Umwelt und Energie
Vorlagen
Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 549/12 Betreff: Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Drainage-Durchlass am Verbindungsweg vom Kätcheslachweiher zum Kalbacher Stadtpfad (In der Kätcheslach, etwa auf Höhe des Pfostens des Kinderwanderwegs) instand zu setzen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Drainage an der markierten Stelle unter dem asphaltierten Weg ist seit längerem verstopft, wodurch sich Regenwasser auf dem nördlich davon gelegenen Feld staut und das Pflanzenwachstum auf einer größeren Fläche verhindert, wie im Bild (aufgenommen nach etlichen regenfreien Tagen!) sichtbar. Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.09.2024, OF 541/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6085 2024 1. Die Vorlage OF 541/12 wird durch die Annahme der Vorlage 549/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 549/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStarkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 826/9 Betreff: Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden Viele der Überschwemmungen in Ortsbezirk der letzten Wochen, waren nicht auf unzureichende Dimensionierung der Kanalisation zurückzuführen, sondern auf mangelnde Abflussmöglichkeiten für das Oberflächenwasser. Die mangelnde Abflussmöglichkeiten des Oberflächenwasser kommen oftmals daher, dass viele Sinkkästen/Gullys verstopft sind oder zu wenig Durchfluss wegen Sand/Erde und Laub haben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur effektiven Vermeidung von Überschwemmungen bei Starkregen und Hochwasser folgende Maßnahmen durchzuführen: Höhere Reinigungsintervalle und regelmäßige Überprüfung der Sinkkästen im Stadtgebiet. Veröffentlichung einer Karte mit allen Gullys in Frankfurt, über die es Bürgern ermöglicht wird, eine Verstopfung bespielweise über "Mängelmelder - FFM" oder "stoerung24.de" den Verantwortlichen zu melden. Erstellung eines Förderprogramms zur Unterstützung privater Haushalte bei der Hochwasserprävention. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 826/9 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6132 2024 Die Vorlage OF 826/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragtenor die Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenWie kann die Wasserverschwendung an den Trinkbrunnen im Ortsbezirk 5 vermieden werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2024, OF 1283/5 Betreff: Wie kann die Wasserverschwendung an den Trinkbrunnen im Ortsbezirk 5 vermieden werden? Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf Auskunft zu geben über folgende Fragen: 1. Läuft das Wasser von Trinkbrunnen 24 Stunden am Tag? 2. Sind die Trinkbrunnen ganzjährig in Betrieb? 3. Ist es möglich die Trinkbrunnen mit einem Wasserhahn zu versehen, um so den Wasserverbrauch zu reduzieren? 4. Ist es möglich das derzeit in den Abfluss laufende Wasser von Trinkbrunnen aufzufangen und anderweitig zu nutzen, z.B. für die Bewässerung von Grünflächen? Begründung: Sauberes Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Schon aus Respekt denjenigen Menschen gegenüber, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, gilt es dessen Verschwendung zu vermeiden. Nach eigenen Messungen am Beispiel Bäckerbrunnen in Sachsenhausen sind das: 4 Liter pro 1,5 Minuten das entspricht einem Preis von 0,8 Cent (Mainovaabrechnung für Haushalte: 1l = 0,2 Cent brutto) 160 Liter pro Stunde 32 Cent 3840 Liter pro Tag 7,68 EUR 1.401.600 Liter pro Jahr 2803,20 EUR Rechnet man hier noch die Schmutzwassergebühr von EUR 1,45/ Kubikmeter (1000 Liter) dazu, dann wären das: Pro Stunde 23,2 Cent Pro Tag 5,57 EUR Pro Jahr 2033,05 EUR Insgesamt ist das, die Preise für Haushalte vorausgesetzt, pro Trinkbrunnen (Wasser und Abwasser) ein Preis von: 55,2 Cent pro Stunde 13,25 EUR pro Tag 4836,25 EUR pro Jahr Dies alles zu Grunde gelegt, muss die Verschwendung dieser wichtigsten Ressource vermieden werden Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1066 2024 Die Vorlage OF 1283/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStarkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 209/14 Betreff: Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1027 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat zusätzlich auch die folgenden Maßnahmen ergreift: - Von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen privaten Haushalten wird auf Antrag - auch rückwirkend für das Jahr 2024 - eine finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden gewährt. Die Höhe dieser Entschädigung sollte sich jeweils an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren und diesen Betrag nicht unterschreiten. - Das Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte sieht auch eine rückwirkende Förderung von bereits umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor. - Der Magistrat berichtet über den Sachstand der Gespräche mit den Nachbarkommunen, insbesondere mit Bad Homburg, deren Ergebnisse seit dem Ortstermin "Eschbachhochwasser" vom 20.10.2022 in Aussicht gestellt werden. - Der Magistrat prüft und berichtet, inwieweit Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffenen Stadtteilen noch ausreichend ist und wie dieses ggf. optimiert werden kann, um solche Überflutungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Begründung: Die von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen betroffenen privaten Haushalte dürfen von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Denn schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Daher ist der Magistrat aufgefordert, den Betroffenen auf Antrag eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Diese soll auch rückwirkend für das Jahr 2024 geleistet werden und sich in ihrer Höhe an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren, wobei dieser Betrag nicht unterschritten werden soll. Siehe hierzu auch die Anregung an den Magistrat (OM 5951 vom 13.09.2024), die einstimmig vom Ortsbeirat 15 verabschiedet wurde. Ein Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte muss in seinen Richtlinien logischerweise auch die Förderung von schon getätigten Maßnahmen für den Hochwasserschutz enthalten, denn die meisten der bereits mehrfach betroffenen Haushalte dürfte längst entsprechende Investitionen getätigt haben, etwa für bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken. Die in der Vorlage NR 1027 / 24 erwähnten verschmutzen Sinkkästen sind sicherlich ein Teil des Problems, jedoch lässt der Antrag die ganz grundsätzliche Fragestellung nach Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffen Stadtteilen vermissen und inwieweit diese noch ausreichend sind. Hier ist der Magistrat gefordert, für Klarheit zu sorgen und - wo notwendig - aufzuzeigen, wie das Kanalnetz optimiert werden kann, um solche Überschwemmungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, NR 1027 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage NR 1027 wird zugestimmt. b) Der Ortsbeirat sieht die ersten beiden Spiegelstriche als erledigt an und betrachtet die Erstellung eines Förderprogramms (sechster Spiegelstrich) als Angelegenheit für den Haushalt 2026. 2. Die Vorlage OF 209/14 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 2 CDU und GRÜNE gegen BFF (= Annahme); 1 CDU und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenStarkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 304/16 Betreff: Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1027 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat zusätzlich auch die folgenden Maßnahmen ergreift: - Von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen privaten Haushalten wird auf Antrag - auch rückwirkend für das Jahr 2024 - eine finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden gewährt. Die Höhe dieser Entschädigung sollte sich jeweils an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren und diesen Betrag nicht unterschreiten. - Das Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte sieht auch eine rückwirkende Förderung von bereits umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor. - Der Magistrat prüft und berichtet, inwieweit Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffenen Stadtteilen noch ausreichend ist und wie dieses ggf. optimiert werden kann, um solche Überflutungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Begründung: Die von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen betroffenen privaten Haushalte dürfen von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Denn schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Daher ist der Magistrat aufgefordert, den Betroffenen auf Antrag eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Diese soll auch rückwirkend für das Jahr 2024 geleistet werden und sich in ihrer Höhe an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren, wobei dieser Betrag nicht unterschritten werden soll. Siehe hierzu auch die Anregung an den Magistrat (OM 5951 vom 13.09.2024), die einstimmig vom Ortsbeirat 15 verabschiedet wurde. Ein Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte muss in seinen Richtlinien konsequenterweise auch die Förderung von schon getätigten Maßnahmen für den Hochwasserschutz enthalten, denn die meisten der bereits mehrfach betroffenen Haushalte dürfte längst entsprechende Investitionen getätigt haben, etwa für bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken. Die in der Vorlage NR 1027 / 24 erwähnten verschmutzen Sinkkästen sind sicherlich ein Teil des Problems, jedoch lässt der Antrag die ganz grundsätzliche Fragestellung nach Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffen Stadtteilen vermissen und inwieweit diese noch ausreichend sind. Hier ist der Magistrat gefordert, für Klarheit zu sorgen und - wo notwendig - aufzuzeigen, durch welche Maßnahmen das Kanalnetz optimiert werden kann, um solche Überschwemmungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, NR 1027 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1027 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 304/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung Linke
Partei: BFF
Weiter lesenHochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 476/8 Betreff: Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App "Meine Pegel" aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Urselbach und den Steinbach für die App "Meine Pegel" der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg vorzuschlagen. Begründung: Die Applikation "Meine Pegel" ist eine amtliche Hochwasser-Information mit rund 3.000 Pegeln in Deutschland. Die leicht über Smartphone nutzbare App liefert Infos über aktuelle und prognostizierte Wasserstände von kleineren und größeren Fließgewässern. Für Frankfurt sind derzeit nur die Nidda, der Eschbach und der Erlenbach mit je einem Messpunkt erfasst. Auch die anderen Taunusbäche, die in letzter Zeit häufiger sehr heftige sturzflutartige Wasserbewegungen haben, sollten hier erfasst sein. Nutzer der App können sich einen schnellen Überblick über die lokale Hochwasserlage verschaffen und/oder werden bei Grenzwertüberschreitungen und/oder Hochwasserwarnungen per Push-Mitteilung informiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6124 2024 Die Vorlage OF 476/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 477/8 Betreff: Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Interesse des Hochwasserschutzes 1. Anliegergrundstücke entlang des Urselbachs und des Steinbachs verstärkt auf fehlerhafte Lagerung von Holz, Kompost, Abfall und sonstigen potentiellen Abflusshindernissen in Hochwassergefahrensituationen zu kontrollieren und die Eigentümer über die nötigen Gewässerschutzabstände - auch bei kurzzeitigen Lagerungen - zu informieren; ggf. ist ein Bußgeld zu verhängen; 2. Bauherrschaften - sofern noch nicht gängige Praxis - zukünftig Auflagen zu erteilen, entlang bzw. am Ufer der o.g. Fließgewässer keinen Bauschutt, keine Baustoffe und auch keine sonstigen Baustellenmaterialien zu lagern; 3. dafür Sorge zu tragen, dass Treibgut in den Fließgewässern (z.B. umgestürzte Bäume) zügig entfernt wird. Begründung: Die zurückliegenden Starkregen- und Hochwasserereignisse und besonders das Mai-Hochwasser 2024 haben gerade im Bereich des Urselbachs gezeigt, dass bei Hochwasser am Ufer, an Böschungen und Gewässerrandstreifen gelagertes Holz, Grünschnitt, Bauschutt oder auch Arbeitsgeräte und Baustoffe aller Art von dem sturzflutartigen Durchfluss mitgerissen werden. Anschließend verstopfen die Bachdurchlässe, zum Beispiel an den Brücken, was zu Aufstauungen und Überläufen in die Grundstücke und Häuser führen kann. Es kommt zudem zu Gewässerverunreinigungen. Unerfreulich ist auch, wenn den Ämtern gemeldetes Treibgut in den Fließgewässern nicht entfernt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6125 2024 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDie Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 478/8 Betreff: Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen betreffend der Straße Kaltmühle gebeten: 1. Welche Maßnahmen werden eingeleitet, damit eine weitere Überschwemmung der Anwohnergrundstücke wie zuletzt im Mai 2024 verhindert werden kann? 2. Wie kann das Urselbachbett ertüchtigt werden, damit die Anlieger nicht bei jedem Starkregenereignis Angst haben müssen, dass das Wasser über die Ufer tritt und sich als reißender Fluss über ihre Grundstücke ergießt? 3. Welche Maßnahmen können eingeleitet werden, damit hoch gewachsene Bäume und Sträucher nicht auf die Häuser fallen, weil sie aufgrund der Starkregenereignisse ihre Standfestigkeit verlieren, bzw. bereits heute nicht mehr standsicher sind? 4. Welche baulichen Maßnahmen können eingeleitet werden, damit das Wasser bei Starkregenereignissen nicht zusätzlich über die Zugangsstraße Kaltmühle in die Grundstücke fließt? Quelle: Private Fotos Begründung: Für die Anwohner in der Straße Kaltmühle besteht dringender Handlungsbedarf. Bei dem nächsten Starkregenereignis ist bereits damit zu rechnen, dass sich Gehölze lösen und auf die Gebäude fallen oder Menschen auf Grund der reißenden Gewässer in Gefahr geraten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1054 2024 Die Vorlage OF 478/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRechenzentren „Am Martinszehnten“ in die lokale Wärmeplanung einbeziehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 557/12 Betreff: Rechenzentren "Am Martinszehnten" in die lokale Wärmeplanung einbeziehen Vorgang: M 118/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit Hilfe seiner zuständigen Ämter zu prüfen, ob die Abwärme der im Gewerbegebiet "Am Martinzehnten" stehenden beiden Rechenzentren in die kommunale bzw. lokale Wärmeplanung für die dortigen Gewerbeunternehmen als Wärme- und Produktionsenergie technisch nutzbar wäre. Begründung: Im Zuge der angestrebten Klimaneutralität sind alle Energieeinsparpotentiale in Betracht zu ziehen, die lokal auf kurzen Wegtrecken den möglichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Abwärmenutzung von Rechenzentren wird auch in Frankfurter Stadtteilen mittels einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Möglichkeiten "Am Martinszehnten" sind bisher davon unberührt und deshalb auch zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6090 2024 Die Vorlage OF 557/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKommunale Wärmeplanung
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 558/12 Betreff: Kommunale Wärmeplanung Vorgang: M 118/24 Laut dem Bundesgesetz "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom 17.11.2023 (in Kraft getreten am 01.01.2024) und des hessischen Energiegesetz vom 29.11.2023 sind Kommunem über 100.000 Einwohner verpflichtet bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmplanung zu erstellen. Dies hat die Stadt Frankfurt mit der M 118 vom 30.08.2024 zum spätmöglichsten Zeitpunkt 30.06.2026 nun auf den Weg gebracht. Eine Informationsveranstaltung hat hierzu stattgefunden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in der M 118 Zeitfenster einzubauen bis einzelne Schritte erfolgt sein müssen, um gegebenenfalls hier rechtzeitig nachjustieren zu können, 2. ferner sind auch u. a. die nördlichen Stadtteile in die Planung einzubeziehen, die heute noch als weiße Flächen in der kommunalen Wärmeplanung auftauchen und 3. sind alle bereits existierenden Vorschläge der Ortsbeiräte hierzu einzubeziehen und zu berücksichtigen. Begründung: Sollte die Errichtung z. B. einer Task Force Wärmeplanung mehr Zeit beanspruchen als im Voraus möglicherweise angedacht, muss evtl. an anderer Stelle Zeit eingespart werden. Die M 118 gibt hierzu keinerlei zeitlichen Rahmen vor. Da in vielen Bereichen Frankfurts Hauseigentümer*innen in den nächsten Jahren planen eine neue Heizung einzubauen, muss im ganzen Stadtgebiet transparent nachvollziehbar sein, welche künftige Möglichkeit gibt es, z. B. an das Fernwärmenetz, Blockheizkraftwerk etc. angeschlossen zu werden. Im Laufe der Jahre haben viele Ortsbeiräte, z. b. für Rechenzentren Vorschläge eingereicht oder auch für eine Biogasanlage (OM 2660/12 vom 09.09.2022), die es zu berücksichtigen gilt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 504 2024 Die Vorlage OF 558/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. die Vorlage OM 4527/23 OBR 12 in den Vorgang aufgenommen wird; 2. die Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "2. ferner sind auch u. a. die nördlichen Stadtteile, insbesondere Kalbach und die am Riedberg südlich des Bonifatiusparks liegenden Wohngebiete, in die Planung einzubeziehen, die heute noch als weiße Flächen in der kommunalen Wärmeplanung auftauchen und"; 3. die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Die Kommunale Wärmeplanung gemäß der Vorlage M 118 wird grundsätzlich begrüßt, allerdings enthält die Studie im Anhang der Vorlage M 118 teils Fehler, teils auch Fehleinschätzungen. - In Anlage 1, Seite 29, Abbildung 6 fehlen die Rechenzentren am Martinszehnten in der Übersicht der Rechenzentrumscluster. - In der gleichen Abbildung wird der Bereich südlich des Bonifatiusparks am Riedberg als bereits erschlossenes Gebiet dargestellt. Das ist leider fehlerhaft. In diesem Gebiet wird derzeit mit Gas geheizt. Die Heizungen (Baujahre ca. 2000 bis 2005) kommen langsam in die Jahre und eine Reihe von Anwohnern hat auch bereits ihr Interesse signalisiert, von Erdgas auf Fernwärme umzurüsten, wenn diese angeboten wird. - Fehlend in dieser Darstellung (und auch in Anlage 2, Seite 53, Abbildung 12 und Seite 62, Abbildung 16) ist ganz Kalbach. Der Baubestand Kalbachs ist in der Regel schon einige Jahrzehnte alt, sodass die Wärmedämmung oft nicht heutigen Standards entspricht. Die Siedlungsstruktur entlang weniger Straßen und mit gering ausgeprägter Flächigkeit spricht für eine Erschließung mit vertretbarem Aufwand, sodass eine Wirtschaftlichkeit der Umrüstung vermutet werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenInformationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 895/10 Betreff: Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22; OM 5556/24 OBR 10; ST 1639/24 Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich, dass der Magistrat die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Info-Veranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg, am 23.09.2024 über die aktuellen Erkenntnisse sowie die erforderlichen und noch zu treffenden Maßnahmen des Magistrats, aber auch der jeweiligen Objekteigentümer informierte. Aufgrund des starken Interesses und der großen Teilnehmerzahl, musste die Veranstaltung sogar kurzfristig in das Titus-Forum verlegt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten warum er in seiner Stellungnahme vom 09.09.2024, ST 1639 noch mittteilt "in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können", es aber unterlassen hat, auf die "Info-Veranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg" hinzuweisen. Dies ist insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar und wird ausdrücklich missbilligt, weil die SEF bereits mit Schreiben vom 31.07.2024 zu der Infoveranstaltung, ursprünglich am Frankfurter Berg eingeladen hatte! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2024, OF 923/10 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5556 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1639 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 895/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 923/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6208 2024 1. Die Vorlage OF 895/10 wird als gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz das Wort "ausdrücklich" gestrichen, der vierte und fünfte Absatz zu Ziffer 1. des Tenors und der Satz "Warum wurde der Ortsbeirat nicht zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen?" eingefügt wird. Zudem wird der Satz "Der Magistrat wird gebeten, ein Protokoll der Veranstaltung nebst Präsentationen und Erläuterungen dem Ortsbeirat 10 umgehend zu überlassen." als Ziffer 2. des Tenors eingefügt. 