Verkehrsberuhiger Bereich: Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
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Bisheriger Verlauf
12.09.2023
08.01.2024
17.02.2024
05.03.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten
Details im PARLIS OM_4394_2023Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten
Details im PARLIS ST_29_2024Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhiger Bereich: Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
Details im PARLIS OF_1174-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
Details im PARLIS OM_5228_202412.09.2023
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten
Details im PARLIS OM_4394_202308.01.2024
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten
Details im PARLIS ST_29_202417.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhiger Bereich: Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
Details im PARLIS OF_1174-1_202405.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
Details im PARLIS OM_5228_2024 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.02.2024, OF 1174/1
Betreff: Verkehrsberuhiger Bereich: Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
Vorgang: OM 4394/23 OBR 1; ST 29/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert die Straße "Bischhofsheimer Platz" rund um den dortigen Spielplatz und die Bischohfsheimer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen und bei Bedarf umgestalten zu lassen. ST 29 vom 08.01.2024 antwortet der Magistrat, dass ein verkehrsberuhigter Bereich über eine Aufenthaltsfunktion verfügen muss. Dies ist an dieser Stelle der Fall. Anwohner nutzen den Bürgersteig und viele Kinder queren regelmäßig die Straße, um auf den Spielplatz zu gelangen. Um die Aufenthaltsqualität noch mehr hervorzuheben, wird der Magistrat aufgefordert den Bereich niveaugleich auszubauen. Es ist auch nicht ersichtlich warum der Marxheimer Platz und die Marxheimer Straße, die eine nahzu gleiche bauliche Beschaffenheit aufweisen, ein verkehrsberuhigter Bereich sein kann, aber die Bischofsheimer Straße nicht. Im Sinne der Gleichbehandlung und der Wünsche der Bewohner sollte der Magistrat seine Stellungnahme überdenken und die Forderung des Ortsbeirates umsetzen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394
Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5228 2024 Die Vorlage OF 1174/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme