Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.10.2024, OF 477/8 Betreff: Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Interesse des Hochwasserschutzes 1. Anliegergrundstücke entlang des Urselbachs und des Steinbachs verstärkt auf fehlerhafte Lagerung von Holz, Kompost, Abfall und sonstigen potentiellen Abflusshindernissen in Hochwassergefahrensituationen zu kontrollieren und die Eigentümer über die nötigen Gewässerschutzabstände - auch bei kurzzeitigen Lagerungen - zu informieren; ggf. ist ein Bußgeld zu verhängen; 2. Bauherrschaften - sofern noch nicht gängige Praxis - zukünftig Auflagen zu erteilen, entlang bzw. am Ufer der o.g. Fließgewässer keinen Bauschutt, keine Baustoffe und auch keine sonstigen Baustellenmaterialien zu lagern; 3. dafür Sorge zu tragen, dass Treibgut in den Fließgewässern (z.B. umgestürzte Bäume) zügig entfernt wird.
Begründung:
Die zurückliegenden Starkregen- und Hochwasserereignisse und besonders das Mai-Hochwasser 2024 haben gerade im Bereich des Urselbachs gezeigt, dass bei Hochwasser am Ufer, an Böschungen und Gewässerrandstreifen gelagertes Holz, Grünschnitt, Bauschutt oder auch Arbeitsgeräte und Baustoffe aller Art von dem sturzflutartigen Durchfluss mitgerissen werden. Anschließend verstopfen die Bachdurchlässe, zum Beispiel an den Brücken, was zu Aufstauungen und Überläufen in die Grundstücke und Häuser führen kann. Es kommt zudem zu Gewässerverunreinigungen. Unerfreulich ist auch, wenn den Ämtern gemeldetes Treibgut in den Fließgewässern nicht entfernt wird.Beratung im Ortsbeirat: 8