeit, zu Lasten des Verursachers die Plakate entfernen zu lassen. Ich frage den Magistrat: Unter welchen Voraussetzungen entfernt die Verwaltung unerlaubt aufgehängte Plakate und was unternimmt sie bei Verursachern, die bekanntermaßen häufig und dem Anschein nach absichtlich die Regeln brechen?

Antwort des Magistrats

Die Zero-Waste-Kampagne ist Teil der städtischen Maßnahmen zur Abfallberatung nach § 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Danach sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger:innen "im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben in Selbstverwaltung zur Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen verpflichtet."

Die Stadtverwaltung hat sich im Jahr 2021 über einen Magistratsbeschluss dazu verpflichtet die eigenen, städtischen Restmüllmengen zu reduzieren. Mit der M 30 aus dem Jahr 2022 wurde zusätzlich ein Beschluss der Stadtverordneten-versammlung gefasst, der unter anderem einen Maßnahmenplan und grundsätzlich die Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen sowie zur besseren Trennung verwertbarer Abfälle enthielt.

Auf diesen Beschlüssen aufbauend, wurden unterschiedliche Maßnahmen entwickelt, und unter anderem die Zero-Waste-Kampagne gestartet.

Die Kosten verteilen sich auf unterschiedliche Aspekte der ausgeschriebenen Kampagne. Neben den Ausgaben für die direkte Ansprache von Bürger:innen in Stadtteilen entfällt ein signifikanter Teil auf Mediakosten sowie auf die Entwicklung des Designs von Plakaten, Homepage und des Tools "Waste-Bewerb".

Für die Kampagne sind jährlich bis zu 200.000 Euro einkalkuliert. Die Laufzeit wurde zunächst auf drei Jahre begrenzt. Ob der gesamte Betrag in den einzelnen Jahren der Laufzeit jeweils benötigt wird, ist derzeit noch unklar.

Ziel der Kampagne ist es bekanntermaßen, die Mülltrennung zu verbessern und Möglichkeiten zur Vermeidung von Abfällen in der Bevölkerung bewusster zu machen. Die Kosten für die Kampagne wurden basierend auf der oben genannten Rechtsgrundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt. Der gesamte Gebührenbedarf liegt im Jahr 2025 bei rund 130 Millionen Euro. Rechnerisch bedeutet das: Wenn es gelingt, auf diesem Weg die Restabfallmenge aus privaten Haushalten in Frankfurt von derzeit etwa 150.000 Tonnen jährlich um rund 1.200 Tonnen - entspricht 0,8 Prozent - zu senken, wären die Kosten der Werbekampagne durch die geringeren Entsorgungskosten bereits vollständig refinanziert. Denn die Entsorgung von Restmüll ist mit Abstand die teuerste Art der Abfallentsorgung. Für korrekt entsorgte Bioabfälle entstehen beispielsweise nur ein Siebtel der Kosten je Tonne.

Das heißt ganz konkret: Bei Zero-Waste geht es nicht nur um den Schutz von Ressourcen und den respektvollen Umgang mit Rohstoffen und Gütern, sondern auch um finanzielle Ersparnisse für die einzelne Bürgerin.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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