Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten
Details im PARLIS OM_4394_2023Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten
Details im PARLIS ST_29_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
Details im PARLIS OM_5228_2024Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
Details im PARLIS ST_1238_2024Antrag Ortsbeirat
Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?
Details im PARLIS OF_1551-1_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?
Details im PARLIS OM_6656_2025Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten
Details im PARLIS OM_4394_2023Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten
Details im PARLIS ST_29_2024Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
Details im PARLIS OM_5228_2024Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
Details im PARLIS ST_1238_2024Antrag Ortsbeirat
Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?
Details im PARLIS OF_1551-1_2025Anregung Ortsbeirat
Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?
Details im PARLIS OM_6656_2025S A C H S T A N D :
3. Anbringen von Piktogrammen mit Verkehrszeichen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße. 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken. 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz/Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand. 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen.