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Kommunale Wärmeplanung

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.08.2024

Vortrag des Magistrats

Kommunale Wärmeplanung

Details im PARLIS M_118_2024
21.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Kommunale Wärmeplanung

Details im PARLIS OF_558-12_2024
08.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Kommunale Wärmeplanung

Details im PARLIS OA_504_2024
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.10.2024, OF 558/12

Betreff: Kommunale Wärmeplanung
Vorgang: M 118/24 Laut dem Bundesgesetz "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom 17.11.2023 (in Kraft getreten am 01.01.2024) und des hessischen Energiegesetz vom 29.11.2023 sind Kommunem über 100.000 Einwohner verpflichtet bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmplanung zu erstellen. Dies hat die Stadt Frankfurt mit der M 118 vom 30.08.2024 zum spätmöglichsten Zeitpunkt 30.06.2026 nun auf den Weg gebracht. Eine Informationsveranstaltung hat hierzu stattgefunden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in der M 118 Zeitfenster einzubauen bis einzelne Schritte erfolgt sein müssen, um gegebenenfalls hier rechtzeitig nachjustieren zu können, 2. ferner sind auch u. a. die nördlichen Stadtteile in die Planung einzubeziehen, die heute noch als weiße Flächen in der kommunalen Wärmeplanung auftauchen und 3. sind alle bereits existierenden Vorschläge der Ortsbeiräte hierzu einzubeziehen und zu berücksichtigen.

Begründung:

Sollte die Errichtung z. B. einer Task Force Wärmeplanung mehr Zeit beanspruchen als im Voraus möglicherweise angedacht, muss evtl. an anderer Stelle Zeit eingespart werden. Die M 118 gibt hierzu keinerlei zeitlichen Rahmen vor. Da in vielen Bereichen Frankfurts Hauseigentümer*innen in den nächsten Jahren planen eine neue Heizung einzubauen, muss im ganzen Stadtgebiet transparent nachvollziehbar sein, welche künftige Möglichkeit gibt es, z. B. an das Fernwärmenetz, Blockheizkraftwerk etc. angeschlossen zu werden. Im Laufe der Jahre haben viele Ortsbeiräte, z. b. für Rechenzentren Vorschläge eingereicht oder auch für eine Biogasanlage (OM 2660/12 vom 09.09.2022), die es zu berücksichtigen gilt.

dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118
Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 504
2024 Die Vorlage OF 558/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. die Vorlage OM 4527/23 OBR 12 in den Vorgang aufgenommen wird; 2. die Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "2. ferner sind auch u. a. die nördlichen Stadtteile, insbesondere Kalbach und die am Riedberg südlich des Bonifatiusparks liegenden Wohngebiete, in die Planung einzubeziehen, die heute noch als weiße Flächen in der kommunalen Wärmeplanung auftauchen und"; 3. die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Die Kommunale Wärmeplanung gemäß der Vorlage M 118 wird grundsätzlich begrüßt, allerdings enthält die Studie im Anhang der Vorlage M 118 teils Fehler, teils auch Fehleinschätzungen. - In Anlage 1, Seite 29, Abbildung 6 fehlen die Rechenzentren am Martinszehnten in der Übersicht der Rechenzentrumscluster. - In der gleichen Abbildung wird der Bereich südlich des Bonifatiusparks am Riedberg als bereits erschlossenes Gebiet dargestellt. Das ist leider fehlerhaft. In diesem Gebiet wird derzeit mit Gas geheizt. Die Heizungen (Baujahre ca. 2000 bis 2005) kommen langsam in die Jahre und eine Reihe von Anwohnern hat auch bereits ihr Interesse signalisiert, von Erdgas auf Fernwärme umzurüsten, wenn diese angeboten wird. - Fehlend in dieser Darstellung (und auch in Anlage 2, Seite 53, Abbildung 12 und Seite 62, Abbildung 16) ist ganz Kalbach. Der Baubestand Kalbachs ist in der Regel schon einige Jahrzehnte alt, sodass die Wärmedämmung oft nicht heutigen Standards entspricht. Die Siedlungsstruktur entlang weniger Straßen und mit gering ausgeprägter Flächigkeit spricht für eine Erschließung mit vertretbarem Aufwand, sodass eine Wirtschaftlichkeit der Umrüstung vermutet werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme