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Notstrommaßnahmen bei Stromausfall

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die Notstrommaßnahmen bei Stromausfällen zu überprüfen, insbesondere die Versorgung von Personen, die auf elektrische Geräte angewiesen sind. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines mehrstündigen Stromausfalls, der akute Lebensgefahr für Betroffene aufzeigte.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Zum mehrstündigen Stromausfall im Ortsbezirk 10 am 03.07.2024 wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten,

  1. ob alle Personen erreicht und versorgt werden konnten, die auf Strom angewiesen waren, wie beispielsweise Nutzer von lebenserhaltenden Beatmungsgeräten , die bei Stromausfall nur mit begrenzter Akkubetriebszeit funktionieren;
  2. wie der Einsatzplan der Feuerwehr für Notstromgeräte im Ortsbezirk aussieht.

Begründung

Im Ortsbezirk 10 hat der mehrstündige Stromausfall am 03.07.2024 aufgezeigt, dass Technik ausfallen kann und dadurch Menschen in akute Lebensgefahr geraten können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2024OFOF 883/10Notstrommaßnahmen bei StromausfallOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. September 2024Sie sind hier
    OMOM 5909Notstrommaßnahmen bei Stromausfall
    Direktanregung
  3. 17. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 119Notstrommaßnahmen bei StromausfallStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 35 · 14.01.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0

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