2. Die Vorlage OF 923/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/10 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStromausfälle im Ortsbezirk 10 seit 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 918/10 Betreff: Stromausfälle im Ortsbezirk 10 seit 2022 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit allen zuständigen Stellen um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. wann, wie oft und wo seit 2022 Stromausfälle seit in den Stadtteilen Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg und Bonames stattgefunden haben und aus welchen Gründen, 2. wie Stromausfälle künftig möglichst verhindert werden können, 3. von besonderem Interesse dabei sind alle vorgesehenen Maßnahmen, um künftig jederzeit und dauerhaft die wichtige Netz- beziehungsweise Stromstabilität sicher zu stellen, 4. welche Fördermöglichkeiten für den Eigenschutz, zum Beispiel für modernste, ohne jegliche Unterbrechung ausfallsichere Notstromaggregate oder ähnliches bestehen? Begründung: Auch die automatische Einschaltung von vielen Notstromaggregaten erfolgt meist nicht ohne Schäden beziehungsweise ohne Unterbrechung. Wiederholte Stromausfälle auch in Preungesheim konnten offenbar nicht verhindert werden. Betroffen sind unter anderem private, schwerkranke und gewerbliche oder mittelständige Abnehmer. Dies kann zum Beispiel für verderbliche Lebensmittel, für Medikamente oder für sonstige Waren zu weitreichenden, teuren und leider auch gesundheitsgefährdenden Folgen führen. Bestimmte Geräte schalten sich ab und oder starten nicht automatisch. Teilweise sind Daten verloren. Es ist schlimm, wenn der jeweilige Ausfall oder das Schadensereignis nicht rechtzeitig erkennbar beziehungsweise nicht heilbar ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6066 2024 Die Vorlage OF 918/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKein Handlungsbedarf beim Carlo-Schmid-Platz?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2024, OF 1009/2 Betreff: Kein Handlungsbedarf beim Carlo-Schmid-Platz? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, warum der Carlo-Schmid-Platz in der Liste der (vor-, besonders, sehr und "normal") dringlich an den Klimawandel anzupassenden Plätzen fehlt (siehe B 288). Hierzu sind die Einschätzungen des Magistrats zum Carlo-Schmid-Platz, anhand der im Magistratsvortrag M 18 vom 10.02.2023 aufgeführten sechs Kriterien (Mesoklima, Vulnerabilität, Starkregengefahr, Bedeutung im Quartier, Mikroklima, funktionale Defizite) darzulegen. Begründung: Der Carlo-Schmid-Platz fehlt in der Liste der dringlich an den Klimawandel anzupassenden Plätze im Magistratsbericht B 288. Dies ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Ein Aufenthalt auf dem Platz an einem Tag mit über 30°C in diesem Sommer hätte die Dringlichkeit einer Klimawandelanpassung deutlich gemacht. Ein Vergleich des Carlo-Schmid-Platzes mit den in der Liste im B 288 aufgeführten Plätzen im Geoportal der Stadt Frankfurt ergibt nach den dort verfügbaren Kriterien des Magistratsvortrags M 18 - Starkregengefahr, Mikroklima, Vulnerabilitätsanalyse - mindestens vergleichbare Ergebnisse. Insofern drängt sich erneut der Verdacht auf, dass Umgestaltungen am Carlo-Schmid-Platz trotz tatsächlicher Dringlichkeit allein aufgrund des Wunsches des Magistrats verschoben werden, um diesen mitsamt dem gesamten geplanten Kulturcampus-Areal einheitlich umzugestalten. Eine notwendige und dringende Klimaanpassung darf aber nicht wegen eines solchen - allein schon wegen des unklaren zeitlichen Horizonts - ungewissen Ziels auf die lange Bank geschoben werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1046 2024 Die Vorlage OF 1009/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
Weiter lesenEinsetzung Klimaschutzbeauftragte:r
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 332/15 Betreff: Einsetzung Klimaschutzbeauftragte:r Der Magistrat wird gebeten für den Ortsbezirk 15 (und ggf. für alle weiteren Frankfurter Ortsbezirke jeweils) eine:n ehrenamtliche:n Klimaschutzbeauftragte:n, auf Vorschlag des Ortsbeirates, zu ernennen, der/die den Bürger:innen als Anlaufstelle für Anliegen und Fragen zum Klimaschutz dienen kann. Diese Person beschäftigt sich intensiv mit dem betreffenden Themenbereich und kann somit für den Ortsbeirat fachlich unterstützend wirken. Begründung: : Der Klimawandel und seine Folgen werden für viele Menschen zunehmend zu einer Belastung. Diese betrifft immer mehr Lebensbereiche, auch auf kommunaler Ebene. So kam es in Nieder-Eschbach allein in der näheren Vergangenheit beispielsweise vermehrt zu folgenreichen Hochwasserereignissen. Hinsichtlich notwendiger auch präventiver Aktivitäten solch drastischer Ereignisse sowie anderer möglicher Bedrohungslagen betreffend hält der Ortsbeirat 15 eine zusätzliche unterstützende Instanz für dringend geboten. Dies erscheint zusätzlich plausibel, da es sich beim Klimawandel um ein komplexes Themengebiet handelt, dessen Bearbeitung ein gewisses tiefergehendes Wissen erfordert. Das Wissen um Folgen und angemessene Maßnahmen kann einen Vorteil für eine Vielzahl von Bürger*innen mit sich bringen Bereits jetzt schon gibt es für verschiedene wichtige Bereiche - z.B. Kinder - Beauftragte, die eine gewisse Expertise besitzen. Dadurch sind die Beauftragten Ansprechpersonen nicht nur für die Bürger:innen , sondern auch für den Ortsbeirat. Durch Ihre ehrenamtliche Spezialisierung sind sie in der Lage, verschiedene öffentlich-fachliche Termine wahrzunehmen und darüber zu informieren. Auch Klimaschutzbeauftragte würden an Schulungen zu Maßnahmenplanung teilnehmen und einen Beitrag zur Umsetzung leisten. Zudem halten sie Kontakt zu relevanten Akteuren, wie dem Ortsbeirat, anderen Städten und Gemeinden, Kleinunternehmen, etc. Durch ihre Arbeit kann die Person somit eine Bereicherung für die Suche nach adäquaten Handlungen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 332/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 435/7 Betreff: Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz Der M 118 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: - Ergänzung letzter Satz von III: "Über die Zwischenstände der Task Force Wärmeplanung werden quartalsweise Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte unterrichtet. Außerdem wird ein "Beirat zur kommunalen Wärmeplanung" eingerichtet unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Interessensvertretungen (Umweltverbände, Mieter-Verbände, Hausbesitzer, IHK...). Dieser wird federführend vom Klimareferat quartalsmäßig eingeladen. Die Sitzungen und Protokolle des Beirats sind öffentlich zugänglich. Die Diskussionsergebnisse des Beirats fließen in den Prozess der Arbeit der Task Force Wärmeplanung ein. - Ziffer V ergänzen durch: Maßnahmen, die parallel zum Planungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung zur Erprobung von Energiemaßnahmen in so genannten Energiewendevierteln ergriffen werden sollen, werden den betroffenen Ortsbeiräten und der STVV vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt. Begründung: Beteiligung und Transparenz sind Grundvoraussetzung dafür, dass die Klimapolitik bezüglich der Wärmeplanung gelingt. Die Befürchtungen der Bevölkerung, dass die Kosten für die Transformation einseitig auf die Bewohner und Mieter umgelegt werden, sind zu entkräften durch die Berücksichtigung ihrer Interessen. Deshalb der Beirat. Deshalb die ständige Offenlegung der Pläne vor den demokratisch gewählten Organen. Darüber lassen sich auch Mitsprache und demokratische Willensbildungsprozesse organisieren. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD-Fraktion werden die Anregungen unter den beiden Spiegelstrichen getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 500 2024 1. Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. 2. a) Der erste Spiegelstrich der Vorlage OF 435/7 wird abgelehnt. b) Der zweite Spiegelstrich der Vorlage OF 435/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und fraktionslos zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu b) SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenRegenwassersammelbecken
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2024, OF 764/3 Betreff: Regenwassersammelbecken Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob es in Frankfurt Regenwassersammelbecken gibt, die zum Beispiel in den Sommermonaten zur Entnahme für Bewässerungsmaßnahmen genutzt werden können. Begründung: Die Starkregenereignisse nehmen zu. Der Schutz vor diesen Ereignissen ist eine wichtige Aufgabe. Allerdings sollte auch die Speicherung des Niederschlagswassers für ebenfalls erwartete längere Trockenperioden nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Stadt, zum Konzept der Maßnahmen zur Klimaanpassung gehören. Gleichzeitig könnte damit die immer wieder kritisierte Bewässerung des Stadtgrüns mit Trinkwasser abgelöst werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1048 2024 Die Vorlage OF 764/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEin Garten für die Kita Krambambuli
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5923 entstanden aus Vorlage: OF 537/12 vom 29.08.2024 Betreff: Ein Garten für die Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, die Flurstücke in der Gemarkung 0499, Flurnummer 38, Flurstücknummern 3276 und 3274, die hinter der Kita Krambambuli liegen, der Kita zu übereignen oder zumindest zur Nutzung als Gartenfläche für die Kinder freizugeben. Begründung: Diese Anregung wurde bereits im Februar 2023 ähnlich gestellt und damals mit der Begründung abgelehnt, dass ein Flurstück nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt steht und die Kinder der Kita Krambambuli über genügend Spielfläche verfügen. Wunsch ist es, eine Gartenfläche für die Kinder anzulegen. Allerdings führt das Anlegen von Gartenbeeten auf dem bestehenden Gelände zu einer Reduzierung der Spielfläche. Deshalb erscheint es sinnvoll, die angrenzenden, ungenutzten Flurstücke für den Kita-Garten zu verwenden. Diese Flurstücke befinden sich derzeit in einem verwahrlosten Zustand und sind frei zugänglich, nachdem der ehemals vorhandene Zaun entfernt wurde. Anstatt diese Flächen der Verwilderung zu überlassen, könnten sie sinnvoll und sicher für die Kinder genutzt werden. Zwar haben die Kinder derzeit ausreichend Platz zum Spielen, doch sollte dieser Platz nicht für das Anlegen eines Gartens reduziert werden, wenn direkt neben der Kita zwei brachliegende Grundstücke zur Verfügung stehen. Diese Grundstücke bieten ideale Voraussetzungen, um den Kindern einen eigenen Garten zu ermöglichen. Der Garten würde nicht nur die pädagogische Arbeit der Kita bereichern, sondern auch die Umgebung aufwerten und den Kindern wertvolle Erfahrungen im Umgang mit der Natur ermöglichen. Es ist daher im Interesse der Stadt und ihrer jüngsten Bürger, diese Fläche sinnvoll zu nutzen und den Kindern einen Garten zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5895 entstanden aus Vorlage: OF 884/10 vom 20.08.2024 Betreff: Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten Zum mehrstündigen Stromausfall im Ortsbezirk 10 am 03.07.2024 wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. In welchem Zeitraum werden in öffentlichen Einrichtungen mit Diesel/Benzin betriebene Notstromaggregate durch Stromspeicher mit Notstromfunktion ersetzt? 2. Wird eine Nachrüstung von bestehenden Fotovoltaikanlagen mit notstromfähigen Stromspeicheranlagen Standard? 3. Werden die städtischen Bauleitlinien dahin gehend ergänzt, dass Stromspeicher nur noch mit der Funktion "notstromfähig" eingebaut werden dürfen, nicht nur bei Neuanschaffungen? Begründung: In naher Zukunft kann die Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe sehr schnell für private, öffentliche, gewerbliche und kommunale Haushalte teuer werden. Notstromanlagen in allen Größen müssen auf klimaschonende Energieerzeugung umgerüstet werden, um den neuen Herausforderungen des Klimaschutzes gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 228 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50
Notstrommaßnahmen bei Stromausfall
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5909 entstanden aus Vorlage: OF 883/10 vom 20.08.2024 Betreff: Notstrommaßnahmen bei Stromausfall Zum mehrstündigen Stromausfall im Ortsbezirk 10 am 03.07.2024 wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob alle Personen erreicht und versorgt werden konnten, die auf Strom angewiesen waren, wie beispielsweise Nutzer von lebenserhaltenden Beatmungsgeräten , die bei Stromausfall nur mit begrenzter Akkubetriebszeit funktionieren; 2. wie der Einsatzplan der Feuerwehr für Notstromgeräte im Ortsbezirk aussieht. Begründung: Im Ortsbezirk 10 hat der mehrstündige Stromausfall am 03.07.2024 aufgezeigt, dass Technik ausfallen kann und dadurch Menschen in akute Lebensgefahr geraten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0
Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 entstanden aus Vorlage: OF 457/8 vom 19.08.2024 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 1638/20 OBR 8; ST 1610/20; V 218/21 OBR 8; ST 239/22; OM 2262/22 OBR 8; ST 55/23; OA 422/23 OBR 8; B 487/23; OM 5604/24 OBR 8 Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und auch zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat, mit dem für die Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernenten Wolfgang Siefert (GRÜNE), muss jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für die maximal möglichen Vorkehrungen sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Maßnahmen laut der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604, umzusetzen und dabei die sechste Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu prüfen (vgl. Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262). Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Anlage mitzudenken; 2. ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu die Power-Point-Präsentation); 3. die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 und zu den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu sichern (z. B. Damm); 4. mit dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100 wilde Bäche für Hessen" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu Stellungnahme ST 1610 aus 2020 und Vorlage OM 2262 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen der ehemaligen Papiermühle und der Krebsmühle teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden; 5. bei jeder künftigen grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen, gleichzeitig Vergrößerungen im Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren; 6. mit den Eigentümern des Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder fließen kann (vgl. Stellungnahme ST 239 aus 2022); 7. mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern frei gehalten werden. Bei der Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2023, OA 422, wird verwiesen; 8. auf die Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet Neumühle am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen (Zisternensatzung); 9. über die im Magistratsbericht vom 18.12.2023, B 487, angekündigten Retentionsmaßnahmen im Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1638 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610 Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 218 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 239 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 55 Anregung vom 07.12.2023, OA 422 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 487 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 255 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-34
Ideen
Ladestation in der Stadt
Es müssten viel mehr Ladestationen (50kw und mehr)in der Stadt aufgestellt werden. Ich würde mir ein Elektroauto kaufen wenn es alle 200 m Ladepukte geben würde. Nicht die E-Autos sind das Problem. Nur wenn man auf Miete wohnt und keine Garage oder festen Parkplatz hat ist es sehr schwierig auf E-Mobilität umzusteigen.
Einrichtung eines Klimarats für Frankfurt
Ein Klimarat für Frankfurt hätte das Ziel, zu individuellen Probleme und Fragen bei der Umsetzung eines nachhaltigen Alltags direkt mit den Bürgern in Kontakt zu kommen. Klimaräte sammeln Mitteilungen und Fragen über Umweltthemen und Klimaschutz im Alltag der Frankfurter und versuchen diese direkt zu klären. Vorbild ist der deutschlandweite "Bürgerrat Klima" von 2021 https://buergerrat-klima.de/ (nexusinstitut.de/buergerrat-klima-2021/) oder der aktuelle in Österreich stattfindende Klimarat https://klimarat.org/ Eine auf die Stadt Frankfurt reduzierte Kampagne wäre im Alltag der Stadtbevölkerung präsenter und für die Beteiligten greifbarer. Es könnten konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, wie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt umgesetzt werden könnten.
Ladesäulen in Nieder Eschbach
An der Ubahn Station Nieder Eschbach bieten sich hervorragende Möglichkeiten Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu installieren. Jegliche Versuche über die VGF und die Stadt dies anzuregen sind leider gescheitert. Also nun über die Ideen Plattform.
Ukraine-Krieg: Elektrifizierung der städtischen Dienstwagenflotte
Aufgrund des Krieges in der Ukraine und im Sinne der Umwelt sollte die städtische Dienstwagenflotte elektrifiziert werden. Es sollten nur noch elektrisch angetriebene Dienstwagen beschafft werden.
Heizpilze verbieten
Auf den ersten Blick scheint ein Heizpilz, vor allem in der Gastronomie, eine sehr gute Idee zu sein. Mit einer Heizung können Außenanlagen auch in der kalten Jahreszeit in der Gastronomie genutzt werden. Speziell das Rauchverbot in der Gastronomie hat den Heizpilz zu einem wahren Renner gemacht. Aber Studien haben ergeben, dass Gaspilze sehr viel Kohlendioxid in die Luft abgeben und somit negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das hat dazu geführt, dass Gaspilze in vielen Staaten verboten worden sind. Heizpilze wurden in der Politik erst mit der Einführung des Rauchverbotes in Gaststätten zum großen Thema. Gastronomen stellten Heizpilze vor ihren Betrieben auf, damit die Raucher wenigsten nicht frieren, wenn sie zum Rauchen ins Freie müssen. Es zeigte sich jedoch schnell, dass die mit Gas betriebenen Heizpilze ein Risiko für die Umwelt darstellen.
Fütterverbot
Mehrsprachige Schilder die erklären dass das Füttern mit Brot den Gänsen und Enten schadet (das reine Verbot scheint nicht zu wirken und es fehlen Schilder im Bereich Staustufen, wo oft gefüttert wird)
Energie und Wasser sparen im künftigen Schwimmbad
Als regelmäßige Schwimmerin erlebe ich leidlich bei jedem Schwimmbadbesuch, wie sorglos manch Besucher*in mit der Ressource Wasser umgehet. Manch eine*r lässt sich ohne Not minutenlang vom warmen Wasser berieseln. Schon lange geht mir im Kopf herum, wie einfach eine digital/technische Lösung sein könnte, um die Besucher*innen zum Sparen von Wasser und letztendlich auch Energie bringen zu können. Die aktuelle Diskussion um das Sparen von Gas/Energie nehme ich zum Anlass, meine Idee hier zu platzieren, zumal gerade das neue Bad (Ersatz vom Panoramabad und künftig vom Rebstockbad) im Bau ist. Meine Idee: Beim Einlass erhält jede Person einen Chip (mit dem auch der Schrank zu schließen ist), auf dem ein Guthaben von X Liter (müsste von Profis definiert werden) Wasser ausgewiesen ist. Verbraucht die Person darüber hinaus mehr Wasser, wird dies (wie es auch bei der Abrechnung von Speisen und Getränken in Bädern und Thermen üblich ist), auf dem Chip gespeichert und beim Verlassen des Bades abgerechnet. Die Umsetzung dieses Vorschlags bringt meiner Auffassung nach nicht nur eine erhebliche Ersparnis für das einzelne Bad (und am Ende Steuerzahler*innen) sondern sensibilisiert für das gesamte und auch globale Problem der Verschwendung. Über einen hohen Zuspruch zu dieser Idee und einer damit hoffentlich verbundenen Umsetzung würde ich mich sehr freuen.
KFZ Ladesäule in Oberrad
Wann kommen die ersten Ladesäulen nach Oberrad? Als Nutzer eines Elektrofahzeugs ist es mir nicht möglich mein Fahrzeug in annehmbarer Entfernung zu meinem Wohnort zu laden. 2 öffentlich gut zugängliche Plätze, ohne Beeinflussung der Abfallwirtschaft oder sonstigem Verkehr, wären z.B. am Ende (Wendehammer) der Hildegard-Schaeder-Str. möglich.
Grundwasser
das Grundwasser wird von Grossbaustellen In den Main gepumpt. Mein Vorschlag weiter in den Stadtwald leiten.
Keine subventionierten Parkplätze in einer der best angebundenen Orte Deutschlands
Die Bürger der Innenstadt profitieren massiv durch Subventionierungen Ihrer Parkplätze. So müssen Sie monatlich für einen Parkplatz z.B. am Gericht anstelle der 172,55 Euro nur 60 Euro zahlen. Diese Subventionierungen tragen wir Bürger der Stadt. Grundsätzlich ist gegen Subventionen nichts einzuwenden, wenn sie das Leben verbessern oder vereinfachen und in diesem Sinne auch zwingend notwendig sind. Hier aber handelt es sich um einen Ort, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet angebunden ist. Anwohner die dennoch an diesem Ort ein Auto zwingend benötigen (z.B.Ärzte, Therapeuten, freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz etc.) sollte die Subventionierung nach wie vor zustehen. Nicht jedoch der Allgemeinheit. Wenn man ein Auto in dieser Wohnlage dennoch meint zu brauchen, kann man dieses auch in öffentlichen Parkhäusern auf eigene Kosten abstellen. Denn lieber sehe ich das Geld dann in die Vergünstigung des öffentlichen Nahverkehr investiert, davon hat dann jeder was. Die Umwelt wird es ihnen ebenfalls danken.