Neues Wettbüro im Gallus genehmigt?
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf.
Begründung
In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
38
38. Sitzung OBR 1
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
CDU FDP GRÜNE SPD Linke ÖkoLinX-ARL fraktionslos