Verkehrsberuhiger Bereich: Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Umwidmung der Bischofsheimer Straße und des Bischofsheimer Platzes zu einem verkehrsberuhigten Bereich, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Sicherheit für Kinder zu erhöhen. Dies soll durch eine niveaugleiche Gestaltung des Bereichs unterstützt werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird erneut aufgefordert die Straße "Bischhofsheimer Platz" rund um den dortigen Spielplatz und die Bischohfsheimer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen und bei Bedarf umgestalten zu lassen.
ST 29 vom 08.01.2024 antwortet der Magistrat, dass ein verkehrsberuhigter Bereich über eine Aufenthaltsfunktion verfügen muss. Dies ist an dieser Stelle der Fall. Anwohner nutzen den Bürgersteig und viele Kinder queren regelmäßig die Straße, um auf den Spielplatz zu gelangen. Um die Aufenthaltsqualität noch mehr hervorzuheben, wird der Magistrat aufgefordert den Bereich niveaugleich auszubauen.
Es ist auch nicht ersichtlich warum der Marxheimer Platz und die Marxheimer Straße, die eine nahzu gleiche bauliche Beschaffenheit aufweisen, ein verkehrsberuhigter Bereich sein kann, aber die Bischofsheimer Straße nicht.
Im Sinne der Gleichbehandlung und der Wünsche der Bewohner sollte der Magistrat seine Stellungnahme überdenken und die Forderung des Ortsbeirates umsetzen.
Begründung
Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten Vorgang: OM 4394/23 OBR 1; ST 29/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert die Straße "Bischhofsheimer Platz" rund um den dortigen Spielplatz und die Bischohfsheimer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen und bei Bedarf umgestalten zu lassen. ST 29 vom 08.01.2024 antwortet der Magistrat, dass ein verkehrsberuhigter Bereich über eine Aufenthaltsfunktion verfügen muss. Dies ist an dieser Stelle der Fall. Anwohner nutzen den Bürgersteig und viele Kinder queren regelmäßig die Straße, um auf den Spielplatz zu gelangen. Um die Aufenthaltsqualität noch mehr hervorzuheben, wird der Magistrat aufgefordert den Bereich niveaugleich auszubauen. Es ist auch nicht ersichtlich warum der Marxheimer Platz und die Marxheimer Straße, die eine nahzu gleiche bauliche Beschaffenheit aufweisen, ein verkehrsberuhigter Bereich sein kann, aber die Bischofsheimer Straße nicht. Im Sinne der Gleichbehandlung und der Wünsche der Bewohner sollte der Magistrat seine Stellungnahme überdenken und die Forderung des Ortsbeirates umsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 27. August 2023OFOF 957/1Spielstraße am Bischofsheimer Platz einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023OMOM 4394Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichtenDirektanregung
- 8. Januar 2024STST 29Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichtenStellungnahme
- 17. Februar 2024Sie sind hierOFOF 1174/1Verkehrsberuhiger Bereich: Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2024OMOM 5228Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichtenDirektanregung
- 17. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1238Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichtenStellungnahme
- 25. Februar 2025OFOF 1551/1Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. März 2025OMOM 6656Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme