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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen

11.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1636/1 Betreff: Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, wie eine winterfeste Außengastronomie im Gallus entlang der Mainzer Landstraße ermöglicht werden kann und bei positivem Ergebnis entsprechend umzusetzen, z.B. durch eine entsprechende Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre wintertauglichen Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 373 oder 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit transparenten Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um feste Außenwände. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll eine einvernehmliche Lösung mit den Gastronomen gefunden werden, um die wintertaugliche Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Die Gastronomiebranche hat sich bis heute nicht vollständig von der Pandemie erholt und ist weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Insbesondere die hohen Preissteigerungen treffen die Branche zusätzlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1636/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen

11.05.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1629/1 Betreff: Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Frankfurter Weg konstruktiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln. Das Projekt eines Suchthilfezentrums für Crack-Abhängige soll weiterverfolgt werden und in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Hilfseinrichtungen umgesetzt werden. Für die Finanzierung soll das Land angefragt werden. Begründung: Der Frankfurter Weg war bisher sehr erfolgreich. Die Anzahl der Drogentoten ging massiv zurück, und die drogenkranken Menschen halten sich weitestgehend in zwei Straßenzügen in der Niddastraße und Moselstraße auf. Benutzte Spritzen in Sandkästen von Spielplätzen, wie in anderen Städten durchaus üblich, gibt es in Frankfurt nicht. Das Problem mit der Suchtkrankheit ist Dank professioneller Einrichtungen auf eine kleine Fläche in Frankfurt konzentriert. Eine Verteilung der Hilfseinrichtungen mit der Folge längerer Wege und dem verstärkten Aufenthalt von Drogenkranken in der Öffentlichkeit in Straßen und im ÖPNV ist nicht im Sinne aller Betroffenen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1629/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7153 2025 Die Vorlage OF 1629/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern

10.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1631/1 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie die konsequente Entfernung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge in der Sondershausenstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Steuernagelstraße) sowie in der Herxheimer Straße sicherzustellen. Begründung: An Sonntagen sind in beiden Straßenabschnitten immer wieder Gehwege, Zebrastreifen und Kreuzungsbereiche vollständig zugeparkt. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen ist das nicht nur ein Hindernis - es ist ein Ausschluss. Sie können weder sicher die Straße queren noch ihre Wohnung verlassen. Dies stellt eine unhaltbare Situation dar, die grundlegende Rechte auf Teilhabe und Mobilität verletzt. Dabei ist der Bereich hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Fahrzeuge in ein Wohngebiet zu lenken, in dem es kaum Parkraum gibt. Die Stadt muss hier für Ordnung sorgen - zugunsten aller, die sich zu Fuß, mit Mobilitätshilfen oder Kinderwagen fortbewegen. (Bilder Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7072 2025 Die Vorlage OF 1631/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren

10.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1628/1 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gespräch mit der Deutsch Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24h, d.h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahmen, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, so dass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2025 Die Vorlage OF 1628/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Neuregelung und Ausschilderung Lieferverkehr Kaisertor

29.04.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6923 entstanden aus Vorlage: OF 1585/1 vom 08.04.2025 Betreff: Neuregelung und Ausschilderung Lieferverkehr Kaisertor Der Magistrat wird gebeten, den Andienungsverkehr der Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Moselstraße, dem sogenannten Kaisertor, neu zu regeln und den Lieferverkehr vormittags in der Zeit von 05:00 Uhr bis 11:00 Uhr zu ermöglichen. Begründung: Im Zuge der Umwidmung des Kaisertors zur Fußgängerzone sind nicht nur alle Pkw-Parkplätze entfallen, sondern auch die Anlieferbereiche. Lieferfahrzeuge müssen weit entfernt abgestellt werden. Derzeit werden einfahrende Fahrzeuge mit einem Bußgeld belegt, was für die Geschäftsleute nachteilig ist. Foto: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden

29.04.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6926 entstanden aus Vorlage: OF 1588/1 vom 08.04.2025 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das gefährliche und illegale Parken auf dem Gehweg unter den Gleisen im südlichen Bereich der "Galluswarte" zwischen Mainzer Landstraße 257 und Camberger Straße durch geeignete Maßnahmen wie z. B. kontrastreiche Poller zu unterbinden. Begründung: Der Weg für zu Fuß Gehende entlang der Mainzer Landstraße verläuft direkt zwischen Brückenkopf und Radweg. Dieser Bereich ist häufig komplett auf ganzer Länge zugeparkt. Zu Fuß Gehende müssen auf dem Radweg oder über die Bushaltestelle ausweichen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1250 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1894

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße

29.04.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6930 entstanden aus Vorlage: OF 1598/1 vom 09.04.2025 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Begründung: Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens

22.04.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6814 entstanden aus Vorlage: OF 1195/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens Der Magistrat wird gebeten, die Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Mainzer Landstraße auszubessern. Begründung: Die Wege im beschriebenen Bereich (siehe Fotos) sind teilweise nicht mehr in einem guten Zustand. An bestimmten Stellen besteht die Oberfläche aus sehr großen und groben Steinen. Menschen mit Rollatoren haben nach eigener Aussage große Schwierigkeiten, diese Wege zu benutzen, weil sie mitunter mit den Rädern stecken bleiben. Auch für Personen mit Kinderwagen oder auch Radfahrer ruckelt es an bestimmten Stellen sehr stark, wenn darübergefahren wird. Teilweise weichen die Wegenutzer auf die Rasenflächen aus. Die betroffenen Stellen sollten so ausgebessert und/oder mit einem Belag versehen werden, dass sie wieder gefahrlos befahren werden können. Fotos: Google Maps (links) und Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4

22.04.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6817 entstanden aus Vorlage: OF 1198/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 1. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser der Mainzer Landstraße 750 bis 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen und die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolzplatz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seitdem selbst überlassen und verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Menschen vorbei laufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalgeschützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 bis 24 der städtischen Wohnungsbaugesellschaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1398 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern

22.04.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6812 entstanden aus Vorlage: OF 1193/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken in der Mainzer Landstraße zwischen Hausnummer 764 und der Straßenbahnhaltestelle "Luthmerstraße" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle verhindert werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1136

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen

22.04.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6811 entstanden aus Vorlage: OF 1192/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken; - Am Rosengarten; - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, sodass ein Fahren aus den Straßen Am Mainplacken, Am Rosengarten und aus der Bildäckerstraße auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1461 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten

10.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1591/1 Betreff: Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Quelle: G. Romagnoli Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1591/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Neues Wettbüro im Gallus genehmigt?

10.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1595/1 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf. Begründung: In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1180 2025 Die Vorlage OF 1595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung

09.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1597/1 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2025 Die Vorlage OF 1597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße

09.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1598/1 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Begründung: Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6930 2025 Die Vorlage OF 1598/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Neuregelung und Ausschilderung Lieferverkehr Kaisertor

08.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1585/1 Betreff: Neuregelung und Ausschilderung Lieferverkehr Kaisertor Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Andienungsverkehr der Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Moselstraße, dem sogenannten Kaisertor, neu zu regeln und den Lieferverkehr vormittags in der Zeit von 5 - 11 Uhr zu ermöglichen. Begründung: Im Zuge der Umwidmung des Kaisertors zur Fußgängerzone sind nicht nur alle PKW-Parkplätze entfallen, sondern auch die Anlieferbereiche. Lieferfahrzeuge müssen weit entfernt abgestellt werden. Derzeit werden einfahrende Fahrzeuge mit einem Bußgeld belegt, was für die Geschäftsleute nachteilig ist. Foto: Wikipedia Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6923 2025 Die Vorlage OF 1585/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und ÖkoLinX-ARL

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Galluswarte: Gefährliches Parken auf Gehweg unterbinden

08.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1588/1 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf Gehweg unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Das gefährliche und illegale Parken auf dem Gehweg unter den Gleisen im südlichen Bereich der Galluswarte zwischen Mainzer Landstraße 257 und Camberger Straße möge durch geeignete Maßnahmen wie z.B. kontrastreiche Poller unterbunden werden. Begründung: Der Weg für Fußgehende entlang der Mainzer Landstraße verläuft direkt zwischen Brückenkopf und Radweg. Dieser Bereich ist häufig komplett auf ganzer Länge zugeparkt. Fußgehende müssen auf dem Radweg oder über die Bushaltestelle ausweichen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6926 2025 Die Vorlage OF 1588/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens

05.04.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1195/6 Betreff: Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Mainzer Landstraße auszubessern. Begründung: Die Wege in dem beschriebenen Bereich (siehe Fotos) sind teilweise nicht mehr in einem guten Zustand. An bestimmten Stellen besteht die Oberfläche aus sehr großen und groben Steinen. Menschen mit Rollatoren haben nach eigener Aussage große Schwierigkeiten, diese Wege zu benutzen, weil sie mitunter mit den Rädern steckenbleiben. Auch für Personen mit Kinderwagen oder auch Radfahrer ruckelt es an bestimmten Stellen sehr stark, wenn darübergefahren wird. Teilweise weichen die Wegenutzer auf die Rasenflächen aus. Die betreffenden Stellen sollten so ausgebessert und / oder mit einem Belag versehen werden, dass sie wieder gefahrlos befahren werden können. Fotos: Google Maps (links) und Tobias Fechler Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6814 2025 Die Vorlage OF 1195/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen

05.04.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1192/6 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529/2022 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens in den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken - Am Rosengarten und - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, so dass ein Fahren aus den Straßen "Am Mainplacken", "Am Rosengarten" und aus der "Bildäckerstraße" auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6811 2025 Die Vorlage OF 1192/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern

05.04.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1193/6 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Parken in der kleinen Mainzer Landstraße zwischen Hausnr. 764 und "Haltestelle Luthmerstrasse" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle somit verhindert werden. Foto: Privat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6812 2025 Die Vorlage OF 1193/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4

30.03.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1198/6 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser Mainzer Landstraße 750 - 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen bzw. aufgefordert, die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolz-platz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seit dem selbst überlassen, verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Men-schen vorbeilaufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalge-schützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 - 24 der städtischen Wohnungsbaugesell-schaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6817 2025 Die Vorlage OF 1198/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen

18.03.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 1557/1 vom 25.02.2025 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Magistrat wird gebeten, den Eingangsbereich des NiK a-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360-Grad-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungssituation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 847 Aktenzeichen: 32-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 1551/1 vom 25.02.2025 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Durchführung e ines Ortstermins mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 1, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamts. 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit Verkehrszeichen VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße. 3. Anbringen von Piktogrammen mit Verkehrszeichen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße. 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken. 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz/Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand. 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung Verkehrszeichen VZ 325.1 "Verkehrsberuhigter Bereich". In der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, und der Stellungnahme vom 17.06.2024, ST 1238, lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u. a. auf die Vorgaben der StVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1319

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuern

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6655 entstanden aus Vorlage: OF 1549/1 vom 26.02.2025 Betreff: Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel - von der Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße kommend - zu erneuern. Begründung: Die Markierungen vor dem Hafentunnel sind sehr verblasst, sodass gerade bei etwas schlechteren Lichtverhältnissen die Abgrenzung von Fahrradweg und Fußgängerweg für Verkehrsteilnehmer schwer ersichtlich ist. Deshalb kommt es an dieser Stelle auch schon mal zu Beinahe-Kollisionen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1314

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Planungen für das „Kaisertor“ vorstellen

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6663 entstanden aus Vorlage: OF 1558/1 vom 25.02.2025 Betreff: Planungen für das "Kaisertor" vorstellen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 1 und der geneigten Öffentlichkeit den aktuellen Stand der Planungen zur Neugestaltung des sogenannten "Kaisertors" im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen den Straßen Moselstraße und Am Hauptbahnhof vorzustellen und den Ortsbeirat an den Planungen zu beteiligen. Begründung: Mittlerweile wurde dieser Straßenabschnitt dem Straßenverkehr entwidmet. Es besteht eine gewisse Unzufriedenheit bei den Anwohnenden und Gastronomen über den jetzigen Zustand: Es gibt immer noch viel zu viele Fahrzeuge, die das Einfahrt- und Parkverbot ignorieren. Außerdem ist die Müllsituation immer noch nicht unter Kontrolle, da nach wie vor die Mülleimer viel zu früh in den öffentlichen Raum gestellt werden. Es bedarf jetzt dringend einer Vision und konkreten Planung, um die Menschen positiv zu stimmen und die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1315

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Stadt Frankfurt soll Schindler-Haus retten

18.03.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6664 entstanden aus Vorlage: OF 1559/1 vom 25.02.2025 Betreff: Stadt Frankfurt soll Schindler-Haus retten Der Magistrat wird gebeten, auf den Luxemburger Investor First Solid Rock zuzugehen und über den Kauf der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 - bekannt auch unter dem Namen Schindler-Haus - durch eine städtische Gesellschaft zu verhandeln. Mit dem Erwerb soll den verbleibenden Mietern eine dauerhafte Perspektive gegeben werden. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat gerade entschieden, dass die Räumungsklage aufgrund unzureichender Begründung unwirksam sei. Dennoch appellierte Presseberichten zufolge die Richterin eindringlich an die verbliebenen 60 Mieter*innen, sich vergleichsweise mit dem Eigentümer/Vermieter First Solid Rock zu einigen. Da der Wohnungsmarkt für bezahlbare Wohnungen in Frankfurt sehr begrenzt ist, dürfte es den Mietern schwerfallen, sich bezahlbaren Ersatzwohnraum zu beschaffen. Sie sind somit von akuter Obdachlosigkeit bedroht. Die Stadt Frankfurt soll daher alle Möglichkeiten prüfen, das Gebäude zu erwerben und nach einer möglichen Sanierung sozialen Wohnraum zu schaffen. Das Gebäude muss in seiner derzeitigen Form - nach Beseitigung der gravierenden Mängel - erhalten werden, weil es eine erhebliche historische Bedeutung hat. In diesem Haus lebte für viele Jahre Oskar Schindler, der zusammen mit seiner Ehefrau Emilie 1.200 jüdischen Menschen in der Nazidiktatur das Leben rettete. Ein Abriss und Neubau rein nach Profitmaximierungsgesichtspunkten dürfte in keinem Fall dem Gedenken des Ehepaares Schindler gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1572 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle „Birminghamstraße“ bei einem Ortstermin klären

18.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6624 entstanden aus Vorlage: OF 1173/6 vom 27.02.2025 Betreff: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Radfahrbüro die Verkehrssituation und -führung für Radfahrer in der Mainzer Landstraße (zwischen dem Nieder Tor und der Haltestelle "Birminghamstraße") in beide Richtungen zu prüfen. An dem Ortstermin sollten auch Vertreter des Beirates der Sozialen Stadt Nied teilnehmen. Begründung: Die Anwohnervertreter im Beirat der Sozialen Stadt Nied wünschen sich einen Ortstermin mit der Stadt, um die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zu klären. Stadteinwärts wird der Radweg ab der Kirche St. Markus oft durch parkende Autos blockiert. Zudem ist die Markierung abgenutzt und es fehlt eine durchgehende Beschilderung der Radwege. Falls es sich an dieser Stelle nicht um einen offiziellen Radweg handelt, sollte geklärt werden, welche Strecke Radfahrer stadteinwärts nutzen sollen. Stadtauswärts werden Radfahrer ab der Mainzer Landstraße 786 entgegen der sehr engen Einbahnstraße an Schrägparkplätzen vorbeigeführt. Kommt an dieser Stelle dem Radfahrer ein Auto entgegen, ist das Passieren für beide sehr schwierig. Besonders Schulkinder sind an dieser Stelle durch ausparkende und entgegenkommende Autos gefährdet. Anschließend führt der Radweg in die Straße Alt-Nied. Seine Markierung an der Einmündung nach Alt-Nied ist abgenutzt. Zudem wird der Radweg dort oft zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1134

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Nied: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle „Birminghamstraße“ bei einem Ortstermin klären

27.02.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 1173/6 Betreff: Nied: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Radfahrbüro die Verkehrssituation und -führung für Radfahrer in der Mainzer Landstraße (zwischen dem Nieder Tor und der Haltestelle Birminghamstraße) in beide Richtungen zu prüfen. An dem Ortstermin sollten auch Vertreter des Beirates der Sozialen Stadt Nied teilnehmen. Begründung: Die Bewohnervertreter im Beirat der Sozialen Stadt Nied wünschen sich einen Ortstermin mit der Stadt, um die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zu klären. Stadteinwärts wird der Radweg ab der St. Markus-Kirche oft durch parkende Autos blockiert. Zudem ist die Markierung abgenutzt und es fehlt eine durchgehende Radwege-Beschilderung. Falls es sich hier nicht um einen offiziellen Radweg handelt, sollte geklärt werden, welche Strecke Radfahrer hier stadteinwärts nutzen sollen. Stadtauswärts werden Radfahrer ab Mainzer Landstraße 786 entgegen die sehr enge Einbahnstraße an Schrägparkplätzen vorbeigeführt. Kommt hier dem Radfahrer ein Auto entgegen, ist das Passieren für beide sehr schwierig. Besonders Schulkinder sind hier durch ausparkende und entgegenkommende Autos gefährdet. Anschließend führt der Radweg in die Straße Alt-Nied. Seine Markierung an der Einmündung nach Alt-Nied ist abgenutzt. Zudem wird der Radweg dort oft zugeparkt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6624 2025 Die Vorlage OF 1173/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuern

26.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1549/1 Betreff: Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel - von der Ecke Mainzer Landstraße/Hafenstraße kommend - zu erneuern. Begründung: Die Markierungen vor dem Hafentunnel sind sehr verblasst, sodass gerade bei etwas schlechteren Lichtverhältnissen die Abgrenzung von Fahrradweg und Fußgängerweg für Verkehrsteilnehmer schwer ersichtlich ist. Deshalb kommt es hier auch schon mal zu Beinahe-Kollisionen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6655 2025 Die Vorlage OF 1549/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

25.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Ortstermin mit Ortsbeirat 1, ASE und Grünflächenamt 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße 3. Anbringen von Piktogrammen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz / Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung VZ 325.1 verkehrsberuhigter Bereich. In ST 29/24 und ST 1238/24 lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u.A. auf die Vorgaben der STVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2025 Die Vorlage OF 1551/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Planungen für das „Kaisertor“ vorstellen

25.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1558/1 Betreff: Planungen für das "Kaisertor" vorstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 1 und der geneigten Öffentlichkeit den aktuellen Stand der Planungen zur Neugestaltung des sogenannten "Kaisertors" im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Moselstraße und Am Hauptbahnhof vorzustellen und den Ortsbeirat an den Planungen zu beteiligen. Begründung: Mittlerweile wurde dieser Straßenabschnitt dem Straßenverkehr entwidmet. Es besteht eine gewisse Unzufriedenheit bei den Anwohnenden und Gastronomen über den jetzigen Zustand: Es gibt immer noch viel zu viele Fahrzeuge, die das Einfahr- und Parkverbot ignorieren. Außerdem ist die Müllsituation immer noch nicht unter Kontrolle, nach wie vor die Mülleimer viel zu früh in den öffentlichen Raum gestellt werden. Es bedarf jetzt dringend einer Vision und konkreten Planung, um die Menschen positiv zu stimmen und die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6663 2025 Die Vorlage OF 1558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern

25.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen

25.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1557/1 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Eingangsbereich des Nika-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360°-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungs-situation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6662 2025 Die Vorlage OF 1557/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern

18.02.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6550 entstanden aus Vorlage: OF 1526/1 vom 02.02.2025 Betreff: Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten , die Beschilderung in der Moselstraße so anzupassen, dass Fahrzeugführer, die in die Kaiserstraße (Richtung Kaisertor) abbiegen, schon vor oder an der Ampel darauf hingewiesen werden, dass für sie die Einfahrt möglicherweise verboten ist. Begründung: Wenn man aus nördlicher Richtung auf der Moselstraße fährt und dann an der Ampel rechts in die Kaiserstraße abbiegen möchte, um Richtung Kaisertor zu fahren, kann man noch nicht ahnen, dass dieser Straßenabschnitt mittlerweile für den Verkehr gesperrt ist. Das Verbotsschild für die Einfahrt ist so aufgestellt, dass man es an der Ampel noch nicht sehen kann (siehe Bild). Erst beim Abbiegen kann der Fahrzeugführer das Schild sehen, dann steht er schon auf dem Fußgängerüberweg und muss ein kompliziertes Manöver auf der Kreuzung ausüben, um zu wenden. Dies verursacht mitunter Probleme und birgt Gefahren für Fußgänger und den gesamten Verkehr im Kreuzungsbereich. Der Fahrzeugführer sollte schon vor dem Vorgang des Abbiegens darauf hingewiesen worden sein, dass für ihn die Einfahrt verboten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1166 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren

18.02.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 entstanden aus Vorlage: OF 1515/1 vom 02.02.2025 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1898, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der Stellungnahme und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2025 ) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus der Anregung an den Magistrat, OM 3934, verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 842

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte

18.02.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6540 entstanden aus Vorlage: OF 1513/1 vom 28.01.2025 Betreff: Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte Der Magistrat wird gebeten, alle Bordsteine rund um die Straßenbahnhaltestelle "Galluswarte", insbesondere die Wegstrecke von der Straßenbahnhaltestelle zum Ärztehaus und zum Amk A, auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und zu hohe Bordsteine absenken zu lassen, möglichst als sogenannte getrennte Überquerungsstelle. Begründung: Einige Bordsteine an Übergängen rund um die Straßenbahnhaltestelle "Galluswarte" sind für Rollstuhlfahrende und Rollatornutzende mit einer Höhe von ein bis zwei Zentimetern zu hoch, um diese eigenständig zu überqueren. Regelmäßig benötigen Menschen Hilfe, um bei Übergängen von der Straße wieder auf den Gehweg der Mainzer Landstraße zu gelangen. Das Ärztehaus Galluswarte und das AmkA sind mit ihren Beratungsangeboten und Dienstleistungen häufig aufgesuchte Orte von Gehbehinderten. Da die S-Bahn-Station "Galluswarte" aufgrund fehlender Aufzüge nicht nutzbar ist, können Gehbehinderte oft nur die Straßenbahn und den Bus nutzen. Alle Wegebeziehungen und Straßenquerungen rund um die Galluswarte sollen daher auf ihre Barrierefreiheit überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern

02.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1526/1 Betreff: Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung in der Moselstraße so anzupassen, dass Fahrzeugführer, die in die Kaiserstraße (Richtung Kaisertor) abbiegen, schon vor oder an der Ampel darauf hingewiesen werden, dass für sie die Einfahrt möglicherweise verboten ist. Begründung: Wenn man aus nördlicher Richtung auf der Moselstraße fährt und dann an der Ampel rechts in die Kaiserstraße abbiegen möchte, um Richtung Kaisertor zu fahren, kann man noch nicht ahnen, dass dieser Straßenabschnitt mittlerweile für den Verkehr gesperrt ist. Das Verbotsschild für die Einfahrt ist so aufgestellt, dass man es an der Ampel noch nicht sehen kann (siehe Bild). Erst beim Abbiegen kann der Fahrzeugführer das Schild sehen, dann steht er schon auf dem Fußgängerüberweg und muss ein kompliziertes Manöver auf der Kreuzung ausüben, um zu wenden. Dies verursacht mitunter Probleme und birgt Gefahren für Fußgänger und den gesamten Verkehr im Kreuzungsbereich. Der Fahrzeugführer sollte schon vor dem Vorgang des Abbiegens darauf hingewiesen worden sein, dass für ihn die Einfahrt verboten ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6550 2025 Die Vorlage OF 1526/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren

02.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat schreibt in der ST 1898 vom 28.10.2024, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der ST und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2024) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus OM 3934 verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6541 2025 Die Vorlage OF 1515/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, FDP und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte

28.01.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1513/1 Betreff: Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Bordsteine rund um die Straßenbahnhaltestelle Galluswarte, insbesondere die Wegstrecke von der Straßenbahnhaltestelle zum Ärztehaus und zum AMKA, auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und zu hohe Bordsteine absenken zu lassen, möglichst als sogenannte getrennte Überquerungsstelle. Begründung: Einige Bordsteine an Übergängen rund um die Straßenbahnhaltestelle Galluswarte sind für Rollstuhlfahrende und Rollatornutzende mit einer Höhe von 1 - 2 Zentimetern zu hoch, um diese eigenständig zu überqueren. Regelmäßig benötigen Menschen Hilfe, um bei Übergängen von der Straße wieder auf den Gehweg der Mainzer Landstraße zu gelangen. Das Ärztehaus Galluswarte und das AMKA sind mit ihren Beratungsangeboten und Dienstleistungen häufig aufgesuchte Orte von Gehbehinderten. Da die S-Bahnstation Galluswarte aufgrund fehlender Aufzüge nicht nutzbar ist, können Gehbehinderte oft nur die Straßenbahn und den Bus nutzen. Alle Wegebeziehungen und Straßenquerungen rund um die Galluswarte sollen daher auf ihre Barrierefreiheit überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6540 2025 Die Vorlage OF 1513/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden

21.01.2025 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6360 entstanden aus Vorlage: OF 1502/1 vom 05.01.2025 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanlage vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6348 entstanden aus Vorlage: OF 1484/1 vom 10.12.2024 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 mehrere vorübergehende Sitzgelegenheiten in Form sogenannter "Sitzpilze" aufstellen zu lassen, damit sich Menschen dort regengeschützt aufhalten und auf Einlass warten können und nicht in unwürdiger Weise auf dem Boden sitzen müssen. Begründung: Jeden Tag halten sich viele Menschen vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 auf. Dort fehlen seit Jahren Sitzgelegenheiten, weshalb die Menschen auf dem Gehweg vor der Einrichtung sitzen oder liegen müssen, bis sie eingelassen werden können. Der Wunsch nach Sitzgelegenheiten wird von den Konsumierenden wie auch von Einrichtungen geäußert. Sitzgelegenheiten entschärfen nicht nur die teils unwürdigen Aufenthaltsbedingungen vor der Einrichtung, sondern tragen auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung und somit zu mehr Akzeptanz bei. Sitzpilze haben sich bereits in Frankfurt und an anderen Stellen bewährt, zum Beispiel an den temporären Haltestellen des Busersatzverkehrs der Bahn. Foto: privat, Beispiel Sitzpilze in Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen

21.01.2025 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6357 entstanden aus Vorlage: OF 1498/1 vom 10.12.2024 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Vorgang: OM 3589/23 OBR 1; ST 1319/23 Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. In der Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1319, versprach der Magistrat, für eine sichere und deutliche Führung des Radverkehrs an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu sorgen. Er wird weiterhin gebeten, diese Maßnahme unverzüglich umzusetzen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlangführt und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrradpiktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 781 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen

21.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6358 entstanden aus Vorlage: OF 1499/1 vom 10.12.2024 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Magistrat wird gebeten , die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fußball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen

21.01.2025 · Aktualisiert: 15.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6347 entstanden aus Vorlage: OF 1483/1 vom 10.12.2024 Betreff: Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen Der Ortsbeirat setzt sich für den Erhalt des Gebäudes und der Wohnungen Am Hauptbahnhof 4 ein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat vorsorglich gebeten, 1. sicherzustellen, dass die Gedenktafel, die an Oskar Schindler und seine Verdienste während der Nazidiktatur erinnert, im Zuge eines möglichen Abbruchs des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 erhalten bleibt und an einem geeigneten Ort in oder an der Liegenschaft wieder angebracht wird; 2. g emeinsam mit der Eigentümerin der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 Möglichkeiten zu prüfen, wie in würdiger und angemessener Weise an Oskar Schindler und seine Bedeutung im Zuge der Neuerrichtung eines Gebäudes erinnert werden kann. Begründung: Oskar Schindler, bekannt durch seine Rettung von über 1.000 jüdischen Menschen während des Holocaust, lebte ab 1957 bis zu seinem Tod 1974 in Frankfurt am Main und prägte mit seinem Engagement die Geschichte. Zunächst wohnte er in der Arndtstraße 46 und zog 1965 in die Straße Am Hauptbahnhof 4 gegenüber dem Frankfurter Hauptbahnhof. An diesem Wohnsitz wurde 1996 eine Gedenktafel angebracht, die an seine Verdienste während des Nationalsozialismus erinnert. Der Erhalt und die Wiederanbringung der Gedenktafel sind nicht nur ein Zeichen des Respekts, sondern auch ein wichtiges Signal für die Erinnerungskultur in Frankfurt. Das Gebäude Am Hauptbahnhof 4 ist ein authentischer Ort, der an Schindlers Leben erinnert. Eine würdige und sichtbare Erinnerung an diesem Standort trägt dazu bei, seine außergewöhnlichen Verdienste ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und zukünftige Generationen zum Nachdenken und Lernen zu inspirieren. Frankfurt hat die Chance, ein starkes Zeichen für Geschichtsbewusstsein und Verantwortung zu setzen - diese sollte genutzt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 644

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied

14.01.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 1136/6 vom 12.12.2024 Betreff: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Magistrat wird gebeten, mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) für den Stadtteil Nied zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 Quadratmetern die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat rund 67 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kindern haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3. Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: Siehe Tenor und unten stehende Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main. Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Mit dieser Grafik wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte sind, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen

14.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 08.12.2024 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen Der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf Höhe der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 784 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den

05.01.2025 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1502/1 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der LSA vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6360 2025 Die Vorlage OF 1502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanzeige vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Die Partei

Partei: CDU

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Ideen

Idee
7

Frankenallee - verkehrsberuhigte Zone

04.02.2019

Die Frankenallee ist die grüne Lunge des Gallus. Die Fahrbahnverengung auf der Mainzer Landstraße, die ich sehr befürworte, führt allerdings dazu, dass die Pendler zunehmend auf die Frankenallee und Idsteiner Straße ausweichen. Ich finde es gut, wenn man es den Autofahrern zunehmend unbequemer macht mit dem Fahrzeug in die Innenstadt zu fahren. Es sollte aber vermieden werden, dass dadurch der Verkehr ungewollt durch Wohngebiet geleitet wird. Deswegen plädiere ich für einen Antrag, der die Frankenallee zwischen der Rebstöcker Straße und Hufnagelstraße als verkehrsberuhigte Zone ausweist.

Idee
1

Idee zum Neubau der städtischen Bühnen

11.10.2018

Sehr geehrte Damen und Herrn Als gebürtige Frankfurter liegt mir der Neubau der Städtischen Bühnen am Herzen. Ich würde hierfür gerne eine Skizze meiner Idee fuer den Neubau einreichen. Mein Vorschlag wäre sicherlich zu teuer und würde der Stadt ein neues Highlight bescheren. Es würde die moderne Innenstadt akzentuieren, aber auch das heutige Foyer mit seiner Gradlinigkeit erhalten und sogar Bezug auf die alten Städtischen Bühnen nehmen. Er würde eine Kontinuität der Taunusanlage sein und in der Innenstadt Anfangspunkt der neusten Architektur unter Bezugnahme auf Ökologie und Ergonomie darstellen. Gerne würde ich Ihnen meinen Entwurf als Denkanstoß als pdf zusenden. Wie kann ich dies machen???

Idee
223

Eine Fußgänger-Passage über die Mainzer Landstraße bei der Kriftelerstr.

18.07.2018

Aktuell gibt es dort keinen Fußgänger-Passage. Um zum Rewe oder zum Spielplatz Quäkerwiese zu gehen, überqueren viele Personen die Mainzer Landstraße durch. Es ist insbesondere für Kinder gefährlich.

Idee
12

Fahrradweg zwischen Hauptbahnhof und Friedensbrücke

22.08.2016

In diesem Beitrag geht es um die geforderte Einrichtung eines Fahrradweges zwischen Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über Baselerstraße bis Friedensbrücke. Frankfurt ist eine Stadt mit einer sehr hohen Anzahl an Pendlern, welche neben den öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich das Fahrrad benutzen. Zudem ist Frankfurt eine Universitätsstadt und viele Studenten – ob Pendler oder nicht – nutzen innerstädtisch fast ausschließlich das Fahrrad. Für Diejenigen, die nicht auf der südlichen Mainseite wohnen, dort jedoch Studieren (Campus Niederrad) oder Arbeiten bedeutet das, dass sie – in diesem Anliegen mit dem Fahrrad – auf die andere Seite des Main kommen müssen. Viele tun das im Bereich des Hauptbahnhofs und der anschließenden Friedensbrücke, welche in die Stresemannallee übergeht. Auf dem Weg ergeben sich folgende, für den Fahrradfahrer problematische Stellen: a) Unübersichtliche Verkehrslage direkt vor dem Hauptbahnhof b) Enger, zweispuriger und gefährlicher Straßenabschnitt zwischen Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße Lösungsvorschläge: a) Direkt vor dem Hauptbahnhof könnte ein Radweg direkt angrenzend an die Straße Am Hauptbahnhof von der Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über den Bahnhofsvorplatz bis Ecke Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße führen. Alternativ könnte ein Radweg auf der Fahrbahn als Angebotsstreifen (siehe Punkt b) eingerichtet werden. b) Fortführung des Radwegs im Bereich Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße als Angebotsstreifen (oder Suggestivstreifen) nach Zeichen 340 (Leitlinie) in § 42 Abs. 6 Nr. 1 g StVO. Dort heißt es: "Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierungen (Sinnbild "Radfahrer§, § 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein." (http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radfahrerschutzstreifen.php) Dieser Schutzstreifen hat den Vorteil, dass er von den Autos bei Bedarf überfahren werden darf, dem Autofahrer jedoch gleichzeitig signalisiert, dass an dieser Stelle Fahrradfahrer unterwegs sein könnten und erhöhte Vorsicht geboten ist. Ab Baseler Straße/ Gutleutstraße bis zur Friedensbrücke könnte der Radweg als Angebotsstreifen fortgeführt werden oder auf den Fußgängerweg übergehen, welcher auf Seiten des Baseler Platzes die Möglichkeit einer Erweiterung bietet. Anschließend kann der Weg zu dem Radweg auf der Friedensbrücke überführt werden.

Idee
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Fahrradweg zwischen Hauptbahnhof und Friedensbrücke

22.08.2016

In diesem Beitrag geht es um die geforderte Einrichtung eines Fahrradweges zwischen Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über Baselerstraße bis Friedensbrücke. Frankfurt ist eine Stadt mit einer sehr hohen Anzahl an Pendlern, welche neben den öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich das Fahrrad benutzen. Zudem ist Frankfurt eine Universitätsstadt und viele Studenten – ob Pendler oder nicht – nutzen innerstädtisch fast ausschließlich das Fahrrad. Für Diejenigen, die nicht auf der südlichen Mainseite wohnen, dort jedoch Studieren (Campus Niederrad) oder Arbeiten bedeutet das, dass sie – in diesem Anliegen mit dem Fahrrad – auf die andere Seite des Main kommen müssen. Viele tun das im Bereich des Hauptbahnhofs und der anschließenden Friedensbrücke, welche in die Stresemannallee übergeht. Auf dem Weg ergeben sich folgende, für den Fahrradfahrer problematische Stellen: a) Unübersichtliche Verkehrslage direkt vor dem Hauptbahnhof b) Enger, zweispuriger und gefährlicher Straßenabschnitt zwischen Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße Lösungsvorschläge: a) Direkt vor dem Hauptbahnhof könnte ein Radweg direkt angrenzend an die Straße Am Hauptbahnhof von der Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über den Bahnhofsvorplatz bis Ecke Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße führen. Alternativ könnte ein Radweg auf der Fahrbahn als Angebotsstreifen (siehe Punkt b) eingerichtet werden. b) Fortführung des Radwegs im Bereich Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße als Angebotsstreifen (oder Suggestivstreifen) nach Zeichen 340 (Leitlinie) in § 42 Abs. 6 Nr. 1 g StVO. Dort heißt es: "Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierungen (Sinnbild "Radfahrer§, § 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein." (http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radfahrerschutzstreifen.php) Dieser Schutzstreifen hat den Vorteil, dass er von den Autos bei Bedarf überfahren werden darf, dem Autofahrer jedoch gleichzeitig signalisiert, dass an dieser Stelle Fahrradfahrer unterwegs sein könnten und erhöhte Vorsicht geboten ist. Ab Baseler Straße/ Gutleutstraße bis zur Friedensbrücke könnte der Radweg als Angebotsstreifen fortgeführt werden oder auf den Fußgängerweg übergehen, welcher auf Seiten des Baseler Platzes die Möglichkeit einer Erweiterung bietet. Anschließend kann der Weg zu dem Radweg auf der Friedensbrücke überführt werden.

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Verkehrsverbesserung im südlichen Bahnhofsviertel

08.08.2016

Mit dem Verkehr im Südlichen Bahnhofsviertel geht oftmals ein großer Lärmpegel mit ein. Durch die Verstopfung der Seitenstraßen zum Beispiel in der Weser-,Mosel-, Elbestraße zeichnet sich oft ein regelrechtes Hupkonzert ab. Die meisten dieser Seitenstraßen sind bereits Einbahnstraßen, um den Verkehr zu drosseln. An den Seiten der Straße liegen auch meistens Parkplätze, welche gut genutzt werden und dauerhaft tagsüber von Pendlern und Besuchern belegt sind. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Lieferanten der ganzen Läden oder auch die Müllabfuhr die Straßen verstopfen, da sie Mitten auf der Straße halten müssen. Die meisten Parkplätze sind bereits werktags zeitbegrenzt mit einem Halteverbot gekennzeichnet, was in meinen Augen jedoch keineswegs eingehalten wird. Dies wird deutlich, wenn man zum Beispiel durch die Münchenerstraße läuft, bei der selbst teils in der zweiten Reihe auf Straße gehalten wird, was sogar die Durchfahrt der Straßenbahn behindert. Meine Idee ist es nun, wie bereits in anderen Stadtteilen Anwohnerausweise für die Parkmöglichkeiten einzuführen und auch strengere Kontrollen, damit auch wirklich nur den Betroffenen vom geringen Platzangebot im Bahnhofsviertel geholfen wird. Auswertige haben die Möglichkeit in die umliegenden Parkhäuser auszuweichen oder am nahegelegenden Hauptbahnhof anzureisen.

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Festinstallierter Blitzer - Mainzer Landstraße Höhe Schwalbacher Straße

07.07.2016

Auf der Mainzer Landstraße wird insbesondere außerhalb des Berufsverkehrs gerast. Auf der Höhe Schwalbacher Landstraße sind einige Leute unterwegs; Familien und Berufstätige, die sich dort aufhalten bzw. die Strasse queren wollen. Zudem würde sich die Lärmbelästigung durch die Raser deutlich reduzieren.

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Vorschlag Namensgebung: Der neue Busbahnhof oder doch der Bushof

25.08.2015

Am Hauptbahnhof wird jetzt eine neue "Haltestelle" für Fernbusse gebaut. Dabei wird sehr oft dafür der Begriff "Busbahnhof" benutzt. Meiner Ansicht nach ist dies aber nicht der korrekte Begriff und schlage derher als Begriff den "Bushof" vor. Dieser Begriff wird bereits in Aachen verwandt (https://de.wikipedia.org/wiki/Aachen_Bushof). Denn Der Bahnhof ist für die Bahn da. Dort gibt es auch entsprechend auch die Bahnsteige. Folgerichtig ist ein Bushof für die Busse da und verfügt über Bussteige (und nicht über Busbahnsteige) Ich schlage daher vor mit der Logik zu gehen und den Namen Bushof zu verwenden.

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Radweg Mainzer Landstraße

17.11.2014

Die Mainzer Landstraße ist in der Erinnerung alter Frankfurter auch im Bereich zwischen Güterplatz und Mönchhofstraße eine in beiden Richtungen zweispurige Straße. Seit den 70ern sind die Autos breiter geworden und viele Autofahrer denken sinnvollerweise gar nicht mehr daran, sie zweispurig zu nutzen. Sie ist aber für eine einspurige Fahrbahn sehr breit. Ein auf der Fahrbahn markierter Fahradweg würde einerseits Fahrradfahrern einen ihnen vorbehaltenen Raum spenden und gleichzeitig Autofahrern signalisieren, dass es sich nur noch um eine einspurige Fahrbahn handelt.

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Frankfurt Fahrradfahrer-freundlicher machen!

30.10.2014

Ich wohne in Frankfurt-Nied und arbeite im Bahnhofsviertel. Seit dem Frühjahr fahre ich die Strecke mit dem Fahrrad – hierbei ist mir aufgefallen, dass diese Strecke nicht gerade Fahrradfahrer-freundlich ist. An vielen Stellen gibt es Wurzelprobleme, die regelmäßig behoben werden sollten – Sturzgefahr. Das größte Problem, jedoch, ist das man sich auf dieser Strecke sehr unwohl als Fahrradfahrer fühlt, da es wenige bis keine Fahrradwege gibt. Meine Idee: Auf der Mainzer Landstraße müssen Fahrradwege entstehen. Ab dem Platz der Republik bis zur „Rebstöcker Straße, Höhe Burger King, fährt die Straßenbahn. Diese Strecke wird von den Autofahrern oft als zweispurige Fahrbahn genutzt obwohl hier effektiv nur 1,5 Autos hinpassen. So wird man als Fahrradfahrer oft von der Straße auf den Gehweg verdrängt und die Straßenbahn hat oft das Problem der blockierten Trassen. In diesem Bereich sollte ein Fahrradweg entstehen! Die Autofahrer wissen dann ganz klar, dass es sich nur um eine Fahrspur handelt, die Straßenbahn hat auch das Problem der blockierten Trassen nicht mehr und wir Fahrradfahrer können endlich beruhigt auf dem Fahrradweg fahren. In der Höhe vom Burger King beginnt ein Fahrradweg, was super ist. Leider ist ab der Höhe Mönchhofstraße dieser Fahrradweg nicht mehr beleuchtet. Hier gibt es einige „Waldstücke“, die sehr dunkel sind, selbst mit Fahrradlicht – auch das gehört behoben.

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Tauben-Netz an der Galluswarte

04.10.2014

Wie viele andere auch, steige ich 2x am Tag auf meinem Arbeitsweg an der Galluswarte von der S-Bahn zur Straßenbahn um. Und jedesmal ärgere ich mich über den Taubendreck und die daraus resultierenden unhygienischen Zustände - und das an einem der am stärksten frequentierten Umsteigebahnhöfen Frankfurts inklusive eines Obst- &amp; Gemüsestandes! Oftmals wartet man unter der Bahnüberführung an der Mainzer Landstraße geraume Zeit auf die Straßenbahn, und wer nicht sowieso vom Taubendreck getroffen wird, darf nicht nur die herabfallenden Hautschuppen &amp; Federn dieser - als Krankheitsüberträger hinlänglichen bekannten - Tiere einatmen, die auf den T-Trägern der Bahnüberführung leben und brüten, sondern muß besonders auf den Bahnsteigen permanent dem Taubendreck ausweichen. Ich befinde das als unhaltbaren Zustand und fordere daher die Stadt Frankfurt auf, die T-Träger der Bahnüberführung mit einem Tauben-Netz zu bespannen, um es den Tieren dadurch nicht mehr zu ermöglichen, sich dort niederzulassen. Eine Bahnüberführung weiter an der Mainzer Landstraße in Höhe Schloßborner Straße klappt das wunderbar! Und so ein Netz und seine Anbringung sollten auch kein Vermögen kosten...

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Sträucher in der Mainzer Landstraße deutlich und regelmäßig stutzen, oder komplett entfernen

01.10.2014

Es sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.

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Mehr Radwege auf der Straße / Überwachung der Nutzbarkeit

11.09.2014

1. Radwege auf der Straße Das bisherige Radweg Konzept (getrennte Radwege) ist aus meiner Sicht mangelhaft: - Fußgänger, Hunde, parkende Autos blockieren die Wege (vor allem auf Europaallee), - die Wege sind teilweise zu schmal oder es stehen Pfosten, Laternenmasten unmittelbar darauf oder an der Grenze und - Radfahrer werden häufig übersehen. Daher ist aus meinen Erfahrungen auf der Mainzer Landstraße das beste Konzept, die Radwege unmittelbar auf der Straße einzurichten, was auch kostentechnisch günstiger ist. 2. Überwachung Nutzbarkeit Viele Radwege werden zweckwidrig verwendet, was entweder zu Kollisionen führen kann oder dazu führt, dass die Radwege nicht genutzt werden. Daher sollte nicht nur die Errichtung von Radwegen gefördert werden, sondern auch die Kontrolle der Nutzbarkeit (Bsp: Europaallee - eine störungsfreie Fahrt (Hunde, parkende Autos, Fußgänger) ist hier nie möglich - Bauarbeiten meine ich dabei nicht).