Ein Garten für die Kita Krambambuli
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Bisheriger Verlauf
29.08.2024
13.09.2024
13.09.2024
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5923 entstanden aus Vorlage: OF 537/12 vom 29.08.2024
Betreff: Ein Garten für die Kita Krambambuli
Der Magistrat wird gebeten, die Flurstücke in der Gemarkung 0499, Flurnummer 38, Flurstücknummern 3276 und 3274, die hinter der Kita Krambambuli liegen, der Kita zu übereignen oder zumindest zur Nutzung als Gartenfläche für die Kinder freizugeben. Begründung:
Diese Anregung wurde bereits im Februar 2023 ähnlich gestellt und damals mit der Begründung abgelehnt, dass ein Flurstück nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt steht und die Kinder der Kita Krambambuli über genügend Spielfläche verfügen. Wunsch ist es, eine Gartenfläche für die Kinder anzulegen. Allerdings führt das Anlegen von Gartenbeeten auf dem bestehenden Gelände zu einer Reduzierung der Spielfläche. Deshalb erscheint es sinnvoll, die angrenzenden, ungenutzten Flurstücke für den Kita-Garten zu verwenden. Diese Flurstücke befinden sich derzeit in einem verwahrlosten Zustand und sind frei zugänglich, nachdem der ehemals vorhandene Zaun entfernt wurde. Anstatt diese Flächen der Verwilderung zu überlassen, könnten sie sinnvoll und sicher für die Kinder genutzt werden. Zwar haben die Kinder derzeit ausreichend Platz zum Spielen, doch sollte dieser Platz nicht für das Anlegen eines Gartens reduziert werden, wenn direkt neben der Kita zwei brachliegende Grundstücke zur Verfügung stehen. Diese Grundstücke bieten ideale Voraussetzungen, um den Kindern einen eigenen Garten zu ermöglichen. Der Garten würde nicht nur die pädagogische Arbeit der Kita bereichern, sondern auch die Umgebung aufwerten und den Kindern wertvolle Erfahrungen im Umgang mit der Natur ermöglichen. Es ist daher im Interesse der Stadt und ihrer jüngsten Bürger, diese Fläche sinnvoll zu nutzen und den Kindern einen Garten zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme