Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, das Parken auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zu unterbinden, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da das ordnungswidrige Parken die Mindestgehwegbreite unterschreitet und Fußgänger gefährdet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der LSA vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden.
Begründung
Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Januar 2025 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.01.2025 im OBR 1 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Die Partei