Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
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Bisheriger Verlauf
20.08.2024
10.09.2024
07.02.2025
Antrag Ortsbeirat
Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
Details im PARLIS OF_884-10_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
Details im PARLIS OM_5895_2024Stellungnahme des Magistrats
Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
Details im PARLIS ST_228_202520.08.2024
Antrag Ortsbeirat
Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
Details im PARLIS OF_884-10_202410.09.2024
Anregung Ortsbeirat
Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
Details im PARLIS OM_5895_202407.02.2025
Stellungnahme des Magistrats
Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
Details im PARLIS ST_228_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5895 entstanden aus Vorlage: OF 884/10 vom 20.08.2024
Betreff: Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
Zum mehrstündigen Stromausfall im Ortsbezirk 10 am 03.07.2024 wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. In welchem Zeitraum werden in öffentlichen Einrichtungen mit Diesel/Benzin betriebene Notstromaggregate durch Stromspeicher mit Notstromfunktion ersetzt? 2. Wird eine Nachrüstung von bestehenden Fotovoltaikanlagen mit notstromfähigen Stromspeicheranlagen Standard? 3. Werden die städtischen Bauleitlinien dahin gehend ergänzt, dass Stromspeicher nur noch mit der Funktion "notstromfähig" eingebaut werden dürfen, nicht nur bei Neuanschaffungen? Begründung:
In naher Zukunft kann die Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe sehr schnell für private, öffentliche, gewerbliche und kommunale Haushalte teuer werden. Notstromanlagen in allen Größen müssen auf klimaschonende Energieerzeugung umgerüstet werden, um den neuen Herausforderungen des Klimaschutzes gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 228
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50