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Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern

Details im PARLIS OF_1526-1_2025
18.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern

Details im PARLIS OM_6550_2025
14.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern

Details im PARLIS ST_1166_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6550 entstanden aus Vorlage: OF 1526/1 vom 02.02.2025

Betreff: Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern
Der Magistrat wird gebeten , die Beschilderung in der Moselstraße so anzupassen, dass Fahrzeugführer, die in die Kaiserstraße (Richtung Kaisertor) abbiegen, schon vor oder an der Ampel darauf hingewiesen werden, dass für sie die Einfahrt möglicherweise verboten ist.

Begründung:

Wenn man aus nördlicher Richtung auf der Moselstraße fährt und dann an der Ampel rechts in die Kaiserstraße abbiegen möchte, um Richtung Kaisertor zu fahren, kann man noch nicht ahnen, dass dieser Straßenabschnitt mittlerweile für den Verkehr gesperrt ist. Das Verbotsschild für die Einfahrt ist so aufgestellt, dass man es an der Ampel noch nicht sehen kann (siehe Bild). Erst beim Abbiegen kann der Fahrzeugführer das Schild sehen, dann steht er schon auf dem Fußgängerüberweg und muss ein kompliziertes Manöver auf der Kreuzung ausüben, um zu wenden. Dies verursacht mitunter Probleme und birgt Gefahren für Fußgänger und den gesamten Verkehr im Kreuzungsbereich. Der Fahrzeugführer sollte schon vor dem Vorgang des Abbiegens darauf hingewiesen worden sein, dass für ihn die Einfahrt verboten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1166
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme