Ausstattung aller öffentlichen Gebäude mit Vogelschutzfolien
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat von Frankfurt am Main schlägt vor, alle öffentlichen Gebäude im Ortsbezirk 2 mit Vogelschutzfolien auszustatten, um Vögel vor Kollisionen mit Fenstern zu schützen. Dies ist notwendig, da solche Kollisionen eine der Hauptursachen für Vogelsterben in urbanen Gebieten sind und die Stadt ihre Vorbildfunktion im Tierschutz wahrnehmen soll.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen öffentlichen Gebäude im Ortsbezirk 2, insbesondere Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude, Büchereien, Sporthallen und Kulturstätten, sukzessive mit wirksamen Vogelschutzfolien an den Glasflächen auszustatten, um Kollisionen von Vögeln mit Fensterscheiben zu vermeiden.
Begründung
Kollisionen mit Glasflächen zählen zu den häufigsten Todesursachen bei Vögeln in urbanen Räumen. Schätzungen zufolge sterben allein in Deutschland jedes Jahr mehrere Millionen Vögel durch Zusammenstöße mit Fensterscheiben, weil sie aufgrund von Spiegelungen oder Transparenz Hindernisse nicht erkennen können. Auch in Frankfurt ist dieses Problem an vielen öffentlichen Gebäuden erkennbar. Die Stadt hat als öffentliche Hand eine besondere Vorbildfunktion und kann mit der flächendeckenden Nachrüstung ihrer Gebäude einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Tierschutz leisten. Vogelschutzfolien sind eine wirksame, erprobte und kostengünstige Maßnahme, um Vogelunfälle zu vermeiden. Moderne Folienlösungen beeinträchtigen weder die Ästhetik der Gebäude noch die Lichtdurchlässigkeit der Fenster wesentlich und können bei Sanierungen oder Fassadenreinigungen unkompliziert mitinstalliert werden. Darüber hinaus könnte die Stadt bei zukünftigen Bauprojekten bereits in der Planungsphase darauf achten, dass Glasflächen vogelfreundlich gestaltet werden, z.B. durch strukturierte Gläser oder integrierte Markierungen. Mit einer solchen Maßnahme würde Frankfurt ein starkes Signal für den Schutz der Biodiversität setzen und zugleich seiner ökologischen Verantwortung gerecht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2025Sie sind hierOFOF 1173/6Nied: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle „Birminghamstraße“ bei einem Ortstermin klärenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. März 2025OMOM 6624Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle „Birminghamstraße“ bei einem Ortstermin klärenDirektanregung
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1134Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle „Birminghamstraße“ bei einem Ortstermin klärenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme