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Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern

Vorlagentyp: OFCDU
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, im Interesse des Hochwasserschutzes

  1. Anliegergrundstücke entlang des Urselbachs und des Steinbachs verstärkt auf fehlerhafte Lagerung von Holz, Kompost, Abfall und sonstigen potentiellen Abflusshindernissen in Hochwassergefahrensituationen zu kontrollieren und die Eigentümer über die nötigen Gewässerschutzabstände - auch bei kurzzeitigen Lagerungen - zu informieren; ggf. ist ein Bußgeld zu verhängen;
  2. Bauherrschaften - sofern noch nicht gängige Praxis - zukünftig Auflagen zu erteilen, entlang bzw. am Ufer der o.g. Fließgewässer keinen Bauschutt, keine Baustoffe und auch keine sonstigen Baustellenmaterialien zu lagern;
  3. dafür Sorge zu tragen, dass Treibgut in den Fließgewässern (z.B. umgestürzte Bäume) zügig entfernt wird.

Begründung

Die zurückliegenden Starkregen- und Hochwasserereignisse und besonders das Mai-Hochwasser 2024 haben gerade im Bereich des Urselbachs gezeigt, dass bei Hochwasser am Ufer, an Böschungen und Gewässerrandstreifen gelagertes Holz, Grünschnitt, Bauschutt oder auch Arbeitsgeräte und Baustoffe aller Art von dem sturzflutartigen Durchfluss mitgerissen werden. Anschließend verstopfen die Bachdurchlässe, zum Beispiel an den Brücken, was zu Aufstauungen und Überläufen in die Grundstücke und Häuser führen kann. Es kommt zudem zu Gewässerverunreinigungen. Unerfreulich ist auch, wenn den Ämtern gemeldetes Treibgut in den Fließgewässern nicht entfernt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2024Sie sind hier
    OFOF 477/8Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. November 2024OMOM 6125Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagernDirektanregung
  3. 3. März 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 316Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 32 · 07.11.2024
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6125 2024 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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