Skip to main content

Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den

Details im PARLIS OF_1502-1_2025
21.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden

Details im PARLIS OM_6360_2025
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.01.2025, OF 1502/1

Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der LSA vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden.

Begründung:

Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6360 2025 Die Vorlage OF 1502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanzeige vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Die Partei