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Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden

Vorlagentyp: OFBFF
1 SitzungAbgelehnt

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Vorlage NR 1027 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat zusätzlich auch die

folgenden Maßnahmen ergreift:

- Von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen privaten Haushalten wird auf Antrag - auch rückwirkend für das Jahr 2024 - eine finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden gewährt. Die Höhe dieser Entschädigung sollte sich jeweils an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren und diesen Betrag nicht unterschreiten.

- Das Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte sieht auch eine rückwirkende Förderung von bereits umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor.

- Der Magistrat berichtet über den Sachstand der Gespräche mit den Nachbarkommunen, insbesondere mit Bad Homburg, deren Ergebnisse seit dem Ortstermin "Eschbachhochwasser" vom 20.10.2022 in Aussicht gestellt werden.

- Der Magistrat prüft und berichtet, inwieweit Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffenen Stadtteilen noch ausreichend ist und wie dieses ggf. optimiert werden kann, um solche Überflutungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren.

Begründung

Überschwemmungen vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1027 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat zusätzlich auch die folgenden Maßnahmen ergreift: - Von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen privaten Haushalten wird auf Antrag - auch rückwirkend für das Jahr 2024 - eine finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden gewährt. Die Höhe dieser Entschädigung sollte sich jeweils an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren und diesen Betrag nicht unterschreiten. - Das Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte sieht auch eine rückwirkende Förderung von bereits umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor. - Der Magistrat berichtet über den Sachstand der Gespräche mit den Nachbarkommunen, insbesondere mit Bad Homburg, deren Ergebnisse seit dem Ortstermin "Eschbachhochwasser" vom 20.10.2022 in Aussicht gestellt werden. - Der Magistrat prüft und berichtet, inwieweit Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffenen Stadtteilen noch ausreichend ist und wie dieses ggf. optimiert werden kann, um solche Überflutungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Begründung: Die von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen betroffenen privaten Haushalte dürfen von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Denn schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Daher ist der Magistrat aufgefordert, den Betroffenen auf Antrag eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Diese soll auch rückwirkend für das Jahr 2024 geleistet werden und sich in ihrer Höhe an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren, wobei dieser Betrag nicht unterschritten werden soll. Siehe hierzu auch die Anregung an den Magistrat (OM 5951 vom 13.09.2024), die einstimmig vom Ortsbeirat 15 verabschiedet wurde. Ein Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte muss in seinen Richtlinien logischerweise auch die Förderung von schon getätigten Maßnahmen für den Hochwasserschutz enthalten, denn die meisten der bereits mehrfach betroffenen Haushalte dürfte längst entsprechende Investitionen getätigt haben, etwa für bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken. Die in der Vorlage NR 1027 / 24 erwähnten verschmutzen Sinkkästen sind sicherlich ein Teil des Problems, jedoch lässt der Antrag die ganz grundsätzliche Fragestellung nach Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffen Stadtteilen vermissen und inwieweit diese noch ausreichend sind. Hier ist der Magistrat gefordert, für Klarheit zu sorgen und - wo notwendig - aufzuzeigen, wie das Kanalnetz optimiert werden kann, um solche Überschwemmungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Oktober 2024 brachte BFF im Ortsbeirat 14 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.10.2024 im OBR 14 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 33 · 28.10.2024
TO I, TOP 13
Abgelehnt
1. a) Der Vorlage NR 1027 wird zugestimmt. b) Der Ortsbeirat sieht die ersten beiden Spiegelstriche als erledigt an und betrachtet die Erstellung eines Förderprogramms (sechster Spiegelstrich) als Angelegenheit für den Haushalt 2026. 2. Die Vorlage OF 209/14 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
2 CDUGrüne
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
1 CDUSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 2 CDU und GRÜNE gegen BFF (= Annahme); 1 CDU und SPD (= Enthaltung)

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