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Neues Wettbüro im Gallus genehmigt?

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf.

Begründung

In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

38
38. Sitzung OBR 1
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
CDU FDP GRÜNE SPD Linke ÖkoLinX-ARL fraktionslos

Verknüpfte Vorlagen