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Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten

Details im PARLIS OM_4394_2023
08.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten

Details im PARLIS ST_29_2024
05.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten

Details im PARLIS OM_5228_2024
17.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten

Details im PARLIS ST_1238_2024
25.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

Details im PARLIS OF_1551-1_2025
18.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

Details im PARLIS OM_6656_2025
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Ortstermin mit Ortsbeirat 1, ASE und Grünflächenamt 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße 3. Anbringen von Piktogrammen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz / Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen

Begründung:

Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung VZ 325.1 verkehrsberuhigter Bereich. In ST 29/24 und ST 1238/24 lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u.A. auf die Vorgaben der STVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitschdazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2025 Die Vorlage OF 1551/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei